Milutin Michael NICKL

 Rhetorische Thesen und Tendenzen zur
europäischen Paidèia-Aktualisierung

Upgrade 2025 der Printversion in Germanistik in der Ukraine 17, 2022: 53-70 
https://doi.org/doi.org/10.32589/2408-9885.2022.17.273408


Europe first?
That`s not what we`re looking for. We need a long-term strategy for mobilising an integral but pluricentric National European Renovation. Besides pure political typology, Europe is also rooted in traditional essentials of systemic rhetoric as well as in antitotalitarian pathways, not to forget indo-european cultures, recognizing their multifold mythologies, consisting of diverse heterogeneous value structures within our socalled Modern world. As for crossdisciplinary rhetoric the homo loquens (Fry 1977) remains embedded within an accurate alliance of coherencies, conditions, governing principles and real-systematic dimensions. Easy to understand in terms of an organized quintuple (Nickl 2010/11). Affirming personal knowledge (Polanyi 1962) and opposing the tendency to make knowledge impersonal: emphasizing Actualization of Paideia/Παιδεία & Individualism (against collectivist equalization & ideologically tempered social theories in Education), pro Ethnoconstructivism, Political Pluralism, and Trustworthiness in different levels & types of Democracies. EU-citizens’ trust in mediation and supervision of supranational EU-oligarch governance & institutional structures seems to be on the decline. The opposite is true with a slightly raising ascendancy of Constitutional Europatriotism or even a moderate Paneuropean patriotism.
Key words
: Free men, contrasting or opposing arguments/Dialexeis or Dissoi logoi/δισσοὶ λόγοι, Individuation, Individualism, Collectivism, Multiculturalism, Paideia/Παιδεία instead of Education, Centrality of Speech, systematical Rhetoric, Iron law of oligarchy, political Pluralism, realistically renewed Eurocentrism, respectful Ethnoconstructivism, Europatriotism, moderate paneuropean patriotism. 


Europa zuerst?ist nicht das, was wir anstreben. Wir brauchen eine langfristige Motivation und Mobilisierung für eine föderative, plurizentrische nationaleuropäische Erneuerung (Renovation). Sieht man von reiner, politischer Typologie ab, ist Europa im Antitotalitarismus verwurzelt. Ebenso in Essentials traditioneller und neuzeitlicher Rhetorik, sowie in mehreren, teils konkurrenziellen, teils synkretistisch verwobenen Überlieferungssträngen, die an Mythologien, Wertestrukturen und Relationen zu indo-europäischen Kulturen erinnern, teils an weitere, mehr oder weniger amalgamierte Mischkulturen innerhalb unserer sogenannten Modernen Welt anschließen. Im hier vertretenen, eklektischen Ansatz kommt der kognitiv-kommunikative Sprechtätigkeit des homo loquens (Fry 1977) und deren Modi eine Schlüssel-Funktion zu. Die Systematik der ratiocinatio rhetorica samt Methodologien, Szientifik, Realsystematiken, Paradigmen und Universalkohärenzen läßt sich zu einem Quintupel vereinfachen (Nickl 2010/11). Persönliche, mit idiolektalen Performanzsystemen verknüpfte Wissensformen (Polanyi 1962) sind unabdingbar. Wegen dieser Grundausrichtung pro Individualität und tendenziell gegen radikalen Egalitarismus und Kollektivismus wird die Paideia (Παιδεία) als aktualisierungsfähige, alteuropäische Rahmenkategorie mit Superstratfunktion präferiert. Paideia erscheint argumentativ geeigneter als die im angloamerikanischen Kommunikationsraum ziemlich doktrinär ideologisierten Bedeutungsfelder von „Education“. Die derzeitige Dominanz politideologisch aufgerüsteter Sozial-Theorien in vielen Ausbildungs- und Erziehungsbereichen, im Hochschulwesen, teils auch in der beruflichen Fortbildung und Weiterbildung, wird hier als insuffiziente Fehlentwicklung eingeschätzt und abgelehnt. Europäischer Plurikulturalismus wird bejaht. Quantitativ konzeptionsloses Multikulti ohne europäische Selektionsfreiheit wird negiert. Europäischer Patriotismus, Pluralismus, fairer Ethnokonstruktivismus, Vertrauen und weitere verlässlich überlieferte Werte, auch ein kritikwürdiger, moderater, paneuropäischer Patriotismus, werden bejaht.
Schlüsselwörter: Freie/nicht fremdbestimmte, unbevormundete, unversklavte Bürger, gegensätzliche Argumente/Dialexeis oder Dissoi logoi/δισσοὶ λόγοι, Individuation, Individualismus, Kollektivismus, Multikulturalismus/Multikulti, homo loquens/kognitiv-kommunikativ sprechtätiger Mensch, Paideia/Παιδεία statt Education, Systematische Rhetorik, politischer Pluralismus, Oligarchisierung, realistischer Europatriotismus, interkultureller Ethnokonstruktivismus, moderater paneuropäischer Patriotismus.


Якщо залишити осторонь суто політичну типологію, то для Європи характерним є зв’язок з традиційною сучасною риторикою, яка спирається на антитоталітарне підґрунтя та інші індоєвропейські традиції. Основна функція належить когнітивно-комунікативній мовленнєвій діяльності homo loquens та способам її реалізації. Інтегровані у систематичну риторику, вони можуть бути зведені до п’яти основних (Nickl 2010/11). Особисті форми пізнання є невід’ємними. Через орієнтованість на індивідуальність, спрямованість проти радикального егалітаризму та колективізму, пайдейя (Παιδεία) – освітній ідеал – виокрем-люється як староєвропейська рамкова категорія з функцією надбудови. Справедливий європатріотизм утверджується, а мультикультуралізм, позбавлений будь-якої концепції, заперечується.
Ключові слова: вільна людина, контрастні або протилежні аргументи, індивідуалізм, колективізм, мультикультуралізм, пайдейя (Παιδεία), ключова роль мовлення, систематична риторика, Lingua-franca-комунікація, оновлений європоцентризм. 


I
. Was wäre gegen einen europäischen Patriotismus, der sich global behaupten muss, einzuwenden? Sich-global-Behaupten meint hier: globalpolitisch neutral und unzweideutig defensiv. Legitimiert durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime, demokratisch-republikanische Wahlen und eine im vergleichbaren Konstitutionsmodus generierte, akzeptierte und in Kraft gesetzte EU-Verfassung. Dieses konstitutionelle Desideratum der EU
darf nicht bagatellisiert, aufgegeben oder vergessen werden.
Akzeptabel wäre wohl ein europäisch-moderater, inhärent pluralistischer Patriotismus geknüpft an eine konstitutionell demokratisch-republikanisch reformierte EU als ein berechtigte Interessen vertretender, defensiv-politischer Machtpol in der pluripolaren politischen Welt.

1.1. Auch ein politpluralistisches Agglomerat und konsensuelles, politisches Selbstbehauptungssystem bedarf einer Gestaltungs- und Überlebensstrategie.
Wozu positive Kommunikation, proeuropäische Empathie, beileibe nicht unkritische Wissensformen, lebenserhaltende Systeme und erwartungsgemäß so etwas wie ein europäisches Menschenbild (Mühl 1928/75, Baruzzi 1979, 1993: 368-372) und eine europäisch-kohäsive Identität (Fuhrmann 2002, Vujadinović 2011) zählen. Ebenso ein uns angemessener, selbstbestimmter, kein extern fremdbestimmter, kein hegemonial lancierter, kein aufoktroyierter Kategorien- und Paradigmen-Rahmen. Eine Topdown-EU von Apparatschiks (Unelected Bureaucrats) und diversen Deklarativ-Demokraten, teils mit aristokratischen, demokratisch-republikanischen und monarchistischen Herkunftsfacetten gemixt, samt einiger AI-Oligarchen, Logen-Brüder, Lobbyisten, Migrations- und Multikulti-Funktionäre, Finanzierungsakrobaten, Plutokraten, Transatlantiker etc., solch ein bizarr bis monströs komponiertes, prekär legitimiertes Hierarchie-Gebilde vermag die fehlende, konstitutionelle Souveränität Europas nicht zu ersetzen.


1.2.
Wenn wir also ans Rudiment des europäisch-rhetorischen Menschenbildes anknüpfen, dann ist das alteuropäische und mediterrane, in sich heterogene, reflexionslogisch uneinheitliche, sich dem Gleichheitswahn und barbarischen Suprematie-Ansprüchen widersetzende, diachronisch-freiheitliche, transzendental-hermeneutisch selbstbestimmte und selbstverantwortete, ontologisch-plural orientierte und pluralistisch tradierte Menschenbild gemeint. Diese alteuropäisch-mediterrane Perspektive sollte mit abrahamitisch-monotheistischen Denkschablonen weder gleichgesetzt noch verwechselt werden. Auch nicht mit der Domina Americana. Der hier vertretene, eklektisch-rhetorische Ansatz entwickelt keinerlei Allmachtsprojektionen. Ist demzufolge auch nicht mit einem Rekurs aufs judäochristlich reduzierte Menschenbild und dem Finale-furioso einer Zombie-Apokalypse, oder gesellschaftspolitisch mit orientalischer Kniefall- und Versklavungsbereitschaft oder mit einem fiktionsliterarisch promulgierten Mysterium Ecclesiae zu verwechseln.

II. Zieht man mehrere in der EU ermittelte Befunde und Trends aus neueren, beispielsweise 2020/22er Surveys bei, dann gehören zum umfragentechnisch ermittelbaren Sektor des persönlichen Wertekanons der europäischen Identitätskonfiguration vor allem: die Unabhängigkeit der Justiz & das Recht auf faire Gerichtsverfahren (82%), Meinungs- & Redefreiheit sowie Religionsfreiheit (81%), gleichauf mit der familiären Verankerung (81%), Selbstverwirklichung (78%), ebenso die Fähigkeit und Mittel, sich um die eigenen Angehörigen zu kümmern (77%). Hoch im Kurs steht auch „Education“ (Bildung inkl. Ausbildung und Erziehung), folgt man den beigezogenen Digitalisaten des Eurobarometers. Diesen Voraussetzungen gemäß erscheint die europäisch inkorporierte „Education“ offenkundig auf Selbstverwirklichung, Meinungs-, Rede- & Religionsfreiheit, gleichfalls auf Wertschätzung eines familiären Settings hingeordnet.
National Identity im Sinne von Nationalstaatsbewußtsein einschließlich Staatsbürger-Identität rangiert mit 73%er Wertschätzung in der EU ebenfalls vorne, doch nicht ganz so nahe an den Spitzenwerten. Auch ein Trendbefund. Sogar die Korruptionsfurcht rangiert querbeet durch die EU mit 74% noch knapp vor der National-Identity-Einschätzung. Ein typisch europäischer, sogar im weit zurückgreifenden, kommunikationshistorischen Kontext reizvoller Befund: ‚patria‘ auch noch so positiv konnotiert, macht den Menschen noch nicht zum Menschen.


III
. Viele europäisch und eher gesellschaftspolitisch ausgerichtete oder national retardierende Politiker, ebenso manch staatlich alimentierte Befreiungs-Theologen, Bildungsträger, Bürokraten, Gewerkschaftler, Globalisten, auch prächtig dotierte Journalisten und Organisationsfunktionäre der Mainstream-Medien, Parteiideologen, Kommunikationsfunktionäre und Verlautbarungs-Publizisten, aber auch etliche Linguisten, Pädagogen sowie Philosophen und nicht zuletzt übergenug viele Sozialwissenschaftler verschiedener Sparten (Soziologen, Gender-Mainstreaming-Didaktiker und Politologen) haben sich zeitlebens nie vom Einfluß des Marxismus (Kultur- oder Neomarxismus) oder von der sogenannten Frankfurter Schule oder ihren Derivaten, noch von deren Negativ-Dialektik, deren inadäquater Dichotomisierung und Ineinander-Spiegelung von Theorie und Praxis, bzw. Verwechslung von Theorie und Praxis, kurz: von der marxistisch inspirierten Kritischen Theorie und vom Panikorchester der nach dem WW2 reüssierten Neuen Linken erkennbar gelöst.
Eine in ihrer entsprechenden Paradigmen- und Plausibilitätsgenerierung sowie im tonangebenden Agenda-Setting, in der medienrhetorischen Orchestrierung, Stichwort- und Themen-Insinuierung nicht zu unterschätzende, gesellschaftspolitisch effektiv etablierte Personengruppe, manchmal mit leicht elitärem Selbstverständnis und mit gewissen Kontrollgelüsten ausgestattet. Deren Fokus liegt weniger auf der Handlungsfähigkeit, Kommunikationsfreiheit und Selbstbestimmtheit moderner Citoyens, sondern in der Sozialfunktionalität moderner Systemsklaverei.
Erst seit den Demokratisierungs- und Innovationseffekten der Alternativen Medien mit ihren Chats, Foren und mobilen Instant-Messengerdiensten via digitalisierte Endgeräte
, mithin durch individuelle und individualisierte, selbständig verantwortete, rhetorische Mediennutzung hat sich das Spektrum der wirklichen Meinungs- und Redefreiheit verbreitert, vorerst.    

IV. Global eskalierende Ungleichheit an Reichtum und Ressourcen-Kontrolle stellt ein Menetekel der Machtkonzentration und Oligarchisierungsprogression dar. US-hegemonialer Konformitätsdruck und Mainstream-kontrollierter Konsensualismus dominieren nicht nur den europäisch-mediterranen wie den transatlantischen Diskurs. Seit der WW2-Nachkriegszeit auch das, was integrativ vage als Westliche Welt bzw. Western World bezeichnet wird. Als eine Tendenz innerhalb der supranationalen EU scheint sich die generelle Robert Michelssche Mutationsprognose (1911/25) von der Bürokratisierung via Oligarchisierung zur optionalen Korrumpierung aufgrund machtkonzentrierter Ressourcenverfügung von Führungscliquen sowie machtsichernder Stabilisierungs- und Verselbständigungsprozesse von bürokratischen und parteipolitischen Eliten zu bestätigen. Diesem persistierenden Kernproblem der Oligarchisierung wird in den jüngsten Jahrzehnten wieder mehr Aufmerksamkeit und Problematisierungsmühe zuteil (Tuccari 2010, Nodia 2020, Vergara 2020, Kogelmann 2023). Mit einem durchargumentierten Perspektivwechsel auf formale Aspekte des Demokratiedesigns oder auf die verbriefte Repräsentativität oder mit wohltemperierter Hymnologie auf repräsentativ arrangierte Gremien und Kommissionen läßt sich das Oligarchisierungsproblem nicht erledigen. 

V. Auffällig erscheint die kaltschnäuzige Machtsicherungsdynamik des EU-Apparats und der effektiv vernetzten, teils undurchsichtig logenvernetzten, teils Lobbyisten-fixierten Seilschaften, Priesterkasten, Think Tanks und Unelected Bureaucrats des EU-Staatenverbunds, wovon die dominierenden, transatlantisch orientierten, politischen Funktionseliten zu profitieren scheinen. Die mächtigen Transatlantiker, die in diesem Setting die Szene beherrschen, treten mehr als militärisch-industrielle oder wirtschaftspolitische Lobbyisten auf denn als interkulturell und transnational profilierte Argumentierer mit europapolitisch überzeugender Evolutions-, Reform-, Sicherheits- und Transformationsperspektive. Deren disproportional angeschwollener Einfluß auf die öffentliche Meinungsbildung, deren Kontrollgelüste und das erreichte Stadium an EU-Machtkonzentration bzw. Oligarchisierungsoptimierung jenseits des machtpolitisch wohl erheblich überschätzten EU-Parlaments, all dies favorisiert zentralistisch orientierte Status-quo-Politik und die Zentralregierungen der mitspielenden Nationalakteure. Was andererseits eine Wagenburg-Mentalität in EU-Gremien wie auch in nationalstaatlichen Herrschaftsdomänen generieren hilft, woraus sich variantenreiche, weitere Akzeptanzfragen, sowie Kontroll- und Legitimationsprobleme stiften. Vom europäischen oder europäisch-mediterranen und pluralistisch konstituierten Menschenbild ist in jenen Personenkreisen – abgesehen von gelegentlichen Pauschalverweisen auf Westliche Werte – eher wenig die Rede.  Sicherlich läßt sich in Social Media Chat-Foren leichter ansprechen, was sich abzeichnet oder schon manifestiert hat, als in übergenug hierarchisierten, teuren, hyperselektiven, schwerfällig agierenden Traditionsmedien. 

5.1. Vorprogrammierte Verlierer im Spiel dieser EU-Gestaltungskräfte um Entwicklungspotenziale, Machtbalance oder Machtkonzentration, Ressourcen und Oligarchisierungsprogression sind, soweit sich das aus meiner Sicht erschließen läßt: das Europa der Regionen, das Europa der Volksgruppen und nicht zuletzt das Europa der freien, freiheitsbejahenden, gleichberechtigten, selbstbestimmten, Dissoi logoi/δισσοὶ λόγοι verarbeitenden und rhetorisch-kritisch argumentierenden EU-Citoyens bzw. EU-Staatsbürger: die misera contribuens plebs hodierna.

5.2. Aufs arme, steuerzahlende Staatsbürgervolk bezogene mittelfristige Ad-hoc-Hypothese: Als Verlierer des Machtpokers der EU-Herrschaftsgremien und nationalen EU-Mitspieler kommen die Europa-bejahenden, eher hoffnungsvoll-gutmütigen bis konstruktiv-kritischen und gesinnungstechnisch nicht so leicht pervertierbaren, pluralistischen, Toleranz-praktizierenden, relativ unabhängigen, arbeitsmarktpolitisch und mental relativ unversklavten Europäer, bzw. die ohnehin schon mehrseitig malträtierten Leistungsträger an der Basis der europäisch-nationalen Solidargesellschaften infrage: jene frustrationstoleranten, durchaus noch existierenden, wenngleich nicht unbegrenzt belastbaren, das Bonum Commune bejahenden, wertebewußten und wertetradierenden Bevölkerungsgruppen, wozu auch die klassischen Proponenten europäischer Individualitäten zählen. Einschließlich denjenigen, die sich nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit konfliktstrategisch lautstark, marketingerfahren und medienkonvergent in der öffentlichen Repräsentanz-Kommunikation mit sensationellen Forderungen zu Wort melden. Etliche aus dem weiten Kreis dieser bekennenden Pro-Europäer scheinen eh schon resignativ in innere Emigration zu gleiten oder schon darin zu verharren. Sicherlich schwierig, wenn nicht so gut wie unmöglich, für diese uneinheitlich umrissenen Bevölkerungsanteile hinreichend differenzierende Beobachtungssätze aufzustellen, die nicht referentiell in ideologische oder ideologie-affine, soziologische Denkmuster hineinreichen. Ein Grund mehr, um an das seit 1800 überlieferte, deutschsprachige Studenten-Lied, „Die Gedanken sind frei„, seine mittelhochdeutschen Vorläufer und römisch-rhetorischen Wurzeln zu erinnern: „liberae sunt enim nostrae cogitationes“ (M.T. Cicero: Pro Milone, XXIX, 19). Leider ist derweil eine unleugbare EUZensurpraxis aufgekeimt (siehe EFJ-Stellungnahme vom 1.3.2022, cf. Nickl 2024). Parallel dazu schwillt der Zensur- und Überwachungslevel zahlreicher Nationalstaaten in Europa an, wie im Wiki-Summary über Internet censorship and surveillance in Europe belegt.


VI. Noch dürfte die EU-Reformfähigkeit, Weiterentwicklung und Weiterformierung oder partielle Dissoziierung als nicht-determinierbar labil einzuschätzen sein. Durchsetzngschancen dürften dabei die nationalstaatlichen EU-Mitspieler haben. Freilich gehört auch dies zu den aktuellen Dissoi logoi. Keineswegs nur von der Journalistik und Rhetorik her gesehen. Ein epistokratisch-superiorer „Experten“-Sachverstand, der in der Lage wäre, strittige EU-Entwicklungsprobleme und EU-Reformfragen skepsisfrei ins Unkontroverse zu transformieren und obendrein die EU-Zukunft zweifelsfrei vorherzusagen, ist nirgendwo vorhanden. Weder in der modernen Futurologie noch in der Politischen Philosophie oder Politischen Theologie (wie wärs mit „Europa & EU-Eschatologie“ als theol. Subdisziplin?), noch im Einflußimperium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Auch ethisch-moralisches Appellieren an die EU-vertraglich begründbare Vernunft oder diskurstaktische Verweise auf oszillierende Meinungsgipfel im entsprechenden Begleitforschungsdesign können Auseinandersetzungen um Dubia und Meinungsverschiedenheiten über kontroverse EU-Entwicklungsprobleme und EU-Reformfragen nicht lösen. Angesichts der mehr oder weniger zentralstaatlich inkorporierten Kontrollmechanismen, sowie einer sich steigernden Zentralmacht-Konzentration und dem erreichten Level an Oligarchisierungsprogression existiert ein unleugbares, föderaldemokratisch-republikanisches Legitimationsproblem der politischen EU-Innovations- und Gestaltungsmacht

VII. Die Machtkonsolidierung der EU-Apparatschiks bzw. EU-Mandarine und deren IT-gestützte Kontrollmechanismen (zur Kritik am AI-Act, cf. Nickl 2024), die wohl kaum wegzudistinguierenden Tendenzen zur Machtkonzentration und Oligarchisierungsprogression begünstigen zentralistische Verbürokratisierung, darüberhinaus gewisse Verselbständigungstendenzen. Womit diese oligarchisch zu verstehenden Ausdifferenzierungs- und Gestaltungsprozesse sowie Restriktionsmechanismen nicht sämtlich und auch nicht vorschnell verteufelt werden sollen. Zumal, wenn dabei auch medienethische Fragen angeschnitten werden. Auffällig in der EU-Selbstdarstellung erscheint dabei, daß manche eher den neomarxistischen und ökofundamentalen Richtungen zuzuordnenden Argumentationspositionen tendenziell unterstützt werden. Promotet werden teils auch graduell-ideologisch durchseuchte Kategorienbildungen wie „Desinformation“ statt verbriefte, grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit und entsprechende Differenzierung von justiziablen Tatsachenbehauptungen, bzw. Nachrichten, im Unterschied zu freien Meinungen bzw. meinungsfreiheits-basierten Kommentierungen (vgl. Nickl 2024: 83-89). freedom.gov .
Es existiert ein EU-Geflecht an institutionalisierten „Independent Agencies“, die aufgrund heterogener Kriterien und Standards mit unterschiedlicher, teils schwankender, jedenfalls kritikwürdiger Effizienz operieren (von EZB bis Frontex). All dies resultiert nicht etwa exklusiv aus der degressiv-proportional fragwürdigen und eben keineswegs unproblematischen Repräsentanz der EU-Vertreterversammlung, genannt „EU-Parlament“(ein Euphemismus angesichts seiner schmalen realpolitischen Gestaltungschancen und Macht-Befugnisse, sowie vom oligarchisch komponierten Listenwahl-Modus her gesehen), sondern aus mehreren, ebenso bekannten wie eklatanten Demokratiedefiziten. Im Verlautbarungsjournalismus zirkulieren mittlerweilen Statements, die kaum verkennbar darauf abzielen, EU-Demokratiedefizit-Kritiken & -Kritiker als „Europagegner“ zu desavouieren.
Z
u den EU-Demokratiedefiziten zählen u.a.: das Fehlen einer EU-Verfassung, das Fehlen von Direktmandaten, die Nichtexistenz von EU-Plebisziten/EU-Volksabstimmungen, diverse demokratische Legitimitätsdefizite der EU-Exekutivkommissionen, die gravierende EU-Oligarchisierungs-Progression, die Derangierung sog. EU-Bürgerinitiativen (soweit sie formal überhaupt generiert werden können) zu restringierten, thematischen Stichwortgeber-Optionen. Gutgemeinte Demokratisierungsinitiativen interessierter, unabhängiger EU-Bürger sind auf EU-Ebene realistischerweise annähernd als chancenlos einzuschätzen: dead on arrival.
Zur diachronischen Genese & Retrospektive des „EU-Parlaments“ existiert inzwischen eine Unsumme von geradezu bienenfleißig nachkonstruierenden bis zeitgeschichtlich durchrecherchierten Darstellungen, ausgehend von den allzuvielen EU-internen wie auch EU-externen Politologie-Departments, vergleichbaren Einrichtungen oder anders institutionalisierten Instituten, worauf wir hier nicht eingehen.

VIII. Ostinato der EU ist die Oligarchie, nicht die totale Oligarchie, wohl aber die partielle, supranationale Oligarchie eines Nationalstaaten-Konglomerats, wenngleich in einem annähernd formaldemokratisch-repräsentativen Design. Nach meinem kommunikations- und politikwiss. Verständnis stellt die derzeitige EU primär eine sich optimierende, bürokratisch-repräsentative Oligarchie mit gewissen demokratisch-repräsentativen Strukturkomponenten dar. 

8.1. Bislang kommt das EU-„Parlament ohne demokratische Direktwahl von Wahlkreis-Abgeordneten zustande, im Grunde genommen skandalös. Bis dato gibt es nicht mal EU-weite Wahllisten, lediglich Mitgliedstaaten-typische. Die endgültige Reihenfolge der Kandidaten bei der starren Listenwahl zum sogenannten EU-Parlament wird durch die Parteien-Oligarchen und eben nicht durch die Wählerinnen und Wähler bestimmt. Abgesehen von minimalen Modifikationsoptionen (z.B. Vorzugsstimmen in Italien und Österreich). Nur Irland, Nordirland und Malta wenden das System übertragbarer Einzelstimmen an. Bei den nationalstaatlich arrangierten EU-Wahlen geht es kritisch-realistisch betrachtet um oligarchische Repräsentanz pro Liste und nicht zuletzt um bequeme, lukrative Pfründe. Das EU-Parlament ist ein Deklarativ-Parlament, das abgesehen von wenigen Ausnahmen aus parteienoligarchisch kontrollierten, starren Listenwahlen resultiert. Besagt: eine unveränderliche Liste ankreuzen plus Zettelfalten. Vom ominösen Listenwahlmodus her den seinerzeitigen Volkskammer-„Wahlen“ in der sog. „DDR“ vor 1990 wohl nicht völlig unähnlich.

8.2. Die Oligarchisierungsprogression schreitet auch in der BR Deutschland fort
: nachvollziehbar am Wahlmodus und Ergebnis der Wahlen zum XX. und XXI. Deutschen Bundestag. In der Legislaturperiode des 20. BTs saßen 437 listen-„abgesicherte“, listengewählte, bzw. listenlancierte, listenpositionierte, nicht-direkt sondern via unveränderbare Partei-Listen über die Zweitstimmen gewählte, parteien-oligarchisch vorsortierte, meint: auf dem Weg parteigebundener Aufstellungskonferenzen listenplatzierte Bundestags-Abgeordnete gegenüber 299 vom wahlberechtigten Staatsvolk direktgewählten BT-Abgeordneten. 437 zu 299, besagt: fast 60 % Listen-Player bzw. Listenpositionierte gegenüber knapp über 40% Direktgewählten, oder: ca. drei Fünftel Listenlancierte zu zwei Fünfteln Direktgewählte. Im XX. Deutschen Bundestag mit zusammengenommen 736 MdB (Mitglieder des Deutschen Bundestags) stand es bereits annähernd 3:2 für die Listenplatzierten. Journalistisch mit Blick auf diese 736er Anzahl der BT-MdBs wurde manchmal von „Bläh-Bundestag“ gesprochen. Quantitativ. Wir gehen von vollerhobenen, manifesten Daten aus, die direkt interpretiert werden können. Wozu brauchte das nach dem II. WK übrig gebliebene, ohnehin bloß partiell souveräne Mini-Rumpfdeutschland 736 bzw. 735 BT-Abgeordnete? Beantworten kann`s kaum jemand.
Doppelkandidaturen oder Parallelkandidaturen sind erlaubt und fast schon die Regel, was m.E. aus dem Parteienprivileg nach GG-Art. 21 nicht zwingend herzuleiten ist. 437 Listenplatz-Positionierte zu 299 Direktgewählten, ungefähr 3:2, dies ist aus meiner Sicht ein signifikantes Indiz für die machtsicherungstypische, systemparteienpolitische Oligarchisierungsprogression im föderalen Parlamentarismus des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Die sehr wohl politsystem-relevante, parlamentarisch-politische Balance des Mandats-Proporzes zwischen Direktgewählten und Listenmandaten wurde durch den obwaltenden Modus eligendi längst ad absurdum geführt. Sollte man angesichts dieses parlamentarisch-politischen 3:2-Kräfteverhältnisses noch vollumfänglich von einer primär demokratischen Repräsentanz des Deutschen Bundestages sprechen?, oder sachreferentiell eher von einer mehrheitlich parteienoligarchisch dominierten und parteienoligarchisch führenden Repräsentanz? Oder unumwunden von der Führenden Rolle der etablierten Parteioligarchen und Parteioligarchien in der BR Deutschland? Die Oligarchisierungsprogression setzt sich jedenfalls weiter durch: 

Basierend auf der ergänzenden, parteienoligarchisch grundierten „Reformdes Bundeswahlrechts 2023 (siehe BWahlG) ergab die Wahl zum XXI. Dt. BT vom 23.2.25 eine quantitativ notable Verringerung der Mitglieder auf 630 – XXI. BT konstituiert am 25.3. 2025.
Aber: 23 vom wahlberechtigten Staatsvolk – gemäß Common Sense betrachtet – direkt gewählten Wahlkreissiegern wurde der Einzug in den XXI. Dt. BT jedoch verwehrt! Weil die jeweilige „Landeslisten-Deckung“ (!) BWahlG-formal gesehen fehlte. 
Es geht dabei um vollerhobene Daten und handelt sich nicht etwa um fragile Wahrscheinlichkeitserwägungen. Nur 276 von 299 direkt-gewählten Wahlkreissiegern konnten 2025 ihr Mandat im XXI. Dt. BT antreten bzw. wahrnehmen. 354 Listen-Platzierte sitzen 276 Direktgewählten BT-Abgeordneten gegenüber.

Der parteienoligarchische Trend geht eindeutig, ja geradezu vehement richtung Listenlancierte, Listen-Platzierte, bzw. Landeslisten-Kontrollierte. Gesondert zu diskutieren wären die vielen Doppelkandidaturen bzw. Parallelkandidaturen, die sog. „Absicherungskandidaturen“, sowohl bei den Direktkandidaturen als auch via entsprechende, unveränderliche Parteiliste bzw. parteipolitische Landesliste. Auffällig am derzeit die Szenarien dominierenden Parlamentariertypus scheint bezogen auf den aktuellen Status-quo des Parlamentarischen Systems wohl zu sein: Bloß-nicht-offen-Opponieren!, sondern Konziliant-und-solidarisch-Mitmachen, Mit-daran-Teilhaben/Partizipieren, Mitprofitieren und Bloß-nicht-die-Regierung-Kontrollieren-Wollen! (das brächte allenfalls ne Menge Ärger). Anders gesagt: they are not looking for trouble. Dies wird unverhohlen pragmatisiert und plausibilisiert. Die Oligarchisierungsprogression vollzieht sich nicht hinter dem Rücken von Parlament und Parlamentariern schier ‚unsichtbar‘ unterm Radarschirm der Öffentlichen Kommunikation, sondern ziemlich durchsichtig, mehrfachvermittelt und relativ gut nachvollziehbar

IX. Gretchenfrage des EU-„Parlaments“: Wie hältst Du ’s mit der Repräsentation pro Territorialnation und Volksgruppennation? Und wie mit dem Volkswillen? Innerhalb der EU sind Nationen einzelstaatlich bzw. nationalstaatlich sortiert. Selbst dann, wenn EU-weite „Spitzenkandidaten“ EU-übergreifend vorgespiegelt und in diversen Formaten der Mainstream-Medien durchaus beeindruckend als EU-weite Repräsentanten aspektiert und vermittelt werden, bleiben sie ad hoc bloß einzelstaatlich-territorialnationale und parteienoligarchische Listen-Player. 2019 und 2024 war`s wieder so.
Fast ironiefrei wie auch „pragmatisch“ gesehen, standen die bisherigen EU-Listenwahlergebnisse zu EU-Parlamentswahlen zum erheblichen Teil wohl doch schon in erkennbaren Silhouetten vorher fest. Wozu die fallend-proportionale Sitzverteilung und der ziemlich kollektivistisch aussehende, jedenfalls starre Listenwahl-Modus beiträgt. Davon abgesehen ist dieses demokratiedefizient generierte EU-„Parlament“ keinesfalls mit dem tatsächlichen EU-Legislativorgan und Machtzentrum zu verwechseln, dem durch die national mitspielenden Einzelstaatsakteure, den Staats- und Regierungschefs bestückten ´Rat der Europäischen Union`.  Darin liegt die eigentliche Macht der EU und nicht etwa im sogenannten EU-Parlament und seinem Showtime-Charakter. Prioritäten, Richtungsentscheidungen, Strategische Agenda und generelle politische EU-Zielvorstellungen obliegen dem ´Europäischen Rat`.  Exekutivorgan der EU ist eine teure Bürokraten-Kommission mit gewissen inhärenten Kompetenzerweiterungs- und Verselbständigungstendenzen. Formal gesehen setzt die EU-Kommission um, was im Rat der EU beschlossen wurde. Sollte die EU aber nicht wesentlich mehr sein, als eine sich oligarchisierende, überbürokratisierte EWG?

X. Welchen EU-Verfassungskonsens mit wieviel Vertragstreue bräuchten wir auf welcher demokratisch-republikanischen Legitimationsbasis? Besagt, auf einer Legitimationsbasis, die dem europäischen Mehrheitswillen und dem europäischen Volkswillen, mithin dem europäischen Selbstverständnis entspricht? Nicht etwa: Wieviel Vertragsregulierung bräuchten wir auf welcher teils aristokratisch-monarchistischen, oligarchisierenden oder bürokratisch-refeudalisierenden Legitimationsbasis? Oder: Wie läßt sich der europäische Volkswille am unauffälligsten beiseite schieben und taktvoll umgehen?
Läßt sich der durch zwei durchgreifende, allgemeine, freie, gleiche, nationale, unmittelbare und geheime Volksentscheide in Frankreich (29. Mai 2005) und den Niederlanden (1. Juni 2005) gescheiterte EU-Verfassungskonsens mit der behelfsweisen, oligarchisch-repräsentativen Akrobatik des Vertrags von Lissabon (Dez.2007, in Kraft seit Dez.2009) unter bewußter und gezielter Umgehung konstitutiver Volksabstimmungen – Ausnahme: Irland 2008/9 – wirklich dauerhaft stabilisieren? Sicher scheint es nicht zu sein. Ein konsequenzenreicher Geburtsfehler dieses Tratado de Lisboa existiert weiter:
Der Volkswille der EU-Staatsvölker ist offensichtlich nicht die oberste Richtschnur der initiierenden, gesetzgebenden EU-Gewalt.
Für den kontinuierlich nötigen Consensus Europaeorum reicht die behelfsweise, oligarchisch-repräsentativ herbeigetrickste Akrobatik des Vertrags von Lissabon (2004/2007) in the long run nicht aus. Im Laufe der Zeit dürfte sich das herausstellen.
Angepriesen wurde und wird dieser EU-Lisbon-Treaty als EU-Reformvertrag. Inhaltlich ist er das zweifellos. Aber es geht primär darum, wie der Politische Initiierungs-, Durchsetzungs- und Gestaltungswille von Woher nach Wohin umgesetzt wird. Das funktioniert wesentlich per EU-Direktiven der EU-Kommission mit Compliance erzwingender, oligarchischer Umsetzungsmacht. Evtl. Widerstand einzelner nationalstaatlicher EU-Mitspieler könnte für die betreffenden Staaten schmerzliche Konsequenzen haben. Mit dem EU-Lisbon-Treaty wurde der sich bürokratisch oligarchisierende, teils refeudalisierende Machtpoker der EU-affinen, partizipierenden politischen Eliten optimierend reformiert und auf einer vertraglichen Plausibilitätsbasis verbindlich festgeschrieben. 

XI. Alles andere als vaterlandsrestaurativ gefragt: Warum soll die EU-Staatsbürgerschaft nicht die erste Staatsbürgerschaft werden?
Den dazugehörigen Diskussionsrahmen voller Hoffnungen, juristisch verwickelter Fallstricke, nationalstaatlicher und supranationaler Komplikationsoptionen, vgl. z.B. Samantha Besson (ed. 2007 et passim), können wir hier nicht einpassen. Anzuzielen bleibt ein souveräner, demokratisch-republikanischer EU-Bundesstaat mit Zweikammer-System: Parlament plus Senat; ein föderativ, regionalstaatlich gegliedertes und subsidiär verfaßtes, republikanisches Nationaleuropa mit föderierten, staatsrechtlich konstituierten National- und Regionalstaaten sowie konstitutiven EU-Staatsvölkern. Nach innen offen, an den Außengrenzen souverän und de facto wehrhaft gesichert. Europa als in sich antithetische, komplementäre, pluralistische, gleichwohl integrationseffektive wie reintegrierende Staatsräson.


XII
. Mit moderater, zumutbarer Sozialcharta, dies ist wohl unstrittig. Aber keine zentralistische Bevormundungs-Union, keine Nivellierungsunion, kein machtkonzentrierter, zentralistischer EU-Sozialismus samt demokratie-ignoranter Bürokratenherrschaft („EU-Sowjet“). Und keine Haftungs-, Schulden- und Transfer-Union, wovon möglicherweise die politische Klasse überregional agierender Funktionseliten und schattenwirtschaftliche Akteure profitieren dürften. Passender Tenor, unisono zu intonieren: Niemand hat die Absicht, eine Schuldenunion zu errichten! In diesem Kontext erscheint sogar die vormalige Beschlußlage der Bayerischen Staatsregierung zur Reform der Eurozone plausibel.
Die bürgerschaftliche Kernfrage bleibt freilich offen: Soll die seit dem Maastricht-Vertrag (1.11.1993)
real existierende EU-Staatsbürgerschaft bloß als Wurmfortsatz von 27 oder mehr oder weniger Einzelstaatsbürgerschaften bis zum Sankt-Nimmerleinstag (ad Calendas Graecas) lediglich „mitfolgend“ geduldet bleiben? Diese zu den einzelnen Staatsbürgerschaften des EU-Staatenclubs hinzutretende, zusätzliche Unionsbürgerschaft stellt bis dato durchaus eine integrative wie komplementäre und nicht zuletzt eine pluralistische Projektionsfläche europapolitischer Imagination im Rahmen des EU-Staatenverbunds dar. Besser als gar nichts.


XIII
. Jüngere „und gebildetere Menschen“ haben „eine positivere Einstellung zu Europa als der Durchschnitt der Bevölkerungen“, wie im DAAD-Newsletter 2/2017 zu lesen war. Es hapere mit der EU-Identifikation. Zu viele Studierende würden sich „nicht aktiv für den Zusammenhalt Europas einsetzen“ und nicht an kontroversen Europa- und Zukunfts-Debatten beteiligen. Mehr Wortmeldungen, mehr Einmischung, mehr intellektueller und intelligenter Streit wären wünschenswert. Es muß ja nicht alles Community-konform und gesellschaftspolitisch en vogue sein. Gutgemeinte, konformistische Mainstream-Elaborate oder mehr verlautbarungsjournalistische EU-Reklame pro Europa oder pro EU reichen zur EU-Identifikationssteigerung nicht aus.


XIV
. Europe: it`s so different!“, sagen manche Amerikaner, wenn sie sich beim Herumreisen in Europa zu orientieren versuchen …

14.1. Was gehört transnational zu unseren heterogenen europäischen Wurzeln? Wieso soll aus der stattlichen Anzahl historischer Identifikationsangebote, die zur Vereinigung der europäischen Staatsvölker, Volksgruppen und ihrer Nationalakteure beitragen können, gerade die Paidèia (παιδεία) herausgegriffen und reaktualisiert werden? Eine schöne, altgriechisch-südosteuropäische Basiskategorie aus dem frühen ersten Jahrtausend vor unsrer Zeitrechnung, deren flexible, langfristige Prägekraft für die aristokratische, polis-demokratische wie auch humanistisch-rhetorische Kultur des europäisch-mediterranen Kulturraums und ihren Pantheon transzendentaler Entitäten vorausgesetzt werden darf. Was spricht dafür? Im Fokus von Παιδεία stehen die optimierungs- und pervertierungsfähigen Anlagen und Entwicklungskapazitäten von Individuen und ihrer Originalität einschließlich ihrer seelischen Entwicklung. Zusammengenommen ein gravierender Faktor. Παιδεία ist tendenziell pro Individualität und gegen Egalitarismus und Kollektivismus ausgerichtet. Vgl. u.a. Érvíń Lásźló (1963/65). Es macht Sinn, an diesen gegenpolaren, typisch europäisch-mediterranen Dialéxeis (Διαλέξεις) festzuhalten, sie eher neu zu akzentuieren statt sie interrelational, medienethisch oder medienpädagogisch abzuschwächen.

14.2. Konträr zur angemessen reaktualisierten Παιδεία wäre auch „Chinesification“ (vgl. MMN 2010: 43) bzw. „Step-by-step-Chinesification“ (vgl. MMN 2011: 132) zu nennen. Mag es in mehrfach vermittelten Medien-Diskursen und Meinungsangeboten vielfach maskiert oder übertüncht werden, oder dieses heikle Thema lieber etwas tiefer gehängt werden: Aus etlichen Interculturality-bezogenen Surveys innerhalb der vergangenen zwei Dekaden (Eurobarometer) zeichnet sich mE eine zwar nicht unbedingt gloriose, doch kombinatorisch diskutable Tendenz pro europäische Solidargemeinschaft ab:
Europäer wertschätzen ihre real gelebte Interkulturalität, wollen aber nicht fremdbestimmt werden. Aus meiner Sicht lassen sich aus den bislang aufbereiteten Datenkonglomeraten des Eurobarometers keine Trendaussagen pro Fremdbestimmung dechiffrieren.

14.3. Stattdessen dürfte eine Gegenhypothese wohl eher zutreffen:
Europäer wollen weder rundum angloamerikanisiert noch chinesifiziert, weder afrikanisiert noch russifiziert werden – und überdies auch nicht korruptionsoptimiert werden. Ad consequentiam wohl auch nicht von prekär legitimierten One-World-Gremien bevormundet oder globalistisch durchdekliniert werden. Es bringt nichts, die damit verknüpften Aspekte und Einflußfaktoren tabuisieren zu wollen. Eine dubiose Mischung an ambitionierten Think-Tank-Elaboraten und globalen Überlegenheitsgefühlen, basierend auf einer logenähnlich fabrizierten, als superior angepriesenen Aufklärungs- und Reset-Ideologie, hilft uns nicht weiter. Auch eine nochmalige christlich-religiöse Tyrannis, wie sie im vierten Jahrhundert unsrer Zeitrechung entstand und bis weit in die Neuzeit dominierte, dürfte wohl in Europa überwiegend chancenlos geworden sein. In diesem Kontext läßt sich eine der heutigen, europäischen Entscheidungsfragen kontrastiv zuspitzen:


XV. Soll die kontroverse, konfliktträchtige, den Wert des menschlichen Individuums akzentuierende, pluralistische Paidèia als affirmatives Superstrat Europas gelten?, oder soll eine zu kollektivistischen Gesellschaftsformationen tendierende, monotheistisch grundierte Polittheologie protegiert werden
(Eine Diskussion zu Carl Schmitt 1934, 1950, 1970 kann hier nicht eingepaßt werden).

15.1. Uns interessieren ideologie- und religionskritische, programmatische Aspekte, reaktualisierende Ansätze und Argumentationen: das Räsonnement bleibt im Mittelpunkt und damit um etwas genuin Rhetorisches. Etwas, das, so scheint es, weder von den Klerikal-Historikern, noch von Konkordats-Theologen oder Staatsphilosophen so recht ernst genommen wird: Intelligible Überlieferungsstränge zur alteuropäisch-mediterranen, originär nichtchristlichen, platonischen bzw. neuplatonischen (z.B. Salustios/Salutius/Sallustius ca. 362/363), i.e. nicht-abrahamistischen, nicht-biblischen, nicht-talmudistischen, präislamischen, polytheistisch offenen, koexistenziell undogmatischen Paidèia (παιδεία). Europäisch-mediterrane, pagane Paidèia hat die Zeiten unter vielen Argusaugen und trotz vieler Amalgamierungsversuche und bemerkenswerter judäochristlicher Verfilzungen dennoch überdauert. Allmählich steht ihre Reanimation, Reaktualisierung, Renaszenz und wirkliche Rekonstitution an (von Harnack 1916, Ballauf 1952, Classen ed. 1976, Johann ed.1976, Butler 2005, Bettini 2014).

15.2. Paidèia ist unabdingbar mit Personal Knowledge (Polanyi 1958/62), mit individuell zu erwerbender Erziehung, Bildung und transzendentalhermeneutischer Offenheit, mit Rhetorik und Sophistik, mit evolutionär-menschlicher Entwicklungs- und Kommunikationskompetenz, mit nicht retardierender Energeia und Entelecheia verknüpft, mit der Gestaltungskraft und Performanz von Menschen, ihren Polis-Organisationen und Selbstentfaltungskapazitäten.

15.3. Im dokumentsortenspezifisch hinreichend verläßlich erschlossenen, okzidentalen und morgenländischen Kommunikationsraum ist dies ungefähr drei bis vier Jahrtausende belegbar überliefert: Durch zusammenhängendes Argumentieren, Eklektik, Logik, Götterkritik, Intellektualität, Ontologien, Naturtheorien, Künste, Realsystematiken und methodische Techniken, Rhetorik und Theoretizität, sowie Kommunikationsphilosophie (etwa: Wissens-Konfigurationen über menschliche Lebensführung) sowie kombinatorische Sophistik und Transzendentalhermeneutik, die u.a. auch Relations-, Koexistenz-, Kohärenz- und Zuordnungs-Fragen von Mensch, Natur, Kosmos, Polytheismus und Metaphysik relational zur Willensfreiheit erörtern: wobei sie erkenntnistheoretisch bei Dubia, Differenzen, beim Kontradiktorischen, mitunter beim Inkommensurablen ansetzen. Uns interessiert deshalb die Kommunikationsgeschichte des ‚Subjektiven Geistes‘, die Individuation und die Einschätzung des Individuums.

15.4. Repräsentanzkommunikation, Repräsentatives Sprechen, Reliefs und Fragmente: In diesem Zusammenhang wären auch altägyptische Datenkonglomenrate und Interpretationsstränge (etwa seit der 5./6. Dynastie im Alten Reich) zu sichten und nachzuvollziehen; sowie spätere Kulturkontakte mit dem ägäisch-minoischen Kommunikationsraum (z.B. im Neuen Reich während der 18. ägyptischen Dynastie) mit zu berücksichtigen. Ohne die methodologisch zugehörigen Probleme dazu erläutern zu können, sei angemerkt, daß so manche Befunde, die sich auf schwer bis unsicher einzuschätzende Artefakte und Fragmente stützen, mit einiger Vorsicht zu genießen sind.

15.5. Nahezu vollständig erhaltene, ggf. verläßlich rekonstruierend vervollständigte Datencorpora sind jedoch evidenzbasiert seriöser interpretierbar, obwohl uns heute manche polysemen, als Hieroglyphen in Stein gemeißelt überlieferten Mythologeme noch ziemlich obskur erscheinen – pars pro toto vgl. Sethe 1960, Spiegel 1971, Allen 2015. Im Thesaurus Linguae Aegyptiae z.B. die nahezu komplett überlieferten PT-Corpora des Unas/Wɑnjɤs (ca. *2375, gest. 2345) in Saqqara, die aus dem 24. Jahrhundert vor unsrer Zeitrechnung stammen und der ergänzte und erschlossene Textbefund aus der Pyramide seines Nachfolgers Teti/Tɑtj​ɘ (~ 2323-2291 a.C.), sowie der vervollständigte Bestand der PT-Corpora von Pepi/Phiops I.
(Meryre, ca. 2289-2255 a.C.) und Pepi/Phiops II./Neferkare (ca. 2245-21??). Auch fragmentarisch überlieferte, weitere PT-Corpora liegen inzwischen transliteriert ediert und mit interpretierbaren Übersetzungsvorschlägen vor. In Pyramiden aufgefundene, in langen Kolonnen gemeißelte, mit zum Teil noch sichtbaren, blauen Farbpigmenten optimierte Texte enthalten u.a. auch kultur- und sozialpolitische Argumentationen bzw. allerhand Behauptungslogik, sowie polittheologische Rechtfertigungsaussagen bzw. mit mythischer Semiotik komprimierte und profilierte, politische Rechtfertigungserklärungen. Akzentuierungen, Fokussierungen, Nuancen, Personalisierung, Statement-Rhetorik und Polemik konnten sich nicht auf fachsprachliche Präzisierungsmöglichkeiten stützen. Vor 4400 oder 4300 Jahren waren altägyptische PT-Editoren auf mythisch-polyseme Hieroglyphen-Konstellationen und Konfigurierungs-Varianten angewiesen. Vgl. die PT-Sprüche 249/250, 258, 260/261, 270: § 386, 302: § 462 im Unas-Textbestand, einem nahezu kompletten Daten-Set, worin eine neu akzentuierte „Ma’at“ [Weltordnung] mit erstaunlich selbstbewußtem Darstellungsanspruch postuliert wurde. Dies sei hier deshalb erwähnt, weil sie aus publizistischer Sicht als de facto einflußreich einzuschätzen ist: Denn der Unas-/Wɑnjɤs-Textbestand wurde mehrere Jahrhunderte hindurch als etwas Kanonisches empfunden, war traditionsprägend geworden und hat mehrere Jahrhunderte auf nachfolgende PT-Editoren und PT-Arrangements gewirkt. Beispiel: eine Kopie des Unas-Textcorpus wurde in der Mastaba des Wesirs Senwosret-ânkh (12. od. anfangs der 13. ägypt. Dynastie im Mittleren Reich) in Lischt aufgefunden, erstellt ca. ein halbes Jahrtausend nach Unas/Wanjis.

 

XVI. Die Karriere des Individuationsprinzips entwickelte sich zu einem Essential und Erkennungsmerkmal unseres westlichen Kultur- und Kommunikationsraums. Nicht zu vergessen: im diskursgeschichtlichen Abhängigkeitsgeflecht von griech.-arab.-mlat. Übersetzungswellen. Ein europäisch-mediterranes Großzeichen, in dem zwar die meisten platonischen, präsophistischen, stoischen, neoplatonischen, rhetorisch-sophistischen und späteren christlich-kontroversen, hebräo-arabischen, auch gnostischen sowie islamischen Konzeptualisierungen im Hinblick auf die empirisch-transzendental zusammengesetzte Konfiguration menschliches Individuum graduell übereinstimmen. Nicht jedoch darüber, wem die geschöpfliche Produktionskraft, die die korruptible Kreatur menschliches Individuum hervorbringt, in welchem Erkenntnis- und Bedeutungsrahmen zweifelsfrei zuzuordnen ist. Obgleich Jahrhunderte hindurch über den Präferenzstatus der konfigurierbaren Komponenten (transzendentale Seele qua substanzielle Wesensform, deren Erkenntniskompetenz, Form vor mitwirkender Materie oder nicht, Funktion der Materia signata, Dependenz-, Kreations- und Modusaspekte der Individuation etc.) engagiert gestritten wurde.

16.1. Schon in altägyptischen Text-Dokumentsorten sind Auseinandersetzungen um die Ka- (PT-Sequenz 215) und BaSeelenkonzeption (PT-Sq. 224) sowie deren Achifizierung (PT-Sq. 305: 474a im Unas/Wanjis-Repräsentationsritual) zum „3ḫ„, besagt: zur individuell in der Transzendenz selbständig und willentlich handlungsfähigen Person und zur unzerstörbar eigenständig existierenden Entität belegt (zuerst von Hermann Ranke 1939 erkundet und publiziert; vgl. auch Spiegel 1953: §§ 715-728, Allen 2015: 61, 349).- 

16.2. Strittig bleibt seit der europäischen Übersetzungs- und Kommentierungs-Scholastik, wer für Defizienzen, Entwicklungs- und Mutationsoptionen der Anima Intellectiva (mlat. christl. Seelenkategorie) einzustehen hätte, wenn als Präsupposition ein Geflecht an seelischen Dependenzen fungiert und der Modus connaturalis agendi zwingend zur kreativen Realisierung eines göttlich inspirierten und mitbedingten Individuationsprinzips zählt. Parallel dazu stellt sich ohnehin die realitätsangemessene wie süffisante Frage, ob diese kreatürlich-generative Tätigkeit eines voluntaristisch konzipierten Solo-Gottes (qua causa universalissima) denn wirklich zu den erhabensten göttlichen Tätigkeiten oder zu den eher delegierbaren, subalternen, weniger erhabenen gehören dürfte …


16.3. Zum Individuationsprinzip traditionsbildend geworden ist z.B. die Lehrmeinung des Duns Scotus (in Quaestionenform entwickelt um 1306, ed. Leidi 2015). Wie die damit konkurrierenden, vor allem thomistischen Ansätze, argumentiert sie auf der Basis mlat. europäischer Kommentierungs- und Übersetzungsscholastik. Ebenso interessant sind die thomistisch-scotistischen Auseinandersetzungen über dieses Individuations-Sujet in der späteren Scholastik bis in die Neuzeit.
Kontroverse Explikationen und Kommentierungen finden sich u.a. bei Francisco Suárez (1597: Disp.metaph.V./sec.3). Auch außerhalb von Scholastik-Szenarien existieren kontroverspublizistische Elaborate, die Statements zur Individuationsfrage beinhalten. Z.B. in der Dialektik von Fr.Schleiermacher (1822, ed. Odebrecht 1942/76: 166-170). Nicht zuletzt die ketzerische Frage, ob es sich beim Individuationsprinzip evtl. bloß um eine metaphysische Fiktion handeln könnte, wurde von einigen Autoren diskutiert. Bis in die nachtridentinische Scholastik lassen sich dazu vor allem mlat. und nlat. Belege und Fundstellen aufspüren, also im fachsprachlich optimierten, transfersprachlichen Latein. Weder dies noch die ethische Konstitution oder ontologische Situierung des Individuums in modernen systematischen Philosophien (z.B. bei N.Hartmann 1942 oder L.B.Puntel 2006: Kap. 4.3.) kann hier eingepaßt und entsprechend gewürdigt werden.

16.4. Paidèia-relational steht das menschliche Individuum und die menschliche Individuation prinzipiell im Gegensatz zum Abwürgen individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten: im Gegensatz zur beliebig quantifizierbaren Gleichmacherei. Paidèia-relational gesehen ist das menschliche Individuum wie die menschliche Individuation prinzipiell auch nicht durch Gruppen-Uterus und Kollektivierung aufteilbar. Paidèia-relational scheint das menschliche Individuum und die menschliche Individuation wegen ihrer Einmaligkeit, Originalität und je konkreten Unwiederholbarkeit einen Kontrapunkt zur ‚Kirchenmaus‘-Mentalität oder zu einer bloß administrativ und kollektiv vermittelten oder gar pragmato-stalinistischen Formierung menschlicher Individuen zu bilden. Das formale, institutionell installierte, zeitgeschichtlich konkrete Design oder die jeweilige Maskierung von Kollektivierungs-Arrangements, all dies ist nicht das Entscheidende. Sozialkommunikation und Sozialfunktionalität gibts auch bei Ameisen. Menschlichen Intellekt, menschliche Individuation, selbstreflexive Sinnstiftung, rhetorische Subjektivität und humanrationales Rhetorik-Framework nicht. 

16.5. Sachreferentiell durchdringt Paidèia (παιδεία) Interkulturelle Kommunikation (ed. B.Spillner 1990) wie Internationale Kommunikation (Kent/Rush 1977) und trägt zu deren Paradigmen und Frameworks bei. Ebenso zur Formulierung und Problematisierung konstituierender Asymmetrien, Kontext-Konfigurationen und Suprematien. Auch zu persistierenden Kernfragen menschlicher Kommunikation: Wie wird ein fremdes System zum Partner? Wie artikuliert und manifestiert sich Persuasionsresistenz? Oder generell: Wie sind available Data, Logik, Sprechdenktätigkeit, Cognition & Communication mit welcherlei Meßmethodiken bearbeitbar problemlösend zu kombinieren?

XVII. Im Westlichen Zeitgespräch ist die aufgegriffene Paidèia-Frage weder prioritär judäochristlich noch muselmanisch dominiert. Dies sei als epistemologische Präferenz oder kontextuale Proposition akzeptiert und hängt hier mit dem systematischen Interesse am rhetorischen Menschenbild zusammen. Wodurch kein Agnostizismus oder Atheismus vorgegeben wird. Wohl aber eine distinktive Distanz zu den Tres Barratatores bzw. Tres Impositores, zwei ehemals noch zur Stauferzeit nicht nur im griechisch-arabisch-lateinisch-normannischen Kultur- und Sprachkontaktraum Siziliens und Süditaliens kursierende Konnotate bzw. mittelalterliche Kampfbegriffe, die den drei hochgelobten Religionsstiftern Moses/Μωσῆς/Mūsā, Jesus/Joshua und Machomet/Mohammed gesprächsweise despektierlich attestiert worden sind und die sie in gewisser Weise demaskieren sollten. Denn die Impression, diskursive Erwägung oder kombinatorische Kognition, daß die drei gepriesenen, monotheistischen Paradereligionen ihre Genesis doch erheblich der raffinierten Kreativität ihrer Stifter verdanken, war zunächst in der islamischen Welt frühzeitig verbreitet gewesen (vgl. Graefe 1909, Niewöhner 1988). Darin allerdings nicht einmal vage in dafür infrage kommenden Mischpopulationen und Kulturkontakt-Arealen konkret lokalisierbar. Ein anonymer, eindringlich formulierter, als einflußreich einzustufender Traktat zu diesem gewiß nicht leicht einzuschätzenden, nonkonformistischen Überliefungsstrang über jene drei Betrüger/Bluffer bzw. Religionsstifter wurde in Frankreich erst im 18.Jahrhundert publiziert (1719, 1768/93 siehe Anonymus ed. W.Schröder 1992). Dieses Phraseolexem bzw. Topic von den drei gewiß nicht kritikfrei zu bewertenden Religionsstiftern beinhaltete im 13.Jahrhundert, zumal angesichts oszillierender Konflikte und Spannungen zwischen Kaiser und Papst, im Auseinandersetzungsszenario und Kontroversdialog der beiden größten abendländischen Kommunikations- und Machtrepräsentanten, eine Portion an schier unkontrollierbarem Zündstoff.

17.1. Es scheint daher nicht verwunderlich, daß z.B. der Stauferkaiser Friedrich II. im persuasiven Spannungsfeld jener Tres Barratatores bzw. Tres Impositores zeitweise als publizistische Zielscheibe benutzt wurde. Friedrich II., ein ebenso charismatischer wie interkulturell sozialisierter (mlat., griech.-byzant., arab.) Machtmensch und gebildeter Skeptiker – „jener große Freigeist, das Genie unter den deutschen Kaisern“, wie Nietzsche ihn 1888 im Antichrist-Manuskript (Aph. 60) charakterisierte – hatte sich zu Lebzeiten einige päpstlich promulgierte Exkommunikationen eingehandelt. Kontroverspublizistische Aufmerksamkeit wurde vor allem dem zweiten Bannfluch Papst Gregors IX. 1239 gegen Kaiser Friedrich II. (mlat.iste rex pestilentie„) zuteil. Angeblich hatte sich der Stauferkaiser zu ein paar drastisch derangierenden Bemerkungen „a tribus barratatoribus … Christo Jesu, Moyse et Machometo, toto mundum fuisse deceptum„(MGH, epist.saec.XIII/1: 653) etc. hinreißen lassen. Hieb- und stichfeste, manifeste Ausgangsdaten und Nachweise fehlen freilich dazu. Wieweit dieses narrativ überlieferte Phraseolexem, die zweigliedrige Wortgruppe von den tres Barratatores, tres Impositores – auch: tres Impostores genannt – in welchen Kommunikationsformen gesprochener Sprache und in welcher Situierung wirklich zum gelehrten, kontroversen Gesprächsbasiswissen über diese drei Religionsstifter gehört haben mag, ist ohnehin kaum mehr eruierbar. Möglicherweise waren die Vorwürfe an den profilierten Stauferkaiser bloß propagandistisch unterstellt, d.h. die propäpstlichen Parteigänger versuchten ihn europaweit zum publizistischen Aggressionsobjekt zu machen. Heute würden wir sagen: er könnte damit „geframt“ worden sein. „Gründe“ dafür dürfte es mehrere gegeben haben. Was u.a. auch dessen förmliche wie erfolglose Absetzung auf dem I. Lyoner Konzil 1245 durch eine öffentlich versammelte Repraesentatio der abendländischen Christenheit signalisiert (Episkopat inkl. Innozenz IV. plus Kloster-Äbte, Ordensgeneräle, Vertreter von Domkapiteln, Universitäten und weltlicher Mächte). Es folgten Gegenkaiser-Darsteller und Mordanschläge. Dazu existiert viel Sekundärliteratur in Gestalt klerikaltheologisch konfessioneller wie staatlicherseits alimentierter, teils pedantisch argumentierender bis uninteressanter Lehrmeinungen. Trotz alledem: Es geht hier nicht um Bagatellisierung oder Beschuldigungs-Ping-Pong, sondern um unverfilzte Distanz zu unilateralen Absolutheitsansprüchen monotheistisch motivierter Mega-Theologien.


17.2. Institutionspolitisch
gesehen und langfristig folgenreich war die erste, von einem römisch-deutschen Staufer-Kaiser, Friedrich II. als König von Sizilien gegründete Staats-Universität zu Neapel 1224 f., obzwar sie nur langsam voran kam und nicht kurzfristig schon mit Bologna, Paris oder Parma konkurrieren konnte. Diese erste europäisch zu nennende Staats-Universität Neapel 1224/40 wurde ohne päpstliche Bulle und gezielt kontrapapalistisch gegründet, geleitet von einem royalen Kanzler, agierend und existierend unter royaler Gerichtsbarkeit. Was aus einem Machtsicherungs-Kalkül heraus realisiert wurde: Kaiser Friedrich II verhinderte auf diese Weise, daß seine Administratoren von päpstlich kontrollierten und protegierten Studieneinrichtungen in Norditalien ausgebildet werden mußten. Außerdem gelang es ihm dadurch, eine klerikal-unabhängige, papstfreie Elitenausbildung zu initiieren.  

XVIII.  Um einen logischen wie rhetorischen Wahrheitspluralismus in ontologisch-metaphysischer und hermeneutisch-transzendentaler Hinsicht kommen wir im 21.Jahrhundert nicht mehr herum. Systematische Rhetorik (Nickl 1980, 1983, 2011) läßt logisch mehrwertigen Wahrheitspluralismus (Król/Lubacz 2022) samt seiner riesigen Freiheitsgrade gelten und setzt ihn sogar voraus. Beim rhetorischen Menschenbild geht es freilich nicht um optimale Letztbegründungsakrobatiken, die womöglich vom Phonetischen bis zu einer gerade en vogue gehandelten, kosmologisch-physikalischen Standardtheorie ausgreifen. Auch hier wird kein pflegeleicht säkularisierter, theologisch aufgemotzter Monotheismus traktiert oder stillschweigend unterstellt. Das rudimentär und teils verstümmelt überlieferte, alteuropäisch, mediterran und mehrsprachig facettierte, rhetorische Menschenbild basiert auf eklektisch-plurikulturellen Bestimmungsstücken und soweit ersichtlich, nicht auf irgend einer dogmatisch fixierten, monotheistisch-reduktionistisch exklusiven Zwangsbeglückung, deren wahrheitsträchtiger Sinn sich in einem grandiosen Finale furioso vollendet. Dessenungeachtet greifen wir jedoch auch kaum umgehbare, traditionelle, oder leicht angestaubte Bestimmungsstücke auf, denen man nicht gleich ansieht, ob sie heilig sind oder profan.
Freiheiten und Freiheitsgrade sind nicht nur in europäisch-mediterranen Kommunikationsräumen und Überlieferungsszenarien permanent umkämpft. Wertetafeln sind nicht unabänderlich selbstevident oder in hac lacrymarum valle zur allgemeinen Besänftigung göttlich vorgegeben, sondern müssen etappenweise in der Intellektuellen Kommunikation mit dem Intellectus discursivus, zudem Common-Sense-rückgebunden in Mainstream-Medien und in den Social Control Media durchargumentiert, kontrovers evaluiert und in funktional-kommunikativen Gesprächsforen demokratisch diskutiert werden. Daß auch im 21.Jahrhundert noch M.T. Ciceros anklagende, spöttische Simulatio-Wortgruppe vom „iste bonus imperator„(in Verrem II-5,26) auf manch EU-externe, zeitgenössische Herrscherfigur und wohl häufiger noch auf personifizierbare Bürokratie-Exzesse applikabel erscheint, darf als rhetorisch ergänzender Beleg für dieses permanente Umkämpftsein von Freiheiten und Freiheitsgraden gelten.


XIX.
 Free Speech & Self-Determination statt Political Correctness, Kniefallpolitik & Zensurparteien!
Keine Strangulierung der Meinungsfreiheit, Redefreiheit und Stimmfreiheit! Zwangsbeitragsfinanzierter Medien-Konformitätsdruck oder staatliche Privilegierung von Glaubensfragen oder gar philochristliche Zwangsbeglückung sind längst obsolet geworden.

19.1. Zwar hatte schon Karl Martell anno 743 auf dem Verordnungsweg gegen paganreligiöse Bräuche & Kulte durchgegriffen (Synode von Estinnes, Bonifatiusbrief 56 in den MGH-Epistulae, p.102, Zeilen 21-23: Decrevimus quoque …). Derlei machtpolitisch und monotheistisch motivierte Blasphemie gegenüber den Old Ones konterkariert auch eine Kernforderung von Septuaginta & Thora, andere, fremde Götter (θεοὺς) nicht zu schmähen (Exodus 22, 27).


19.2. Zum andern verstellt ein quasi-staatskirchlich inspirierter, christliche Confessiones repräsentierender, reduktionistischer Kruzifix-Fetischismus, wie Mitte 2018 im Freistaat Bayern dekretiert und promulgiert (Bayr. Gesetz- & Verordnungsblatt 8/2018: 281), ein weiteres Mal die plurireligiösen Freiheiten. –
Ob etwas mit korpuslosem Kreuz symbolisiert wird, spielt keine wesentliche Rolle. Unter anderem verstellt ein staatlich-institutionell durchgesetzter, repräsentativer Kruzifix-Fetischismus auch die residuale Götter-Genealogie, zuzuordnende Mythen und verwickelte Überlieferungszusammenhänge Europas, ebenso die plural divergierenden, uneinheitlichen Spiritualitäten. Weder korpusloses Kreuz noch Kruzifix taugen als Toleranzsymbol. Ein auf dem Verwaltungsweg dekretierend durchgesetzter, repräsentativer Kruzifix-Fetischismus stellt mE eine verordnete Weltbildvereinfachung für autoritätsgläubige Untertanen dar. Ergo alles andere als ein Toleranzsymbol. Dürfte man in diesem Kontext und angesichts der europäischen und mediterranen Staatskirchengeschichte samt ihrer zahlreichen Tragödien womöglich auch ein Zeichen von freistaatlich angewandter Anti-Aufklärung erblicken?


19.3. Und die Präferenz auf drei bekannte, in Europa weithin institutionalisierte und gesellschaftspolitisch etablierte, orientalische Monotheismen – genauerhin: Exklusiv-Monotheismen – greift angesichts heutiger, schier unignorierbarer, wissenschaftlicher Kosmologie-Ansätze epistemologisch zu kurz. Diese These erscheint vertretbar, obwohl wir weder auf die Debatte zwischen Monismus und Pluralismus in der Ontologie eingehen, noch Fragen zur systemsprachlichen oder theoretischen Rolle von Metaphysik und Metametaphysik oder zum Wahrheitspluralismus beantworten können. Auch mit postmetaphysischer oder postmodernistischer Behauptungslogik können wir uns hier nicht befassen.

XX.  Grundsätzlich läßt sich weder das Logische noch das Rhetorische auf empirische, innerweltliche, nicht-theologische Gegenstände, Relationen und Kohärenzen eingrenzen. Also im strikten Gegensatz zu dem, was seit den Etappen des Pariser Universitätsstreits 1229/31 und 1252/66 an vielen Studieneinrichtungen oder Universitäten klerikal oder in späteren Jahrhunderten mehr und mehr staatlicherseits bis in die Gegenwart fehlinstitutionalisiert, nachgebetet oder in der Neuzeit dann kulturbürokratisch erzwungen wurde.
Rückblende: Im Paris des 13.Jahrhunderts hatten die Grammatiker, Literaten, Logiker und Rhetoriker der Artisten-Fakultät den Kompetenzstreit gegen die Mendikanten bzw. Ordenstheologen, Priester und Klerikalhierarchie desaströs und konsequenzenreich verloren (Zimmermann ed.1976).

XXI. Was das Grammatische, Sprachlogische und Rhetorische zusammenhält,
sind die Modi Significandi: diese grammatiktheoretisch und psycholinguistisch, dialektisch bzw. sprachlogisch, rhetorisch sowie in realsystematischen Arealen tradierten Modi Significandi (vgl. Gerson 1426) stellen intermediäre Bedeutungs-, Interpretations- und Repräsentations-Niveaus der kognitiv-kommunikativen Sprechtätigkeit dar. Sie fungieren als interpersonale Vermittlungsmodi sprechsprachlicher Kommunikation (Nickl 1996, 2009, 2020, 2023). Sprecherseitig betrachtet: Menschliches Sprechdenken als exteriorisierende, suffiziente, sprechsprachliche Ποίησις/Hervorbringung (muß nicht perfekt sein); parallel dazu deren psycholinguistische Repräsentation, deren theoretische Perspektiven (θεωρίαι/Sichtweisen) und ggf. die damit in actu verknüpfte Πρᾶξις. Auditiv muß das Hörverstehensprodukt reproduktiv aufgebaut werden, der Sprechsituation angemessen suffizient (vgl. Thomas von Erfurt in seiner Diasynthetik, um 1300). Ohne die Kohärenz von Sprachlogik, Semantik und Rhetorik auszublenden. Aus der Zeitachse herausgepickte, synchrone, etwa nur syntaktisch isolierte, eindimensional profilierte und radikalisierte, die kommunikativen Kontextzuordnungen und ihre Relationsgefüge ignorierenden oder kommunikative Segmentierungsprobleme gesprochener Sprachen augenphilologisch überspringenden Notationen erscheinen sachfremd, unangemessen und oftmals erheblich irreführend.


XXII
. Paidèia impliziert Rhetorik.
In meinem eklektischen Ansatz wird Rhetorik konstruktivistisch-tektonisch und kohärenzialsystematisch als geordnetes Quintupel neu konzipiert. Wenngleich damit kein voll expliziertes Rhetorik-System formuliert wird: nur ein definierter Theorie-Rahmen der Rhetorik (cf. Nickl 1980, 1983, 2011: 96-111). In diesem rhetorisch-tektonischen Aufriß spielen die Modalitäten der kognitiv-kommunikativen Sprechtätigkeit (Nickl 1983, 2023) eine zentrale Rolle. Mein Rhetorik-Verständnis fußt nicht primär auf traditioneller, literarischer Rhetorik, sondern auf Errungenschaften der interdisziplinären Humankommunikationsforschung und Kohärenztheorie: 
EKS-TR Rhetorik = def. {kST, LSR, SR, QF, UR}

22.1. Eine kohärenztheoretisch suffizient situierte und erklärbar oder verstehbar präparierte, rhetorische Wahrheit bzw. Wahrheitsindifferenz-Problematik dürfte dabei mindestens vier Dimensionierungen zur Datenkonkretisierung und partikular herausgearbeiteten Verweisungsbezogenheit mit Kontextreferenz enthalten: sinnbezogen segmentierte kognitiv-kommunikative Sprechtätigkeit (kST), dialektische bzw. sprachlogische Relationalität (LR), szientifische Theoretizität (szientifische Rhetorizität: SR) und eine hinreichend genaue, realsystematische Bestimmtheit, Sachadäquanz, Verortung und Zuordnung im Sinne identifizierbarer, diskriminierbarer „begrenzter Fragen“, den quaestiones finitae (QF), wie bereits aus der römischen Rhetorik bekannt. Womit sich auch verdeutlicht, daß diese Rhetorik-Konzeptualisierung nicht gegen alle Tradition steht:  Sowohl die heterogen zuzuordnenden QF wie die argumentations- und sprachlogischen Relationalitäten (LR) knüpfen an traditionelle Rhetorikauffassungen an. Der übergreifende Koexistenzrahmen evolutionärer, universaler Rhetorik (UR) ist allerdings nicht frei von Diskontinuitäten, Partikularisierungen, Wahrscheinlichkeits-Enthymemik, Eristik und konstitutives Reasoning from Incomplete Knowledge. Dafür läßt er humanbiologische Entwicklungsoptionen, divergierende und komplementäre Ontologien, Humanitätsdefinitionen und Selbstbestimmungschancen offen. 

22.2. Argumente, Argumentationen, Denkmuster und Kategorien der Sprachlich-Öffentlichen und Politischen Kommunikation, kontroverse bis inkommensurable Ansätze und Darstellungsformate – Dissoi logoi, Paidèia, Persuasion, Rhetorik – basieren auf Lehrfreiheit und Meinungsfreiheit. Wir betrachten sie hier nicht wie versehentlich säkularisierte Bestimmungsstücke aus dem Anspruchsarsenal von Theologien. Die Fülle von Ästhetik, Ataraxie, Askese, Kognition und Meditation, Musik, Politik, Sport, Dekadenz und Renaissance-Etappen, Pluralismus, Buddhismus, Hinduismus, Papsttum und Völlerei, Vielfalt und Wechsel der Staatsformen, Natur, Transzendenz, Sein und Seindes, Steuergesetzen und soziologischen Sumpfblüten, über siebentausend Sprachen auf dieser Erde – wie auch immer wir Realempirien und oder Aspekte der Welt oder ganze Weltdimensionen artikulieren oder taxieren, in summa: die „Unschuld des Werdens„, menschliche Lebenswelten und menschliche Evolution bedürfen keiner theistischen Genehmigung oder Mitwirkung. Kommunikationskompetenz, Würde und transzendentaler Impact des Menschen [„Seele“ samt deren Emanzipation,  Entwicklungsoptionen und Stadien, cf. Ranke 1939, Spiegel 1971] hängen nicht von monotheistischen Allmachtsphantasien und damit einhergehenden, repressiven Denkweisen und dementsprechenden Gesellschaftsmodellen ab. Auch massenlenkungspolitisch und machtsicherungsmotivierte Konkordate zwischen Staaten und Kirchenfunktionären sollten über Europa hinaus in der Westlichen Welt längst obsolet geworden sein: fallen sie doch hinter das Religionsfreiheits- und Restitutionsedikt Kaiser Julians vom 4.Februar 362 zurück.


XXIII.
 Die programmatisch, plurifaktoriell und synthetisierend konstituierte Paidèia greifen wir aus der stattlichen Anzahl historischer Identifikationsangebote, die zur Vereinigung der europäischen Völker und ihrer Nationalakteure beitragen können, heraus. Schrittweise erschließt sich schon, daß es hier nicht ums altphilologische Auspressen einer ausgepreßten Zitrone geht. Die schrittweise und selektive Vortragsmethode bleibt an die Ratiocinatio rhetorica gebunden und gewiß auch an persönlichen Präferenzen orientiert: hermeneutisch-kritisch, reintegrativ und rekonstruktiv-interpretierend. Angezielt werden dabei nur relativ wenige, „geländegängige“, humankommunikationstheoretisch interessierende und tragfähige Einsichten.

23.1. Mit vagem Vorverständnis läßt sich sagen, daß die antike Paidèia eine Tendenz zu einer gewissen Balance oder zumindest zur Ausbalancierung konträrer, undurchsichtiger bis widersprüchlicher humankommunikativer Asymmetrien und Kräfte, wenn nicht gar zu einer gewissen Harmonie aufwies, ohne zu unifizieren:
Παιδεία/paidèia klingt europäisch, scheint aber was Uraltmodisches und verdächtig Heidnisches zu sein. Dennoch hat Paidèia ebenso wie Europa keine integrale mythische Bedeutung. Obzwar sich der Prometheus-Mythos plausibel zuordnen läßt und sich Europa und der Zeus-Stier gut vermarkten lassen. Die alteuropäisch-hellenistische und spätrömische Paidèia ließ sich weder von der abrahamitischen Gotteserzählwelt und ihrem strapaziösen Exklusiv-Monotheismus, weder vom Judentum in Palaestina, noch vom Christentum und seinem galiläischen Mediator (Jesus), noch im Frühmittelalter vom Islam beeindrucken. Obgleich mittel- und neuplatonisches Schrifttum ins Arabische übersetzt und noch im 10./11.Jahrhundert weiterentwickelt wurde (Abū Naṣr Muhammad al-Fārābī/Alpharabius ca.870-950, Abū Alī al-Husain ibn Abdullāh ibn Sīnā/Avicenna ca.980-1037).

23.2. Erst in der Hochscholastik des 13.Jahrhunderts und während der Renaissance des 15./16.Jahrhunderts änderte sich das in Europa. In seinem Erstling „De ente et essentia“ (etwa: Über Sein/Seiendes und Wesen), verfaßt um 1255 für seine Dominikaner-Mitbrüder, setzte sich Thomas von Aquin mit al-Fārābī, Avicenna, mit dem jüdisch-arabischen Solomon ben Jehuda ibn Gabirol/Avicebron (ca.1021/22-57), sowie mit dem spanisch-arabischen Arzt und Vernunft-Philosophen Averroës/Abū l-Walīd Muhammad b. Ahmad b. Muhammad b. Rušd (1126-98) konstruktiv-kritisch auseinander. Die interreligiöse, kontroverspublizistische und systematische Abhandlung, später mit „Summa contra Gentiles“ betitelt (etwa: „Summe gegen Andersgläubige und Heiden“), folgte um/nach 1270. Das Werk ist komplett überliefert und war viele Jahrhunderte ein einflußreicher interkultureller „Primer“ (vgl. MMN 2006).


XXIV.
 Paidèia gilt hier als heterogenes, tendenziell nicht komplett harmonisiertes, transformationsfähiges Arrangement von konzertanten, konkurrenziellen, komplementären Bildungs- und Wertsystemen, Wissenschaften, Wissensformen, ebenso Künsten und seit der Antike einschließlich Körperkultur & Sport, mit graduell unterschiedlich gewichteter Respektierung bestimmter Interpretationskulturen und Traditionen. Je nach Überlieferungsniveau, Standpunkt und Perspektive. Lineamenta, Umrisse und Zugänge zur res-publica-orientierten, pluralistischen, freiheitlich-demokratisch entfalteten, konkurrenziellen und komplementären, ergo konfliktträchtigen, spannungsreichen, europäischen Paidèia kommen nicht ohne Rückgriffe auf römische, hellenistische, mediterrane und nicht zuletzt abendländische Kultur-Essentials und ihr rhetorisches Menschenbild aus. Es ist in der antiken Menschheitsidee verankert und bezeugt den Primat der Paidèia vor einer einzelnen, alleinseligmachenden Religion oder einer prädominant tonangebenden Region, Aristokratenkohorte oder Priesterkaste mit offenen oder elegant cachierten Dogmatisierungs-, Unifizierungs- oder Totalitätsansprüchen. Diese nicht nur auf den ersten Blick disharmonisch komplementäre, konfliktträchtige Potenz von Paidèia, liefert auf den Kulturraum insgesamt bezogen dennoch eine Art ausbalancierende und harmonisierenderweise identitätsstiftende „Betriebsspannung“.
Auch wenn es noch so paradox erscheinen mag: Vor allem existierende Differenzen, Gegensätzlichkeiten, Verschiedenartigkeiten, Widersprüche, Zweifel und Spannungsverhältnisse halten sie zusammen, mögen sie noch so bizarr und transversal konstituiert sein. Es sind scheinbar weniger, jedenfalls nicht ausschließlich die Einheitlichkeiten, Parallelitäten, Unifizierungsansprüche und gesetzlich verbrieften Ordnungsmodelle, welche Paidèia effektiv in Balance halten. Nach meinem Informationsstand war die alteuropäisch-mediterran und pagan inspirierte Paidèia-Erziehung und Bildung auch keine servile Marionetten-Ausbildung.  
Paidèia fokussiert auf individueller, interpersonaler, gruppen- und stammesgeschichtlicher Entwicklung, Emanzipation und Volksgruppen-Interferenz, ist freilich irritierend, varietätenreich facettiert, ergo wesentlich uneinheitlich und bleibt voller Widersprüche. Leider kann ich die nicht elegant auflösen. Von bramarbasierenden, ressourcenverschwenderisch programmierten Nationalstaaten dürfte zur pluralistisch-rhetorischen Paidèia-Rekonstitution und Kultivierung nicht viel zu erwarten sein. Das Telos von Paidèia ist kein Sichhineingeheimnissen in eine allmächtige Solo-Gottheit, auch nicht in säkularisierter Staatsgestalt. Die Attraktivität und Motivationskraft von Paidèia fußt nicht auf liturgischen Gebärden, apokalyptischen Gefälligkeiten, Unterwerfung, Omnipotenz-Visionen oder Heilsversprechen.


XXV.
 Gleichwohl soll Paidèia und ihre Abgrenzungen, alteuropäischen Entwicklungslinien, Erneuerungsbemühungen und Umwege hier nicht in extenso ausgewalzt werden. Nur pauca, wenige programmatisch relevante Punkte kommen zur Sprache.

25.1. Unser Frageinteresse bleibt: was ist dran aktualisierbar?, und was erscheint (mit allerlei Einschränkungen) überzeugend? In der Rückschau erweist sich Paidèia zwar als erstaunlich pluralistisch und toleranzfähig, aber leider nicht als kontinuierlich strahlende, Toleranz praktizierende, kulturreproduzierende, suprainstitutionelle Verbindlichkeit, also ebenfalls als pervertierbar. Im christlich-jüdischen Interpretationszirkus rangiert die hellenistische Paidèia doch eher despektierlich als was „Heidnisches“ voller absurder Cartoons und pervertierter polytheistischer Bestimmungsstücke. Von perspektivenreichen, raffinierten Übernahme-Versuchen und mehrsprachigen, mühevollen Uminterpretationen abgesehen. Geht es also um obsoletes Heidentum als aufpolierte Bildungsprogrammatik mit europapolitischem Integrationspotenzial? Das sogenannte „Heidnische“ bzw. „Pagane“ als das, was übrigbleibt, wenn man die Eliten, Tempel, Ressourcen und Riten intelligibler und tradierter Konkurrenzreligionen abfackelt sowie sozial zerstört und die dann immer noch verbliebenen, nicht mehr komplett aus der Welt zu schaffenden Überlieferungsrelikte quellenmanipulativ ins Dämliche oder Diabolische umdefiniert und umwertet.

25.2. In diesem reaktualisierenden Zusammenhang interessieren hier keine judäochristlichen Paidèia-Modifikationen, keine sehnsuchtsvollen, monotheistisch intendierten Mainstream-Soteriologien voller Allmachts-Intentionen, Allmachtsphantasien und Einschüchterungspredigten, teils angereichert mit pädagogisch-doktrinären Umprägungsversuchen der europäisch-mediterran uneinheitlichen, zweifellos mehrdeutigen, teils paradoxen und Widersprüche einschließenden Paidèia in den diversen Spannungsfeldern von alteuropäischen und spätantik-synkretistischen Systemen und Mysterienkulten.


XXVI.
 Exemplarisch herausgegriffen sei der prototypische Kulturkampf um die Durchsetzung des
Unterrichts- & Rhetorenedikts vom 17.Juni 362 und das hellenistisch inspirierte, eher föderal-intermediär angelegte, unzeitgemäß korruptionsfeindliche, partnerschaftlich-symbiotische Gesellschafts- und Herrschaftskonzept Kaiser Julians, der jedenfalls die Etablierung einer christlich-klerikalen Parallel-Hierarchie im seinerzeitigen, graeco-romanischen Imperium verhindern wollte. Dennoch bad timing: Die überlieferungstreue, polytheistische Bildungselite konnte im ausgehenden 4.Jahrhundert keine durchgreifende Renovation zugunsten eines logisch-mehrwertigen und mehrdeutigen Pantheons durchsetzen. Die Kampffront verlief entlang der Antinomie von pluralistischer Paidèia samt komplexen und variantenreich überliefertem Polytheismus oder dem repressiven Exklusivprimat des etappenweise kanonisierten Christentums mit Unterordnung unter die Parallel-Hierarchie klerikaler Autoritäten.


26.1. Kommunikationsgeschichtlich betrachtet, handelt es sich beim erwähnten Gesellschafts- und Herrschaftskonzept Kaiser Julians und seinem Scheitern keinesfalls nur um kulturkämpferische Episoden mit ein paar effektiven Dämonisierungen, Marginalisierungen und Verketzerungen. Auch wenn etliche monotheistisch motivierte Interpreten dies im christlich-kirchlichen Design oder im Rahmen judäochristlicher Domänenbildungen in einigen Interpretationssträngen argumentativ mehr oder weniger so bagatellisiert und als publizistisches Narrativ verbreitet haben. Und literarisch-philologisch mit staatlicher oder wie auch immer gesponserter Schützenhilfe bei diesem Topic wieder und wieder „gesiegt“ haben. Bis hin zur verfassungskonform institutionalisierten Realsatire des zeitgenössischen Konkordats-Unwesens unserer Gegenwart. Die Einschätzung jener Julian-relationalen Problemlagen und Szenarios bleibt aber nach wie vor strittig. Unstrittig bleibt jedoch, daß deskriptiv zuordnungsfähige Paidèia-Rudimente, Paidèia-Amalgamierungen oder Paidèia-Postulate auch bei Kirchenfunktionären und Christen jeglicher Couleur segmentierbar erscheinen.

26.2. Charakteristisch bleiben diese verhängnisvollen Ereignisse freilich für die interkulturelle Kohärenz des europäisch-mediterranen Kommunikationsraums und für seine generative Chancenverteilung zur prinzipiell staatsform-independenten, freiheitlich-uneinheitlichen, persönlichen Identitätsbildung. 

26.3. Stichwort: „christliche“ Bücherverbrennungen seit der Spätantike, vornehmlich Christen-kritische Schriften wurden verbrannt und konkurrierende Kulte eliminiert, deren Repräsentanten desavouiert und entrechtet.
Bekanntes Beispiel: Die 15 Bücher umfassende Schrift des neuplantonischen Gelehrten, Plotin-Herausgebers und Religionskritikers Porphyrius/Πορφύριος (geb. ca.233 in Tyros, † um 301/305 in Rom) „Katá Christianōn / Gegen die Christen“, zu datieren zwischen 268 und 279 „ist bis auf wenige Fragmente verloren. Bereits Constantin der Große hatte auf dem Konzil von Nicaea ihre Vernichtung angeordnet; die letzten Exemplare wurden auf Befehl der Kaiser Theodosius II. und Valentinian III.“ [zur Mitte des 5.Jahrhunderts 435/448 n.Chr.] „vernichtet…Ihre Gefährlichkeit läßt sich auch daran ersehen, daß von christlicher Seite umfangreiche Gegenschriften erschienen, von Eusebius von Caesarea (25 Bücher), Appolinaris von Laodicea (30 Bücher) und vielleicht auch von Hieronymus“(Gyot/Klein 1997, II: 345 f.). Porphyrius` akribisch-systematisches Werk „Gegen die Christen“ wurde öffentlich verbrannt; sämtliche Abschriften und Handschriften sind mit staatlicher Unterstützung eliminiert worden. Porphyrios war einer der kompetentesten Gegner des Christentums.
Erinnert sei auch an das Schicksal der Alēthḗs lógos/Ἀληθὴς λόγος des Κέλσος/Kélsos. Ähnlich erging es dem antichristlichen Spätwerk Nómon syngraphé des Geṓrgios Gemistós [„Plethon„], das 1454 auf Befehl des Patriarchen von Konstantinopel (Gennadios II. Scholarios) verbrannt wurde; obschon Fragmente davon und eine Zusammenfassung überlebten. 

26.4. Zur klerikalen Unterdrückungsgeschichte der wirklichen Rede- und Publikationsfreiheit gehört u.a. auch, dass Redefreiheit während des gesamten europäischen Mittelalters im allgemeinen bloß als Kanzelberedsamkeit praktiziert werden konnte und eben nicht als öffentliche Meinung oder Meinungsäußerungsfreiheit sanktionslos toleriert wurde. Mit Blick auf die freiheitliche Sonderrolle der Kanzelberedsamkeit könnte man durchaus dafürhalten, dass „das Mittelalter“ in Mitteleuropa erst mit dem Ableben der sogenannten „DDR“ Ende 1989 endgültig oder evtl. auch nur bis auf Widerruf zu Ende gegangen ist. 

26.5. Redefreiheit gepaart mit Abstimmungsfreiheit, also eine gewisse „konziliar-parlamentarische“ Artikulations- und Stimmfreiheit gab es, wenn auch nicht schrankenlos, auf mittelalterlichen Provinzialkonzilien, Bischofssynoden, größeren, allgemeinen oder ökumenischen Konzilien in Relation zu den jeweils angenommenen oder vorgegebenen Geschäftsordnungen und im Bezug zu manifestierten, disputatorischen Gepflogenheiten
. Keinesfalls zu verwechseln mit der Rolle der Öffentlichen Meinung und der generellen Freiheit der Meinungsäußerung als wesentlicher Bestandteil auch in der Kirche. Deren entscheidende Rolle wurde vom Vatikan erst Mitte des 20.Jahrhunderts im Rahmen der Ansprache Papst Pius XII. an den III. Weltkongreß der katholischen Presse vom 17. Februar 1950 akzeptiert (AAS 42, 1950: 251-257), zweckmäßigerweise.


26.6. Exkurs: Paidèia statt vorinstallierter Polittheologie: Kommunikationsgeschichtlich sei an den prototypischen, spätrömischen Streit um den Victoria-Altar erinnert:
Ein prototypisches Paidèia-Segment, wenn nicht ein Leitmotiv läßt sich aus der ´dritten Relatio` (9./10. Abschnitt) des Senators und Stadtpräfekten von Rom, Quintus Aurelius Symmachus (ca. 342/345 bis 402/403 ? n.Chr.) zuordnen. Symmachus war zweifellos ein Protagonist spätrömischer Toleranz. Er respektierte die überlieferten Kulte und Gottheiten sowie deren Spiritualität in zeitgemäßer, platonisch-philosophisch und rhetorisch vermittelter Form und setzte sich im Jahr 384 n.Chr. für die Wiederaufstellung des Victoria-Altars im römischen Senatsgebäude ein:
vor dem noch minderjährigen, 371 in Trier geborenen, römischen West-Kaiser Valentinian II. – Eine Personifikation dieser Victoria siehe Bibliotheca Augustana
https://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost04/Symmachus/sym_re03.html
Wobei es konkret um das personifizierte Sieges-Symbol „Victoria“ ging. Und nicht etwa um eine bestimmte göttliche Entität der zwölf Dei Consentes oder eine exemplarische Entität aus dem Kreis der zahlreichen weiteren römischen Götter:

 „Vivam meo more, quia libera sum! Aequum est, quidquid omnes colunt, unum putari. Eadem spectamus astra, commune caelum est, idem nos mundus involvit. Quid interest, qua quisque prudentia verum requirat? Uno itinere non potest perveniri ad tam grande secretum”.
Kernaussagen im 9. und 10. Abschnitt der dritten Relatio des römischen Senators Q.A. Symmachus.
Verdeutlichend ins Deutsche übertragen:
Nach meiner Lebensweise möchte ich leben, weil ich frei [und nicht als Sklave geboren] bin!
Es ist gerechtfertigterweise akzeptiert, daß gerade dies, was alle [Menschen] pflegen und verehren, als Eines [etwas alle integral Umfassendes angesichts der Vielheit von Verehrungsformen] anzusehen ist. Wir sehen die gleichen Sterne an, der Himmel ist uns gemeinsam, dasselbe Weltall schließt uns ein. Was ist so wichtig daran, mit welchem [noch so ambitionierten] Lehrsystem (prudentia) ein jeder die Wahrheit sucht? Nur auf einem [einzigen] Weg zu solch einem erhabenen [kosmologischen] Geheimnis zu gelangen, das ist nicht möglich
Der römische Stadtpräfekt, Konsul und Senator Quintus Aurelius Symmachus scheiterte bekanntlich an Interventionen intolerant-restriktiver Bischöfe und Polittheologen der damals dominierenden christlichen Glaubensrichtungen, die in der Folgezeit die pluralistische Paidèia mit ihrer Glaubensvielfalt und wissenschaftlich fundierten Kritikfähigkeit gegenüber dem Christentum komplett abwürgen konnten. Mit skrupellosen Zerstörungsmitteln (26.3.).


XXVII
.  Item: Paidèia rangiert zunächst als vage Bildungsrahmenkategorie (vgl. H.-Th. Johann ed. 1976) und Sammeltitel für alteuropäisch-vorchristliche, in der Spätantike dann überwiegend für engagiert nichtchristliche, im weiteren Sinn für nichtabrahamitische, pluritheistisch bis polytheistisch orientierte, jedenfalls nicht-totalitäre Erziehungsanstrengungen und Bildungscurricula, die die Einmaligkeit und Verschiedenartigkeit, mithin Identität, Differenz, Gegensätzlichkeit, Existenz und Widersprüchlichkeit, auch die Originalität, Ungleichheit, Würde und Unwiederholbarkeit personaler Humankommunikation, damit die konkrete Existenz-Fülle von Individuen und ihren jeweiligen empirischen Settings wie auch in Bereichen ihrer spirituellen Persönlichkeitsentwicklung akzeptiert, fordert und fördert. Dies vor ihrer judäochristlichen Absorption, Anpassung und oder Amalgamierung. Paidèia ist in ihren Erscheinungsformen und verschiedenen Tradierungssträngen nicht mit Atheismus oder Materialismus zu verwechseln.

 

XXVIII.  Inklusiver Monotheismus, z.B. im synkretistischen Design von Mithraismus oder Sol invictus, eine Art Monolatrie, wird andererseits im Rahmen von Paidèia akzeptiert. Es geht nicht um einen unifizierten, mythologisch vereinfachten Einheitsbrei. Evidenterweise artikuliert Paidèia einen Schlüsselbegriff zum Verstehen antiker, graeco-mediterraner und zum nenneswerten Teil europäisch-römischer Kultur. Uneinheitlich, Gegensätze in sich verarbeitend, innovativ wie kreativ und widerspruchserprobt hält Paidèia die Sensibilität für musikalische, pädagogische wie transzendentale und religiöse Pluralität wach. Ergo: kein Abonnement auf absoluten Monotheismus und sündhaft teure Konkordatspolitik. Sondern viel Sensibilität für real Versagtes. Etwas für selbstbewußte, selektionsbewußte, stolze Europäer und weniger was für Parteipolitiker mit Herrgottswinkel-Mentalität.

 

XXIX.  Rückgriffe auf neuplatonisch beeinflußte Paidèia, römische Kommunikationspädagogik, ihren Wertekanon und ihr alteuropäisch-rhetorisches Menschenbild sind heute zwar begründbar und aktualisierbar, aber wozu? Geht es ums Primat der Paidèia vor Religion und Region? Ja. Um EU-mitgliedstaatliche Kulturkompetenz? (teils-teils). Oder gar um die Bejahung von Staatsethos? Ja (aber keineswegs uneingeschränkt). Und zwar ohne Vergötzung oder Verherrlichung formaldemokratischer Fassaden und Reglements. Wie Leistungsdruck und Zeitdruck bei der Qualitätsproduktion politischer Entscheidungen jedenfalls ein typisch europäischer Problemkreis. Generiert von der Legitimationskraft der Unions- und Staatsbürger. Paidèia bejaht und akzentuiert Personenrechte, ist wesentlich pluralistisch, pluriethnisch, plurikulturell, rationalenzyklopädisch, aber nicht wertfrei und nicht zentralistisch sondern dezentral komponiert, rafft nicht bloß omnia ex omnibus zusammen. Paidèia bedeutet das offene Tor der Welt, unabdingbar, ist jedoch kein additiv konzeptionsloses Multikulti aus gebildeter und ungebildeter Mitwelt, kein Telos der Spaßgesellschaft. Bildungsfortschritte im Sinne von Paidèia sind persönlich durch Anstrengungen zu erwerben.

 

XXX.  Erziehung und bindende Führung bedeuten Anstrengung, im Sinne der Paidèia (vgl. H.-Th. Johann ed.1976) lebenslange Anstrengung, Mühe, Übung, ethische Festigung, sachliche Angemessenheit, Ausbalancieren von Emotion und Kognition mit Einstellungsvariantenänderungen, Gefahr der Marginalisierung, auch Verzicht und Zwänge. Menschenreich, Nous, göttliche Weltvernunft („Intelligent Design“) und Götterwelt werden auseinandergehalten, die Differenz von Aletheia und Doxa bewahrt, ohne etwaige Einsichten in die eine oder andere Richtung zu blockieren. Paidèia sträubt sich nicht gegen verbriefte Rechte. Gleichheit vor dem Gesetz, bürgerliche, politische und wirtschaftliche Freiheiten, Staatsethos und Werte wie Arbeit, Libertas, Freundschaft, Humanität und Menschenwürde, Concordia, Conscientia, Consilium, Cura (Sorge und ordnende Kraft), Solidarität, Iustum bellum, Moderatio, Officium, Pietas, Pax (Frieden als gesicherter Rechtszustand), Urbanitas, Vorfahren, Virtus, nicht zu vergessen Leges, Iura, Iudicia, Tranquillitas, Securitas, um einige zu nennen. All diese schönen Werte werden nicht automatisch durch den Markt erzeugt. Der Markt allein generiert weder Solidarität noch Subsidiarität. Politik muß Macht dafür mobilisieren, damit sich die Renaissance pluralistischer Paidèia durchsetzt. Sonst wird der Einfluß ressourcenreicher, quasi-staatskirchlich privilegierter Religionen und nicht-demokratisch legitimierter Administratoren, Bürokraten (Apparatschiks), Staatsparasiten und Lobbyisten auf Politik und Gesellschaft unverhältnismäßig zunehmen. Tolerant, nicht indifferent zielt Paidèia weder auf Aleatorik, noch auf Leitkultur oder was Nationalkulturelles, setzt jedoch pluralitätsfreundliche Nationen voraus. Regional und intergouvernemental läßt sich mit Paidèia in Europa Staat machen. Wie eine unerkannte Kulturmacht oder ein ignoriertes Superstrat gestaltet Paidèia Europa mit, weit weniger pompös als die psalmodierende Polittheologie.


XXXI. 
Und heute?
Die in Europa bildungsgeschichtlich aufzählbaren, alteuropäisch indogermanischen, keltischen, skandinavischen oder slawischen Religionen, gleichermaßen wie die drei großen, in Europa heimisch gewordenen, orientalisch-mediterranen, monotheistischen Mysterienreligionen mit ihren zahlreichen Derivaten, definitiven oder verschleierten Absolutheitsansprüchen spielen in zeitgenössischen, westlichen Bildungs-Curricula, z.B. zur Medienpädagogik und Politisch-Rhetorischen Kommunikation keine prioritär tragenden Rollen mehr. Aus religiösen Posaunen sind Bratschenstimmen geworden.
Und trotz aufwendigem Verlautbarungsjournalismus beim abgelehnten EU-Verfassungsvertrag von 2004 spielte der vormals engagiert diskutierte „Gottesbezug“ nurmehr eine nachhinkende, projektive Optionsrolle in seiner seinerzeitigen Präambel (C 310/3). Dennoch mit transponiert in den Vertrag von Lissabon 2007 (C 306/10), der als sog. völkerrechtlicher Vertrag seit 1.12.2009 in Kraft getreten ist.
Was de facto bleibt, ist eine höfliche, weit ausholende Referenz aufs facettenreiche „kulturelle, religiöse und humanistische“ Erbe Europas, wozu zweifellos hellenistische und römische Wertbegriffe (cf. Hans Kloft ed. 1973) gehören, aber keine durchgreifende, völkerrechtsvertraglich abgesicherte Prädominanz der judäochristlichen Traditionslinien im Rahmen der EU, weder ein explizit singulärer Gottesbezug noch ein Götter-Bezug.

Im Wortlaut:
SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben“(Amtsblatt der EU, 17.12.2007, C 306/10 DE).
Was im Einklang steht mit den detaillierten Antidiskriminierungsformeln im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art.10 und Art.18-25 (AEU-Vertrag). Nicht nur eine prätentiöse Invocatio dei, sondern schon eine scheinbar beiläufig mitformulierte, „diplomatischere“ Nominatio dei hätte zahlreiche Querschnittsaufgaben, die die EU bei all ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, verletzt, vereitelt oder ad absurdum geführt. Das vielzitierte „christliche Fundament Europas“ als Geltungsbedingung einer etwaigen europäischen Verfassung oder eines volkerrechtswirksam vergleichbaren Konstitutionsvertrags bleibt vorerst und wohl besser dauerhaft eine Illusion. Ergo:
Die EU fußt auf keinerlei spezifizierter Polittheologie oder Theodizee.


XXXII.
EU-gemeinschaftliches, EU-mitgliedstaatliches Handeln oder supranationales oder internationales politisches Agieren, menschliche Kommunikation, intellektuelle und soziale Zeitkommunikation: Nichts davon bedarf göttlicher Zustimmung. Akzeptanz, Balance, Vernunft, Sachverstand, Vertrauen und Durchsichtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und vertragskonformes Agieren sind schon viel eher vonnöten. Zudem ein differenziertes, faires, problemlösendes Zusammenspiel der Konzertierenden gemäß gemeinsam vereinbarter Partitur. Verhältnisse von Spiritualität und Technologie werden in unserer Zeit ohnehin nicht als Kernfragen angesehen. Moderne, intellektuell und sozial verfaßte Paidèia hat anscheinend schon einen Primat gegenüber nationalkulturellen und monoreligiösen Menschenbildern und Identitätsorientierungen errungen, obgleich die Vielheit religiöser Traditionen und nationalkirchlicher Verehrungsformen teils folkloristisch, teils aus wohlbegründeter Toleranz respektiert wird. Die damit umschriebene, libertas-zentrierte Grundhaltung an praktisch-republikanischer Toleranz ließe sich in gewisser Hinsicht als ´neosymmachianisch` charakterisieren. Unabhängig davon, ob vielen Europäern, die eine vage, interreligiös-pagane, aber konstruktive, als neosymmachianisch dechiffrierbare Einstellungshaltung intuitiv vertreten, die zugrundeliegenden, neuplatonisch-synkretistischen Kerngedanken vertraut sind. Und unabhängig davon, ob Probleme der rhetorisch-systematischen oder systemontologischen Wahrheitsindifferenz in universaler, transzendentalhermeneutischer Hinsicht, tatsächlich von unsrer Lebenswelt aus im Hinblick auf konstruierbare, szientifisch explikable Kosmologien überhaupt lösbar sind.

32.1. Diese moderate, defensive bis resignative Attitüde greifen wir hier wieder auf. Deshalb verwerfen wir auch keine komprimiert und narrativ formulierten, „eingekapselt“ überlieferten Mythologien, die jeweils einer zeitgemäßen Explikation und konfigurationsontologischen Reformulierung bedürfen. Plurikulturell respektierende Identität wird als etwas Europäisch-Gutes, Kritisch-Realistisches und Res-Publica-Angemessenes angesehen. Sogar im monarchischen, spätrömischen West-Reich waren einzelne Herrscher bemüht, sich mit tradierter Paidèia zu arrangieren.


32.2. Im Codex Theodosianus (des 5.Jahrhunderts n.Chr.) ist dies sogar von Kaiser Constantin († 22.5.337) klar überliefert. Betitelt DE LONGA CONSUETUDINE, wird aus einem von Kaiser Constantin erlassenem Edikt berichtet, das an Maximus [Aemilius?], praefectus praetorio Galliarum gerichtet ist. Darin schreibt Constantin verbindlich fest, daß es künftig darauf ankomme, die alten Sitten und Überlieferungen beharrlich zu pflegen. Und deswegen sollen die althergebrachten Einrichtungen (besagt: die tradierten, nichtchristlichen Einrichtungen und Kulte), soweit kein gravierendes öffentliches Interesse dagegensteht, kontinuierlich in Geltung bleiben. [Cod.Theod. 5,20,1: Venientium est temporum disciplina instare veteribus institutis. Ideoque cum nihil per causam publicam intervenit, quae diu servata sunt permanebunt.]


XXXIII.
Civis Europaeus sum. Obzwar ich weiß, daß es ad hoc weder einen europäischen Bundesstaat noch ein Unionsvolk im Framing einer EU-Verfassung gibt. Jener entscheidende, verfassungsgebende Schöpfungsakt eines europäischen Staatswesens, begründet durch das zutreffend definierte Europäische Staatsvolk, läßt weiter auf sich warten. Weder pluralistische Paidèia allein, noch gar die politische Bildungsarbeit der etablierten, steuerfinanzierten, parteinahen Stiftungen kann dies herbeiführen oder durch bloße Verhandlungs-Verbindlichkeiten ersetzen. Mitbedingt durch gemeinsame Kulturanthropologie, Kommunikationspädagogik, Rhetoriktraditionen, Theorien- und Technikgeschichte bildet die stets upgradefähige europäische Paidèia den ostinaten Superstrat-Baß in Bildung, Medienkommunikation, Pädagogik und politischer Öffentlichkeit. Obschon sie gewöhnlich unerwähnt oder unexpliziert bleibt. Europäische Paidèia ist gestaltungspluralistisch, rationalenzyklopädisch, aber nicht wertfrei komponiert und rafft nicht bloß omnia ex omnibus zusammen. Paidèia ist kein additiv konzeptionsloses Multikulti, dennoch nicht nationalkulturell, innerhalb Europas eher regionenübergreifend und transnationalkulturell
.


XXXIV. 
Wogegen die Multikulti-Ideologie, die nur eine vorrangige Reflexionsbestimmung, die Verschiedenheit, ein zweistelliges Prädikat mit äußerlichen Momenten favorisiert, einerseits als linguistischer wie kultureller Relativismus (Silva 2013), andererseits als eher barbarisierende und dissoziierende Dekulturationsstrategie mehr oder weniger abzulehnen ist. Trotz manch intelligenter Pro-Argumentation (z.B. Lugones 2000, Scuzzarello 2015). Die Multikulti-Ideologie stellt einen egalitär-quantitativen, funktionalen wie kommunikativen Radikalismus dar. Sie ist eine kollektivistische Ideologie und verhält sich mengentheoretisch; sie ist keinesfalls mit pluralistischer Paidèia und dem typisch europäischen Bejahen von Individualität und objektiver Realität gleichzusetzen. Die Multikulti-Ideologie setzt zwar Gleichheit und Ungleichheit neben Identität, Differenz und numerischer Konkretheit voraus, bezieht sich aber nicht plausibel darauf. Die Multikulti-Ideologie expliziert nicht, wie die vielen Verbindungen zwischen Verschiedenheiten, z.B. zwischen 7151 Sprachen (nach Ethnologue 2022) oder auch nur zwischen den 200 meistgesprochenen Sprachen zu bestimmen, zu konkretisieren und charakterisieren sind, selbstverständlich auch interkulturell Identitätsstiftendes, nicht Destabilisierendes, zudem Gegensätzliches oder Widersprüchliches daran. Die Multikulti-Ideologie radikalisiert und vereinseitigt eine einzige reflexionslogische Kategorie – die Verschiedenartigkeit – und redet abstrakt. Multikulti müßte jedoch zwingend mehrere Anwendungskriterien, berufsorientierte, fremdsprachendidaktische und lernpsychologische, sprachkontaktbasierende, intereferenzlinguistische, humankommunikationswissenschaftliche,  usw.  auf jede Menge komplex zusammengesetzter Realverhältnisse beinhalten.


XXXV.
Welche Ganzheit will Multikulti konstruieren? Was seltsam homophon-gleichförmig Pseudodiverses? Alles gleichförmig ohne Ungleichheiten? Alles ohne konstituierende Asymmetrien, ohne unterschiedliche, ja konträre Begabungen? Alles mit möglichst wenig Individualität, Kontrapunktik, realem Pluralismus und ganz ohne Polyphonie? Dafür alles mit durchgreifender Kontrolle!? Eine Avantgarde soll es sowieso nirgends mehr geben dürfen. Sogar die im europäisch-mediterranen Kultur-, Wirtschafts- und Kommunikationsraum tradierte Intellektuelle Kommunikation, seit alters her rhetorisch und kulturübergreifend-universal ausgerichtet – im Unterschied zur lokal und regional doch eher beschränkt manifestierten Sozialkommunikation (u.a. mit Kommunalfaktor „Räumliche Nähe“) – könnte in the long run der Cancel Culture des Multikulti-Kollektivismus zum Opfer fallen. Die reflexionslogisch sinnvolle Kategorie der Verschiedenheit bzw. Verschiedenartigkeit wird additiv radikalisiert und das quantitativ resultierende Konglomerat zur höchsten Kategorie, zum wirklichen Gott hochstilisiert. Populärsoziologische Kategorien haben sich in der Interkulturellen Kommunikationsforschung, aber auch in der Interferenzlinguistik breit etabliert und methodologisch ausdifferenziertere Ansätze, die z.B. die Phasenverschobenheiten von Speech Analysis auf mehreren Repräsentationsniveaus angemessener erfassen und bearbeiten können, verdrängt. Im Vordergrund dominieren eher biegsame, nicht selten ideologisch motivierte Gruppenbegriffe hypostasierter Sozialfunktionalität, bisweilen begleitet von einer expliziten Verteidigung des Kollektivismus (vgl. Cindy Holder 2000).

35.1. Von Staatsvölkern ist in der Öffentlichen Kommunikation kaum noch die Rede. Frei geborene, plurikulturell lebende Europäer in eine formlose Masse desorientierter Globalisierungssklaven zu verwandeln, dürfte jedoch kaum im erkennbaren Interesse der meisten Menschen in Europa liegen. Mengentheoretisch deskriptives Multikulti mit Vollkasko-Mentalität schaut aus wie ein Ungeheuer einer in die menschliche Kommunikation transponierten Irrlehre. Von daher eignet sich Multikulti nicht als kulturübergreifende, seriöse Rahmenkategorie, weder für Europa, noch für die EU.

35.2. Vom derzeitigen Status quo der EU wäre zeitgemäß aktualisierte Paidèia sicher nicht auf einen Streich herzuleiten. Gewiß läßt sich Paidèia sinngemäß als Rahmenkategorie in der Präambel zum Vertrag von Lissabon und in vielerlei EU-Querschnittsaufgaben wiedererkennen und konstruktiv zuordnen, implizit. Zwingend ist es nicht, aber im kommunikationsgeschichtlichen Kontext Europas sinnvoll. EU-Europa ist auf eine heterogene, konkurrenziell-komplementäre Res-publica-Gemeinschaft hingeordnet, die in der Lage ist, konfligierende, konträre, sogar inkommensurable Überzeugungen, Religionen und Wertvorstellungen auszubalancieren, ohne dabei unterzugehen. Krisenbewältigung funktioniert, weil die EU (ad hoc) noch kein irreparabel verbürokratisierter Zentralstaat, auch keine supranational entgrenzte und verschleierte Tyrannis, eben keine „EUdSSR“ ist. Obgleich Grauzonen politischer Legitimität, wuchernde Korruptionsgeschwulste, neuerdings sogar strangulierte Meinungsfreiheit (AI-Act) zulasten des informationellen Selbstbestimmungsrechts der EU-Bürger und zum Gaudium von Appatschiks und beträchtlichen Teilen der politischen Eliten, sowie etliche andere, fragwürdig delegitimierend herbeigetrickste EU-Verbindlichkeiten wohl kaum ernsthaft zu verkennen sind. Dort wo es eingeübte, praktizierte pluralistische Paidèia und tatsächliche Partizipationschancen gibt, funktionierende, nicht nur formalisierte Pebiszit-Verfahren (Bürgerentscheide), werden weniger Opponenten und Repräsentanz-Kommunikatoren bei fragmentarisch und problematisch legitimierten Ad-hoc-Konfrontationen zusammenstoßen.

 

XXXVI. Seit der Antike bejaht Paidèia prinzipiell die Andersheit und Originalität des Andern und akzeptiert das Entwicklungspotenzial von Individualität, mit wieviel prekären Ausnahmen auch immer. Ob sie als Heilmittel gegen Invasoren, Ochlokratie (J.P. Gálvez 2017) oder gar als Rahmenkategorie gegen barbarische Rebellen betrachtet werden kann, steht dahin. Mehr Individualismus oder mehr Kollektivismus? Für Europäer ist diese Frage nicht wegdistinguierbar (Lásźló 1963/65, Fritzhand/Petrowicz 1980). Paidèia erzieht zur Skepsis gegenüber simplen politischen Bandwagon-Effekten. Krethi und Plethi wollen stets auf der Siegerseite der Politischen Kommunikation stehen und sind meistens bereit, allerlei Ritualschlachtungen dafür in Kauf zu nehmen. Falsch wäre es zu leugnen, daß einflußreiche Gegner der pluralistischen Paideia in etlichen Gesellschaftsarealen existieren, wovon die meisten wohl eher in der Schweigespirale verharren. Hypothetisch kämen z.B. Teile der Administrations- und Funktionseliten infrage, autoritär-hierarchisch und top-down Denkende und Orientierte, die sowohl die Freiheitsgrade wie den Handlungs- und Entscheidungsspielraum von Individuen/Staatsbürgern einschränken wollen: Retards & Persönlichkeiten mit verkrusteten Charaktermasken, Territorialnationalisten und Volksgruppen-Verächter, demokratisch insuffizient legitimierte Gremien und Kontakt-Gruppen, mafieske Akteure und Verbrechergruppen, Terroristen, zudem wohl auch kompromißlose, staatskirchliche Protagonisten und etwaige Verfechter einer algorithmisch optimierten, Formierten Gesellschaft.
Entscheidungsreif erscheint zumindest ein kleiner Punkt: Europäische Staaten sowie die EU, sollten keine Konkordate bzw. privilegierende Verträge mit Religionsgemeinschaften abschließen dürfen. „Jeder (soll) nach seiner Façon Selich werden“, wie der Preußenkönig Friedrich II. im Jahr 1740 feststellte.


XXXVII.
Schubweise entwickelt sich EU-Europa als rationale menschliche Gründung; sie basiert auf Staatsverträgen. Als wertgebundene Ordnung mit Defiziten, konfliktbejahend und kooperativ, trotz aller Krisenrhetorik. Ohne humanitas, libertas, concordia, dignitas, verecundia, virtus und constantia bliebe diese Res publica Europaeorum sogar per consensum Europaeorum unerreichbar. Als zwischenstaatliches Gebilde von derzeit 27 Vaterländern einschließlich kolonialzeitbedingter überseeischer Hoheitsgebiete ist die EU grob skizzierbar: legitimiert ist sie degressiv-proportional mit signifikanten Demokratiedefiziten. Organisiert ist sie intergouvernemental und technokratisch-funktionalistisch. Alles andere als ein leicht vermittelbarer Kosmos. Kein originäres, sondern ein derivatives Völkerrechtssubjekt. Seine sogenannte Kompetenzkompetenz zur Gestaltung politisch-rechtlicher Zuständigkeiten verbleibt bis auf weiteres bei den die EU konstituierenden Mitgliedsländern, bei den derzeit 27 Nationalstaatsgebilden mit unterschiedlichem Demokratisierungsgrad. 6 konstitutionelle Monarchien sind noch in die EU eingebettet, nicht etwa von Gottesgnaden, sondern modern drapiert von Nationalverfassungsgnaden. Auch weiterhin ein operettenhafter, opulenter Ballast für die damit betroffenen, nationalstaatlichen EU-Mitspieler. Trotz dieses mehr als fragwürdigen systempolitischen Impacts nimmt die EU allmählich die Gestalt einer supranationalen Res-Publica-Gemeinschaft an.

 

XXXVIII.  Zweifel sind angebracht, ob das gutmenschlich verständliche Konzept der (aleatorisch-quantitativen?) Zivilgesellschaft und der „Zivilität“ des politisch-sozialen Handelns in Europa wirklich greift.

38.1. Die Konzeption einer Zivilsocietät im Unterschied zur Res publica findet sich schon im „Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft“ von Jürgen Habermas (1962) mit Querverweis auf einen angeblich „klassischen Begriff“ der societas civilis nach Manfred Riedel: Aristotelestradition am Ausgang des 18.Jahrhunderts. Auch wenn man Traditionslinien, Fortschreibungen und Interpretationen basierend auf Aristoteles-Latinus und Aristoteles-Graecus beiseite läßt, dürfte das angreifbar sein. In weiteren Arbeiten wie „Zur Rolle von Zivilgesellschaft und politischer Öffentlichkeit“(1992), oder in „Hat die Demokratie noch eine epistemische Dimension? Empirische Forschung und normative Theorie“(2006) wird dem hergeleiteten Zivilgesellschaftskonzept eine sensationell aufklärerische Bedeutung beigemessen. Zwar läßt sich altgriech. koinōnia politikē im Hinblick auf Aristoteles/Politik,I,1252a in „eine Art von politischer Gemeinschaft“ übertragen, die man weiter umschreiben könnte mit „eine politische Gemeinschaft von Freien und Gleichen“ (d.h. von ausgewählten Bürgern: z.B. Hausherren). Eine politische Gemeinschaft mit synchronisierbaren Mentalitäten, Tugenden, Zielen und Glücksvorstellungen. Wobei es sich im Corpus Aristotelicum nicht um einen Fachbegriff handelt, sondern um ein zustimmungsfähiges Aufzeigen von Aspekten des praktischen Lebensvollzugs. Im römischen Traditionsstrang ist Civilitas an staatsbürgerlich klar definierte Rechte gebunden.

38.2. Diese Civilitas mit „Zivilität“ ins Gegenwartsdeutsche zu übertragen und einfach ein Integral oder irgendeine große, zivilgesellschaftlich organisierte oder versammelte Menge damit zu bezeichnen, das wäre nicht nur grotesk, sondern irreführend. Auch wenn das Bedeutungsfeld von Civilitas nicht fachjargonhaft eingrenzbar erscheint, bleibt es fest an den staatsbürgerlichen Rechtsrahmen gebunden. Gerade auch dann, wenn politische Öffentlichkeit, Staatskunst, staatsbürgerliche Angelegenheiten inbegriffen sind, oder ein Vir civilis (politischer Redner) mit konkreter Rollenunion und appropriierter oder legitimierter Kommunikationsrepräsentanz agiert.


38.3. H
eutige Begriffs-Konnotationen von Konzepten über „Zivilgesellschaft“ zielen jedoch auf anders gelagerte Zusammenhänge zur meinungs- und willensbildenden Rolle aller Bürger bei öffentlichen, überregionalen, nationalen, europäischen, internationalen bzw. transnationalen oder aggregatdemokratisch-transversalen Diskursen, um Einfluß auf institutionalisierte Entscheidungsabläufe zu gewinnen. Ins Erkenntnisinteresse gerät nicht nur unmittelbar wahrnehmbares Engagement, sondern humankommunikativ komplexe, cachierte, mehrfachvermittelte Aspektierungen, Dimensionierungen, Delegitimierungsfragen, Interrelationen, Segmentierungen, Rücksichten, Ressorts & Sparten von Public Communication. Public Communication stellt aber kein festes Sozialgebilde dar. Darin geht es maßgeblich um Rhetorische Kommunikation, rhetorisches Engagement & Repräsentanzkommunikation, wofür als ideengeschichtliche Anknüpfungskategorie die definierbare Res publica besser paßt als eine begrifflich prekäre Amplifikation und Drechselei mit einem angeblich „klassischen“ Begriff von „Zivilgesellschaft“ als fluktuierendes Sozialgebilde samt aufklärerisch-konsensualistischer Grundorientierung, aufgrund oder gar trotz erkennbar floatender und fragmentierend unsteter Publica.

 

XXXIX.  Die derzeit eher mißachtete Paidèia verweist auf eine Aufklärungs- und Superstrat-Funktion in Europa, asymmetrisch, institutionalisiert, individuell und selbstbestimmt, nicht en gros egalitär radikalisiert, sondern partikularisiert, gemeinwohl-orientiert und mit formalisierten Vertretungsmechanismen personal verantwortlich angewandt. Medientechnisch modifizierte und etappenweise neu justierte Verhältnisse von plebiszitärer und parlamentarischer Demokratie, Effizienz, Partizipation, Repräsentanz, Transparenz, Willensbildung, Durchführung und Controlling defizitärer Realisierungen, dies zählt zum normalen, europäischen Reformpotenzial. Postdemokratie? – gibt`s vielleicht woanders. Aber die permanente Aktualität des Prometheus-Mythos eignet sich gut als explikationsfähiger Anknüpfungspunkt. Zusammen mit europäischen Kardinaltugenden. Zu den heutigen, europäischen Paidèia-Tugenden zählt nicht zuletzt das Erlernen von Transfersprachen. Wie soll man denn sonst dem Kenntnismangel der vielen Völker übereinander abhelfen?

39.1. Ein nicht mehr dispensfähiges Sakrileg findet dort statt, wo eine herausgegriffene Sprache entrechtet oder eliminiert wird. Oder darüberhinaus die Sprachkommunikation, Literatur und Musik einer Volksgruppe verboten oder unter welchem Vorwand auch immer als obsolet eingestuft, unterdrückt und verächtlich gemacht werden
(Details dazu in Nickl 2023: 43)

39.2. Lingua-franca-Kommunikation (Nickl 2007: 33) stellt einen weiteren, selektiven, wertsensitiven Zankapfel dar. Viele Europäer denken bei Lingua franca: damit ist eh bloß Global English gemeint. Behutsame bis massive Kritik am Global English wird seit Jahrzehnten versucht (prototypisch: Wolters 2015), bislang chancenlos. Unstrittigerweise weist Lingua-franca-Kommunikation eine gemeinschafts-konstituierende und gemeinschaftsfördernde Qualität in Europa auf. Aber welche Sprachen sollen in Europa oder auch nur innerhalb der EU als generelle Transfersprachen gelten und welche weniger oder welche nicht?
Bei ad hoc 24 EU-Amtssprachen innerhalb eines Verbunds von 27 national-staatlich souveränen EU-Mitgliedsstaaten ist Lingua-franca-Kommunikation notwendig, unausweichlich.

 

XL.  Was also wäre gegen einen europäischen Patriotismus, der sich global behaupten muß, einzuwenden? Die Einigung der Völker Europas und ihrer europarechtsfreundlichen Nationalakteure ist keine überkommene politische Idee des 20.Jahrhunderts. Warum soll die EU-Staatsbürgerschaft nicht bald die erste Staatsbürgerschaft werden? Was einen souveränen EU-Republikanischen Bundesstaat, also auf geeignete Weise die Transformation, Weiterentwicklung zu einem EU-Föderalstaat erfodert. Und was unidealistisch avisiert, eine demokratisch-republikanisch-oligarchische Mischform eines föderalen und souveränen National-Europas impliziert, basierend auf gleichberechtigten, gleichwertigen Staatsbürgern, den EU-Citoyens und auf staatsrechtlich konstitutiven EU-Regionen wie Nationen und Staatsvölkern. Herkömmliche nationalistische EU-Mitspieler müßten dezisive Souveränitätskomponenten an eine solche EU-Föderation dafür delegieren. 
Und wieviele Bürokratie-Kohorten bzw. Regierungsebenen bräuchten wir wirklich zwischen Gemeinden, Kreisstädten, Landkreisen, Kreisfreien Städten, Regierungsbezirken (in Bayern ein Relikt aus der Napoléon-Bonaparte-Zeit!), sowie den europäischen Regionen/Ländern/Freistaaten und der EU als „oberster Obrigkeit„? Mit wieviel vorinstallierten Regierungsebenen müßten EU-Bürger exhaustiv regiert werden? Reichten nicht vielleicht schon vier?, oder maximal fünf?, um EU-Bürger effektiv zu regieren? Und wieso sollte die sogenannte EU-Staatsbürgerschaft nicht endlich die Primärstaatsbürgerschaft werden? Oder soll eine administrativ abgeleitete EU-Staatsbürgerschaft bloß als bürokratisch-formale Ergänzung oder wie gehabt als eine Art staatsbürgerschaftlicher Wurmfortsatz bei 27 oder bisweilen mehr oder weniger EU-Nationalstaatsbürgerschaften ad Calendas Graecas lediglich mitfolgend „geduldet“ bleiben? 
Warum sollte man in diesem United-in-Diversity-Zusammenhang der EU nicht auch riskieren, von einer zeitgenössisch explikablen, attraktiven, normativ-locker konfigurierten, modernen europäischen Reichsidee zu sprechen? Basierend auf EU-Bürgern, die ihre Abgeordneten, Senatoren, weiteren Mandatsträger und Richter allgemein, direkt/unmittelbar, frei, geheim und gleichberechtigt wählen nach dem gleichwertigen Prinzip: One Man One Vote. Auf dem Fundament und Telos einer im adäquaten Konstitutionsmodus generierten, akzeptierten, in Kraft gesetzten EU-Verfassung. Dergestalt gelänge es vielleicht, daß die Bürger der EU-Föderation die de facto demokratisch-republikanischen Basis-Chefs, die EU-Citoyens einer souveränen EU-Föderation blieben. Im Mittelpunkt Europas stehen die Citoyens, die Staatsbürger, die demokratisch-republikanischen Basis-Chefs und nicht etwa die Endverbraucher, Untertanen und Steuersklaven. Insofern hat die Verbindung Europas mit der Vielfalt von Paidèia im Staatsdenken wie im konkreten, politischen Handeln viel mit einem Imperium iustum zu tun.  

 


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Eklektische Rhetorik

Orator, Kommunikator und Repräsentanzkommunikation

New Rhetoric, New Realism: the Rhetorical Turn?

Lingua-franca-Dependenz und Biolinguistisches Paradigma

Objektbereich ›Zɨdung‹: Versozialwissenschaftlichte Kommunikationswissenschaft oder weltbildvereinfachender Medienökonomismus?

Vom Godesberger Programm zum derangierten Deutschtum