Milutin Michael NICKL
Erwägungen zur Centrality of Speech zwischen philologischer Intuition und kommunikationstheoretischer Integration

Extended version. 2024 summer upgrade of print-version 2023 doi.org/10.32589/2408-9885.2023.18.305038


Abstract
Basierend auf einer kritischen Situierung von Deutsch im globalen, mehrsprachlichen Kontext wird begründet, wieso keine Chancengleichheit in der mehrsprachigen Welt der Sprachlichen Humankommunikation existiert und exstieren kann. Weder quantitativ global noch kommunikatorzentriert im individuellen Subjekt, noch interpersonal, noch gruppenspezifisch, noch im Rahmen typischer Areale der medienspezifisch verknüpften Sprachlich-Öffentlichen Kommunikation. Für menschliche Kommunikation bleiben die Primärdaten der kognitiv-kommunikativ Sprechtätigkeit zentral. Digitale Adminicula/Hilfsmittel der Lehrvermittlung sollten nicht dämonisiert werden, auch nicht AI-gestützte Chatprogramme mit Übersetzungsfunktionen und enzyklopädisch vernetzten Archiv- und Datenzugriffsmöglichkeiten. Es kommt u.a. auf Benutzerfreundlichkeit und Individualisierbarkeit an: Die Balance zwischen humanwissenschaftlichen, phonetischen und innovativen Anteilen ebenso wie zwischen philologischer Kategorisierung und kommunikationstheoretischer Integration ist relevant. Zudem wird für eine Reduktion fachfremder Ideologisierung und Soziologisierung bei Lernen und Lehrvermittlung plädiert. Technologische Adminicula sind methodenpluralistisch gut. Angesichts technologischer Fortschrittsetappen könnte sich der progressive Homo loquens AI-modifiziert zum Homo multarum linguarum peritus entwickeln. Mit realer Transformationsoption auf Homo digitalis atque sermocinalis.
Schlüsselwörter
: zentrale Rolle der kognitiv-kommunikativen Sprechtätigkeit, intuitiv-philologische Kategorisierung, homo loquens, homo multarum linguarum peritus, homo digitalis atque sermocinalis, kommunikationstheoretische Integration.


Considerations on the Centrality of Speech between Philological
Intuition and Communication-theoretical Integration

Based on a critical positioning of German in a global, multilingual context, it is outlined why there is and can be no equality of opportunity in the multilingual world of human linguistic communication. Neither quantitatively global nor communicator-centered in terms of the individual subject, nor interpersonal, nor group-specific, nor within the framework of typical areas of media-specific linked public speechlanguage communication. The primary data of cognitive-communicative speech activity remains central to human communication. Both should not be demonized: neither digital aids and appliances of teaching mediation, nor AI-supported chat programs with translation functions and encyclopaedically networked archive and data access options. Usability and customizability (individualization) are significant. The balance between human scientific, phonetic and innovative components as well as between philological categorization and communication-theoretical integration is relevant. In addition, a reduction in the ideologization and sociologization of learning and teaching is advocated. Technological ‚adminicula‘ are good in terms of methodological pluralism. In view of technological progress stages, Homo loquens AI-modified could develop into Homo multarum linguarum peritus. With a real transformation option onto Homo digitalis atque sermocinalis
.
Key words: Centrality of cognitive-communicative Speech, categorization, homo multarum linguarum peritus, homo digitalis atque sermocinalis, communication-theoretical integration.


Міркування про центральне місце мовлення між філологічною інтуїцією та комунікативно-теоретичною інтеграцією.
На основі критичного погляду на позиціонування німецької мови в глобальному багатомовному контексті наголошується на тому, що в багатомовному світі комунікації немає і не може бути рівності можливостей для мов комунікації у лінгвістичному плані. Ані кількісно стосовно глобальної, ані комунікативно орієнтованої на окремого суб’єкта, ані міжособистісної, ані групової, ані в межах типових сфер медіа-специфічної усної/писемної публічної комунікації. При цьому кардинальне значення для людського спілкування мають, як і мали, первинні дані когнітивно-комунікативної мовленнєвої діяльності. Не слід демонізувати як цифрову форму викладацької діяльності, так і чат-програми зі штучним інтелектом, які підтримують функції перекладу та мережеві можливості доступу до архівів і даних енциклопедичного характеру. Показовими є зручність та можливість індивідувалізації надання послуг. Важливим є баланс між гуманітарними дисциплінами, як фонетичними та інноваційними, так і між філологічною категоризацією та теорією комунікації. З огляду на етапи технологічного прогресу, Homo loquens (людина, що говорить), модифікований штучним інтелектом, може перетворитися на Homo multarum linguarum peritus (багатомовну людину) з реальною можливістю перетворення на Homo digitalis atque sermocinalis (людину, яка спілкується у цифровому форматі).
Ключові слова: кардинальність когнітивно-комунікативного мовлення, категоризація, homo loquens, homo multarum linguarum peritus, homo digitalis atque sermocinalis, інтеграція теорії комунікації.

 

Draft / Thesenpaper

1) Transnationale deutsche Gegenwartssprache im Kontext weltweiter Sprachen und Deutsch als Wissenschaftssprache
2) Offene Frage zur Theory of Collective Identity
3) Globales, mehrfachvermitteltes Deutsch als eklektisch komponierte, künftige Leitvarietät der deutschen Sprechsprache
4) Organische Sprachauffassung und empirisch-heterogene Gegenstandskonstitution
5) Lernen, Lehren, Forschen, Entwickeln und Anwenden in der Mehrsprachigkeit vollzieht sich individuell, interpersonal und interdisziplinär
6) Idiolektale Interkulturalität. 
Aspekte zur Bedrohung der Redefreiheit in der Ukraine (Exkurs)
7) Streiflichter des Machtkampfs um digitale Einflußdomänen, Kontrolloptionen und Regulierungsmodi: 
Aspektierung und Ablehnung des AI-Acts der EU
8) Basics der Centrality of Speech Communication: Contra soziologische Vereinnahmung
9) Rollenanforderungen an Sprach-, Sprech-, Kultur- und Landeskunde-Vermittler 
10) Ausblick & Concluding Remarks

1) Transnationale deutsche Gegenwartssprache im Kontext weltweiter Sprachen und Deutsch als Wissenschaftssprache

Plurikulturell orientiertes Lehren und Lernen in limitierten Mehrsprachigkeits- und Sprachkontakt-Umgebungen zu diskutieren, bedeutet, sich auf fluktuierende Gruppenkommunikation, kontroverse Realitätskonstruktionen, inkommensurable Standpunkte und konfligierende Kommunikationsstrategien einzulassen. Was den Beitrag überfrachten würde. Sowohl die reduzierte Praxis der Saussureschen Linguistik, als auch Determinismus und Strukturalismus, die von normativ-präskriptiv manipulierten, orthographisch und redaktionell präparierten Sekundärdaten-Clustern ausgehen, werden daher nur abgrenzend gestreift. Aufgegriffen werden Argumente, Aspektierungen und Teilprobleme ausgewählter Ansätze zur kognitiv-kommunikativen Sprechtätigkeit. Beim mediengestützten Lernen und Lehren, in der Kultur-, Sprach- und Landeskunde-Vermittlung kommt es drauf an, die Centrality of Speech in ihren Empirien, Modalitäten und Repräsentationsniveaus der Sprechsprache mit dem technologischen Fortschritt entsprechend informativ sinnvoll, motivierend und glaubwürdig zu verbinden (Woolbert 1916, Drach 1926, O’Neill 1928, Weithase 1961, Dance 1970/82/89, Cohen 1994, Nickl 1982, 2009a, 2023b). Das beginnt mit beliebig reproduzierbaren Schallaufnahmen, Tondokumenten bzw. Tonaufnahmen gesprochener Sprache, die technisch seit über hundert Jahren zur Verfügung stehen. AV-Medien sind etwas jüngeren Datums. Inzwischen sind sie ausdifferenziert entwickelt, preisgünstig und im Alltag mit Routine eingeübt. Für deskriptive Oberflächenlinguistik (Ivić/Ивић 1963, 2001) brauchen sie nicht neu entdeckt zu werden.

1a
) Ausgangsbasis für deutsche Gegenwartssprache ist ihre Situierung im Kontext weltweit genutzter Sprachen, zunächst bezogen auf Deutsch als Websprache. Gegenwartsdeutsch erscheint, soweit aktuell greifbare, globale Schätzungen (nach Internetworldstats und Statista) als verläßlich einzuschätzen sind, zwar etwas labil. Insgesamt jedoch verhältnismäßig günstig. Transnational German Communication (Nickl 2013/16) mit vielen Hypoformen und Varietäten ist angesichts von über 7160 weltweit gezählten, lebenden Sprachen (Ethnologue 2023) sprachdidaktisch und kommunikationspädagogisch wie wirtschaftlich relevant. Zirka 6000 indigene Sprachen mit eher restriktiven Chancen auf Inkorporierung von fremdwörtlichen Wortschatzgebilden und Wortbildungsmöglichkeiten sind in der globalen Sprachen-Gesamtheit eingeschlossen. 23 der überregional aktiven Sprachen repräsentieren über die Hälfte der Weltpopulation.

1b
) Unter den Top Ten Websprachen wird Deutsch als Nr.10 gelistet (Stand: 2020). Zu vorherigen Web-Etappen und Situierungen des Gegenwartsdeutschen seit 1999: vgl. Nickl 2007, 2009b, 2011a, 2013, 2016. Unter den gesprochenen, natürlichen Sprachen rangiert Deutsch auf dem 12. Platz (Stand: 2023), knapp vor Japanisch und Nigerian Pidgin. In der EU ist Deutsch bei Muttersprachlern die Websprache Nr. 1. Zählt man Muttersprachler und Zweitsprachler zusammen, rangiert Englisch vor Deutsch innerhalb der EU. Deutsch bildet quantitativ einen knappen 2%-Anteil innerhalb der Top Ten Websprachen. Innerhalb dieses 2%-Sektors lässt sich ein Minimalsegment an normativ-präskriptiv dekretierter Kanonischer Form herausspationieren, das von administrativen, ökonomischen, politischen und akademischen Funktionseliten benutzt wird: Deutsch als Amtssprache (Ammon 2016, RdR-Regelwerk vom Dez.2023) in Behörden, Bildungseinrichtungen, auch bei Lobbyisten, Gewerkschaften, Gruppensprechern, Verbänden und Vereinigungen, Deutsch auf Beipackzetteln und Bedienungsanleitungen. Diese Kanonische Form sollte nicht überbewertet, sondern vom allgemein-empirischen Sprachgebrauch her beurteilt werden, auch wenn sie z.B. im Funktionärsjargon der Gendersprache (Nickl 2021) viel Aufmerksamkeit absorbiert.


1c
) Einer der problematischen Punkte: Deutsch als Wissenschaftssprache.
Zwar wurde seit Gründung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1759 Deutsch deklarativ und seinerzeit sprachpolitisch verwendet. Nach zwei verlorenen Weltkriegen ist Deutsch nicht nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit, sondern über ein Dreivierteljahrhundert hindurch bis heute die Sprache der Besiegten mit teils vehement negativen Nachwirkungen geblieben (in manchen Ländern mit drastischen Verfolgungsphasen). Und als Wissenschaftssprache ist das fachsprachlich optimierte Gegenwartsdeutsch auch als flexible, komplex hierarchisierungsfähige Mischsprache wiederum eine Minderheitensprache, aktuell dennoch nicht megaout, was wiederum mit seiner Mischsprachen-Flexibilität und dynamischen Mischsprachenpotenz zusammenhängt. Abgesehen von der Konkurrenzfähigkeit deutschsprachiger Wissenschaftler steht die Selbstbehauptung des Gegenwartsdeutschen in den Wissenschaften zur Debatte. Mit großem Abstand hinter Englisch liegt Deutsch bei Büchern und wissenschaftlichen Publikationen weltweit noch ziemlich vorne, aber … Die für`s Gegenwartsdeutsche verbliebene Wissenschaftssprachsituation hat inzwischen Sprachnischen- und Reservat-Charakter. Globale Kolonial-, Wirtschafts- und Wissenschaftssprache mit über 90%iger Präsenz, teils auch in chinesischen und spanischsprachigen Kommunikationsarealen, ist unstrittig International English (B.Seidlhofer 2003/P.Ferrari 2021).

1d
) Vereinzelt seit den 1950ern (Weinreich 1953), öfter seit den 1980ern und 1990er Jahren und breiter noch im 21. Jahrhundert ist auf verschiedenen Gesprächs- und Tagungsforen der europäischen Sprach- und Kommunikationspädagogik programmatisch von „Mehrsprachigkeit“ (Kloss 1980, Clyne 1980/84/95, Spillner ed. 1990/94, Földes/Roelcke eds. 2022) und mehrsprachigen Settings die Rede.
„Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen stabiler, diglossischer Mehrsprachigkeit, bei der jede der beteiligten Sprachen ihre festen, ständigen und mehr oder weniger ausschließlichen Anwendungsbereiche (domains) besitzt, und einer Mehrsprachigkeit, die Ergebnis eines dynamischen Sprachwechsels ist, bei der die schwächere Sprache von der stärkeren aus einem Anwendungsbereich nach dem anderen verdrängt wird, um zum Schluß zu verschwinden (replacive bilingualism)“; wie von Kloss (p.539) umrissen. Womit Vorteile und Schattenseiten, Sprachkontakt-Phänomene und nicht selten kontrovers interpretierbare Interferenzerscheinungen rudimentär adressiert sind. Mehrsprachigkeitsfragen sind teils auch Assimilationsfragen, emotionale, motivationale, sozialpolitisch brisante und staatspolitische Fragen und nicht zuletzt Migrationsfragen. Es überrascht daher nicht, daß das Schlüsselwort Mehrsprachigkeit von DAAD, Goethe-Instituten, sowie einigen NGOs programmatisch promotet wird. Leider nicht „Free Speech“. Innerhalb der EU wird Plurilingualität als Schlüsselkompetenz gewertet und durch spezielle EU-Maßnahmen gefördert. Die Sprachen-Vielfalt ist in Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Und mit Artikel 342 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommen und in der Verordnung Nr.1 konkretisiert, wie auf einschlägigen EU-Seiten auch verlautbart.
Situationsskizze der EU-Mehrsprachigkeit: Derzeit werden 3 Alphabete und 24 Amtssprachen in der EU verwendet. Regional oder volksgruppenspezifisch gesprochen werden etwa 60 weitere Sprachen. Englisch fungiert auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien aus der EU (31.1.2020) als eine Amtssprache; zumal es in Irland und Malta (beides EU-Mitgliedstaaten) den Status einer offiziellen Landessprache innehat.
Durch wie auch immer zu charakterisierende Migrationsbewegungen einschließlich legaler Migrationskanäle und Migrantenschleusungen sind eine ganze Reihe weiterer Sprachen in die EU gelangt. Nicht leicht nachrecherchierbaren Schätzungen zufolge dürften mittlerweilen an die oder über 170 Nationalitäten bzw. Volksgruppen-Sprachen innerhalb der EU-Grenzen leben.


Weder das mehrsprachige Engagement, noch die plurilinguistische Ignoranz in der Wissenschaftspublizistik und am allerwenigsten die persistierende, angloamerikanische Sprach-Hegemonie sollten unterschätzt werden. Mit Blick auf das beträchtlich romanisierte und gräzisierte und damit in seinen Wortbildungsoptionen sehr flexible, angloamerikanische Englisch als dominierende Welt-Wissenschaftssprache geht es unter zwiespältigen Etiketten à la Diversity, Globalisierung, Internationalisierung nicht nur leerformelartig – vidē Ernst Topitsch 1960 principaliter – verklausuliert und larviert, sondern unmißverständlich um einen präsenten Hegemonie-Anspruch eines Supernationalstaats. Hier: um eine sprachpolitische Hegemonie innerhalb des weltweiten Bildungs-, Medien-, Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs.
Unrealistisch und weltfremd wäre es freilich, diese sprachkommunikative Dimensionierung in splendid isolation fixieren zu wollen. Sie weist nicht nur institutionelle Wurzeln auf, sondern fußt auch auf dem internationalen Finanzwesen, der Wirtschaftspolitik, dem britischen Commonwealth ehemals unterworfener Staatsgebiete und kolonisierter Populationen, den global agierenden Mainstream-Medien und der Macht industrieller und militärischer Komplexe. Dennoch können wir die avisierte Centrality of Speech samt ihrer angloamerikanischen Prädominanz nicht etwa auch noch im Licht von aberhunderten US-amerikanischen Militärbasen (vgl. Liste der US-Militärbasen, Wiki passim) round the world betrachten. Obzwar aus kommunikationswiss.-linguistischer Sicht wohl die meisten US-externen, militärischen US-Stützpunkte durchaus auch kultur- und sprachkommunikative Basen mit effektiver, kultur- und sprachpolitisch einflußreicher Infrastruktur – auf dem Transmissionsriemen eines machtpolitisch wie sprachkommunikativ relevanten Suprematieanspruchs – darstellen. Wird das angloamerikanisch und britisch dominierte NATO-Instrumentarium (Terlinden 1999) entsprechend einbezogen, so konsolidiert sich dieser Eindruck. Die angloamerikanische Sprach-Hegemonie trägt seit der WKII-Nachkriegszeit kulturimperiale Züge. Festgehalten sei: aus sprachkommunikationswissenschaftlicher Fachsicht ist dies anders zu beurteilen als aus engagiert-politischer Draufsicht.


Exkurs:
Angesichts der globalen, angloamerikanischen Sprachdominanz wäre es interessant, die Mehrsprachen-Situation innerhalb der USA zu betrachten. Wir können hier leider nur einen Seitenblick darauf werfen: diachronisch weist sie wohl schon ziemlich dramatische Aspekte auf. Viele Details, Schätzungen und Tabellen zur komplexen Situation lebender Sprachen in den USA bieten Statista und Ethnologue (2023). Danach sind 193 von 197 als „bedroht“(endangered) eingestuft, was viele indigene und Indianer-Sprachen betrifft. 49 sind demnach bereits ausgestorben (extinct). Ansonsten werden 3 Sprachen in den USA-Territorien als bestandsstabil betrachtet, obwohl „not being sustained by formal institutions, but it is still the norm in the home and community that all children learn and use the language“(ibidem). Andererseits gelten 34 lebende, nicht-indigene Sprachen in den USA als etabliert. Daß im Süden der USA in relativ großen Populationssegmenten Spanisch bzw. kreolisiertes Spanisch gesprochen wird, stellt im Gesamtbild der weltweit durchgesetzten, angloamerikanischen Sprachdominanz wohl fast schon eine Kapriole dar.


Für den Status quo der deutschen Sprechsprache – entwicklungsgeschichtlich unverkennbar – bleibt, daß – beginnend mit der Römerzeit wie auch in darauf folgenden Geschichtsetappen – die germanisch-deutsche Sprach-Entwicklung hin zur heutigen gegenwartsdeutschen Misch-Sprache erheblich von etappenweise dauerhaft residierenden ausländischen Legionsstützpunkten, Truppenkontingenten und Militärbasen mitbeeinflußt worden ist. Dazu zählt u.a. auch die Franzosenzeit 1792 bis 1815 mit napoleonischen Okkupationsphasen, sowie die Rheinland- und Ruhrbesetzung nach dem I.WK.
Die alliierte Besetzung Westdeutschlands nach dem II.WK dauert – meiner Auffassung nach – bis auf weiteres an, obzwar sie verschiedentlich umdefiniert und umdeklariert wurde. Unverklausuliert bestimmt GG-Art.24 Abs.2.: wonach „der Bund“ [auch künftig] „sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen“ kann und „in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen“ wird, „die eine friedliche und dauerhafte“….etc.; ebenso eindeutig auch Artikel 120 betreffend die Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten. Gemäß Art. 139 GG gilt kontinuierlich: „Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt“. Das reizwortartige Nomen „Besatzung“ (mit dem Suffix –ung als Wortbildungsmorphem, das die Substantivierung generiert) ist in der sprachlich-öffentlichen Kommunikation der Mainstream-Medien verschwunden, aber semantisch keineswegs überflüssig geworden.


Eine wirkliche sprachpolitische bzw. wissenschaftssprachpolitische Entscheidungssituation gibt es längst nicht mehr. Sicherlich reicht es nicht, wenn viele print- und webpublizierte angloamerikanische Fachzeitschriften die erforderlichen Abstractsprachen erweitern oder zumindest eine Plurilingualität durch mehr oder weniger ausführliche Abstracts huldreich ermöglichen. In der drastischen Gegenwartsrealität wird dies bereits als relativ fair empfunden.
Beispiel: Im Publikationssegment der kommunikations- und medienwissenschaftlichen Journals finden sich nur wenige Abstractsprachen parallel zum American English geprägten Science English: z.B. Mandarin-Chinesisch, Japanisch, Spanisch, Deutsch, Französisch, Russisch; ab und an sind auch Abstracts auf Italienisch, Portugiesisch, Bahasa-Indonesia und Koreanisch abgedruckt bzw. webpubliziert. Selbst das gilt keineswegs durchgängig. Verkürzt gesagt: im global dominierenden, angloamerikanischen Publikationsraum tauchen ergänzende ‚Abstract-Sprachen‘ eher wie Glücksblumen auf. Solch eine wissenschaftssprachliche Situation oder wissenschaftssprachliche Zwangssituation bedeutet
Reservat-Charakter für die beteiligten ‚Abstract-Sprachen‘.
Das Gros der Fachzeitschriften im Segment ´Communication, Media Studies, Speech Sciences` wird seit einem halben Jahrhundert konsequent einsprachig auf Englisch publiziert.


1e
) Dieses manifeste, das Gegenwartsdeutsche desaströs bedrängende Wissenschafts-Sprachproblem wird in den deutschsprachigen Hochschul- und Universitätsszenarien, auch bei etlichen privaten Bildungsträgern, durchaus als bedrohlich empfunden. Erinnert sei an den Aufruf Deutsch als Wissenschaftssprache, worin die Präsidenten der Alexander von Humboldt-Stiftung, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, des Goethe-Instituts und der Hochschulrektorenkonferenz für eine mehrsprachige Wissenschaft plädieren und (datiert: 18.2.2009) sowohl für
die Umsetzung der Mehrsprachigkeit als auch für die Sicherung des Deutschen als Wissenschafts- und Kultursprache mehr Geld fordern, bzw. „eine entsprechende finanzielle Ausstattung“. Verlautbarungsjournalistisch getextet:In der Entwicklung neuer Fördermaßnahmen sehen wir die motivierende Herausforderung des Themas“. In short: mehr Kohle, dann wird’s besser. Leider Fehlanzeige. Und wohl eh nicht ernst gemeint gewesen: Denn die Sicherung des Deutschen als Wissenschafts- und Kultursprache rangierte seit der Jahrtausendwende erkennbar hinter dem vorgeblich proklamierten Umsetzungsziel ´Mehrsprachigkeit`.
Und mit wissenschaftssprachlicher Mehrsprachigkeit kann integra mente wohl keine 7100-fache Mehrsprachigkeit gemeint sein, sondern allenfalls eine oligarchisierte, finanziell entsprechend unterfütterte Lingua-franca-Mehrsprachigkeit.

Mehrsprachenpolitisch im Rahmen von Lingua-franca-Kommunikation (Terminus vgl. Nickl 2007, 2022/XX) und je nach Kommunikationsdomäne flexibel ausbalanciert könnte sich der Usus und die Konkurrenzfähigkeit des Transnational German konsolidieren. Crossmedia English, Business English, Global English und Science English als Welt-lingua-franca Nr.1 ist nicht zu entthronen.


 
Nur in der transnationalen und globalen, modularisierten und webvernetzten Form und mit den Funktionen transfersprachlicher Kommunikation spielt das Gegenwartsdeutsche eine erwähnenswerte und respektable Rolle in der globalen Sprachkommunikation: als eine weitere Lingua franca, Zweit- und Drittsprache. Es geht hier nicht um eine ergänzende Ausdifferenzierung einer musealen und längst schon obsolet gewordenen Nationalphilologie. Als transnational und global entwickeltes, mehrfach vermitteltes, sowohl standardisierungsfreundliches als auch normativ-präskriptiv liberalisierungsfähiges und adaptives Selbstregulierungssystem läßt sich das Gegenwartsdeutsche hinsichtlich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden, beobachtbaren und bearbeitbaren Daten-Corpora interdisziplinär passend in den Kommunikations- und Sozialwissenschaften, oder den Behavioral Sciences, angesichts des experimentellen, noninvasiven, technologischen Methoden-Fortschritts auch in den Humanwissenschaften verankern. Die typisch mitteleuropäisch bedingte, prärogative Situierung im Rahmen deskriptiver Philologien ist ganz und gar nicht zwingend. Gerade dies könnte es Hochschulen und Universitäten in Übersee erleichtern, transnationales Deutsch mit suffizient liberalisierter, moderater Normierung interfachlich zu inkorporieren, angemessen zu situieren und zu pflegen: German Studies im Rahmen von Interdepartmental Committees mit jeweils erwünschter Ausrichtung (Technik, Tourismus, Wirtschaft, Medizin, Natur, Humanities, Geschichte, Künste, Literatur, Medien, Recht, Soziales).

 

2)  Offene Frage bleibt: Wie weit ist die Theory of Collective Identity (Sterbling 2019) auf sprechsprachliche Varietäten anwendbar, wenn wir es bei der transnational und global repräsentierten, gegenwartsdeutschen Sprachkommunikation mit „multiple collective identities“ in dispersen, globalvernetzten, virtuellen German Speech-Language Chats, deliberativen Foren bis hin zu vage umrissenen, diskursiven, überwiegend zwei- und teils auch mehrsprachigen Communities zu tun haben?

 

3) Globales, mehrfachvermitteltes Deutsch als eklektisch komponierte, künftige Leitvarietät der deutschen Sprechsprache

Vorausgesetzt, das globale, medienvermittelte Gegenwartsdeutsch wird die künftige, eklektisch komponierte Leitvarietät der deutschen Sprache, dann wird es nicht unbegrenzt lange mit „Central European Standard German“ identisch sein. Die primär- wie transfersprachliche Gestalt dieses globalen Gegenwartsdeutschen wird dezentral und in globaler Modulationsbreite plurizentrisch konstituiert sein. Insoweit existiert Kontinuität. Besagt aber: deren normative Geltung wird nicht exklusiv in Zentraleuropa bestimmt. Wissenschaftliche Sprachpflege und Verbesserung der Sprachkultur des globalen Gegenwartsdeutsch findet dementsprechend von Adelaide über Barnaul, Kiew, Osaka, Philadelphia bis Windhuk statt. Die Berlin-Mannheimer Dudenredaktion bleibt wohl auch künftig die „maßkrügliche“, halt zunehmend weniger wichtige Drehscheibe.

 

Ad-hoc-Prognose
  Transnationales Gegenwartsdeutsch als flexibele Zweit- und Drittsprache und als Lingua franca bzw. Transfersprache in Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus zu fördern, allerdings in Morphologie und Syntax komplexitätsreduziert und mit merklich abgespeckter, orthografischer Normierung mit vielen produktiven Lehnbildungen und attraktiver Wortbildungsfreiheit in den jeweiligen, unsteten Hypoformen, das könnte überlebensfähig sein.
Zu erwarten ist eine websprachlich sich deregulierende, liberalisierend vereinfachte Schreibkonvention und sich step by step durchsetzende Rechtschreibungsderivate. Mit regenerierender Praxis der festen, auch oldfashioned deskriptiv-distributionell feststellbaren, wie der flexiblen, sprachlogisch plus rhetorisch-sprechsituativ konstituierten und gesteuerten Genera (Nickl 2021), also einschließlich Genus Commune sowie Epicoenon, Genus Dubium oder Diversimodum. Beobachtbar sind viele Äußerungseinheiten satzübergreifender Art: zu weit über einem Drittel bestückt mit rudimentär satzwertigen Einheiten und nicht immer eindeutig bis zweifelsfrei segmentierbaren Makrosegmentalen Phrasierungseinheiten (Nickl 1974, passim), die kommunikativ fungible Anakoluthe, Ellipsen und andere Satzfragment-Formen transportieren. Daneben medien- und darstellungsformbezogene, partnerversammlungsgerechte Nutzung und repressionsfreie Wahlfreiheit – mit und ohne sachfremd ideologisierte Genderisierung oder cyberfeministische Hysterisierung – zwischen alternativen, verständlichen bis zumutbaren Rechtschreibungsvarianten: kaum überschaubar viele intermediär-koexistierende, variantenreiche Hypoformen über das bislang schon festgehaltene Maß (U.Ammon et al. 2004) hinaus.


 Was sich ins transnationale Deutsch erfolgreich implementiert und global durchsetzt, ist die Norm. Dieses orthografisch-lexikalisch wie orthoepisch-prosodisch moderate Szenarium mit pluralistischer Kodifizierung, effektiv ausgemittelter Phonostilistik und Norm-Toleranzbreite dürfte fürs transnationale Gegenwartsdeutsch aussichtsreich sein, vielleich sogar in entlegeneren Winkeln der Erde.


Dagegen dürfte die Prognose für das exklusiv ethnozentriert zentraleuropäische Gegenwartsdeutsch in Gestalt einer oberflächenphilologisch hyperoptimierten, graphematisch sachfremd verkomplizierten kanonischen Formerheblich ungünstiger ausfallen.
Ein mit genderisierendem Funktionärsjargon durchsetztes Kanzleideutsch für missionierende Oberlehrer
und Orthographie-Enthusiasten, in den Flexionsendungen redundant hyperkategorisiert, zum Teil gegen den Usus (ohne ausreichende Testphasen und empirisch bewertungsfähige Trial-and-Error-Erfahrungen) und gegen die Mehrheit der Sprachteilhaber schulmeisterlich überkodifiziert, überfrachtet mit normativ-präskriptiv unnötiger Verkomplizierung: Derlei pervertiertes Deutsch leistet der Lehrvermittlung einen Bärendienst. Wer sollte sowas schon gern lernen wollen?


Kernhypothese

In der mehrsprachigen Welt der Sprachlichen Humankommunikation existiert keine Chancengleichheit.
Weder quantitativ global noch angesichts der heterogenen, vielfach asymmetrisch beteiligten, miteinander, teils gegeneinander und funktionell zusammenwirkenden Empirien, weder kommunikatorzentriert im individuellen Subjekt, noch interpersonal, noch gruppenspezifisch, noch im Rahmen typischer Areale der medienspezifisch verknüpften Sprachlich-Öffentlichen Kommunikation.


4
) Organische Sprachauffassung und empirisch-heterogene Gegenstandskonstitution

„Nichts gleicht einem Organismus mehr als die menschliche Sprache„… „eine Fähigkeit und Function der geistleiblichen Natur des Menschen“ (Gabelentz 1901: 17). Für menschliche Kommunikation bleibt die kognitiv-kommunikativ Sprechtätigkeit zentral. Segmentierbare Äußerungen basieren auf einzelsprachlich geregelten Sprechbewegungen und auf einer einzelsprachlichen Artikulationsbasis.
Wer etwas wie sagt und mit welcher Schwankungsbreite an Wohlartikuliertheit spielt sowieso meist eine größere Rolle als der profane Inhalt einer Message. Leider ist die kognitiv-kommunikative Sprechtätigkeit nur partiell beobachtbar (afferente und efferente Hörbahnen, Funktionskreise und Verknüpfungskerne im Stammhirn (Dunker 1972, Forssmann/Heym 1975/91, Schünke/Schulte et al. 2006, Seikel/Drumright/Hudock 2020, Hoit/Weismer/Story 2022, Gonzales 2023). Zerebral zuzuordnende und sprechsprachlich eindeutig differenzierbare, diskriminierbare und somit zweifelsfrei identifizierbare und hinreichend segmentierbare Vorgänge sind trotz Fortschritten (PET/MRI-Methodologie) bislang nur sehr eingeschränkt – für nichtmedizinische Erkenntnisinteressen – objektivierbar (vgl. z.B. Zacà/Corsini/Rozzanigo et alii 2018). Zumal, wenn wir von ineinander verwobenen, korrelativen Funktionskreisen ausgehen. Die kognitiv-kommunikative Sprechtätigkeit ist in mehreren relevanten Empirien leider nur rudimentär meßbar und artefaktenanfällig interpretierbar, was Befunde der sinnbezogenen Satzwahrnehmung schon vor langem zeigten (Bagley 1900/01, McElree 2000, Goldrick/Ferreira/Miozzo eds.2014).
Exhaustiv darstellbar sind beliebig reproduzierbare, akustische Daten (Fourier-Analyse mit Varianten). Bei anderen Datenbereichen – schwierig skalierbare neurophysiologische Vorgänge, psychophysiologische Items, auditive Wahrnehmungen, sowie form- und sinnspezifisch kategorisierte oder zugeordnete Segmente und korrelative Verknüpfungsmodi der Sprachlichen Humankommunikation – können wir bis auf weiteres nicht exhaustiv analysieren. Es bleibt stets ein Rest. Ist eine Binsenweisheit, sollte aber in Erinnerung gerufen werden.



Die kommunikationspädagogisch, sprachdidaktisch, rhetorisch interessierenden Datencluster und Korrelationen, z.B. psychophysiologische Argumentationsmuster, argumentationsbezogen eruierbare Korrelate bestätigender oder bezweifelnder Art, Umgestimmtwerden, die dafür zu diskriminierenden, identifikatorisch zuzuordnenden Daten, Segmente und Zeitverhältnisse kortikaler und subkortikaler Repräsentationen der multimodalen Gehirnintegration, die bei Destruktion, Innovation, Konfirmation und Modifikation von Argumentationen auftreten: all dies können wir weder in entsprechendem Umfang empirisch gesichert zuordnen, noch beliebig reproduzierbar im Kommunikator messen.
Das realempirische Zusammenspiel heterogener Datencluster, hemmender oder intensitätssteigernder Vektoren und Funktionskreise von Koartikulation (Menzerath/de Lacerda 1933/34) über das Silbenniveau hinaus im Hinblick auf philologisch kategorisierte Partes orationis (Konstrukte, Redeteile, Wortgruppen), in der Akzentologie wie in der Ausspracheweise, Onomatopöie oder Stimmungsmimik (Gabelentz, p.377), oder in den rhetorisch und sprachpragmatisch relevanten Makrosegmentalen Phrasierungseinheiten mit intermediärem Status (differenzierbare Prosodik-Level, phasenverschoben begleitende bis ikonische Gestik und Mimik), Kognition, Kommunikationsverarbeitung, Reiztransformationen, Memoria-Anteilen, Modalitäten, Repräsentationsniveaus und etwaigen Einstellungsvarianten-Änderungen bis hin zu postulierbaren Lerneffekten und dem schier apriorischen ‚Gap‘ zwischen Forschungsbefunden und Lehrvermittlung (Montgomery/Smith 2015), all dies ist keineswegs hinreichend aufgeklärt (Grodzinsky 1996, Nickl 1996, Moore 2007, Jurafsky/Martin eds. 2023).
Etliche konstitutive Empirien der sprachlichen Humankommunikation sind mit dem sozialwissenschaftlichen Methoden-Instrumentarium nicht erforschbar.


Wie die teils disparaten, heterogen zueinander konstituierten Empirien der menschlichen Sprechsprache – schnelle Oberflächenperformanz/wahrnehmbare Ereignisse/multimodal bedingte Koartikulation, phonatorisch-prosodische Steuerung samt rhythmischer Kodierung/apperzeptive Selektions- und Zuordungsoptionen/akustisch-physikalische Daten/neurophysiologische Funktionsgeflechte, Kausalitäten, Transformationen, Zeitverhältnisse/transphänomenale Vorgänge/intellektuelle Dimensionierung/interpersonale bzw. soziale In-vivo-Orientierung/phänomenale bis transzendentalhermeneutische In-actu-Aspektierung/Speech Production & Comprehension –  wie all diese Empirien datenbasiert, evidenzbasiert und kognitiv-kommunikativ tatsächlich fungibel zusammenpassen, dies zu ermitteln stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar.


Schon vor dem WK II und danach umso mehr zweifelten manche Phonetiker (Panconcelli-Calzia 1947) an der philologisch einfallsreichen Distinctive Feature Theorie und an den angeblich so schön Minimalsegment-typisch artikulierten, diskret aneinandergereihten “Lautketten”, die man weder suprasegmental (Pike 1943, Heike 1969, Lehiste 1970) noch auf Connected Speech Level zweifelsfrei abgrenzen und identifizieren konnte (Catford 1977/82); bis heute übrigens. Experimentell kontrollierte, isolierte, kontextfreie Einzellaut- bzw. Minimalsegment-Artikulation und Silbenproduktion in CVC-Gestalt tendenziell ausgenommen. Die experimentell schwierige, kontroverse Diskussion dazu können wir hier nicht einblenden. Von „Lautketten“, „systematisch geordneten Lautketten“ (Elst 1990: 9) und segmentalen, sytaktischen Strukturen, „die formal durch Lautketten realisiert sind“(p.12), war seinerzeit nicht nur in der Erlanger Linguistik die Rede. Doch zwischen symbolsprachlich darstellbaren, orthographisch notierbaren Datenmengen unserer Sprechsprache und Speech Signals, Signalphonetik, Signalrhetorik existieren keine wirklich analytischen Beziehungen (Tillmann 1993), allenfalls ungesicherte, philologisch motivierte Kategorisierungen und Zuordnungen.
Wie sollte man in einem akustischen Datencluster gesprochener Sprache beispielsweise irgendein ein Gleitlaut-Glissando als „generisches Maskulin“ segmentell kategorisierend nachweisen und von seiner Umgebung diskriminierend identifizieren?

Bei der ‘augenphilologischen’ Analyse alphabetisierter, kategorisierter, symbolsprachlicher Notationen, Text-Elaborate bzw. symbolsprachlich notierter Repräsentationsniveaus des ‘mittelbaren oder mehrfachvermittelten Sprechens’ bleibt stets ein ‘Rest’, der noch weiter ergänzungsbedürftig zu klären, zu verstehen und teils analytisch standardisiert mit realsystematisch einschlägigen Methoden, oder  hermeneutisch-kritisch zu interpretieren ist. Von diesem humankommunikativen ‘Rest’ leben und zehren nicht nur DaFF und deskriptive Linguistik, auch Kognitions-, Literatur-, Medien-, Musik-, Sozial- und Theaterwissenschaften, ebenso Journalistik, Politik und Philosophien, Rhetoriken und Theologien.

 


5
) Lernen, Lehren, Forschen, Entwickeln und Anwenden in der Mehrsprachigkeit vollzieht sich individuell, interpersonal und interdisziplinär

Lernen und Lehren in der Mehrsprachigkeit ebenso wie darin situiertes Forschen, Entwickeln und Anwenden vollzieht sich zuallererst im Konnex mit menschlichen Individuen und ihren ontogenetischen Identitäten: individuell, interpersonal und interdisziplinär. Im Kontext von interdisziplinär Angewandter Linguistik, Deutsch als Fremd- und Fachsprache, Zweitsprache, German Studies, Interkultureller Kommunikation, Journalistik, Medienpädagogik und Pädaudiologie, Phonetik, Psycholinguistik, Humankommunikationswissenschaften und Rhetorik, ebenso wie in den verschiedenen Nationalphilologien. Dies läßt sich weder thematisch noch vom technologischen Support her auf eine exklusive Nationalphilologie noch auf restriktive Medienvermittlung einschränken. All dies hängt vom technologischen Fortschritt ab. Weder ist eine museale, pedantische, weltfremde Trennung von Cognition and Communication, Audiologie, Performanz-Grammatik, Argumentationslehre und Sprachlogik, Phonetik, Psycholinguistik und Rhetorik in der intellektuellen und sozialen Humankommunikation aufrecht zu erhalten, noch wär das analytisch-praktisch sinnvoll (Apel 1973/II, Roy 1999, Vance 2008, Nickl 2016/21).

Falls in absehbarer Zeit geeignete Brainchips soweit entwickelt sind, daß sie als upgradefähige Sprachprothesen fungieren – in der Applikation so simpel und noninvasiv wie Hörprothesen – könnten wohl nicht nur einige, sondern etliche kommunikatorspezifische Defizienzen und Ungleichheiten effektiv abgebaut oder kompensiert werden. (Vgl. z.B. Anumanchipalli/Chartier/Chang 2019). Was sollte dagegen sprechen, wenn damit eine individuelle Kompetenzerweiterung, Performanzoptimierung und angemessen garantierte Wahlfreiheit verknüpft wäre?

 


6
) Notiz zur Idiolektalen Interkulturalität. 

Interkulturelles Forschen, Lehren und Lernen kann in Friedenszeiten wohl kaum unter Mißachtung, Unterdrückung oder Verbot von Nachbarsprachen, im sozialkommunikativen Usus ritualisierten, transnationalen Sprachkontakten und Gewohnheiten, oder an den individuellen, d.h. an den idiolektalen, zwei- bis mehrsprachig konstituierten Performanzsystemen der real beteiligten Kommunikatoren und Volksgruppen vorbei angemessen, empathisch und erfolgreich betrieben werden. Unverbrüchlich zählt das Erlernen von Nachbarsprachen und Transfersprachen zu den heutigen, europäischen Paidèia-Tugenden (Spillner ed.1994, Nickl 2022: XIX). Fraglos basiert dies auf  der individuellen Artikulations- und Redefreiheit. Die Centrality of Speech der Humankommunikation läßt sich weder ohne ihre psychophysiologische Kohärenz und ihre transphänomenalen Empirien, noch ohne ihre rhetorisch-politischen Dimensionierungen hinreichend verstehen.

 

Aspekte zur Bedrohungslage der Redefreiheit in der Ukraine (Exkurs)


Zur Bedrohungslage der Chat- & Meinungsfreiheit, Presse- & Redefreiheit in Europa zählt nicht nur ihre mehrsprachig sortierte, EU-intern durch einige EU-Kommissionsinitiativen medienpolitisch sowie supervisionär motivierte und inquisitiv angemaßte Problemgenerierung. Abgesehen von transatlantischer Einflußnahme interessierter Supermächte spielt auch die EU-externe, osteuropäische Entwicklung und Problemakkumulierung zumal im »postsowjetischen Raum« seit dem Zerfall der UdSSR - in Weißrussland, der Russischen Föderation und der Ukraine - eine tragende Rolle bei der Inszenierung europäischer Probleme der Meinungsfreiheit und Sprachlichen Kommunikation. Beispiel Ukraine:

Ohne zurückgreifende Arkanum-Daten und zeitgeschichtliche Analysen der Etappen ukrainischer Staatlichkeit und bloß mit externem Blickwinkel läßt sich die konfliktentscheidende Ukraine-Genese wohl kaum angemessen einschätzen. Aus allgemein zugänglichen Datenkonglomeraten und Quellen-Literatur können hier nur einige Punkte herausgegriffen werden. 
Okraina (russ.) meint Randgebiet des Russ. Kaiserreichs (bis 1917). Zur Lenin-Zeit gelangte die Ukraine erstmals zur realen Staatlichkeit. Noch 1939 bekräftigte Лев Троцкий in seinem Ukraine-Statement aus Coyoacán/Mexico-City: eine "inbrünstige Verehrung von Staatsgrenzen ist uns fremd". Des Weiteren gehe ich davon aus, daß die Staatlichkeit der Ukraine auch während des Reichskommissariats (RKU) 1941-1944 nicht untergegangen war. Haupttendenzen der Ukraine-Entwicklung im 19. und 20.Jahrhundert erörtert Volodymyr Potulnyckyj 1997; eine deutschspr. Gesamtdarstellung zur UA-Geschichte bietet Andreas Kappeler 2019. Dies können wir hier nicht aufrollen. Neuere Lineamenta zum Spannungsfeld Russland–Ukraine habe ich im Rezensionsessay zu Scharnagl 2015 und Wipperfürth 2015 berücksichtigt (März 2016). Aktuell sei auf Helmut Roewers Ukraine-Zwischenbilanz (2024) und John Mearsheimers Resümee zur UA-RU-Kriegsentstehung (2024) verwiesen. 

Seit der Präsidentschaftsperiode des flexiblen Exkommunisten und Realpolitikers Viktor Juschtschenko/Віктор Ющенко (Jan.2005-Feb.2010) wurde in der Ukraine landesweit-zentralstaatlich eine forcierte wie umfassende Ukrainisierungspolitik betrieben. Russisch wurde zurückgedrängt und Ukrainisch zum ethnischen Assimilations- und Identifikationskriterium profiliert, nicht nur im Bildungswesen interkulturell inszeniert oder nur sprachpolitisch instrumentalisiert. Auch die mittlerweilen kontroverspublizistisch freigelegten Wurzeln zwischen Ukrainisierung versus Russifizierung und die kriegerisch fortentwickelte Konfrontation seit 2014 stellen kein regionalpolitisch isoliert rekonstruierbares Phänomen dar: Es zeichnete sich schon etliche Jahre vor dem Eingreifen regulärer russ. Truppen (Februar 2022) durch einige, nach kultur- & staatspolitischer Autonomie strebende, russ. Sezessionsbestrebungen östlicher und südöstlicher Oblaste/Oбласті ab. Und war mit dem teils transatlantisch (nicht ohne Verwicklung britischer, US-amerikanischer und wohl auch einiger europäischer Intelligence Dienste), teils de facto nationalukrainisch-revolutionär zustandegekommenen UA-Coup d’état oder UA-Systemchange von 2014 virulent geworden. Die aufgepfropfte Angloamerikanisierung vor allem der West- und Zentralukraine nach der Jahrtausendwende ist dabei einzukalkulieren. Innerhalb zweier Dekaden ist die zentralistisch durchgesetzte Präferenz für International English und Business English als neuinstallierter Bildungs-, Transfer- und Eliten-Sprache bereits manifest geworden.

In der Rückblende spielen bildungs- und kommunikationsgeschichtliche Entwicklungstendenzen seit dem 18.Jahrhundert eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ein Paradebeispiel stellt die nlat. Prokopovič-Rhetorik (Kijoviae 1706; vgl. R.Lachmann ed.1982) im Konnex mit dessen bildungspolitischen Ambitionen und den petrinischen Reformen dar. Ohne dies en détail resümieren zu können, sei erwähnt, daß es dabei nicht etwa um die Unterdrückung des Ukrainischen ging, eher schon um ein gewisses Zurückdrängen des wohl als überrepräsentiert empfundenen Polnischen. Übersetzungsübungen zwischen Nlat. und Kirchenslawisch anstatt zwischen Nlat. und Polnisch wurden als Fortschritt angesehen. Als leitkulturelle Bildungsbasis fungierte die teils humanistisch geprägte, vor allem jesuitenvermittelte Lateinkultur verschränkt mit der byzanth.-griech.-orthodoxen Kultur einschließlich einer gewissen interkonfessionellen Toleranz (anders in vorwiegend polnisch-katholischen Gebieten). Die Jesuitenkollegs und Schulen mit Inhouse-Language Latein dienten der Allgemeinbildung, nicht exklusiv der Klerusausbildung: z.B. in Lemberg/Львів/Lwów, auf der Burg Bar/Бар und in Kamjanez-Podilskyj/Кам'янець-Подільський. Auch Arme und Bauernsöhne wurden aufgenommen. Für das Gros der als ukrainisch apostrophierbaren Analphabeten und sonstigen, areal-dispers vertretenen Volksgruppen (z.B. Polen, Belarussen) gab es jedoch keine Lehrer. Vertraut man verstreuten Hinweisen aus der mehrsprachigen Sekundärliteratur, dann dürften die als ukrainisch titulierbaren Volksgruppen der Zentral- und Westukraine im 17. und 18.Jahrhundert prorussisch und latent bis offen antipolnisch eingestellt gewesen sein. Evidenzbasierte Daten fehlen. Hypothetisch läßt sich erwägen, daß sich das erst unter Katharina II. im letzten Viertel des 18.Jahrhunderts geändert haben könnte. Wobei die administrative und kulturelle Russifizierung des volksgruppengemischt-uneinheitlichen, ukrainischen, teils interethnisch-russ. und vehement-unabhängigkeitsbewußten Kosakenadels (ab 1775), die gesetzliche Einführung der Leibeigenschaft 1783, sowie die Tyrannei- & Terrorphasen von Grigorij Potjomkin (Григо́рий Потёмкин-Таври́ческий) in den im Süden hinzugewonnenen Gebieten "Neurussland"/Новороссия/Noworossija motivierend für Einstellungsvarianten-Änderungen gewesen sein dürften. 

Nochmals zu Prokopovič, einem überragenden Kultur-, Orthodoxie- und Rhetorik-Repräsentanten einer Zeit, in der bei den wenigen Bildungseliten in Kiew und Moskau relativ hohe Freiheitsgrade herrschten und wohl auch eine gewisse interkulturelle, lingua-franca-vermittelte Kreativität samt Europäisierungsbereitschaft zu verzeichnen war: der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts. Sobesehen eine der glücklichsten Etappen im russisch-ukrainischen "Verhältnis".
Feofan bzw. Theophan Prokopovič/auch: Елеазар Прокопо́вич, bedeutender Kirchenfürst, Reformpolitiker (das „Geistliche Reglement“ von 1721), kirchenpolit. Publizist, Prediger & Politprediger, Rhetoriker (Autor & Lehrvermittler), Dichter, Kiewer Akademieprofessor, 1718 Erzbischof von Pskow/Pleskau, 1724 von Nowgorod, 1721 Vizepräs./1726-1736 Präs. des Heiligsten Regierenden Synods (Святейший Правительствующий Синод), einer der einflußreichsten Berater des Zaren Peter des Großen, war gebürtiger Ukrainer, ukrainischer Muttersprachler und Mehrsprachler, 
der auch auf Polnisch gepredigt hat. Prokopovič war nicht nur byzant.-griech.-orthodox geprägt, sondern teils auch ciceronianisch, christl.-humanistisch und protestantisch beeinflußt, neigte dem Sola scriptura-Prinzip zu und stellte die Textüberlieferung über die Kirche und ihre Traditiones (vgl. von Rimscha 1970: 312). Sein Prediger-Vorbild war das überlieferte Chrysostomus-Imago in pragmatisierter Gestalt (Prokopovič-Rhetorik 1706, Buch IX et passim). Daß die noch zur Брежневы-Zeit von Šinkaruk et alii (eds.1979) in Kiew erschienene, ukrainische Übersetzung der Prokopovič-Rhetorik keine Predigttheorie enthielt, seine im Kontext petrinischer Reformideen aufgeklärt pragmatisierende, moderat säkularisierende, persuasive Oratio-politica-Auffassung einfach weggelassen wurde, bleibt signifikant. Auch im Digitalisat ersichtlich http://litopys.org.ua/procop/proc1.htm
Ein weiteres, instruktives Beispiel zur Lingua-franca-Konkurrenz und plurilingualen Sprachensituation der Ukraine liefern die neukirchslaw.-philosophischen Dialoge und Traktate von Григо́рій Са́вич Сковорода́/Grigorij Savvič Skoworoda (gest.1794) aus dessen dritter Lebensphase. 

Sicherlich wurde das Ukrainische im 18.Jahrhundert nicht als Bildungs- und Transfersprache betrachtet. Sondern Neulatein und Byzantinisch-Griechisch standen in Konkurrenz zum Kirchenslawischen bzw. Neukirchenslawischen inkl. russ. und ukr. Einschlüsse. Soweit man das kulturelle Niveau in heute ukrainischen und vormals polnisch dominierten Arealen - westlich/nordwestl. des Tataren-Chanats und weiten Gebieten der aggressiv-autonomen Saporoger Kosaken am Dnjepr in Sitsch/Sič/Січ/Сечь - trotz defizitärer Datenlage charakterisieren kann, war es bescheiden, uneinheitlich, an einigen Orten mit eigenständiger Entwicklung, nach Autonomie/Selbständigkeit strebender Bevölkerung und mancherorts mit inkorporierten Bildungskomponenten und gewissen Europäisierungstendenzen ausgestattet. Die 1765 im Todesjahr Lomonossows (Михаи́л В. Ломоно́сов) erklärte Präferenz für Russisch als Unterrichtssprache an der Mohylianka, der Kiewer Mohyla-Akademie - zweifellos ein administrativ- und bildungspolitischer Schachzug - ist mE im pragmatisch-orthodoxen und antipolnisch-staatspolitischen Kontext sowie im Wirkungskreis der petrinischen Reformen zu verstehen. Dementsprechend dürfte dies als transfersprachlich zweckmäßig einzustufen sein. Dies entsprang keiner antiukrainischen Ranküne.- 

Festzuhalten bleibt: Die politisch organisierte Situierung der interkulturellen UA-Bürgeridentität sowie die Bildungs-, Eliten- und Transfersprachenfrage, auch deren wirkungsgeschichtliche Konstitution, stellt ein existenzielles Essential für die UA-Staatlichkeit dar. 

Angesichts der Fülle an Kontroverspublizistik unterschiedlicher Güte zur aktuellen UA-RU-Konfliktlage (z.B.: Kulyk 2010, Holm 2022, Schneider 2022, Rzheutska 2023, Ivanenko 2023) sei ein kaum umstrittenes Essential einbezogen: Im Licht der UN-Menschenrechts-Deklaration (Resolution der Generalversammlung, 10.Dez.1948, RES/217 A III, hier: Art.17-21) darf keine lebende Einzelsprache, auch keine Lingua Franca/Transfersprache entrechtet, eliminiert oder diskriminiert werden. Passiert sowas staatspolitisch, dann findet ein Sakrileg statt - sowohl kommunikationswissenschaftlich-linguistisch betrachtet als auch in rhetorisch-systematischer Hinsicht (Nickl 2023: 43). Selbst dann, wenn es konfliktstrategisch oder akutpolitisch opportun erscheinen mag. Existentiell beschnitten wird dadurch das informationelle, individuell-persönliche Selbstbestimmungsrecht. Gleichfalls, wenn Sprachkommunikation, Literatur, Musik und Konfession/Religion einer staatlich selektierten Interethnie oder Volksgruppe unter welchem Vorwand auch immer als obsolet eingestuft, entrechtet, unterdrückt oder verboten werden. Die Bedeutung von Sprachen sollte nicht politisch unterbelichtet oder unterschätzt werden: “It is the preservation of invaluable wisdom, traditional knowledge and expressions of art and beauty, and we have to make sure that we do not lose this” (L.Montiel 2016, UN DESA). Erinnert sei in diesem Kontext an den Internationalen Tag der Muttersprache (21.Feb.), den Europäischen Tag der Sprachen (26.Sept.) und den Internationalen Tag des Übersetzens bzw. Weltübersetzertag (30.Sept.), im deutschsprachigen Kommunikationsraum auch Hieronymustag der Übersetzer, Dolmetscher und Terminologen genannt. 

Als schwerwiegend dürfte die weitgehende Außerkraftsetzung der Menschenrechtscharta in der Ukraine vom April 2024 einzuschätzen sein. Knapp und kursorisch berichteten die Euronews darüber: 
de.euronews.com/my-europe/2024/04/29/kiew-setzt-grundrechte-nach-eu-menschenrechtscharta-ausser-kraft Ansonsten scheint dieses Topic in den etablierten Mainstream-Medien eher übergangen bis verschwiegen zu werden. Daten/Fakten zur Außerkraftsetzung der Menschenrechtscharta in der Ukraine sind auf betreffenden EU-Seiten nachlesbar. 
Englische Version: https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list?module=declarations-by-treaty&numSte=005&codeNature=10&codePays=U 
Französische Version: https://www.coe.int/fr/web/conventions/full-list?module=declarations-by-treaty&numSte=005&codeNature=10&codePays=U 
Die folgende Auflistung ist unvollständig. Für die hier interessierende Centrality of Speech Communication sind betroffen: 
▪️das Brief- und Postgeheimnis, ebenso Telefongespräche; 
▪️die Nichteinmischung in das Privat- und Familienleben; 
▪️die individuelle Bewegungsfreiheit sowie freie Wahl des Wohnorts; 
▪️das Recht auf Gedanken- und Redefreiheit und 
▪️die freie Meinungs- und Glaubensäußerung, sowie das Recht, Informationen zu sammeln, zu speichern und zu verbreiten: 
das ▪️Recht auf Informationell-intermediäre Selbstbestimmung einschl. Zugangs- und Nutzungs-Freiheit zu undurchschaubaren, kontrovers-publizistischen Gemenge-Lagen, nonkonformistischen Meinungsangeboten und Realitätskonstruktionen. Was ebenso die Freiheit zu politisch evtl. unerwünschten, ukr.-russ. kollaborativen, vermittelnden Standpunkten einschließt. Sodann 
▪️die Rechte zur Abhaltung von Versammlungen, Kundgebungen 
und ▪️die Durchführung von Streiks, 
zudem ▪️das Recht auf Demonstrationen. Außerdem sind 
▪️Wahlrechte auf verschiedenen Wahlsystemebenen betroffen.
▪️Oppositionelle Parteien, "prorussische", auch pro-kulturrussische und oder dezidiert antizentralistisch-föderale Parteien, sind seither (drei bereits 2015) in der Ukraine verboten worden. Vgl.z.B. Baha Kirlidokme in Frankfurter Rundschau, 4.4.2022: fr.de/politik/kritik-an-selenkyjs-verbot-unliebsamer-parteien-91457194.html ; Deutscher Bundestag / Auswärtiges — Antwort — hib 120/2023 in den Parlamentsnachrichten vom 17.2.2023: bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-934816 .
Daß außerdem das▪️KDV-Grundrecht schon seit längerem in der Ukraine betroffen bzw. eklatant verletzt ist, also nicht etwa nur in Belarus/Weißrussland und der Russischen Föderation, muß hinzugefügt werden: siehe Details und Erläuterungen von EBCO, WRI, Internationalem Versöhnungsbund und Connection e.V. auf de.connection-ev.org/article-3974 
Insgesamt betroffen, gravierend lädiert bis faktisch ausgesetzt durch die o.g. Suspendierung relevanter Teile der Menschenrechtscharta in der Ukraine vom April 2024 dürften wohl die Artikel 30–34, 38, 39, 41–44, 53 der Verfassung der Ukraine sein, siehe: verfassungen.net/ua . 
Besagt: Nicht-systemaffirmative Kommentare, nicht-politsystemkonforme Meinungsangebote, z.B. präsidialbüro-kritische Recherchebefunde oder mehrseitig-orientierte, kritisch-vergleichend problematisierende Kriegsberichterstattung etc. können seither in der Ukraine als Landesverrat oder einfach als propagandistische "Desinformation", UA-Staats- oder Regierungs-Diffamierung, Delegitimierung, z.B."prorussische Putin-Propaganda", subversive "Russlandnähe", UA-Destruktionsstrategie usw. desavouiert oder drakonisch geahndet werden. 
Seit dem Systemchange von 2014 und restriktiver seit dem Eingreifen regulärer russ. Truppen 2022 - mit plausibilitätsheischendem Hinweis auf Kriegszeit - werden vor allem regimeloyale Gesinnungsbekundungen und verlautbarungsjournalistische Elaborate geduldet und protegiert. 
Die weltanschauliche Neutralität eines aufgeklärten, europäisierten, konstitutionell gesehen modernen Staates wurde über Bord geworfen. 
Nicht nur lehnworttheoretisch limitiert, läßt sich kontextuell erschließen, wieso Citoyen im Ukrainischen bis auf weiteres ein Fremdwort bleiben dürfte. Davon abgesehen sind m.M.n. in der Ukraine nach wie vor zwei auseinanderzuhaltende Herrschafts-Dominanzebenen, bzw. Herrschaftsregulierungs- und Machtoptimierungsdomänen ausschlaggebend: Die "alte Riege" der konfliktscheuen Oligarchen mit gut funktionierender Kommunikations- und Korruptionskultur. Zudem die neokonstitutionell-parlamentarisch Repräsentierten, die massenmedial sichtbar wahrnehmbaren Polittransformierten, die konflikt- und risikofreudigen "Systemchange-Gewinner" und Neu-Etablierten, darunter auch allerlei Hasardeure. 

 Mit alledem läßt sich aus persuasionstheoretischer Sicht dauerhaft wahrscheinlich keine ausbalancierte, stabile Massenloyalität rekonstituieren. Ein Politsystem muß dies jedoch permanent leisten können. Einzuräumen ist freilich, daß es nur wenige, hinreichend gesicherte Ergebnisse der empirischen Persuasionsforschung gibt. Diese sind vor allem im angloamerikanischen Bereich zu verorten. Soweit man den Kontext von Persuasion Research Results der 1940er-1990er Jahre bis zur Jahrtausendwende (Nickl 1998/99) mitberücksichtigt und auch neu aufbereitete Ansätze im gegenwärtigen Forschungsdesign kursorisch einbezieht - en.wikipedia.org/wiki/Persuasion stellt mE einen brauchbaren Einstieg dar - dann sind mehrseitige, kontradiktorische, pluralistische Meinungspräsentation und damit korrelierende, komplexe psychosoziale Verarbeitungsaspekte in einer Atmosphäre wahrgenommener Wahlfreiheit für politische Persuasionserfolge entscheidend. Zwanghaft unifizierende Umgebungsbedingungen und homogenisierte, gleichgeschalte  Nachrichten- und Meinungsmix-"Angebote", affirmativ vorsortierte, herrschaftskonforme MixInfo-Präsentationen - z.B. während des II.WKs in Deutschland: ohne verbotene Feindsender, ohne BBC und Radio Moskau - vermögen das nicht zu leisten. 
Auch in der heutigen, parteienoligarischen und digitalisierten Design-, Stimmungs-, Medien- & Wahrnehmungsdemokratie erscheint verfassungswidrige Medienzensur mehr als nur problematisch; gemeint ist: ohne Sed-Contra, ohne fundierte Interpretations- und Realitätskonstruktions-Alternativen, vulgo ohne prärogativ angeprangerte "Desinformation"(? tendenziell unseriöse Kategorie, leitmedien- und mainstreamabhängig, vgl. Krikun/Baulina 2022), z.B. ohne RT-TV (wegzensiert) und evtl. chatmoderierte "Pro-Putin-Progaganda", dafür jedoch BBC- und CNN-inkludiert. Angesichts solcherlei Propaganda-Konstellation ist anzumerken: Ohne Audiatur-et-altera-pars gerät die Herstellung stabiler Massenloyalität zur Zirkusnummer. Die plural strukturierte Medien-Wahrnehmungsdemokratie transformiert sich weiter. Komplexe Medienkontroll-Mechanismen werden implantiert und es zeigen sich Charakteristika von populistischer Dompteurdemokratie. 
Dessenungeachtet sind aktuell wieder zum Forschungsgegenstand erhobene Phänomene der Persuasionsresistenz (resistere alicuius persuasioni) seit der mittellat. Hochscholastik des 13.Jahrhunderts in Europa bekannt, durch Disputationsmitschriften belegt, sowie in verläßlich edierten Quaestionen und Traktatabschnitten nachweisbar (Nickl 1985: 32). Resistance to Persuasion ist kein von der Kommunikationssoziologie des 20.Jahrhdts. neu entdecktes Phänomen. 

In summa: Da inzwischen wesentliche Teile der Menschenrechtscharta in der Ukraine außer Kraft gesetzt sind, die weltanschauliche Neutralität suspendiert und die republikanischen Tugenden marginalisiert wurden, demzufolge das für die Meinungs- und Pressefreiheit zentrale Essential Audiatur-et-altera-pars für den öffentlichen Diskurs erheblich paralysiert erscheint, mithin Citoyen im Ukrainischen ein Fremdwort darstellt, läßt sich die Frage, welches Menschenbild, welches Bildungs-Imago und welche konkreten oder mutmaßlichen Westlichen Werte denn in der Ukraine verteidigt werden (sollen), nicht schlüssig beantworten. Dessenungeachtet existieren in der Ukraine nach wie vor divergierende bis inkommensurable Volksgruppen-Mentalitäten, w.z.B. volksgruppengeschichtlich tradiert bei weitläufig verzweigten Nachfahren der vom Selbstverständnis her unbändig autonomen Saporoger Kosaken vor allem links des Dnjepr. Mit top-down-zentralistischer Unterordnung nach Kiew oder neuerdings wieder nach Moskau dürfte das basal interethnisch-ukrainische Volksgruppen-Inkorporierungsproblem in staatliche Bandagen nicht zu lösen sein. Wesentlich aussichtsreicher wäre wohl faire, föderal-konstituierte, nicht-derangierende, nicht-subordinierende, also wirkliche interkulturelle Interferenzpolitik. 

 

7) Streiflichter des Machtkampfs um digitale Einflußdomänen, Kontrolloptionen und Regulierungsmodi: Ablehnung des AI-Acts der EU

 

7a) Gemischte Motivationen von Usern und Kontrollgelüste von Fachleuten und Politikern, angefangen von forciert überzeichneten Sicherheitsbedürfnissen bis hin zu politisierter Cancel-Culture und kaum kaschierten Zensuransprüchen, bürokratisch-zentralistische EU-Kommissions- und Kontrollinstrumentarien – siehe Entstehung & Etappen des monströsen EU AI-Acts bzw. der EU-Regulation 2024/1689 samt Addenda – allzu willfährige Kooperation der meisten nationalstaatlichen EU-Mitspieler, u.a. auch der bundesdeutschen Regierung, vgl. Aszódi/Spielkamp 2022) zur Einschnürung und Gängelung des freien, logisch mehrwertigen, reflexionslogisch oszillierenden, in gewisser Hinsicht rhetorisch wahrheitsindifferenten Info-, Nachrichten- und Meinungskorridors, all dies entwickelte sich schubweise und zirkulierte schon jahrzehntelang, spätestens seit 2002. Seit 2006 z.B. die transnationalen Kontroversen um die „Vorratsspeicherung von Daten“ und die anlaßlose, generell unnötige „verdachtsunabhängige Protokollierung“ allgemeiner Verbindungsdaten (vgl. Nickl 2010/11). Freilich waren das nur regionale Aspekte eines global beobachtbaren, kommunikationspolitischen Phänomens und globalen Machtkampfs um digitale Einflußdomänen, effektive Beeinflussungsmodi, Kontroll- und Zensuroptionen, sowie implantierungs- und durchsetzungsfähige Regulierungsmaßnahmen (Andersen/Higdon/Macek eds.2024): vgl. ebenso die von Bradford 2023 offerierte, makroökonomische Zusammenschau. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei hinzugefügt: hier kann keine Trend-Einschätzung mutmaßlich globalökonomischer Adaptionen oder als weltweit postulierter, Digital-Business-basierter Wirkungen der EU eingearbeitet werden, d.h. kein etwaiger „Brussels Effectnach Anu Bradford (2012/21 et passim). Perspektive bleibt hier die Centrality of Speech Communication im Kontext von EU-Bureaucracy censoring AI & Digital Information.

 

Daß sich in digital aufbereiteten Chat-Formaten und entsprechenden Foren mancherlei fintenreiches, scheinlogisches Argumentieren de Modis Opponendi et Respondendi auffinden läßt und eine gewisse publizistische Trugschluß- und Jonglierkunst stattfindet und daß sich in soundsovielen zweifelsfrei belegten Beispielen despektierlich-frivoles bis formal in rechtlichen Grenzbereichen operierendes, gesellschaftskommunikativ effektives, aber maßloses Disputieren manifestiert, hie und da geradezu Ungeheuer an Irrlehren und organisierte Indoktrinationsabsichten auftreten, daß sich larvierte, eher subversive Marionetten-Figuren in alternativen wie in etablierten Medien einnisten können – ohne daß weder das Intellektuelle noch das Soziale Zeitgespräch gleich medienspezifisch zusammenbricht -, all dies dürfte zumal für rhetorikgeschichtlich Informierte wohl keine Überraschung darstellen. Vidēte Lambert Marie de Rijk (1980). Erinnert sei an die Sieben Mala des leichtfertig-zänkischen Disputierens; notiert von Vincentius Bellovacensis/Vincenz von Beauvais 1247 (De eruditione filiorum nobilium, Cap. 21 nach De Rijk 1980, p.70):
Stolz (superbia), eitle Ruhmsucht (inanis gloria), Dummheit (stultitia), frecher Vorwitz (protervia), das Streiten gegen sein eigenes, besseres Wissen (consciencie turbatio), das Streiten gegen die anerkannte Wahrheit (veritatis impugnacio) und die Umnebelung der richtigen Einsicht (intelligencie obscuratio). Insoweit nichts Neues. Ausgeklügelte Disputationsgepflogenheiten und die Modi des Widersprechens und Erwiderns, wenngleich nicht schrankenlos gewährt und zweifellos Zeiten hindurch stranguliert, haben im europäisch-mediterranen Kommunikationsraum lange Wurzeln. Wozu eben nicht nur die vorbildlichen Formate der disputatio legitima gehören, die in der akademischen Kommunikationsgeschichte bisweilen gestreift oder traktiert werden. Und nicht erst in den hinreichend verläßlich überlieferten, scholastischen Disputationes des Hoch- und Spätmittelalters ging`s gelegentlich darum, die Disputationsgegner durcheinander zu bringen oder ad absurdum zu führen. Und auch nicht nur dann, wenn sie wirklich unfähig waren, ernsthafte Argumente ad propositum hervorzubringen.

 

Politisch gemischte Motivationen und Kontrolloptionen spielen auch bei vielen forenspezifischen Diskussions- und Meinungsangeboten von „Intermediären“, bei mehrsprachigen Messenger-Diensten, WhatsApp-Alternativen und Chatprogrammen wie (hier nur informell benannt) Facebook/Meta, Ginlo, Instagram, Signal, Skype, Telegram, Threema und Wire (schweizer encrypted communication and collaboration app) eine Rolle. Nicht zu vergessen Twitter/X und seine ambitionierten Konkurrenten w.z.B. Mastodon, Bluesky, Threads. Von der angewandt-linguistischen User-Perspektive und im Umfeld des jeweiligen Mehrsprachigkeits-Sektors sind es allesamt offene bis geschlossene, rhetorische Social-Media-Hilfsmittel: informative bis inquisitive, teils investigative, schnell recherchierende (speed matters), kurzweilige, unterhaltsame, ans Gesprächsbasis-Wissen anknüpfende Hilfsmittel. Auch die bisher schon routiniert eingesetzten Audiovisuellen Mediendienste, darüber hinaus Videosharing-Plattformdienste (YouTube/Google etc.), Gesprächsforen, Filmforen und Musiktribünen, fungieren als triviale Hilfsmittel.
Mit und ohne AI-Fokus wird in diesem Kontext zwar übergenug über Medienpolitik berichtet, gechattet, gestritten, traktiert und palavert. Demgegenüber finden neue Impulse, Entwicklungen, Errungenschaften, aber auch bravouröse Events und traditionelle Interpretationsstränge intermediärer Musikvermittlung weniger Aufmerksamkeit, werden, so scheint’s, mehr stiefmütterlich einsortiert oder eben weniger kritisch gewürdigt. Oder wär das bloß ein Trugschluß?

 

Anwendungsfragen zu AI-gestützten Chatprogrammen
und zum Umgang damit sind meistens trivial
:
Läßt es sich aufgabengemäß und lernzielentsprechend verwenden? Ist es dialogorientiert interaktiv und fehlerkorrigierend kompetent, wenn mal Eingabefehler passieren? Wie steht es um die Benutzerfreundlichkeit, Individualisierbarkeit und andere Usability-Aspekte (bequem zu handhaben oder nicht?). Wie lassen sie sich ins individuelle Medienrepertoire einpassen? Ob interpersonal (peer-to-peer/als ebenbürtige Kommunikationspartner und privat), in definierter Gruppenkommunikation veranstaltet, oder weitreichend im Öffentlichem Kommunikationsmodus (alle jeweils Eingeloggten können dann reinschauen). Erst, wenn z.B. Jugendliche eine mit AI-gestützten Chatprogrammen favorisierte, mitunter transitorische Lebensrealität imaginieren, die der präferierten ideologischen Orientierung ihrer Lehrer widerspricht, dann beginnen Medienpädagogen und Sozialwissenschaftler gewisse medienethische Bedenken zu formulieren sowie ungeniert Einsichtnahme und Zugangschancen in privat-vernetzte wie gruppenspezifisch verfaßte Archivdaten bzw. Daten-Protokollierungen zu fordern, selbstverständlich „rein forschungsprozeßbedingt“.

Einige AI-gestützte Chatprogramme mit Übersetzungsfunktionen und enzyklopädisch vernetzten Archiv- und Datenzugriffsmöglichkeiten sind derweil ins Gerede gekommen (z.B. deepL). Hauptberufliche Bedenkenträger, manche Elaborate etablierter Mainstream-Medien, Lobbyisten unterschiedlicher Couleur und Larvierung, Repräsentanten der europäischen wie transatlantischen Administrations- und Machteliten, nicht selten auch insuffizient informierte Parlamentarier malen damit fast schon den Untergang des Abendlands an die Wand. Bei Politischen Eliten kann man immer wieder beobachten, wie gern sie bevormunden, drangsalieren, kontrollieren, sanktionieren, evtl. auch zwangsbeglücken möchten.

 

Auch bei AI-Adminicula kommt’s drauf an, wer die Regeln bestimmt und wer sie wie zu wessen Gunsten in welche Richtung modifizieren, manipulieren, profilieren bzw. verändern kann, oder wer sie auf welche Weise mit welchem Modus operandi korrumpieren kann. Wer finanziert die „Begleitforschung“, die Kriteriologien-Konkretisierung, Standardisierung, sodann die etappenweise Evaluierung und Risikofolgenabschätzung, mithin den Polit-Marketingmix samt der persuasiven Promotion dieses EUAI-Acts? Wer bringt dafür das meiste Geld auf? Wer außer bereits beteiligten EU-Bürokraten (Apparatschiks), AI-produzierenden Industrien und damit kooperierenden (vorwiegend staatlichen?) Institutionen ist noch mit von der Partie beim AI-Act-Implementieren und Konkretisieren? Wo bleiben eigentlich die seit über einem halben Jahrhundert hochgelobten, gesellschaftlich relevanten Gruppen?


Die mediale Interaktion der User stellt u.a. eine Bildungsressource dar (Auer/Cukierman/Vidal/Caro 2024). Warum also AI-gestützte Adminicula EU-dirigistisch einschränken wollen? Wozu sollen der voluminöse AI-Act der EU (vom 21.Mai 2024) und die DSA-Reglements 2022/2065 der EU wirklich dienen? Zumal deren Artikel 36 und 40 ? (vgl. pars pro toto: Keller 2022, Zimmermann/Heinzel 2022, Henneberg 2023 und CCC). Wieso sollte es nötig sein, AI-Adminicula en gros oder detailliert EU-zentralistisch mit dem Instrumentarium von AI-governance-Strategien einzuschränken? Und zwar über die bereits existierenden Mediengesetze und Vorschriften (Fechner/Mayer eds.2022) hinaus? Was bezwecken die DSA-Artikel 36 und 40, worin zwischen öffentlich und privat nicht angemessen distinguiert wird? Soll womöglich die Privatsphäre via Chatkontrolle „geknackt“ werden?


Ohne Privatsphäre einschließlich Digital Privacy gäb`s keine wirkliche Freiheit mehr
.
Es geht um generelle, übergriffige EU-Internetzensur und Kontrolle, ums Löschen und oder Sperren, um tendenzielle Vergewaltigung von Free Speech, begleitet von EU-typischer Verschleierungsargumentation („Bekämpfung von Desinformation“ etc.). Der prioritäre Schutz von Artikulations-, Meinungs- und Redefreiheit, der Schutz von „Free Speech“ und der Schutz der Privatsphäre z.B. bei geschlossenen Chats scheint offenbar zur Disposition zu stehen.
Mit welchen Instrumentarien soll dies bei den nationalstaatlichen EU-Mitspielern implantiert werden? Große Plattformanbieter sind per EUAI-Act aufgefordert, ihre Systeme, Ressourcen und Verfahren zur Einhaltung der Bestimmungen „anzupassen“ und „ein unabhängiges Compliance-System“(?) mit flexiblen, in sich problematisch bestimmten Rechtsbegriffen bzw. Gummi-Formulierungen einzurichten, sowie eine jährliche Risikobewertung durchzuführen und der EU-Kommission „zu übermitteln“ (apportieren wäre wohl passender formuliert). Wozu durch AI- bzw. KI-Technik aufgerüstete und mit Hoheitsfunktionen ausgestattete Inquisitionsabteilungen nationalstaatlicher Provenienz erforderlich sein dürften. Chatkontrolle und Zensurrealität (z.B. durch redaktionell selektiv-strangulierendes „Moderieren“ freier Meinungsbeiträge und Statements, evtl. in algorithmisierter & standardisierter Form) stehen mE ziemlich eindeutig im Zusammenhang mit der erkennbaren In-Vivo-Oligarchisierungsprogression, sowie mit weiteren EU-Machtkonzentrations- und Zentralisierungsoptionen. Chatkontrolle, gerade im EU-Plausibilitätsdesign, stellt ein drastisches Herrschafts- und Sanktionsinstrumentarium dar. Nicht zuletzt, wenn es die Hände von Europol geriete.
Andere sehen in diesem Kontext eher ein geringes Gefahrenpotenzial aufkeimen. Die jeweilige medienpolitische Grundierung, Administrations- und Staatsorientierung spielt beim Einschätzen der betreffenden DSA-Reglements 2022/2065 eine erhebliche Rolle (vgl. auch Klinger/Ohme 2023). Noch im Herbst 2023 schien es, als ob die EU-Kommission zumindest in einigen umstrittenen Punkten gescheitert wäre (vgl. Meister 2023).
Aber davon abgesehen: was soll in puncto AI-Adminicula eigentlich passiert sein? Erfreuliche AI-gestützte Hilfsmittel, einige digitalisierte Adminicula (Hilfsmittel/Helferlein) mit involvierter Selbstlernkompetenz (AI-Chatbot Apps) waren rasch zu Trendsettern geworden und von den etablierten Politeliten sowie interessierten Institutionen nicht so leicht einsehbar, kalkulierbar, kontrollierbar oder gar zensierbar. Z.B. das vielzitierte


7b
)
ChatGPT auf openai.com (seit 30.November 2022 in der For-Free-Version online downloadbar). Abgesehen davon wird eine erweiterte Bezahl-Version für Institutionen, Wirtschaftsunternehmen, nicht nur Global Player, auch für ambitionierte Privatleute angeboten, die es sich leisten können. Neueste Software Releases sind eher hochpreisig, erfahrungsgemäß. Updates & Upgrades zu verschiedenen Versionen (z.B. GPT 3.5 oder 4, oder die seit 2023 offerierte Entwickler-Version) werden hier nicht diskutiert. Nicht uneingeschränkt vergleichbare Chat-Funktionen samt konkretisierbaren User-Interfaces sind freilich von diversen weiteren Messenger-Programmen erhältlich, soweit bereits implantiert. Hypothetisch formuliert, dürfte in diesem Genre derzeit hinreichend Wahlfreiheit existieren. Niemand wird gezwungen, offerierte Chat-Datencluster blanko ins persönliche Credo zu übernehmen. Das Programm warnt selber in seiner Zugangsmaske davor, in den Tips for getting started. Das erscheint soweit fair, oder? Bereits bei diesem Punkt darf wohl gefragt werden: Wieso soll das mehrsprachlich und Free-Speech-repräsentierte Universe of Discourse mit algorithmisierten AI-Governance-generierten Strategien der EU eingeschränkt bzw. „moderiert“ werden, um Compliance mit dem promulgierten AI-Act äquivalent für 24 natürliche Amtssprachen im EU-Sektor weltweit herzustellen? Das erscheint ebenso überflüssig wie unnötig.


Worum handelt es sich bei ChatGPT?
Angewandt-linguistisch und rhetorisch betrachtet, handelt es sich um ein generatives, binär-basiertes Chat-Programm des mittelbaren, mehrdimensional konstituierten, mehrfach vermittelten Sprechens: um AI-Adminicula bzw. um Eloquentiae adminicula. Beispiel:

Welchen Begriff von Text hast Du?
Antwort im November 2023:
In meinem Kontext als AI-Textmodell, habe ich einen breiten und allgemeinen
Begriff von Text. Ein Text ist eine schriftliche oder gedruckte Darstellung von Sprache oder Informationen. Ein Text kann aus Buchstaben, Wörtern, Sätzen und Absätzen bestehen und Informationen, Ideen oder Geschichten vermitteln. Texte können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich Büchern, Artikeln, Gedichten, E-Mails, Websites, Briefen und vielem mehr.
Mein Verständnis von Text ermöglicht es mir, auf Anfragen in natürlicher Sprache zu antworten und Informationen in schriftlicher Form zu generieren.”

Diese Antwort erscheint wohl zunächst ein bißchen mager. Das AI-generierte Dazulernen und unstete Optimieren im Rahmen dieser Mensch-Maschine-Kommunikation (vgl. z.B. Dilmegani 2023) – Natural Language Processing (NLP) – wird in dieser Antwort impliziert, nicht eigens mitgeteilt oder thematisiert.
Man darf sich das Text-Tableau wohl eher coeditorisch und cogenerativ-oszillierend vorstellen. Oder, w
ie John Fiske schon 1988 postuliert hatte:
The text is no longer a stable structure of signifiers“.

ChatGPT
ist ein AI-generiertes, alphabetisiertes bzw. symbolsprachlich transformiertes, verschriftlichtes Textmodell, ein textpublizistisches, auch literarisches Hilfsmittel, das durch textrhetorische Interaktionsfragen und Zugriffe auf andockbare Datenbanken weiterlernt, sich weiterentwickelt und innerhalb seiner binären Konstitutionsgrenzen optimiert. Es kann keine drei- oder mehrwertige Argumentations- und Sprachlogik zugrundelegen.
Fraglos ist es eine international agierende Datenkrake, die bei Geheimdiensten wie Staatsgebilden, nicht nur bei machtkonzentrationsoptimierten Staatsformen, gewisse Kontroll-Begehrlichkeiten weckt. Man wird daher eindringlich drauf hingewiesen, keine unnötigen privaten Daten (über die minimalen Anmeldedaten hinaus) zur Identifikation und etwaigen
evaluierenden persönlichen Charakterisierung einzugeben. Gilt umso mehr für Meinungspräferenzen. Es werden 11 Interface-Sprachen in der kostenlosen 2022er Version offeriert, obwohl die Chateingabe mit Sprachverarbeitungs- und Übersetzungsperformanz viele weitere Sprachen nutzerfreundlich beinhaltet. Um ein Konkurrenzprogramm von ChatGPT zu benennen, sei Grok (B.Wang 2023) erwähnt.“

 

7c) Der Aufgabenkranz dieser in der Individualkommunikation aus vielen vorherigen interpersonalen Dialogsituationen generativ resultierenden, “vorgekauten Häppchen” (pretrained) des transformiert angeboten Hinzulernens von ChatGPT entspricht vage der rhetorischen Trias in der Quintilianschen Orator-Rollenkombination: Movere, Docere, Delectare. Zu Beginn des 5.Kapitels in der dritten Buchrolle seiner Institutio oratoria notiert Marcus Fabius Quintilian: tria sunt item, quae praestare debeat orator, ut doceat, moveat, delectet (Quint. inst.orat. III, 5, 2). Dreierlei soll der Orator leisten. Doceat: er soll informieren, inhaltlich Standhaltendes bringen. Moveat: er soll die inneren Einstellungshaltungen des Publikums beeinflussen, bilden, zumindest anregen; er soll motivieren (d.h. er handelt nicht direkt, er regt an, kann insinuieren). Delectet: es sollte eher ein Vergnügen sein, ihm zuzuhören; er soll dabei auch unterhalten. Auch diese AI-Speech-basierte und mehrfach vermittelte Rollenkombination reicht sowohl an heutige, journalistisch-publizistische Kommunikator-Rollen wie an Rollenkombinationen von Sprachdidaktikern, Sprachtrainern, Kultur- und Landeskunde-Vermittlern heran. Dabei kommt es erheblich auf die Kommunikator-Glaubwürdigkeit und eine gewisse Atmosphäre des freiheitlich-demokratischen Pluralismus an. Nicht etwa auf drangsalierende Genderisierung, Soziologen-Slang und die “richtige” one-and-only-systemservile Ideologie. Stattdessen bleibt das permanente Dazulernen und der eklektische Methodenpluralismus etwas Positives: Lernprozesse begleiten und geleiten Lerner & Lehrer biographisch, kommunikatorzentriert, nicht nur beiläufig. Herleitbar aus einer überlieferten Auffassung Catos des Älteren, die schon zu dessen Lebzeiten popularisiert im Zeitgespräch der römischen Gesellschaft kursierte: Ne discere cessa! Hör niemals auf zu lernen! Lifelong learning ist keine Erfindung irgendeiner „Postmodernen Welt“ des 20. oder 21.Jahrhunderts. Ex hypothesi sind sprechtätigkeitsrelationale AI-Adminicula oder AI-Tools und Rhetorik keine Antipoden, sondern multilinguale Aktualisierungs-, Partikularisierungs- und Konkretisierungsvarianten von Free Speech, bzw. Realisationsformen und Realisationsvarianten von Free Speech.

 

Kommen wir auf die eingangs in dieser Diskussionsetappe (7)
gestellte, aus der öffentlichen Diskussion stammende Frage zurück:
Wozu soll dieser angeblich so „comprehensively“ generierte, im Secretarius-Stil aufgeblähte und regelungswütige Artificial Intelligence Act der EU (2024/1689) u.a. rückgreifend auf die zuvor dekretierten DSA-Reglements 2022/2065 der EU-Kommission wirklich dienen?


Meine Antwort darauf ist von der intellektuellen Priorität eines aufgeklärten, evolutionären, europäisch-rhetorischen Menschenbilds motiviert (Classen ed. 1976, Mühl 1928/75, Knittermeyer 1963, Booth 1979, Baruzzi 1979/93, Schramm 2017, Kunkolienker 2018, Osorio 2018). Meine Antwort ist weder angloamerikanisch-transatlantisch noch von einem merkantilen Internationalismus dominiert und knüpft an die Paidèia/Παιδεία-Diskussion (Nickl 2011/12/22) an, worin jedes Individuum vor Staat und Religion rangiert und die bewahrungswürdigen Freiheiten und Entwicklungschancen des Individuums gegenüber staatlichen oder religiösen Herrschafts- und Regelungsansprüchen generell als wertvoller aufgefaßt werden. Vom politischen System her verstanden ist dies in einem konstitutionell-republikanischen Kohärenzrahmen mit möglichst schlankem Staat situiert. Ergo: kein egalitär radikalisierter, christlich-kollektiver oder cachiert-kommunistisch auf eine vergötzte „Gesellschaft“ hinorientiertes, extensiv administriertes oder auf eine unkalkulierbare, unnötige Diversity-Stability-Hypothese fokussiertes, soziopolitisches Prokrustes-Bett.
Davon abgesehen soll nicht in Abrede gestellt werden, daß aufklärungsbewußte, christlich-humanistisch motivierte und temperierte Auffassungen seit einiger Zeit auch individuelle Freiheitsvorstellungen, „Freiheit des Denkens … des Sprechens, der Meinungsäußerung und des Meinungsaustausches“ (Kirchhof 2023/IV.2: 47), freiheitliche Selbstbestimmung, staatliche Freiheitsgewährleistung und diverse Gefährdungssichtungen inkorporieren. Faktencheckbezogen sei festgehalten, daß „die gravierende Rolle der generellen Freiheit der Meinungsäußerung und der Öffentlichen Meinung vom Vatikan erst Mitte des 20.Jahrhunderts akzeptiert und oder deklariert wurde: im Rahmen der Ansprache Papst Pius XII. an den III. Weltkongreß der katholischen Presse vom 17. Februar 1950“ (Nickl 2022/XVI: 62). Davon abgesehen stehen hier weder christlich oder kirchlich überlieferte Traditionsstränge, noch Sozialkonstruktivismus, Ethnokonstruktivismus oder Ökosentimentalismus im Fokus.


Meine Antwort auf die Frage nach dem etwaigen Zweck dieses Artificial Intelligence Acts der EU fußt auch nicht auf einem anerkannten, administrativ und neoaristokratisch anmutenden Herrschafts-Szenario, worin demokratisch fragwürdig, prekär bis nicht-legitimierte Exekutiv-Apparatschiks oder überbezahlte Politfunktionäre mit postulierter Medienkompetenz auftreten und aufgrund einiger gesellschaftspolitisch umstrittener, selektiv ideologisierter Hypothesen-Pyramiden algorithmenabhängige Vor- und oder Nachzensur ausüben oder operationalisieren möchten. Eingekleidet in digitalisierte Schein-Objektivität und sozialkommunikative Schein-Rationalität, herbeigetrickst per modum resolutionis. Zu den Problemen der saturierten EU-Kommission zählen nicht etwa deren humanbiologische Genera oder ihre Gender-Orientierung, sondern deren cachierte Connections, Dependenzen und deren realpolitisch effektive Obödienzen. Eine europapolitische Realisationsvariante des ansonsten spätmittelalterlichen Minnesängern, z.B. Oswald von Wolkenstein (um 1377-1445) zugeschriebenen Sprichworts: „Weß Brot ich eß`, des Lied ich sing!“


Freilich könnte man einwenden, daß der AI-Act der EU ja in praxi mit der Toleranzbreite einer Autobahn angewandt und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so sehr artefakten- und korrumpierungsanfällig oder mißbrauchsgefährdet sein dürfte. Aber auf argumentativ-diskursivem Level stellt das Bedingungsgefüge der initiativberechtigten EU-Kommission ein exekutives, machtpolitisches Interessen-Konglomerat dar, das sich vom Zwang des besseren Arguments nicht leiten lassen muß, dies evtl. sanktionslos ignorieren kann und eben keineswegs eine potenziell unterlegbare „ideale Sprechsituation“ repräsentiert, die eigentlich für derlei konsensualistisch inszenierte Entscheidungsfindungen, wie im 2024er AI-Act der EU angelegt, rational-diskursiv attestierbar sein sollte.


Aus dieser europäisch-rhetorischen Perspektive ist der 2024er AI-Act der EU in der vorliegenden Form abzulehnen. Dieses Implikaturen-reiche EUObservierungs-, Regelungs- und Restriktionspaket stellt ein abschreckendes Beispiel dirigistischer, zentralistischer und folgenreicher Einmischungen sowie angemaßter Medienkompetenz und problematischer Zuordnungsoptionen in die Freiheitsrechte des Einzelnen, aber auch in den internationalen Medienmarkt und den Status quo sowie die Entwicklungschancen von Medienanbietern und Medienunternehmen durch EU-manifestierte Machtkonzentration dar. Der 2024er AI-Act der EU gefährdet mE die weltanschauliche Neutralität des modernen Staats. Ein inakzeptables, EU-weites Überwachungssystem in statu nascendi, initiativ vorangetrieben von der EU-Kommission. Ein propagandistisch gewieft in „bestimmte Transparenzanforderungen“, „Maßnahmen zur Förderung von Innovationen“, „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU in strategischen Sektoren“ und in etliche weitere sachreferentielle Sektoren aufgegliedertes, plausibilitätsheischendes Unterfangen. Dicht gefolgt von einem „Vorschlag zu einer sicheren und vertrauenswürdigen Gesellschaft, einschließlich der Bekämpfung von Desinformation und der Gewährleistung, dass letztlich der Mensch die Kontrolle hat“ usw. usf. In toto jedoch ein in „wegweisende Regeln“ (EU-Presseerklärung: 13.März 2024) eingekleidetes Überwachungsgesetz mit Übergangsfristen bzw. Implementierungsfristen von sechs bis 36 Monaten. Geschickt wird dabei u.a. suggeriert, daß die EU-Einzelstaaten, die nationalen Mitspieler, derlei folgenreiche AI-Act-gestützte Medienobservierung ja selber nationalstaatlich konkretisiert veranstalten dürfen.

 

Das deutschsprachige Präpositionalkompositum „Desinformation“ (graphematisch linearisiert: Präposition + stimmloses Glissando/Fugensibilant + Nomen) habe ich erstmals Anfang der 1990er Jahre in der TM/Transparenz der Medien-Redaktion des Erlanger Vereins Bürger fragen Journalisten kennengelernt. Jargonhaft benutzt in mehrgliedrigen Wortgruppen w.z.B. „Desinformation ante portas“, bezogen auf Einflußmöglichkeiten und optionale Täuschungsstrategien vormals marxistisch-leninistisch trainierter Absolventen des Roten Klosters zu Leipzig (Journalistik-Sektion der Karl-Marx-Universität: stand unter Aufsicht der Abtlg. „Agitation und Propaganda“ des DDR-StaSi-Ministeriums), also larviert bezogen auf profilierte Kollegen bzw. „Genossinnen & Genossen“, die in den 1990ern erfolgreich und folgenreich in die „West-Medien“ strebten und sich da neu zu etablieren begannen. Manches lief damals über Logen-Connections und gewisse „Persilschein“-Attestierungen, ähnlich wie bei so manchen akademischen Berufungsszenarien. Im Kontext der Nachwende-Zeit publizistikwissenschaftlich dokumentiert ist die interrelationale Prägung Desinformations- und Diffamierungsdreick auf einer Podiumsdiskussion bei den IX. Erlanger Medientagen – TELEKRATIE – entscheidet das Fernsehen die Wahlen? – im Plenar-Statement des Soziologen Lothar Bossle 1994. Danach handelt es sich beim sog. Desinformations- und Diffamierungsdreieck um ein artifiziell zu Täuschungszwecken lanciertes Medienprodukt, das seine Wirkung durch politische Kräfte, durch Politisierung, zumal Parteipolitisierung und interinstitutionelles Aufgreifen bzw. transmediäres Moderieren und eindringliches Wiederholen entfaltet: (…) „um es sozusagen durch Wiederholung in den Zustand einer Wahrscheinlichkeit und dann einer Wahrheit zu versetzen„(Bossle 1994: 73).


Im angloamerikanischen Kommunikationsraum spielt die Diskussion und Traktierung des Disinformation-Terminus, seiner Konnotationen und Verflechtungen gleichfalls seit einigen Jahrzehnten eine Rolle. Was wir hier nicht nachzeichnen können; z.B. Fallis 2015, im Konnex mit Fake News vgl. Gelfert 2018. Der Desinformations-Terminus tritt meist in begrifflicher Konglomerat-Umgebung auf. Bekanntes Beispiel aus den USA ist das Desinformations– und Diffamierungs-Framing im Hinblick auf die Election-fraud/Wahlbetrugs-Evidenzbehauptung bzw. Hypothese angesichts vieler auffälliger, nachgeschobener Mail-in-ballots-Vorkommnisse und diverser weiterer, kritikwürdiger Ereignisse während der US-Präsidentenwahl im Nov. 2020; vgl. pars pro toto die Recherche-Ergebnisse des Jura-Profs. Davide K. Clements (New Mexico State Univ./NMSU) in den Features von Patrick Delaney und Jim Hoft (Jan. 2021).


Ob es sich bei den in öffentlich-politischen Diskussionen verwendeten, bis zu einem gewissen Grad ideologisch motivierten Abstracta oder Prägungen à la Desinformation, Fake News, Deepfakes oder Verschwörungstheorien um kommunikationstheoretisch fundierte, zuverlässig operationalisierbare, seriöse Kategorienbildungen handelt, ist zu bezweifeln. Eher schon dürften es Knock-down-Formeln, interpretative, artifiziell generierte und transmediär mehrfachvermittelte, repetitive Mantras und Prägungen fürs Machtsicherungs-Marketing sein, auch Dissonanzvokabeln für Follower, Parteigänger, Verlautbarungs-Generierer und dementsprechende Communities. Günstigstenfalls könnte es sich um reflexionslogisch aufpolierte Wortbildungen bzw. Wortfabrikationen aus der transnational schwer eingrenzbaren Public Communication handeln, teils um Internationalismen, teils um Übersetzungsäquivalente aus dem Funktionärsjargon konkurrierender, transatlantischer bzw. transnationaler Eliten.


Eine sich an solcherlei fungiblen wie kuriosen Prägungen orientierende oder daraus resultierende, EU-weite Medienaufsicht und Medienregulierung – oder gar eine durchgreifende EU-Medieninquisitions-Instanz: sozusagen ein EU-„Wahrheitsministerium“ – ist kategorisch abzulehnen.

 

Die in Rede stehenden AI-Act-Regulierungspaket-Texte (2024/1689) der EU lesen sich streckenweise wie von angloamerikanischen Security-Seminaristen formuliert oder aus etwaigen NGO-Elaboraten aufbereitet und danach EU-bürokratisch engagiert reformuliert. Ohne hier die Details zu besprechen, sei auf die profunde Kritik von Nikolett Aszódi (2024) in AlgorithmWatch verwiesen. Schon allein die gesellschaftspolitisch einseitige, konsensualistische Kollektiv-Orientierung von Disclosure, Deepfakes, Disinformation im EU AI-Act erscheint geeignet, sowohl das individuelle Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung als auch das Menschenrecht auf Religionsfreiheit unzulässigerweise einzuschränken. Die EU-Kommission scheint keinen adäquaten Begriff dafür zu haben, was raw data (which must be checked by intelligent people), data processing, information, interrelational-tentativ und politperspektivisch engagiert kategorisierbare „Desinformation“(disinformation) wirklich besagt. Gleichfalls, was Nachrichten (justiziable Tatsachenbehauptungen) und freie, unterschiedliche, gegensätzliche, mainstream-konforme oder kontrovers umkämpfte, verschiedenartige, identische, ähnliche, differenzierte, nonkonformistische oder provokant formulierte, widersprüchliche oder inkommensurable Kommentierungen, Interpretations- & Meinungsangebote darstellen und bedeuten. Dazu fehlt der EU-Kommission schlicht die Medienkompetenz. Sie versteht offenbar nicht, warum das konzertante Spannungsverhältnis von Identischem, Differenziertem, Komplementärem, Widersprüchlichem bis Inkommensurablem, von Information und dichotomisiert vorverstandener, sogenannter Desinformation geradezu ein logisch-rhetorisch unveräußerliches Lebenselexier der Public Communication darstellt. Gilt hier im Sinne einer uneliminierbaren Existential Generalization über komplexe Prädikate, reflexionslogische Kategorien und Implikationsstrukturen (in terms of Human Communication).  ME stellt dies einen elementaren Sachverhalt der Öffentlichen wie Rhetorischen Kommunikation dar, der mit einem einheitlichen, dekretierten oder stillschweigend als einheitlich unterstellten Wahrheitsbegriff – der konsequenterweise in sämtlichen Bereichen, Epistemologien, Objektbereichen, realsystematischen Dimensionierungen, Domänenbildungen und Religionen gelten müßte – weder kongruent noch konsistent noch suffizient zusammenpaßt.
Der 2024er AI-Act der EU (Regulierungspaket 2024/1689) in Verbindung mit den DSA-Reglements 2022/2065 der EU suggeriert eine Art von EU-moderierter und protegierter, kollektiv-konsensualistischer „Kommunikationswahrheit“, die letztlich der Compliance, Einschränkung und Begrenzung individueller Wahlfreiheiten zwischen Informations- und Meinungsangeboten in Relation zur informationellen Selbstbestimmung und weiteren, unveräußerlichen Grundrechten dient. Das derivative EU-Staatsgebilde will seinen Citoyens, seinen aufgeklärt-aktiven, eigenverantwortlich mitwirkenden Bürgern kraft 2024er AI-Act (Regulierungspaket 2024/1689 samt DSA-Reglements 2022/2065) ex negativo prinzipiell vorgeben, vorschreiben, vorzeichnen können, was wahr und was falsch ist. Die Entscheidung übers diskursive Wahr und Falsch liegt dann nicht mehr bei den EU-Citoyens, trotz der schönen Beteuerung, daß „letztlich der Mensch die Kontrolle hat“. Das mehrsprachlich und und bislang Free-Speech-repräsentierte Universe of Discourse soll künftig im EU-Sektor mit algorithmisierten AI-Governance-generierten Strategien eingeschränkt bzw. „moderiert“ werden, um Compliance mit dem promulgierten AI-Act äquivalent für 24 natürliche Amtssprachen (in diesem EU-Sektor weltweit) herzustellen.
So besehen stellt dieser AI-Act der EU in Verbindung mit den DSA-Reglements 2022/2065 aus meiner Sicht ein mehr oder weniger verklausuliertes Disziplinierungs- und Zensurinstrumentarium dar, das trotz oft wiederholter Beteuerungen und Berufungen auf formaldemokratisch institutionalisiertes Procedere wohl eher zu einem neototalitaristisch transmutierenden Staatsmachtgebilde passen dürfte.

 

AI-Act (2024/1689) und DSA-Reglements (2022/2065) der EU dienen jedenfalls streckenweise der Gängelung, Kontrolle, der Internet- und KI-Zensur, darüberhinaus auch – nach meiner Einschätzung – der potenziellen Subordinierung der EU unter angloamerikanisch-transatlantische Hegemonie-Ansprüche und merkantile Internationalisierungs-Interessen, wohl auch deren massenmedial vermittelte Machtsicherung, wozu nicht zuletzt eben auch dominierende, aber larvierte Medienmacht und digitalisierte Medienkontrolle gehört. Kontraproduktiverweise dürfte dies nicht zuletzt dazu dienen, sicherzustellen, daß Europa in nächster Zukunft gewiß keine globale Führungsrolle avisieren geschweige denn erfolgreich umsetzen kann. Denn die für die gravierenden Vorschriften und prekären oder riskanten Zuordnungen relevanten Entscheidungsvorlagen und erforderlichen Daten-Verarbeitungsprogramme dürften wohl doch eher auf automatisierten, US-amerikanischen Algorithmen & Intelligence-Vorgaben basieren (Hypothese). Durch die übergriffige Medienregulatorik dieses EUAI-Acts dürfte die EUMedienpolitik ihre „europäische Bodenhaftung“ (Nickl 2011: 15) verlieren. Medienpolitisch erzwungene,  bremsende bis tendenziell strangulierende Entwicklungsverunmöglichung – nicht nur in AI-Arealen – dürfte wahrscheinlich dazu führen, daß dem zuzuordnende Entwicklungsfortschritte und entsprechend zu erwartende Wertschöpfung auf anderen Kontinenten ebenso erfolgreich wie folgenreich stattfinden werden. Die nach Art. 11 der Grundrechte-Charta (2007/C 303/05) virulente Frage: Werden die EU-Europäer ihre Meinungsäußerungsfreiheit, Medienfreiheit und Pluralität „ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen“ bewahren?, scheint sich seit Mai 2024 wohl nur noch scherzhaft zu stellen.

 

 Unschwer erkennbare Gefahrenquellen für zentralisierte, EU-zirkuläre Fehlentscheidungen hinsichtlich AI und Medienpolitik dürften weniger durch AI-Entwickler und rasant fortgeschrittene, marktfähige AI-Programme drohen oder bedingt sein als vielmehr durch prärogativ dominierende, medienpolitische Motivationslagen und Restriktionsintentionen, eilfertig produzierte Gefälligkeitsbegutachtungen, Inkompetenz und zuviel Lust an der Kontrolle. Paradoxerweise dürften wohl die Hauptgefahrenquellen nicht exklusiv zwingend in der AI liegen, sondern in den entscheidungsrelevant befaßten, überdotierten EU-Humankommunikatoren. Sicherlich läßt sich das voluminöse Framework des AI-Acts der EU womöglich devoter und mit vorauseilendem Gehorsam adaptiver einschätzen. Ich kann mich hier nicht augenzwinkernd zu einer affirmativen Stellungsnahme durchringen. Nicht verwunderlich, daß schon im März 2024 die ersten Jubel-Rezensionen zum EU-AI-Act aus transatlantischer Perspektive veröffentlicht worden sind (pars pro toto: T. Rolfe 2024).


Item: Bei der Implementierung von EU-AI-Act samt zugehörigem Regelwerk geht es um Einschränkungs-, Kontroll- und Zensuroptionen: relational zur Modulationsbreite des Free-Speech-bezogenen Audiatur-et-altera-pars bis hin zu konkreten Eliminierungsmöglichkeiten de Modis Opponendi et Respondendi. Was die Strangulierung
des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung von EU-Bürgern/Citoyens und ihrer Meinungs-, Glaubens-, Presse- und Religionsfreiheit tangiert, bzw. geeignet erscheint, diese erheblich zu verletzen. Achillesferse ist ein just like that unterstellter, einheitlicher, konsensualistisch per resolutionem fungierender, vereinfachter, korrespondenztheoretischer Wahrheitsbegriff, andererseits ein daraus hergeleiteter, AI-Governance-generativ operationalisierbarer Wahrheitsbegriff, übergreifend für Information (raw data) sowie für Disclosure, Deepfakes, Disinformation. Per EU-auctoritatem können dann aus dem Gefüge, Procedere & Regelwerk dieses EUAI-Acts gewisse Kanonisierungen, Syllabi, Verbote oder Verurteilungen einzelner, intermediärer Groß-Anbieter, internationaler Plattformen oder TV-Stations resultieren, zumal Verbote oder Verurteilungen von politisch unliebsamen, konsensualistisch unerwünschten Alternativen-, Pluralitäts- und Realitätskonstruktions-Vermittlern. Die konglomerat-staatliche, weltanschaulichen Neutralität wird dadurch preisgegeben. Dennoch stellt das EU-Staatenkonglomerat seinem bramarbasierenden Selbstverständnis gemäß eine über manchen Zweifel erhabene, wahre Demokratie dar.
Den EU-Bürgern/Citoyens soll EU-staatlicherseits offenbar verklickert werden, daß die EU informationstechnisch-operational Wahrheit ex negativo durch Zensur zu definieren imstande ist und willens ist, dies EU-weit durchzusetzen.
Außerdem dürfte die Implementierung von AI-Act samt EU-Regelwerk zu einer effektiver durchgreifenden Kommunikationskontrolle der bisherigen nationalen Mitspieler, aber auch der nationalstaatlichen Beitrittskandidaten der EU beitragen.
Mit dem digitalisierungspolitischen bzw. medienpolitischen Zur-Disposition-Stellen der konglomeratstaatlichweltanschaulichen Neutralität im Konstellationsrahmen dieses EUAI-Acts wird der Nährboden für ideologisierte Ritualschlachtungen, mediendramaturisch inszenierte Scheiterhaufen und politreligiöse Konfessionskriege im zeitgemäß digitalisierten Design bereitet.
Amplius: Dieses anmaßende EU-Überwachungsregelwerk, genannt EUAI-Act,
sollte m.M.n. abgeschafft statt weiter implementiert werden.

 

 

8) Basics der Centrality of Speech Communication:
Contra soziologische Vereinnahmung

Back to basics: Das im Vollzug trivial gegebene sprachkommunikative Oberflächenverhalten repräsentiert nicht die Komplexität der zugrundeliegenden Funktionsschleifen und Prozesse. In asymmetrisch-humaner Sprachkommunikation existieren so gut wie keine autochthonen Qualitäten, so gut wie keine sprachproduktive wie apperzeptive Chancengleichheit, keine reinen Sinustöne, jedoch kaschierte Kohärenzen, Verarbeitungs- sowie Syntheseprozeduren und jede Menge maskierter Effekte. Wär dem nicht so, würden wir beim Sprechen und Hören bizarre klangfarbenreiche Tongemische wahrnehmen, aber keine Silben, Wörter, Wortgruppen, Sätze bzw. satzwertige Einheiten natürlicher Sprechsprache, Argumente und Argumentationen.
Die wohl eher mediensoziologisch ventilierte Tendenz, sprechsprachlich kommunikatorrelevante Zusammenhänge und konstituierende Asymmetrien der Sprachlichen Kommunikation – z.B. in Anthropologie, Audiologie, Argumentationslogik, Phonation, Kognition, Memoria, Kompetenz und Performanz, Argumentationsverarbeitung, Sprach-, Symbol- und Signalverarbeitung im humankommunikativ-multimodalen Gesamtsensorium sowie deren medienrhetorische Objektivierungsprobleme – zu überspringen und gegenüber den exteriorisierten und extern greifbaren und quantifizierbaren Big Data der Massenmedien-Kommunikation als nachrangiges Epiphänomen zu derangieren, dies erscheint theoretisch, pädagogisch wie didaktisch prekär und irreführend. Denn eine valide Verbindung zwischen diesen disparaten, humankommunikativen Domänen existiert ad hoc nicht meßtheoretisch kausal, sondern eher behauptungslogisch. Eine plausibel und evidenzbasiert reproduzierbare Integration von mediensoziologischen Bedeutungshorizonten, soziolinguistischen Impressionen und Wunsch-Konzeptualisierungen in epistemologisch standhaltende Modelle der sprechsprachlichen Kognition, Speech Production, SLP und Speech Comprehension liegt bislang nicht vor (vgl. auch Docherty/Foulkes/Gonzales/Mitchell 2018). Fachnächste Disziplinen von Linguistik/Sprachkommunikationswissenschaften und Speech Sciences (Nickl 2020: 124) sind interdisziplinäre Phonetik (soweit eigenständig vertreten), dann Phoniatrie und Pädaudiologie, Neurophysiologie und szientifische Rhetorik. KI-Forschung, Humangenetik und spezielle Verhaltenswissenschaften kommen hinzu. Soziologien der Massenkommunikation repräsentieren Frageinteressen und Themenkataloge, die nicht primär an der Centrality of Speech oder am biolinguistischen oder rhetorischen Paradigma (Nickl 2007, 2020, 2022) ausgerichtet sind, sondern dies komplementär dazu als Quantité négligeable betrachten. Wird die reale Kommunikator-Komplexität und heterogene, sachreferenzielle Modulationsbreite der tradierten, weiterexplizierten Quintilianschen Rhetorik-Dimensionierungen und Domänenbildungen empirischer Sprechsprache beiseite geschoben, bleiben vor allem fragmentarische, separate, nicht selten ideologieanfällige, auch elegant politisierbare Ansätze zur Gesellschaftlichen Kommunikation übrig, genauerhin zur Humangesellschaftlichen Kommunikation. Worin z.B. Agenda-Setting-Thematisierungsfunktionen, Dissonanz-Effekte, ideologisch überfrachtete bis unwissenschaftliche Genderismus-Postulate und Wissenkluft-Hypothesen, Ansätze zur Funktion von Gewaltdarstellungen oder die Theorie der Schweigespirale, oder der Uses-and-Gratifications-Ansatz qua Theorie der selektiven Zuwendung u.s.w. eine Rolle spielen und wobei aktive Rezipienten in den psychosozialen Kommunikationsprozessen zumindest noch mitgestaltend mitspielen dürfen.

 

♦ Hypothese: Interdisziplinär Angewandte Linguistik – sei es z.B. DaFF oder Interkulturelle Germanistik, Kommunikationswissenschaftliche Rhetorik oder Speech Communication – als rundum durchsoziologisierte oder politologisiert überfrachtete Quasi-Sozialwissenschaften betrieben, das wär` viel zu einseitig, importiert zu viele soziologisch-politologische Bestimmungsstücke, ließe hauptsächlich externe, mehrfachvermittelte Daten sprudeln, um sie darstellungstechnisch ins Social-Soft-Science-Design einzukleiden. Das für die Datenanalytik gesamtgesellschaftlicher Merkmal-Mengen erforderliche Abstraktionsniveau dürfte dann wohl nicht ohne methodologische Mißgriffe auf konkrete Einzelfälle/Individualitäten projiziert werden. Individuelle Kommunikatoren in ihrer Einmaligkeit und Unwiederholbarkeit sowie idiolektale bzw. sprechsprachliche Kommunikatorperformanz dürften demzufolge dann prinzipiell keine zentrale Rolle mehr spielen. Der Vorrang politsoziologisch inspirierter Bestimmungsstücke und Kategorienbildung im Rahmen der Sprach- und Kommunikationspädagogik führt zur reduktionistischen Fokussierung auf wenige exteriorisierte Argumentationssegmente, mithin zur ideologischen Überfrachtung von Sprachkommunikation. Bedeutet einen weiteren Sieg der Gesinnung über die Erkenntnis. Interpersonale Didaktik und Pädagogik der Sprachkommunikation, egal in welchem mehrsprachigen Umfeld, sollte primär kommunikatorzentriert, personzentriert sein, nicht zuallererst auf Kollektive hinorientiert und eben nicht von doktrinären, prärogativ bevorzugten, sachfremden Erwägungen abhängig gemacht werden. Für DaFF und interdisziplinär-vergleichbare Ansätze dürfte der Weg und die Weiterentwicklung zur modernen Kultur- und Kognitionswissenschaft als aussichtsreich einzuschätzen sein: als evolutionär wie progressiv interessierte, humanwissenschaftliche, technologiefreundliche Interdisziplin (Kandel 2013), eine „normal science“ ohne Methodenmonismus.


9
) Rollenanforderungen an Sprach-, Sprech-, Kultur- & Landeskunde-Vermittler 

Die Rollenanforderungen an Sprach-, Sprech-, Kultur- und Landeskunde-Vermittler sind relativ hoch: Trainer/in, Moderator/in mit Coaching-Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie hinreichend sortierten, komplementären Methoden-Kenntnissen.
Rein philologische Ansätze können die erforderliche theoretische Integration heterogener Datencluster und Domänenbildungen, Segmentierungsproblemen und psychosozialen Selektionsfragen der interpersonalen, sprechsprachlichen und medienrhetorischen, sprachlich-öffentlichen und persuasiven Kommunikation (Nickl 1998) via deskriptive Kategorisierung nicht leisten, weil sie unangemessen an insuffiziente Saussuresche Linguistik gekoppelt sind und mit einer auch philologisch kaum nachvollziehbaren Neuauflage des längst überkommenen Sola-Scriptura-Prinzips einhergehen: z.B. fragwürdige, kühne Kategorisierungen und Vereinfachungen im Determinismus, normativ-präskriptiv optimierte und präparierte Langue (basierend auf alphabetisierten, bzw. minimalsegment-phonologisch orientierten, symbolsprachlich notierten, redaktionell aufbereiteten Sekundärdaten). Dagegen: Parole/Sprachperformanz bzw. je nach Dokumentsortenspezifik beliebig reproduzierbare Sprechtätigkeit als „unsaubere“ Langue, Strukturalismus prinzipiell unter Ausklammerung der Zeitachse. Temporalität spielt fast nur noch bei der Morphemcharakteristik eine Rolle (Elst 1990: 166-169). Darstellungstechniken und Modellierungen basierend auf kategorisierten Synchrongebilden, so z.B. in manch verblüffenden Syntax-Modellierungen. Substantiierte Kritik an den reduzierten Vorstellungen der Saussureschen Linguistik wird in Europa etwa seit dem VI. Internationalen Linguistenkongreß in Paris 1948 geübt (Otto 1954: 60 f.). Wozu kommunikationswissenschaftlich-phonetisch kompetente, konstruktive Kritik (Tillmann 1973) zählt. Freilich ohne nennenswerten Effekt auf die graduell immer noch ziemlich feudalistisch und top-down organisierte, hoheitlich institutionalisierte Beamtenlinguistik deutschsprachiger Länder.

 


10) Ausblick & Concluding Remarks:

Die Natur hat uns mit der Disposition und Kombinatorik von binauralem Hören, Phonation, Sing- und Sprechstimme, Sprachkommunikations-Verarbeitung, mit muttersprachlich geregelter Prosodie und Performanzgrammatik, mit Social Cognition (Bandura 2001) und Gleichgewicht ausgestattet. Die interpersonal-diskursive Konstitution des Ich sollte nicht mit kollektiv-deregulierter oder sozialkommunikativ-schikanös suggerierter Identitäts-Destabilisierung oder sozialpolitischer Maskerade verwechselt werden. Wir kommunizieren nicht nur im Rahmen orthographisch und kulturtechnisch erworbener, symbolsprachlich notierbarer, mithin sekundärer Text-Modalitäten und Repräsentationen noch exklusiv mit binär konstituierter, korrigierbarer, prozessualer Textverarbeitung (Otto 1954, Dance 1970/1989, Tillmann 1997, Jäger 1999/2000, Chrupała 2023). Es kommt konzeptionell und methodologisch drauf an, Balance zu halten und adäquatere Human-Modelle der polyvalent fundierten, primären Sprechsprache zu entwickeln. Wir sollten dazu eine eklektische, kombinatorisch-korrelative, interdisziplinär-rationale, positivistische Epistemologie anwenden. Humankommunikationstheorien sind für die Integration empirisch-heterogener Datencluster sprachlicher Kommunikation angemessen geeignet.
Abhängig von technologischen Fortschrittsetappen könnte sich der ad evolutionem phylogeneticam gekoppelte Homo loquens (Fry 1977, Osgood 1980, Ackermann/Hage/Ziegler 2014) AI-modifiziert und genetisch optimiert tatsächlich zum Homo multarum linguarum peritus entwickeln. Mit realer Transformationsoption auf Homo digitalis atque sermocinalis (Nickl 2023). Was spräche denn dagegen? Trotz aller Designvarianten kommt es in der transnationalen Lehrvermittlung kontinuierlich aufs akzeptable, glaubwürdige, kompetente Balancehalten und unabdingbar aufs individuelle, sermozinale Subjekt (Polányi 1962, Dance 1970/82, Tillmann 1974/1993, Yngve 1981, Fromkin 1997, Chomsky 1981/2004, McCroskey 2006), auf die angemessene Kommunikator-Personifizierung im Sprachkommunikationsprozeß an.

 


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Artikel 36 dieses EU-Reglements 2022/2065 of the European Parliament and of the Council of 19 October 2022, betitelt „Krisenreaktionsmechanismus“, erscheint 
problematisch z.B. gegenüber der im bundesdeutschen GG garantierten FDGO (Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung). 
Artikel 40, „Datenzugang und Kontrolle“, gemäß PDF-Version: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065 ist problematisch, weil nicht zweifelsfrei zwischen offenen und geschlossenen Chats (Privatsphäre) differenziert wird. 
In Kraft ist die konsolidierte Textversion, gemäß Document 02022R2065-20221027: 
Règlement (UE) 2022/2065 du Parlement européen et du Conseil du 19 octobre 2022 relatif à un marché unique des services numériques et modifiant la directive 2000/31/CE (règlement sur les services numériques / Texte présentant de l’intérêt pour l’EEE) und in den EU-Sprachen downloadbar:  
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Milutin Michael NICKL

  Rhetorische Thesen und Tendenzen zur
europäischen Paidèia-Aktualisierung

(in progress)

Europe first? That`s not what we`re looking for. We need a long-term strategy for mobilising an integral but pluricentric National European Renovation. Besides pure political typology, Europe is also rooted in traditional essentials of systemic rhetoric as well as in antitotalitarian pathways, not to forget indo-european cultures, recognizing their multifold mythologies, consisting of diverse heterogeneous value structures within our socalled Modern world. As for crossdisciplinary rhetoric the homo loquens (Fry 1977) remains embedded within an accurate alliance of coherencies, conditions, governing principles and real-systematic dimensions. Easy to understand in terms of an organized quintuple (Nickl 2010/11). Affirming personal knowledge (Polanyi 1962) and opposing the tendency to make knowledge impersonal: emphasizing Actualization of Paideia/Παιδεία & Individualism (against collectivist equalization & ideologically tempered social theories in Education), pro Ethnoconstructivism, Political Pluralism, and Trustworthiness in different levels & types of Democracies. EU-citizens’ trust in mediation and supervision of supranational EU-oligarch governance & institutional structures seems to be on the decline. The opposite is true with a slightly raising ascendancy of Constitutional Europatriotism or even a moderate Paneuropean patriotism.
Key words: Free men, contrasting or opposing arguments/Dialexeis or Dissoi logoi/δισσοὶ λόγοι, Individuation, Individualism, Collectivism, Multiculturalism, Paideia/Παιδεία instead of Education, Centrality of Speech, systematical Rhetoric, Iron law of oligarchy, political Pluralism, realistically renewed Eurocentrism, respectful Ethnoconstructivism, Europatriotism, moderate paneuropean patriotism.

Europa zuerst? – ist nicht das, was wir anstreben. Wir brauchen eine langfristige Motivation und Mobilisierung für eine föderative, plurizentrische nationaleuropäische Erneuerung (Renovation). Sieht man von reiner, politischer Typologie ab, ist Europa im Antitotalitarismus verwurzelt. Ebenso in Essentials traditioneller und neuzeitlicher Rhetorik, sowie in mehreren, teils konkurrenziellen, teils synkretistisch verwobenen Überlieferungssträngen, die an Mythologien, Wertestrukturen und Relationen zu indo-europäischen Kulturen erinnern, teils an weitere, mehr oder weniger amalgamierte Mischkulturen innerhalb unserer sogenannten Modernen Welt anschließen. Im hier vertretenen, eklektischen Ansatz kommt der kognitiv-kommunikative Sprechtätigkeit des homo loquens (Fry 1977) und deren Modi eine Schlüssel-Funktion zu. Die Systematik der ratiocinatio rhetorica samt Methodologien, Szientifik, Realsystematiken, Paradigmen und Universalkohärenzen läßt sich zu einem Quintupel vereinfachen (Nickl 2010/11). Persönliche, mit idiolektalen Performanzsystemen verknüpfte Wissensformen (Polanyi 1962) sind unabdingbar. Wegen dieser Grundausrichtung pro Individualität und tendenziell gegen radikalen Egalitarismus und Kollektivismus wird die Paideia (Παιδεία) als aktualisierungsfähige, alteuropäische Rahmenkategorie mit Superstratfunktion präferiert. Paideia erscheint argumentativ geeigneter als die im angloamerikanischen Kommunikationsraum ziemlich doktrinär ideologisierten Bedeutungsfelder von „Education“. Die derzeitige Dominanz politideologisch aufgerüsteter Sozial-Theorien in vielen Ausbildungs- und Erziehungsbereichen, im Hochschulwesen, teils auch in der beruflichen Fortbildung und Weiterbildung, wird hier als insuffiziente Fehlentwicklung eingeschätzt und abgelehnt. Europäischer Plurikulturalismus wird bejaht. Quantitativ konzeptionsloses Multikulti ohne europäische Selektionsfreiheit negiert. Europäischer Patriotismus, Pluralismus, fairer Ethnokonstruktivismus, Vertrauen und weitere verlässlich überlieferte Werte, auch ein kritikwürdiger, moderater, paneuropäischer Patriotismus, werden bejaht.
Schlüsselwörter: Freie/nicht fremdbestimmte, unbevormundete, unversklavte Bürger, gegensätzliche Argumente/Dialexeis oder Dissoi logoi/δισσοὶ λόγοι, Individuation, Individualismus, Kollektivismus, Multikulturalismus/Multikulti, homo loquens/kognitiv-kommunikativ sprechtätiger Mensch, Paideia/Παιδεία statt Education, Systematische Rhetorik, politischer Pluralismus, Oligarchisierung, realistischer Europatriotismus, interkultureller Ethnokonstruktivismus, moderater paneuropäischer Patriotismus.


Was wäre gegen einen europäischen Patriotismus, der sich global behaupten muss, einzuwenden? Legitimiert durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime, demokratisch-republikanische Wahlen und eine im vergleichbaren Konstitutionsmodus generierte, akzeptierte und in Kraft gesetzte EU-Verfassung. Ein europäischer Patriotismus aufgrund einer forcierten, demokratisch-republikanisch reformierten und transformierten EU als eigener Machtpol in der pluripolaren politischen Welt. Auch ein pluralistisches Selbstbehauptungssystem bedarf einer Gestaltungs- und Überlebensstrategie. Wozu positive Kommunikation, positive, beileibe nicht unkritische Wissensformen, lebenserhaltende Systeme und erwartungsgemäß so etwas wie ein europäisches Menschenbild (Mühl 1928/75, Baruzzi 1979, 1993: 368-372) und eine europäische Identität (Fuhrmann 2002, Vujadinović 2011) zählen. Ebenso ein europäisch angemessener, selbstbestimmter, d.h. kein extern fremdbestimmter, kein hegemonial lancierter, kein aufoktoyierter Kategorien-, Kohärenz- und Paradigmenrahmen. Wenn wir also ans Rudiment des europäisch-rhetorischen Menschenbildes anknüpfen, ist dies nicht mit einem Rekurs aufs theologische Menschenbild samt Erbsünden-, Rechtfertigungs- und Sakramentenlehre, Peregrinatio-Auffassung, Imitatio Christi und Mysterium Ecclesiae zu verwechseln.

Zieht man mehrere in der EU ermittelte Befunde und Trends aus neueren, zumal 2020/22er Surveys bei, dann gehören zum umfragentechnisch ermittelbaren Sektor des persönlichen Wertekanons dieser europäischen Identitätskonfiguration vor allem: die Unabhängigkeit der Justiz & das Recht auf faire Gerichtsverfahren (82%), Meinungs- & Redefreiheit sowie Religionsfreiheit (81%), gleichauf mit der familiären Verankerung (81%), Selbstverwirklichung (78%), ebenso die Fähigkeit und Mittel, sich um die eigenen Angehörigen zu kümmern (77%). Hoch im Kurs steht auch „Education“ (Bildung inkl. Ausbildung und Erziehung), folgt man den aktuellen Digitalisaten des Eurobarometers. Diesen Voraussetzungen gemäß erscheint die europäisch inkorporierte „Education“ offenkundig auf Selbstverwirklichung, Meinungs-, Rede- & Religionsfreiheit, gleichfalls auf Wertschätzung eines familiären Settings hingeordnet.
National Identity im Sinne von Nationalstaatsbewußtsein einschließlich Staatsbürger-Identität rangiert mit 73%er Wertschätzung in der EU ebenfalls vorne, doch nicht ganz so nahe an den Spitzenwerten. Auch ein Trendbefund. Sogar die Korruptionsfurcht rangiert querbeet durch die EU mit 74% noch knapp vor der National-Identity-Einschätzung.

Viele europäisch ausgerichtete, ebenso manch national retardierende Politiker und staatlich alimentierte Befreiungstheologen, Bildungsträger, Bürokraten, Gewerkschaftler, Globalisten, prächtig dotierte Journalisten und Organisationsfunktionäre der Mainstream-Medien, Parteiideologen, Verlautbarungspublizisten (Kommunikationsfunktionäre), aber auch etliche Linguisten, Pädagogen sowie Philosophen und nicht zuletzt übergenug viele Sozialwissenschaftler verschiedener Sparten (Politologen, Soziologen) haben sich zeitlebens nie vom Einfluß des Marxismus oder von der Frankfurter Schule oder ihren Derivaten, noch von deren Negativ-Dialektik, deren inadäquater Dichotomisierung und Ineinander-Spiegelung von Theorie und Praxis, bzw. Verwechslung von Theorie und Praxis, kurz: von der marxistisch inspirierten Kritischen Theorie und vom Panikorchester der nach dem WW2 reüssierten Neuen Linken signifikant erkennbar gelöst. Eine in ihrer entsprechenden Paradigmen- und Plausibilitätsgenerierung sowie im tonangebenden Agenda-Setting, in der medienrhetorischen Orchestrierung, Stichwort- und Themen-Insinuierung nicht zu unterschätzende, gesellschaftspolitisch effektiv etablierte Personengruppe mit gewissen Kontrollgelüsten. Erst seit den nach der jüngsten Jahrtausendwende beobachtbaren Demokratisierungs- und Innovationseffekten der Alternativen Medien mit ihren Chats, Foren und mobilen Instant-Messengerdiensten via digitalisierte Endgeräte, mithin durch individuelle und individualisierte, rhetorische Mediennutzung hat sich das Spektrum der wirklichen Meinungs- und Redefreiheit verbreitert, vorerst.   


Global eskalierende Ungleichheit an Reichtum und Ressourcen-Kontrolle stellt ein Menetekel der Machtkonzentration und Oligarchisierungsprogression dar. US-hegemonialer Konformitätsdruck und Mainstream-kontrollierter Konsensualismus dominieren nicht nur den europäisch-mediterranen wie den transatlantischen Diskurs. Seit der WW2-Nachkriegszeit auch das, was integrativ vage als Westliche Welt bzw. Western World bezeichnet wird. Als eine Tendenz innerhalb der supranationalen EU scheint sich die generelle Robert Michelssche Mutationsprognose (1911/25) von der Bürokratisierung via Oligarchisierung zur optionalen Korrumpierung aufgrund machtkonzentrierter Ressourcenverfügung von Führungscliquen sowie machtsichernder Stabilisierungs- und Verselbständigungsprozesse von bürokratischen und parteipolitischen Eliten zu bestätigen. Diesem persistierenden Kernproblem der Oligarchisierung wird in den jüngsten Jahrzehnten wieder mehr Aufmerksamkeit und Problematisierungsmühe zuteil (Tuccari 2010, Nodia 2020, Vergara 2020). Mit einem durchargumentierten Perspektivwechsel auf formale Aspekte des Demokratiedesigns oder auf die verbriefte Repräsentativität oder mit wohltemperierter Hymnologie auf repräsentativ arrangierte Gremien und Kommissionen läßt sich das Oligarchisierungsproblem nicht erledigen. 

Auffällig erscheint die Machtsicherungsdynamik der EU-Apparatschiks und der effektiv vernetzten, teils undurchsichtig logenvernetzten Seilschaften, Priesterkasten, Think Tanks und Unelected Bureaucrats des EU-Staatenverbunds, die dominierenden transatlantisch orientierten Funktionseliten. Diese mächtigen Transatlantiker, die in diesem Setting die Szene beherrschen, treten mehr als militärisch-industrielle oder wirtschaftspolitische Lobbyisten auf denn als interkulturell und transnational profilierte Argumentierer mit europapolitisch überzeugender Evolutions-, Reform-, Sicherheits- und Transformationsperspektive. Deren disproportional angeschwollener Einfluß auf die öffentliche Meinungsbildung, deren Kontrollgelüste und das erreichte Stadium an EU-Machtkonzentration bzw. Oligarchisierungsoptimierung jenseits des machtpolitisch wohl erheblich überschätzten EU-Parlaments, all dies favorisiert Status-quo-Politik und die Zentralregierungen der mitspielenden Nationalakteure. Vorprogrammierte Verlierer im Spiel dieser Gestaltungskräfte um Entwicklungspotenziale, Machtbalance oder Machtkonzentration, Ressourcen und Oligarchisierungsprogression sind, soweit sich das aus meiner Sicht erschließen läßt:
das Europa der Regionen, das Europa der Volksgruppen und nicht zuletzt das Europa der freien, freiheitsbejahenden, gleichberechtigten, selbstbestimmten, rhetorisch argumentierenden Staatsbürger: die misera contribuens plebs hodierna.


Aufs arme, steuerzahlende, moderne Staatsbürgervolk bezogene mittelfristige Ad-hoc-Hypothese: Als Verlierer des Machtpokers der EU-Herrschaftsgremien und nationalen EU-Mitspieler kommen die Europa-bejahenden, eher hoffnungsvoll-gutmütigen bis konstruktiv-kritischen und gesinnungstechnisch nicht so leicht pervertierbaren, pluralistischen, Toleranz-praktizierenden, relativ unabhängigen, arbeitsmarktpolitisch und mental relativ unversklavten Europäer, bzw. die ohnehin schon mehrseitig malträtierten Leistungsträger an der Basis der europäisch-nationalen Solidargesellschaften infrage: jene frustrationstoleranten, durchaus noch existierenden, wenngleich nicht unbegrenzt belastbaren, wertebewußten und wertetradierenden Bevölkerungsgruppen, wozu auch die klassischen Proponenten europäischer Individualitäten zählen. Einschließlich denjenigen, die sich nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit konfliktstrategisch lautstark, marketingerfahren und medienkonvergent in der öffentlichen Repräsentanz-Kommunikation mit sensationellen Forderungen zu Wort melden. Etliche aus dem weiten Kreis dieser bekennenden Pro-Europäer scheinen eh schon resignativ in innere Emigration zu gleiten. Sicherlich schwierig, wenn nicht so gut wie unmöglich, für diese uneinheitlich umrissenen Bevölkerungsanteile hinreichend differenzierende Beobachtungssätze aufzustellen, die nicht referentiell in ideologische oder soziologische Denkmuster hineinreichen. Ein Grund mehr, um an das seit 1800 überlieferte, deutschsprachige Studenten-Lied, „Die Gedanken sind frei„, seine mittelhochdeutschen Vorläufer und römisch-rhetorischen Wurzeln zu erinnern: „liberae sunt enim nostrae cogitationes“ (M.T. Cicero: Pro Milone, XXIX, 19). Leider keimt derzeit eine EUZensurpraxis auf (siehe EFJ-Stellungnahme vom 1.3.2022). Parallel dazu schwillt der Zensur- und Überwachungslevel zahlreicher Nationalstaaten in Europa an, wie im Wiki-Summary über Internet censorship and surveillance in Europe belegt.

Noch dürfte die EU-Reformfähigkeit, Weiterentwicklung und Weiterformierung oder partielle Dissoziierung als nicht-determinierbar labil einzuschätzen sein. Freilich gehört auch dies zu den aktuellen Dissoi logoi. Keineswegs nur in der Journalistik und Rhetorik. Denn ein epistokratisch-superiorer „Experten“-Sachverstand, der in der Lage wäre, strittige EU-Entwicklungsprobleme und EU-Reformfragen skepsisfrei ins Unkontroverse zu transformieren und obendrein die EU-Zukunft zweifelsfrei vorherzusagen, ist nirgendwo vorhanden. Weder in der modernen Futurologie noch in der Politischen Philosophie oder Politischen Theologie (wie wärs mit „Europa & EU-Eschatologie“ als theol. Subdisziplin?), noch im Einflußimperium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Auch ethisch-moralisches Appellieren an die EU-vertraglich begründbare Vernunft oder diskurstaktische Verweise auf oszillierende Meinungsgipfel im entsprechenden Begleitforschungsdesign können Auseinandersetzungen um Dubia und Meinungsverschiedenheiten über kontroverse EU-Entwicklungsprobleme und EU-Reformfragen nicht lösen. Angesichts der mehr oder weniger zentralstaatlich inkorporierten Kontrollmechanismen, sowie einer sich steigernden Zentralmacht-Konzentration und dem erreichten Level an Oligarchisierungsprogression existiert ein demokratisch-republikanisches Legitimationsproblem der politischen EU-Macht

Die Machtkonsolidierung der EU-Apparatschiks, IT-gestützte Kontrollmechanismen, Machtkonzentration und Oligarchisierungsprogression begünstigen freilich zentralistische Verbürokratisierung, darüberhinaus gewisse Verselbständigungstendenzen. Womit diese tendenziell oligarchisch zu verstehenden Ausdifferenzierungs- und Gestaltungsprozesse nicht vorschnell verteufelt werden sollen. Es existiert ein Geflecht an institutionalisierten „Independent Agencies“, die aufgrund heterogener Kriterien und Standards mit unterschiedlicher, teils schwankender, jedenfalls kritikwürdiger Effizienz operieren (von EZB bis Frontex). Man darf jedoch ansprechen, was sich abzeichnet oder schon manifestiert hat. Dies provoziert eine Wagenburg-Mentalität in EU-Herrschaftsdomänen, woraus sich Akzeptanzfragen, sowie Kontroll- und Legitimationsprobleme stiften. All dies resultiert nicht etwa exklusiv aus der degressiv-proportional fragwürdigen und eben keineswegs unproblematischen Repräsentanz der EU-Vertreterversammlung, genannt „EU-Parlament“(ein Euphemismus angesichts seiner schmalen realpolitischen Gestaltungschancen und Macht-Befugnisse, sowie vom oligarchisch komponierten Listenwahl-Modus her gesehen), sondern aus mehreren, ebenso bekannten wie eklatanten Demokratiedefiziten. Im Verlautbarungsjournalismus zirkulieren mittlerweilen Statements, die kaum verkennbar darauf abzielen, EU-Demokratiedefizit-Kritiken & -Kritiker als „Europagegner“ zu desavouieren.
Zur diachronischen Genese & Retrospektive des „EU-Parlaments“ existiert inzwischen eine Unsumme von geradezu bienenfleißig nachkonstruierenden bis zeitgeschichtlich durchrecherchierten Darstellungen, ausgehend von den allzuvielen EU-internen wie auch EU-externen Politologie-Departments, vergleichbaren Einrichtungen oder anders institutionalisierten Instituten, worauf wir hier nicht eingehen.

Ostinato der EU ist die Oligarchie, nicht die totale Oligarchie, wohl aber die partielle, supranationale Oligarchie, wenngleich in einem annähernd formaldemokratischen Design. Bislang kommt das EU-„Parlament ohne demokratische Direktwahl von Wahlkreis-Abgeordneten zustande, im Grunde genommen skandalös. Bis dato gibt es nicht mal EU-weite Wahllisten, lediglich Mitgliedstaaten-typische. Die endgültige Reihenfolge der Kandidaten bei der starren Listenwahl zum sogenannten EU-Parlament wird durch die Parteien-Oligarchen und eben nicht durch die Wählerinnen und Wähler bestimmt. Abgesehen von minimalen Modifikationsoptionen (z.B. Vorzugsstimmen in Italien und Österreich). Nur Irland, Nordirland und Malta wenden das System übertragbarer Einzelstimmen an. Bei den EU-Listenwahlen geht es vor allem um bequeme, lukrative Pfründe. Das EU-Parlament ist ein Deklarativ-Parlament, das abgesehen von wenigen Ausnahmen aus parteienoligarchisch kontrollierten, starren Listenwahlen resultiert. Besagt: eine unveränderliche Liste ankreuzen plus Zettelfalten. Vom ominösen Listenwahlmodus her den seinerzeitigen Volkskammer-„Wahlen“ in der sog. „DDR“ vor 1990 wohl nicht völlig unähnlich.

Die Oligarchisierungsprogression schreitet auch in der BR Deutschland fort: ablesbar am Ergebnis der 2021er Wahl zum XX. Deutschen Bundestag. In der Legislaturperiode des 20. BTs sitzen 437 listen-„abgesicherte“, listengewählte, bzw. listenlancierte, listenpositionierte, nicht-direkt sondern via starre, unveränderliche Partei-Listen über die Zweitstimmen gewählte, parteien-oligarchisch vorsortierte, meint: auf dem Weg parteigebundener Aufstellungskonferenzen listenplatzierte Bundestags-Abgeordnete gegenüber 299 direktgewählten BT-Abgeordneten. 437 zu 299, besagt: fast 60 % Listenpositionierte gegenüber knapp über 40% Direktgewählten, oder: ca. drei Fünftel Listenlancierte zu zwei Fünfteln Direktgewählte. Im XX. Deutschen Bundestag mit zusammengenommen 736 MdB (Mitglieder des Deutschen Bundestags) steht es 3:2 für die Listenplatzierten. Journalistisch wird mit Blick auf diese 736er Anzahl der BT-MdBs manchmal von „Bläh-Bundestag“ gesprochen. Quantitativ. Wozu braucht Mini-Rumpfdeutschland 736 BT-Abgeordnete? Wir gehen von vollerhobenen, manifesten Daten aus, die direkt interpretiert werden können. Es handelt sich nicht um fragile Wahrscheinlichkeitserwägungen. Gesondert zu diskutieren wären die vielen Doppelkandidaturen bzw. Parallelkandidaturen, die sog. „Absicherungskandidaturen“, sowohl Direktkandidaturen als auch via entsprechende, unveränderliche Parteiliste bzw. parteipolitische Landesliste. Doppelkandidaturen oder Parallelkandidaturen sind erlaubt und fast schon die Regel, was m.E. aus dem Parteienprivileg nach GG-Art. 21 nicht zwingend herzuleiten ist. 437 Listenplatz-Positionierte zu 299 Direktgewählten, ungefähr 3:2, dies ist aus meiner Sicht ein signifikantes Indiz für die machtsicherungstypische, systemparteienpolitische Oligarchisierungsprogression im föderalen Parlamentarismus des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Die nicht zu vernachlässigende, durchaus systemrelevante, parlamentarisch-politische Balance des 299+299igen Mandatsproporzes zwischen Direktgewählten und Listenmandaten wird durch den obwaltenden Modus eligendi ad absurdum geführt. Sollte man angesichts dieses parlamentarisch-politischen 3:2-Kräfteverhältnisses noch von einer primär demokratischen Repräsentanz des Deutschen Bundestages sprechen?, oder sachreferentiell von einer mehrheitlich parteienoligarchisch dominierten Repräsentanz?

Die Gretchenfrage des EU-„Parlaments“ lautet: Wie hältst Du ’s mit der Repräsentation pro Territorialnation? Die ist streng einzelstaatlich portioniert, nicht etwa EU-übergreifend transnational. Selbst dann, wenn EU-weite „Spitzenkandidaten“ parteienoligarchisch vorgespiegelt und in diversen Formaten der Mainstream-Medien aspektiert und vermittelt werden, bleiben sie doch bloß einzelstaatliche Listenplayer. 2019 wars genauso.
Pragmatisch gesehen standen die bisherigen EU-Listenwahlergebnisse zu EU-Parlamentswahlen wohl doch zum überwiegenden Teil schon vorher fest. Wozu die fallend-proportionale Sitzverteilung und der ziemlich kollektivistisch aussehende, jedenfalls starre Listenwahl-Modus beiträgt. Davon abgesehen ist dieses demokratiedefizient generierte EU-„Parlament“ keinesfalls mit dem tatsächlichen EU-Legislativorgan und Machtzentrum zu verwechseln, dem durch die mitspielenden Einzelstaatsakteure, den Staats- und Regierungschefs bestückten ´Rat der Europäischen Union`. Darin liegt die eigentliche Macht der EU und nicht etwa im sogenannten EU-Parlament und seinem Showtime-Charakter. Prioritäten, Richtungsentscheidungen, Strategische Agenda und generelle politische EU-Zielvorstellungen obliegen dem ´Europäischen Rat`. Exekutivorgan der EU ist eine teure Bürokraten-Kommission mit gewissen inhärenten Kompetenzerweiterungs- und Verselbständigungstendenzen. Formal gesehen setzt die EU-Kommission um, was im Rat der EU beschlossen wurde. Sollte die EU aber nicht wesentlich mehr sein, als eine sich oligarchisierende, überbürokratisierte EWG?

Welchen EU-Verfassungskonsens mit wieviel Vertragstreue bräuchten wir auf welcher demokratisch-republikanischen und nicht etwa aristokratisch-monarchistischen oder oligarchischen Legitimationsbasis? Eine Legitimationsbasis, die dem europäischen Mehrheitswillen und Selbstverständnis entspricht. Läßt sich der durch zwei durchgreifende, nationale, allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Volksentscheide in Frankreich (29. Mai 2005) und den Niederlanden (1. Juni 2005) gescheiterte EU-Verfassungskonsens mit der behelfsweisen, oligarchisch-repräsentativen Akrobatik des Vertrags von Lissabon (Dez.2007, in Kraft seit Dez.2009) unter bewußter und gezielter Umgehung konstitutiver Volksabstimmungen – Ausnahme: Irland 2008/9 – dauerhaft stabilisieren?

Alles andere als vaterlandsrestaurativ gefragt: Warum soll die EU-Staatsbürgerschaft nicht die erste Staatsbürgerschaft werden?
Den dazugehörigen Diskussionsrahmen voller Hoffnungen, juristisch verwickelter Fallstricke, nationalstaatlicher und supranationaler Komplikationsoptionen, vgl. z.B. Samantha Besson (ed. 2007 et passim), können wir hier nicht einpassen. Anzuzielen bleibt ein souveräner, demokratisch-republikanischer EU-Bundesstaat mit Zweikammer-System: Parlament plus Senat; ein föderativ, regionalstaatlich gegliedertes und subsidiär verfaßtes, republikanisches Nationaleuropa mit föderierten, staatsrechtlich konstituierten Regionalstaaten und konstitutiven EU-Staatsvölkern. Nach innen offen, an den Außengrenzen souverän und wehrhaft gesichert. Europa als in sich antithetische, komplementäre, pluralistische, gleichwohl integrationseffektive wie reintegrierende Staatsräson.

 

Mit Sozialcharta, aber keine Bevormundungsunion, keine Nivellierungsunion, kein zentralistischer EU-Sozialismus samt demokratie-ignoranter Bürokratenherrschaft („EU-Sowjet“). Und keine Haftungs-, Schulden- und Transfer-Union, wovon möglicherweise die politische Klasse überregional agierender Funktionseliten und schattenwirtschaftliche Akteure profitieren dürften. Passender Tenor, unisono zu intonieren: Niemand hat die Absicht, eine Schuldenunion zu errichten! In diesem Kontext erscheint beispielsweise die Beschlußlage der Bayerischen Staatsregierung zur Reform der Eurozone plausibel.
Die bürgerschaftliche Kernfrage bleibt freilich offen: Soll die seit dem Maastricht-Vertrag (1.11.1993)
real existierende EU-Staatsbürgerschaft bloß als Wurmfortsatz von 27 oder mehr oder weniger Einzelstaatsbürgerschaften bis zum Sankt-Nimmerleinstag (ad Calendas Graecas) lediglich „mitfolgend“ geduldet bleiben? Diese zu den einzelnen Staatsbürgerschaften des EU-Staatenclubs hinzutretende, zusätzliche Unionsbürgerschaft stellt bis dato durchaus eine integrative wie komplementäre und nicht zuletzt eine pluralistische Projektionsfläche europapolitischer Imagination im Rahmen des EU-Staatenverbunds dar. Besser als gar nichts.

 

Jüngere „und gebildetere Menschen“ haben „eine positivere Einstellung zu Europa als der Durchschnitt der Bevölkerungen“, wie im DAAD-Newsletter 2/2017 zu lesen war. Es hapere mit der EU-Identifikation. Zu viele Studierende würden sich „nicht aktiv für den Zusammenhalt Europas einsetzen“ und nicht an kontroversen Europa- und Zukunfts-Debatten beteiligen. Mehr Wortmeldungen, mehr Einmischung, mehr intellektueller und intelligenter Streit wären wünschenswert. Es muß ja nicht alles Community-konform und gesellschaftspolitisch en vogue sein. Gutgemeinte, systemjournalistische Mainstream-Elaborate oder mehr verlautbarungsjournalistische EU-Reklame pro Europa oder pro EU reichen zur EU-Identifikationssteigerung nicht aus.

 

Europe: „it`s so different!“, sagen manche Amerikaner, wenn sie sich beim Herumreisen in Europa zu orientieren versuchen…Was gehört transnational zu unseren heterogenen europäischen Wurzeln? Wieso soll aus der stattlichen Anzahl historischer Identifikationsangebote, die zur Vereinigung der europäischen Staatsvölker, Volksgruppen und ihrer Nationalakteure beitragen können, gerade die Paidèia (παιδεία) herausgegriffen und reaktualisiert werden? Eine schöne, altgriechisch-südosteuropäische Basiskategorie aus dem frühen ersten Jahrtausend vor unsrer Zeitrechnung, deren flexible, langfristige Prägekraft für die aristokratische, polis-demokratische wie auch humanistisch-rhetorische Kultur des europäisch-mediterranen Kulturraums und ihren Pantheon transzendentaler Entitäten vorausgesetzt werden darf. Was spricht dafür? Im Fokus von Παιδεία stehen die optimierungsfähigen Anlagen und Entwicklungskapazitäten von Individuen und ihrer Originalität einschließlich ihrer seelischern Entwicklung. Zusammengenommen ein gravierender Faktor. Παιδεία ist tendenziell pro Individualität und gegen Egalitarismus und Kollektivismus ausgerichtet. Vgl. u.a. Érvíń Lásźló (1963/65). Es macht Sinn, an diesen gegenpolaren, typisch europäisch-mediterranen Dialéxeis (Διαλέξεις) festzuhalten, sie eher neu zu akzentuieren statt sie interrelational, medienethisch oder medienpädagogisch abzuschwächen.

Konträr zur angemessen reaktualisierten Παιδεία wäre auch „Chinesification“ (vgl. MMN 2010: 43) bzw. „Step-by-step-Chinesification“ (vgl. MMN 2011: 132) zu nennen. Mag es in mehrfach vermittelten Medien-Diskursen und Meinungsangeboten vielfach maskiert oder übertüncht werden, oder dieses heikle Thema lieber etwas tiefer gehängt werden: Aus etlichen Interculturality-bezogenen Surveys innerhalb der vergangenen zwei Dekaden (Eurobarometer) zeichnet sich mE eine zwar nicht unbedingt gloriose, aber doch kombinatorisch diskutable Tendenz pro europäische Solidargemeinschaft ab:
Europäer wertschätzen ihre real gelebte Interkulturalität, wollen aber nicht fremdbestimmt werden. Aus meiner Sicht lassen sich aus den bislang aufbereiteten Datenkonglomeraten des Eurobarometers keine Trendaussagen pro Fremdbestimmung dechiffrieren.
Stattdessen dürfte die Gegenhypothese der Wirklichkeit entsprechen:
Europäer wollen weder rundum angloamerikanisiert noch chinesifiziert, weder afrikanisiert noch russifiziert werden. Ad consequentiam wohl auch nicht von prekär legitimierten One-World-Gremien bevormundet oder globalistisch durchdekliniert werden. Es bringt nichts, die damit verknüpften Aspekte und Einflußfaktoren tabuisieren zu wollen. Eine dubiose Mischung an ambitionierten Think-Tank-Elaboraten und globalen Überlegenheitsgefühlen, basierend auf einer logenähnlich fabrizierten, als superior angepriesenen Aufklärungs- und Reset-Ideologie, hilft uns nicht weiter. Auch eine nochmalige christlich-religiöse Tyrannis, wie sie im vierten Jahrhundert unsrer Zeitrechung entstand und bis weit in die Neuzeit dominierte, dürfte wohl in Europa überwiegend chancenlos geworden sein. In diesem Kontext läßt sich eine der heutigen, europäischen Entscheidungsfragen kontrastiv zuspitzen:
Soll die kontroverse, konfliktträchtige, den Wert des menschlichen Individuums akzentuierende, pluralistische Paidèia als affirmatives Superstrat Europas gelten?, oder soll die zu kollektivistischen Gesellschaftsformationen tendierende, monotheistisch grundierte Polittheologie protegiert werden?

Es geht um reanimierende, reaktualisierende, ideologie- und religionskritische, programmatische Aspekte, Argumentationen, um Räsonnement und damit um etwas genuin Rhetorisches. Etwas, das, so scheint es, weder von den Klerikal-Historikern, noch von Konkordats-Theologen oder Staatsphilosophen so recht ernst genommen wird. Intelligible Überlieferungsstränge zur alteuropäisch-mediterranen, originär nichtchristlichen, platonischen bzw. neuplatonischen (z.B. Salustios/Salutius/Sallustius ca. 362/363), nicht-biblischen, nicht-talmudistischen, präislamischen, polytheistisch offenen, undogmatischen Paidèia (παιδεία) haben die Zeiten dennoch unter noch soviel Argusaugen überdauert. Allmählich steht deren
Reanimation, Reaktualisierung und plausible Rekonstitution an (von Harnack 1916, Ballauf 1952, Classen ed. 1976, Johann ed.1976, Butler 2005, Bettini 2014). Paidèia ist unabdingbar mit Personal Knowledge (M.Polanyi 1958/62) und individuell zu erwerbender Erziehung und Bildung, mit Rhetorik und Sophistik, mit evolutionär-menschlicher Entwicklungs- und Kommunikationskompetenz, mit nicht retardierender Energeia & Entelecheia verknüpft, mit der Gestaltungskraft und Performanz von Menschen, ihren Polis-Organisationen und Selbstentfaltungskapazitäten. Im okzidentalen, mediterranen und morgenländischen Kommunikationsraum ist dies gut drei Jahrtausende belegbar überliefert durch menschliches Argumentieren, Logik, Götterkritik, Künste, Ontologien, Naturtheorien, Realsystematiken und methodische Techniken, Rhetorik, Kommunikationsphilosophie (Wissens-Konfigurationen über menschliche Lebensführung: kein abgehobenes Staatsparasitentum) sowie Sophistik, die u.a. auch Relations-, Koexistenz-, Kohärenz- und Zuordnungs-Fragen von Mensch, Natur, Kosmos und Metaphysik oder Willensfreiheit erörtert: wobei sie erkenntnistheoretisch bei Dubia und Differenzen ansetzt.

 

Die Karriere des Individuationsprinzips entwickelte sich zu einem Essential und Erkennungsmerkmal unseres Kultur- und Kommunikationsraums. Nicht zu vergessen: im diskursgeschichtlichen Abhängigkeitsgeflecht von griech.-arab.-mlat. Übersetzungswellen. Ein europäisch-mediterranes Großzeichen, in dem zwar die meisten platonischen, präsophistischen, stoischen, neoplatonischen, rhetorisch-sophistischen und späteren christlich-kontroversen, hebräo-arabischen, auch gnostischen sowie islamischen Konzeptualisierungen im Hinblick auf die empirisch-transzendental zusammengesetzte Konfiguration menschliches Individuum graduell übereinstimmen. Nicht jedoch darüber, wem die geschöpfliche Produktionskraft, die die korruptible Kreatur menschliches Individuum hervorbringt, in welchem Erkenntnis- und Bedeutungsrahmen zweifelsfrei zuzuordnen ist. Obgleich Jahrhunderte hindurch über den Präferenzstatus der konfigurierbaren Komponenten (transzendentale Seele qua substanzielle Wesensform, deren Erkenntniskompetenz, Form vor mitwirkender Materie oder nicht, Funktion der Materia signata, Dependenz-, Kreations- und Modusaspekte der Individuation etc.) engagiert gestritten wurde. Strittig bleibt weiterhin, wer für Defizienzen und Mutationsoptionen einzustehen hätte, wenn als Präsupposition ein Geflecht an Dependenzen fungiert und der Modus connaturalis agendi zwingend zur kreativen Realisierung des göttlich inspirierten und mitbedingten Individuationsprinzips zählt. Parallel dazu stellt sich ohnehin die realitätsangemessene wie süffisante Frage, ob diese kreatürlich-generative Tätigkeit eines konzipierten Solo-Gottes (qua causa universalissima) denn wirklich zu den erhabensten göttlichen Tätigkeiten oder zu den eher delegierbaren, subalternen, weniger erhabenen gehören dürfte…

Zum Individuationsprinzip traditionsbildend geworden ist z.B. die Lehrmeinung des Duns Scotus (in Quaestionenform entwickelt um 1306, ed. Leidi 2015). Wie die damit konkurrierenden, vor allem thomistischen Ansätze, argumentiert sie auf der Basis mlat. europäischer Kommentierungs- und Übersetzungsscholastik. Ebenso interessant sind die thomistisch-scotistischen Auseinandersetzungen über dieses Individuations-Sujet in der späteren Scholastik bis in die Neuzeit. Kontroverse Explikationen und Kommentierungen finden sich u.a. bei Francisco Suárez (1597: Disp.metaph.V./sec.3). Auch außerhalb von Scholastik-Szenarien existieren kontroverspublizistische Elaborate, die Statements zur Individuationsfrage beinhalten. Z.B. in der Dialektik von Fr.Schleiermacher (1822, ed. Odebrecht 1942/76: 166-170). Nicht zuletzt die ketzerische Frage, ob es sich beim Individuationsprinzip evtl. bloß um eine metaphysische Fiktion handeln könnte, wurde von einigen Autoren diskutiert. Bis in die nachtridentinische Scholastik lassen sich dazu vor allem mlat. und nlat. Belege und Fundstellen aufspüren, also im fachsprachlich optimierten, transfersprachlichen Latein. Weder dies noch die ethische Konstitution oder ontologische Situierung des Individuums in modernen systematischen Philosophien (z.B. bei N.Hartmann 1942 oder L.B.Puntel 2006: Kap. 4.3.) kann hier eingepaßt und entsprechend gewürdigt werden.

Paidèia-relational steht das menschliche Individuum und die menschliche Individuation prinzipiell im Gegensatz zum Abwürgen individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten, im Gegensatz zur beliebig quantifizierbaren Gleichmacherei; unteilbar durch Gruppen-Uterus und Kollektivierung, im Gegensatz zur Kirchenmaus-Mentalität oder zur bürokratisch-pragmatostalinistischen Formierung. Das formale, institutionell installierte, zeitgeschichtlich konkrete Design oder die jeweilige Maskierung von Kollektivierungs-Arrangements, all dies ist nicht das Entscheidende. Sozialkommunikation gibts auch bei Ameisen. Menschlichen Intellekt, menschliche Individuation, selbstreflexive Sinnstiftung, rhetorische Subjektivität und rationales Rhetorik-Framework nicht. 


Sachreferentiell durchdringt Paidèia (παιδεία) Interkulturelle Kommunikation (ed. B.Spillner 1990) wie Internationale Kommunikation (Kent/Rush 1977) und trägt zu deren Paradigmen und Frameworks bei. Ebenso zur Formulierung und Problematisierung konstituierender Asymmetrien, Kontext-Konfigurationen und Suprematien. Auch zu bestimmten Kernfragen menschlicher Kommunikation: Wie wird ein fremdes System zum Partner? Wie artikuliert und manifestiert sich Persuasionsresistenz? Oder generell: Wie sind available Data, Logik, Sprechdenktätigkeit, Cognition & Communication mit ausgewählten Meßmethodiken bearbeitbar problemlösend zu kombinieren?

Umgangssprachlich gesagt ist die hier aufgegriffene Paidèia-Frage weder christlich-jüdisch noch muselmanisch inspiriert. Dies ist als epistemologische Präferenz oder kontextuale Primärproposition zu verstehen und hängt mit dem systematischen Interesse am rhetorischen Menschenbild zusammen.
Wodurch kein Agnostizismus vorgegeben wird. Wohl aber eine distinktive Distanz zu den Tres Barratatores bzw. Tres Impositores, zwei ehemals noch zur Stauferzeit nicht nur im griechisch-arabisch-lateinisch-normannischen Kultur- und Sprachkontaktraum Siziliens und Süditaliens kursierende Konnotate bzw. mittelalterliche Kampfbegriffe, die den drei hochgelobten Religionsstiftern Moses/Μωσῆς/Mūsā, Jesus/Joshua und Machomet/Mohammed gesprächsweise despektierlich attestiert worden sind und die sie in gewisser Weise demaskieren sollten. Denn die Impression, diskursive Erwägung oder kombinatorische Kognition, daß die drei gepriesenen, monotheistischen Paradereligionen ihre Genesis doch erheblich der raffinierten Kreativität ihrer Stifter verdanken, war zunächst in der islamischen Welt frühzeitig verbreitet gewesen (vgl. Graefe 1909, Niewöhner 1988). Darin allerdings nicht einmal vage in dafür infrage kommenden Mischpopulationen und Kulturkontakt-Arealen konkret lokalisierbar. Ein anonymer, eindringlich formulierter, als einflußreich einzustufender Traktat zu diesem gewiß nicht leicht einzuschätzenden, nonkonformistischen Überliefungsstrang über jene drei Betrüger/Bluffer bzw. Religionsstifter wurde in Frankreich erst im 18.Jahrhundert publiziert (1719, 1768/93 siehe Anonymus ed. W.Schröder 1992). Dieses Phraseolexem bzw. Topic von den drei nicht kritikfrei zu bewertenden Religionsstiftern beinhaltete im 13.Jahrhundert, zumal angesichts oszillierender Konflikte und Spannungen zwischen Kaiser und Papst, im Auseinandersetzungsszenario und Kontroversdialog der beiden größten abendländischen Kommunikations- und Machtrepräsentanten, eine Portion an schier unkontrollierbarem Zündstoff.

Es scheint daher nicht verwunderlich, daß z.B. der Stauferkaiser Friedrich II. im persuasiven Spannungsfeld jener Tres Barratatores bzw. Tres Impositores zeitweise als publizistische Zielscheibe benutzt wurde. Friedrich II., ein ebenso charismatischer wie interkulturell sozialisierter (mlat., griech.-byzant., arab.) Machtmensch und gebildeter Skeptiker – „jener große Freigeist, das Genie unter den deutschen Kaisern“, wie Nietzsche ihn 1888 im Antichrist-Manuskript (Aph. 60) charakterisierte – hatte sich zu Lebzeiten einige päpstlich promulgierte Exkommunikationen eingehandelt. Kontroverspublizistische Aufmerksamkeit wurde vor allem dem zweiten Bannfluch Papst Gregors IX. 1239 gegen Kaiser Friedrich II. (mlat.iste rex pestilentie„) zuteil. Angeblich hatte sich der Stauferkaiser zu ein paar drastisch derangierenden Bemerkungen „a tribus barratatoribus … Christo Jesu, Moyse et Machometo, toto mundum fuisse deceptum„(MGH, epist.saec.XIII/1: 653) etc. hinreißen lassen. Hieb- und stichfeste, manifeste Ausgangsdaten und Nachweise fehlen freilich dazu. Wieweit dieses narrativ überlieferte Phraseolexem, die zweigliedrige Wortgruppe von den tres Barratatores bzw. tres Impostores oder Impositores in welchen Kommunikationsformen gesprochener Sprache und in welcher Situierung wirklich zum gelehrten, kontroversen Gesprächsbasiswissen über diese drei Religionsstifter gehört haben mag, ist ohnehin kaum mehr eruierbar. Möglicherweise waren die Vorwürfe an den profilierten Stauferkaiser bloß propagandistisch unterstellt, d.h. die propäpstlichen Parteigänger versuchten ihn europaweit zum publizistischen Aggressionsobjekt zu machen. Heute würden wir sagen: er könnte damit „geframt“ worden sein. „Gründe“ dafür dürfte es mehrere gegeben haben. Was u.a. auch dessen förmliche wie erfolglose Absetzung auf dem I. Lyoner Konzil 1245 durch eine öffentlich versammelte Repraesentatio der abendländischen Christenheit signalisiert (Episkopat inkl. Innozenz IV. plus Kloster-Äbte, Ordensgeneräle, Vertreter von Domkapiteln, Universitäten und weltlicher Mächte). Es folgten Gegenkaiser-Darsteller und Mordanschläge. Dazu existiert viel Sekundärliteratur in Gestalt klerikaltheologisch konfessioneller wie staatlicherseits alimentierter, teils pedantisch argumentierender bis uninteressanter Lehrmeinungen. Trotz alledem: Es geht hier nicht um Bagatellisierung oder Beschuldigungs-Ping-Pong, sondern um unverfilzte Distanz zu unilateralen Absolutheitsansprüchen monotheistisch motivierter Mega-Theologien.
Institutionspolitisch
gesehen und langfristig folgenreich war die erste, von einem römisch-deutschen Staufer-Kaiser, Friedrich II. als König von Sizilien gegründete Staats-Universität zu Neapel 1224 f., obzwar sie nur langsam voran kam und nicht kurzfristig schon mit Bologna, Paris oder Parma konkurrieren konnte. Diese erste europäisch zu nennende Staats-Universität Neapel 1224/40 wurde ohne päpstliche Bulle und gezielt kontrapapalistisch gegründet, geleitet von einem royalen Kanzler, agierend und existierend unter royaler Gerichtsbarkeit. Was aus einem Machtsicherungs-Kalkül heraus realisiert wurde: Kaiser Friedrich II verhinderte auf diese Weise, daß seine Administratoren von päpstlich kontrollierten und protegierten Studieneinrichtungen in Norditalien ausgebildet werden mußten. Außerdem gelang es ihm dadurch, eine klerikal-unabhängige, papstfreie Elitenausbildung zu initiieren.  

Um einen definitiven Wahrheitspluralismus in ontologisch-metaphysischer und hermeneutisch-transzendentaler Hinsicht kommen wir im 21.Jahrhundert nicht mehr herum. Systematische Rhetorik (Nickl 1980, 1983, 2010, 2011) läßt logisch mehrwertigen Wahrheitspluralismus gelten und setzt ihn sogar voraus. Beim rhetorischen Menschenbild geht es nicht um optimale Letztbegründungsakrobatiken, die womöglich vom Phonetischen bis zu einer gerade en vogue gehandelten, kosmologisch-physikalischen Standardtheorie ausgreifen. Auch hier wird kein pflegeleicht säkularisierter, theologisch aufgemotzter Monotheismus traktiert. Das freilich nur rudimentär und verstümmelt überlieferte, alteuropäisch, mediterran und mehrsprachig facettierte, rhetorische Menschenbild basiert auf eklektisch-plurikulturellen Bestimmungsstücken und soweit ersichtlich, nicht auf irgend einer dogmatisch fixierten, monotheistisch-reduktionistisch exklusiven Zwangsbeglückung, deren wahrheitsträchtiger Sinn sich in einem grandiosen Finale furioso vollendet. Dessenungeachtet greifen wir auch kaum umgehbare, traditionelle oder leicht angestaubte Bestimmungsstücke auf, denen man nicht gleich ansieht, ob sie heilig sind oder profan.

Freiheiten und Freiheitsgrade sind nicht nur in europäisch-mediterranen Kommunikationsräumen und Überlieferungsszenarien permanent umkämpft. Wertetafeln sind nicht unabänderlich selbstevident oder in hac lacrymarum valle zur allgemeinen Besänftigung göttlich vorgegeben, sondern müssen etappenweise in der Intellektuellen Kommunikation mit dem Intellectus discursivus, sowie in Mainstream-Medien und in den Social Control Media durchargumentiert, kontrovers evaluiert und demokratisch diskutiert werden. Daß auch im 21.Jahrhundert noch M.T. Ciceros anklagende, spöttische Simulatio-Wortgruppe vom „iste bonus imperator„(in Verrem II-5,26) auf manch EU-externe, zeitgenössische Herrscherfigur und wohl häufiger noch auf personifizierbare Bürokratie-Exzesse applikabel erscheint, darf als rhetorisch ergänzender Beleg für dieses permanente Umkämpftsein von Freiheiten und Freiheitsgraden gelten.

 

Free Speech & Self-Determination statt Political Correctness, Kniefallpolitik & Zensurparteien! Keine Strangulierung der Meinungsfreiheit, Redefreiheit und Stimmfreiheit! Zwangsbeitragsfinanzierter Medien-Konformitätsdruck oder staatliche Privilegierung von Glaubensfragen oder gar philochristliche Zwangsbeglückung sind längst obsolet geworden.
Zwar hatte schon Karl Martell anno 743 auf dem Verordnungsweg gegen paganreligiöse Bräuche & Kulte durchgegriffen (Synode von Estinnes, Bonifatiusbrief 56 in den MGH-Epistulae, p.102, Zeilen 21-23: Decrevimus quoque …). Derlei machtpolitisch und monotheistisch motivierte Blasphemie gegenüber den Old Ones konterkariert auch eine Kernforderung von Septuaginta & Thora, andere, fremde Götter (θεοὺς) nicht zu schmähen (Exodus 22, 27
).
Zum andern verstellt ein quasi-staatskirchlich inspirierter, christliche Confessiones repräsentierender, reduktionistischer Kruzifix-Fetischismus, wie Mitte 2018 im Freistaat Bayern dekretiert und promulgiert (Bayr. Gesetz- & Verordnungsblatt 8/2018: 281), ein weiteres Mal die plurireligiösen Freiheiten. – Ob mit korpuslosem Kreuz symbolisiert wird, spielt keine wesentliche Rolle. Unter anderem verstellt ein institutionell durchgesetzter, repräsentativer Kruzifix-Fetischismus auch die residuale Götter-Genealogie, zuzuordnende Mythen und verwickelte Überlieferungszusammenhänge Europas, ebenso die hervorgegangenen, divergierenden, uneinheitlichen Spiritualitäten. Weder korpusloses Kreuz noch Kruzifix taugen als Toleranzsymbol. Ein institutionell durchgesetzter, repräsentativer Kruzifix-Fetischismus stellt eine verordnete Komplexitätsreduktion, mithin eine weitere Weltbildvereinfachung dar. Alles andere als ein Toleranzsymbol. Oder soll angesichts der europäischen und mediterranen Militärgeschichte, Kriminal- und Staatskirchengeschichte prompt nach einem Aspekt freistaatlich angewandter Volksverblödung gefragt werden?

 

Und die Präferenz auf drei bekannte, in Europa weithin institutionalisierte und gesellschaftspolitisch etablierte, orientalische Monotheismen – genauerhin: Exklusiv-Monotheismen – greift angesichts heutiger, schier unignorierbarer, wissenschaftlicher Kosmologie-Ansätze epistemologisch zu kurz. Diese These erscheint vertretbar, obwohl wir weder auf die Debatte zwischen Monismus und Pluralismus in der Ontologie eingehen, noch Fragen zur systemsprachlichen oder theoretischen Rolle von Metaphysik und Metametaphysik oder zum Wahrheitspluralismus beantworten können. Auch mit postmetaphysischer oder postmodernistischer Behauptungslogik befassen wir uns hier nicht.

Grundsätzlich läßt sich weder das Logische noch das Rhetorische auf innerweltliche, nicht-theologische Gegenstände, Relationen und Kohärenzen eingrenzen. Also im strikten Gegensatz zu dem, was seit den Pariser Universitätsstreit-Etappen 1229/31 und 1252/66 an vielen Studieneinrichtungen oder Universitäten klerikal oder in späteren Jahrhunderten mehr und mehr staatlicherseits bis in die Gegenwart fehlinstitutionalisiert, nachgebetet oder kulturbürokratisch erzwungen wurde. Rückblende: Im Paris des 13.Jahrhunderts hatten die Grammatiker, Literaten, Logiker und Rhetoriker der Artisten-Fakultät den Kompetenzstreit gegen die Mendikanten bzw. Ordenstheologen, Priester und Klerikalhierarchie desaströs verloren (Zimmermann ed.1976).

Was das Grammatische, Sprachlogische und Rhetorische zusammenhält,
sind die Modi Significandi: diese grammatiktheoretisch bzw. linguistisch, sprachlogisch, rhetorisch sowie in realsystematischen Arealen tradierten Modi Significandi stellen intermediäre Bedeutungs-, Interpretations- und Repräsentations-Niveaus der menschlichen Sprechdenktätigkeit dar. Sie fungieren als interpersonale Vermittlungsmodi sprechsprachlicher Kommunikation (Nickl 1996, 2009). Sprecherseitig betrachtet: Menschliches Sprechdenken als exteriorisierende, suffiziente, sprechsprachliche Ποίησις/Hervorbringung (muß nicht perfekt sein), parallel dazu deren psycholinguistische Repräsentation, deren theoretische Perspektiven (θεωρίαι/Sichtweisen) und ggf. die damit in actu verknüpfte Πρᾶξις. Auditiv muß das Hörverstehensprodukt reproduktiv aufgebaut werden, sprechsituationsangemessen. Artifiziell isolierte, nicht nur kommunikationstheoretisch relevante Kontextzuordnungen ignorierende, sondern die komplexen Segmentierungsprobleme gesprochener Sprachen augenphilologisch überspringende Begrenzungen verbum ex verbo sind fehl am Platz und nicht selten irreführend.


Argumente, Argumentationen, Denkmuster und Kategorien der Sprachlich-Öffentlichen und Politischen Kommunikation – wie Dissoi logoi, Paidèia, Persuasion, Rhetorik – betrachten wir hier nicht als säkularisierte Bestimmungsstücke aus dem Anspruchsarsenal von Theologien. Ästhetik, Ataraxie, Askese, Kognition und Meditation, Musik, Politik, Sport, Dekadenz und Renaissance-Etappen, Pluralismus, Buddhismus, Hinduismus, Papsttum und Völlerei, Vielfalt und Wechsel der Staatsformen, Natur, Transzendenz, Sein und Seindes, Steuergesetze und soziologische Sumpfblüten, über siebentausend Sprachen auf dieser Erde – wie auch immer wir Aspekte der Welt artikulieren oder taxieren, in summa: die „Unschuld des Werdens„, menschliche Lebenswelten und menschliche Evolution bedürfen keiner theistischen Mitwirkung. Kommunikationskompetenz, Würde und transzendentaler Impact des Menschen [„Seele“ samt Emanzipations- und Entwicklungsoptionen] hängen nicht von monotheistischen Allmachtsphantasien und damit einhergehenden, repressiven Denkweisen und dementsprechenden Gesellschaftsmodellen ab. Auch massenlenkungspolitisch und machtsicherungsmotivierte Konkordate zwischen Staaten und Kirchenfunktionären sollten in Europa längst obsolet geworden sein: fallen sie doch eklatant hinter das Religionsfreiheits- und Restitutionsedikt Kaiser Julians vom 4.Februar 362 zurück.

 

Die plurifaktoriell und programmatisch konstituierte Paidèia greifen wir aus der stattlichen Anzahl historischer Identifikationsangebote, die zur Vereinigung der europäischen Völker und ihrer Nationalakteure beitragen können, heraus. Es geht nicht etwa ums altphilologische Auspressen einer ausgepreßten Zitrone. Die schrittweise und selektive Vortragsmethode bleibt an die Ratiocinatio rhetorica gebunden und sicherlich auch an persönlichen Präferenzen orientiert: hermeneutisch-kritisch, reintegrativ und rekonstruktiv-interpretierend. Angezielt werden einige „geländegängige“, humankommunikationstheoretisch diskussionswürdige bis tragfähige Einsichten. Mit vagem Vorverständnis läßt sich sagen, daß die antike Paidèia eine Tendenz zu einer gewissen Balance oder zumindest zur Ausbalancierung konträrer, undurchsichtiger bis widersprüchlicher humankommunikativer Asymmetrien und Kräfte, wenn nicht gar zu einer gewissen Harmonie aufwies:

Παιδεία/paidèia klingt europäisch, scheint aber was Uraltmodisches und verdächtig Heidnisches zu sein. Dennoch hat Paidèia ebenso wie Europa keine integrale mythische Bedeutung. Obzwar sich der Prometheus-Mythos plausibel zuordnen läßt und sich Europa und der Zeus-Stier gut vermarkten lassen. Die alteuropäisch-hellenistische und spätrömische Paidèia ließ sich weder von der abrahamitischen Gotteserzählwelt und ihrem strapaziösen Exklusiv-Monotheismus, weder vom Judentum in Palaestina, noch vom Christentum und seinem galiläischen Mediator (Jesus), noch im Frühmittelalter vom Islam beeindrucken. Obgleich mittel- und neuplatonisches Schrifttum ins Arabische übersetzt und noch im 10./11.Jahrhundert weiterentwickelt wurde (Abū Naṣr Muhammad al-Fārābī/Alpharabius ca.870-950, Abū Alī al-Husain ibn Abdullāh ibn Sīnā/Avicenna ca.980-1037).

Erst in der Hochscholastik des 13.Jahrhunderts und im 15./16.Jahrhundert während der Renaissance änderte sich das in Europa. In seinem Erstling „De ente et essentia“ (etwa: Über Sein/Seiendes und Wesen), verfaßt um 1255 für seine Dominikaner-Mitbrüder, setzte sich Thomas von Aquin mit al-Fārābī, Avicenna, mit dem jüdisch-arabischen Solomon ben Jehuda ibn Gabirol/Avicebron (ca.1021/22-57), sowie mit dem spanisch-arabischen Arzt und Vernunft-Philosophen Averroës/Abū l-Walīd Muhammad b. Ahmad b. Muhammad b. Rušd (1126-98) konstruktiv-kritisch auseinander. Die interreligiöse, kontroverspublizistische und systematische Abhandlung, später mit „Summa contra Gentiles“ betitelt (etwa: „Summe gegen Andersgläubige und Heiden“), folgte um/nach 1270. Das Werk ist komplett überliefert und war viele Jahrhunderte ein einflußreicher interkultureller „Primer“ (vgl. MMN 2006).

 

Paidèia gilt hier als heterogenes, tendenziell nicht komplett harmonisiertes, transformationsfähiges Arrangement von konzertanten, konkurrenziellen, komplementären Bildungs- und Wertsystemen, Wissenschaften, Wissensformen, ebenso Künsten und Sportarten, mit graduell unterschiedlich gewichteter Respektierung bestimmter Interpretationskulturen und Traditionen. Je nach Überlieferungsniveau, Standpunkt und Perspektive. Lineamenta, Umrisse und Zugänge zur res-publica-orientierten, pluralistischen, freiheitlich-demokratisch entfalteten, konkurrenziellen und komplementären, ergo konfliktträchtigen, spannungsreichen, europäischen Paidèia kommen nicht ohne Rückgriffe auf römische, hellenistische, mediterrane und nicht zuletzt abendländische Kultur-Essentials und ihr rhetorisches Menschenbild aus. Es ist in der antiken Menschheitsidee verankert und bezeugt den Primat der Paidèia vor einer einzelnen, alleinseligmachenden Religion oder einer prädominant tonangebenden Region, Aristokratenkohorte oder Priesterkaste mit offenen oder elegant cachierten Dogmatisierungs-, Unifizierungs- oder Totalitätsansprüchen. Diese nicht nur auf den ersten Blick disharmonisch komplementäre, konfliktträchtige Potenz von Paidèia, liefert auf den Kulturraum insgesamt bezogen dennoch eine Art ausbalancierende und harmonisierenderweise identitätsstiftende „Betriebsspannung“. Auch wenn es noch so paradox erscheinen mag: Vor allem existierende Differenzen, Gegensätzlichkeiten, Verschiedenartigkeiten, Widersprüche und Spannungsverhältnisse halten sie zusammen, mögen sie noch so bizarr und transversal konstituiert sein. Es sind scheinbar weniger, jedenfalls nicht ausschließlich die Einheitlichkeiten, Parallelitäten, Unifizierungsansprüche und gesetzlich verbrieften Ordnungsmodelle, welche Paidèia effektiv in Balance halten. Derlei fokussiert auf individueller, interpersonaler, gruppen- und stammesgeschichtlicher Entwicklung, Emanzipation und Volksgruppeninterferenz, ist freilich irritierend, varietätenreich facettiert, ergo wesentlich uneinheitlich und bleibt voller gravierender Widersprüche.  Leider kann ich die nicht elegant auflösen.
Das Telos von Paidèia ist kein Sichhineingeheimnissen in eine Gottheit. Die Attraktivität und Motivationskraft von Paidèia fußt nicht auf liturgischen Gebärden, apokalyptischen Gefälligkeiten, Visionen oder Heilsversprechen.


G
leichwohl soll Paidèia und ihre Abgrenzungen, alteuropäischen Entwicklungslinien, Erneuerungsbemühungen und Umwege hier nicht in extenso ausgewalzt werden. Nur pauca, wenige programmatische Punkte kommen zur Sprache. Frageinteresse bleibt: was ist dran aktualisierbar?, und was erscheint (mit allerlei Einschränkungen) überzeugend? In der Rückschau erweist sich Paidèia zwar als erstaunlich pluralistisch und toleranzfähig, aber leider nicht als kontinuierlich strahlende, Toleranz praktizierende, kulturreproduzierende, suprainstitutionelle Verbindlichkeit, also ebenfalls als pervertierbar. Im christlich-jüdischen Interpretationszirkus rangiert die hellenistische Paidèia doch eher despektierlich als was „Heidnisches“ voller absurder Cartoons und pervertierter polytheistischer Bestimmungsstücke. Von perspektivenreichen, raffinierten Übernahme-Versuchen und mehrsprachigen, mühevollen Uminterpretationen abgesehen. Geht es also um obsoletes Heidentum als aufpolierte Bildungsprogrammatik mit europapolitischem Integrationspotenzial? Das sogenannte „Heidnische“ bzw. „Pagane“ als das, was übrigbleibt, wenn man die Eliten, Tempel, Ressourcen und Riten intelligibler und tradierter Konkurrenzreligionen abfackelt sowie sozial zerstört und die dann immer noch verbliebenen, nicht mehr komplett aus der Welt zu schaffenden Überlieferungsrelikte quellenmanipulativ ins Dämliche oder Diabolische umdefiniert und umwertet.

In diesem reaktualisierenden Kontext interessieren hier bewußt keine christlich-jüdischen Paidèia-Modifikationen, keine sehnsuchtsvollen, monotheistisch intendierten Mainstream-Soteriologien voller Allmachtsphantasien und Einschüchterungspredigten oder mehr oder weniger geschickter, pädagogisch-doktrinärer Umprägungsversuche der europäisch-mediterran uneinheitlichen, zweifellos mehrdeutigen, teils paradoxen und Widersprüche einschließenden Paidèia in den diversen Spannungsfeldern von alteuropäischen und spätantik-synkretistischen Systemen und Mysterienkulten.

Ausgenommen bleibt der prototypische Kulturkampf um die Durchsetzung des Unterrichts- & Rhetorenedikts vom 17.Juni 362 und das hellenistisch inspirierte, eher föderal-intermediär angelegte, unzeitgemäß korruptionsfeindliche, partnerschaftlich-symbiotische Gesellschafts- und Herrschaftskonzept Kaiser Julians, der jedenfalls die Etablierung einer christlich-klerikalen Parallel-Hierarchie im seinerzeitigen, graeco-romanischen Imperium verhindern wollte. Dennoch bad timing: Die überlieferungstreue, polytheistische Bildungselite konnte im ausgehenden 4.Jahrhundert keine durchgreifende Renovation zugunsten eines logisch-mehrwertigen und mehrdeutigen Pantheons durchsetzen. Die Kampffront verlief entlang der Antinomie von pluralistischer Paidèia samt komplexen und variantenreich überliefertem Polytheismus oder dem repressiven Exklusivprimat des etappenweise kanonisierten Christentums mit Unterordnung unter klerikale Autoritäten.

Kommunikationsgeschichtlich betrachtet, handelt es sich beim erwähnten Gesellschafts- und Herrschaftskonzept Kaiser Julians und seinem Scheitern keinesfalls nur um kulturkämpferische Episoden mit ein paar effektiven Dämonisierungen, Marginalisierungen und Verketzerungen. Auch wenn etliche monotheistisch motivierte Interpreten dies im christlich-kirchlichen Design oder im Rahmen christlich-jüdischer Domänenbildungen in einigen Interpretationssträngen argumentativ mehr oder weniger so bagatellisiert haben. Und literarisch-philologisch mit staatlicher oder sonstwie gesponserter Schützenhilfe bei diesem Topic wieder und wieder „gesiegt“ haben. Bis hin zur verfassungskonform institutionalisierten Realsatire des zeitgenössischen Konkordats-Unwesens.
Die Einschätzung jener Julian-relationalen Problemlagen und Szenarios bleibt aber nach wie vor strittig. Unstrittig gewiß, daß deskriptiv zuordnungsfähige Paidèia-Rudimente oder Amalgamierungen auch bei Kirchenfunktionären und Christen jeglicher Couleur segmentierbar erscheinen.
Charakteristisch bleiben diese verhängnisvollen Ereignisse freilich für die traditionelle Kohärenz des europäisch-mediterranen Kommunikationsraums und für seine generative Chancenverteilung zur freiheitlichen Identitätsbildung. Und nach wie vor stellt sich auch noch die Frage:
Wer waren eigentlich die wahren Apostaten und Weltbildvereinfacher?


Stichworte: christliche Bücherverbrennungen seit der Spätantike,
pars pro toto seien erwähnt:
z.B. die öffentliche Verbrennung der systematisch ausgeführten bibelkritischen Schriften des Porphyrios, einer der kompetentesten Gegner des Christentums (vgl. auch weiter unten);
ebenso das Schicksal der Alēthḗs lógos des Kelsos. Ähnlich erging es dem antichristlichen Spätwerk Nómon syngraphé des Geṓrgios Gemistós [„Plethon„], das 1454 auf Befehl des Patriarchen von Konstantinopel (Gennadios II. Scholarios) verbrannt wurde; obschon Fragmente davon und eine Zusammenfassung überlebten.

Zur klerikalen Unterdrückungsgeschichte der wirklichen Rede- und Publikationsfreiheit gehört u.a. auch, dass Redefreiheit während des gesamten europäischen Mittelalters im allgemeinen bloß als Kanzelberedsamkeit praktiziert werden konnte und eben nicht als öffentliche Meinung oder Meinungsäußerungsfreiheit sanktionslos toleriert wurde. Mit Blick auf die freiheitliche Sonderrolle der Kanzelberedsamkeit könnte man durchaus dafürhalten, dass „das Mittelalter“ in Mitteleuropa erst mit dem Ableben der sogenannten „DDR“ Ende 1989 endgültig oder evtl. auch nur bis auf Widerruf zu Ende gegangen ist. 
Redefreiheit gepaart mit Abstimmungsfreiheit, also eine gewisse „konziliar-parlamentarische“ Artikulations- und Stimmfreiheit gab es, wenn auch nicht schrankenlos, auf mittelalterlichen Provinzialkonzilien, Bischofssynoden, größeren, allgemeinen oder ökumenischen Konzilien in Relation zu den jeweils angenommenen oder vorgegebenen Geschäftsordnungen und im Bezug zu manifestierten, disputatorischen Gepflogenheiten. Keinesfalls zu verwechseln mit der Rolle der Öffentlichen Meinung und der generellen Freiheit der Meinungsäußerung als wesentlicher Bestandteil auch in der Kirche. Deren entscheidende Rolle wurde vom Vatikan erst Mitte des 20.Jahrhunderts im Rahmen der Ansprache Papst Pius XII. an den III. Weltkongreß der katholischen Presse vom 17. Februar 1950 akzeptiert (AAS 42, 1950: 251-257), zweckmäßigerweise.


Kommunikationsgeschichtlich weiter zurückgreifend sei
an den prototypischen Streit um den Victoria-Altar erinnert: 
Paidèia statt vorinstallierter Polittheologie:

Ein prototypisches Paidèia-Segment, wenn nicht ein Leitmotiv läßt sich aus der ´dritten Relatio` (9. und 10. Abschnitt) des Senators und Stadtpräfekten von Rom, Quintus Aurelius Symmachus (ca. 342/345 bis 402/403 ? n.Chr.) zuordnen. Symmachus war zweifellos ein Protagonist spätrömischer Toleranz, respektierte die überlieferten Kulte und Gottheiten sowie deren Spiritualität in zeitgemäßer, platonisch-philosophisch und rhetorisch vermittelter Form und setzte sich im Jahr 384 n.Chr. für die Wiederaufstellung des Victoria-Altars im römischen Senatsgebäude ein: vor dem noch minderjährigen, 371 in Trier geborenen, römischen West-Kaiser Valentinian II. 
Eine Personifikation dieser Victoria siehe Bibliotheca Augustana
https://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost04/Symmachus/sym_re03.html
Wobei es lediglich um das personifizierte Sieges-Symbol „Victoria“ ging. Und nicht etwa um eine bestimmte göttliche Entität der zwölf Dei Consentes oder eine exemplarische Entität aus dem Kreis der zahlreichen weiteren römischen Götter:

 “Vivam meo more, quia libera sum! Aequum est, quidquid omnes colunt, unum putari. Eadem spectamus astra, commune caelum est, idem nos mundus involvit. Quid interest, qua quisque prudentia verum requirat? Uno itinere non potest perveniri ad tam grande secretum” (Kernaussagen im 9. und 10. Abschnitt der dritten Relatio des römischen Senators Q.A. Symmachus).
Verdeutlichend ins Deutsche übertragen:

Nach meiner Lebensweise möchte ich leben, weil ich frei [und nicht als Sklave geboren] bin! … Es ist gerechtfertigterweise akzeptiert, daß gerade dies, was alle [Menschen] pflegen und verehren, als Eines [etwas alle integral Umfassendes angesichts der Vielheit von Verehrungsformen] anzusehen ist. Wir sehen die gleichen Sterne an, der Himmel ist uns gemeinsam, dasselbe Weltall schließt uns ein. Was ist so wichtig daran, mit welchem [noch so ambitionierten] Lehrsystem (prudentia) ein jeder die Wahrheit sucht? Nur auf einem [einzigen] Weg zu solch einem erhabenen [kosmologischen] Geheimnis zu gelangen, das ist nicht möglich“.
Der römische Stadtpräfekt, Konsul und Senator Quintus Aurelius Symmachus scheiterte bekanntlich an Interventionen intolerant-restriktiver Bischöfe und Polittheologen der damals dominierenden christlichen Glaubensrichtungen, die in der Folgezeit die pluralistische Paidèia mit ihrer Glaubensvielfalt und wissenschaftlich fundierten Kritikfähigkeit gegenüber dem Christentum komplett abwürgen konnten. Mit skrupellosen Zerstörungsmitteln. 

Christenkritische Schriften wurden verbrannt. Konkurrierende Kulte eliminiert, deren Repräsentanten desavouiert und entrechtet. Bekanntes Beispiel: Die 15 Bücher umfassende Schrift des neuplantonischen Gelehrten, Plotin-Herausgebers und Religionskritikers Porphyrius/Πορφύριος (geb. ca.233 in Tyros, † um 301/305 in Rom) „Katá Christianōn/ Gegen die Christen“, zu datieren zwischen 268 und 279 „ist bis auf wenige Fragmente verloren. Bereits Constantin der Große hatte auf dem Konzil von Nicaea ihre Vernichtung angeordnet, die letzten Exemplare wurden auf Befehl der Kaiser Theodosius II. und Valentinian III.“ [zur Mitte des 5.Jahrhunderts 435/448 n.Chr.] „vernichtet...Ihre Gefährlichkeit läßt sich auch daran ersehen, daß von christlicher Seite umfangreiche Gegenschriften erschienen, von Eusebius von Caesarea (25 Bücher), Appolinaris von Laodicea (30 Bücher) und vielleicht auch von Hieronymus“(Gyot/Klein 1997, II: 345 f.). Von Porphyrius` akribisch-systematischem Werk „Gegen die Christen“ sind sämtliche Abschriften und Handschriften mit staatlicher Unterstützung eliminiert worden.

 

Paidèia rangiert als Sammeltitel für teils vorchristliche, teils engagiert nichtchristlich-nichthebräische, überwiegend nicht-monotheistische, pluritheistisch bis polytheistisch orientierte, jedenfalls nicht-totalitäre Erziehungsanstrengungen und Bildungscurricula, die die Einmaligkeit und Verschiedenartigkeit, mithin Identität, Differenz, Gegensätzlichkeit, Widersprüchlichkeit, auch die Originalität, Ungleichheit und Unwiederholbarkeit, damit die konkrete Existenz von Individuen und ihrer jeweiligen empirischen wie spirituellen Persönlichkeitsentwicklung akzeptiert, fordert und fördert. Nicht mit Spielarten des Atheismus zu verwechseln.

 

Inklusiver Monotheismus, z.B. im synkretistischen Design von Mithraismus oder Sol invictus, eine Art Monolatrie, wird andererseits akzeptiert. Es geht nicht um einen unifizierten, mythologisch vereinfachten Einheitsbrei. Evidenterweise artikuliert Paidèia einen Schlüsselbegriff zum Verstehen antiker, graeco-mediterraner und zum nenneswerten Teil europäisch-römischer Kultur. Diese uneinheitliche, Gegensätze in sich verarbeitende, widerspruchserprobte Paidèia hält die Sensibilität für musikalische, pädagogische wie transzendentale und religiöse Pluralität wach. Ergo: kein Abonnement auf absoluten Monotheismus und sündhaft teure Konkordatspolitik. Sondern viel Sensibilität für real Versagtes. Etwas für selbstbewußte, stolze Europäer und weniger was für Parteipolitiker mit Herrgottswinkel-Mentalität.

 

Rückgriffe auf neuplatonisch beeinflußte Paidèia, römische Kommunikationspädagogik, ihren Wertekanon und ihr alteuropäisch-rhetorisches Menschenbild sind heute zwar begründbar und aktualisierbar, aber wozu? Geht es ums Primat der Paidèia vor Religion und Region? Ja. Um EU-mitgliedstaatliche Kulturkompetenz? (teils-teils). Oder gar um die Bejahung von Staatsethos? Ja (aber keineswegs uneingeschränkt). Und zwar ohne Vergötzung oder Verherrlichung formaldemokratischer Fassaden und Reglements. Wie Leistungsdruck und Zeitdruck bei der Qualitätsproduktion politischer Entscheidungen jedenfalls ein typisch europäischer Problemkreis. Generiert von der Legitimationskraft der Unions- und Staatsbürger. Paidèia bejaht und akzentuiert Personenrechte, ist wesentlich pluralistisch, pluriethnisch, plurikulturell, rationalenzyklopädisch, aber nicht wertfrei und nicht zentralistisch sondern dezentral komponiert, rafft nicht bloß omnia ex omnibus zusammen. Paidèia bedeutet das offene Tor der Welt, unabdingbar, ist jedoch kein additiv konzeptionsloses Multikulti aus gebildeter und ungebildeter Mitwelt, kein Telos der Spaßgesellschaft. Bildungsfortschritte im Sinne von Paidèia sind persönlich zu erwerben.

Erziehung und bindende Führung bedeuten Anstrengung, im Sinne der Paidèia lebenslange Anstrengung, Mühe, Übung, ethische Festigung, sachliche Angemessenheit, Ausbalancieren von Emotion und Kognition mit Einstellungsvariantenänderungen, Gefahr der Marginalisierung, auch Verzicht und Zwänge. Menschenreich, Nous, göttliche Weltvernunft (heute: „Intelligent Design“) und Götterwelt werden auseinandergehalten, die Differenz von Aletheia und Doxa bewahrt, ohne etwaige Einsichten in die eine oder andere Richtung zu blockieren. Paidèia sträubt sich nicht gegen verbriefte Rechte. Gleichheit vor dem Gesetz, bürgerliche, politische und wirtschaftliche Freiheiten, Staatsethos und Werte wie Arbeit, Libertas, Freundschaft, Humanität und Menschenwürde, Concordia, Conscientia, Consilium, Cura (Sorge und ordnende Kraft), Solidarität, Iustum bellum, Moderatio, Officium, Pietas, Pax (Frieden als gesicherter Rechtszustand), Urbanitas, Vorfahren, Virtus, nicht zu vergessen Leges, Iura, Iudicia, Tranquillitas, Securitas, um einige zu nennen. All diese schönen Werte werden nicht automatisch durch den Markt erzeugt. Der Markt allein generiert weder Solidarität noch Subsidiarität. Politik muß Macht dafür mobilisieren, damit sich die Renaissance pluralistischer Paidèia durchsetzt. Sonst wird der Einfluß ressourcenreicher, quasi-staatskirchlich privilegierter Religionen auf Politik und Gesellschaft unverhältnismäßig zunehmen. Tolerant, nicht indifferent zielt Paidèia weder auf Aleatorik, noch auf Leitkultur oder was Nationalkulturelles, setzt jedoch pluralitätsfreundliche Nationen voraus. Regional und intergouvernemental läßt sich mit Paidèia in Europa Staat machen. Wie eine unerkannte Kulturmacht oder ein ignoriertes Superstrat gestaltet Paidèia Europa mit, weit weniger pompös als die psalmodierende Polittheologie.

 

Und heute? Die in Europa bildungsgeschichtlich aufzählbaren, alteuropäisch indogermanischen, keltischen, skandinavischen oder slawischen Religionen, gleichermaßen wie die drei großen, in Europa heimisch gewordenen, orientalisch-mediterranen, monotheistischen Mysterienreligionen mit ihren zahlreichen Derivaten und definitiven oder verschleierten Absolutheitsansprüchen spielen in zeitgenössischen, westlichen Bildungs-Curricula, z.B. zur Medienpädagogik und Politisch-Rhetorischen Kommunikation keine wirklich tragenden Rollen mehr. Aus religiösen Posaunen sind eher Bratschenstimmen geworden. Und trotz aufwendigem Verlautbarungsjournalismus beim abgelehnten EU-Verfassungsvertrag von 2004 spielte der vormals engagiert diskutierte „Gottesbezug“ eine nachhinkende, projektive Optionsrolle in seiner Präambel (C 310/3). Mit übernommen in den Vertrag von Lissabon 2007 (C 306/10), der als völkerrechtlicher Vertrag seit 1.12.2009 in Kraft getreten ist.
Was de facto bleibt, ist eine höfliche, aber sehr weit ausholende Referenz aufs facettenreiche „kulturelle, religiöse und humanistische“ Erbe Europas, aber eben keine völkerrechtsvertraglich abgesicherte Prädominanz der christlich-jüdischen Traditionslinien im Rahmen der EU, weder ein explizit singulärer Gottesbezug noch ein Götter-Bezug.

Im Wortlaut:

SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben“(Amtsblatt der EU, 17.12.2007, C 306/10 DE).
Was im Einklang steht mit den detaillierten Antidiskriminierungsformeln im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art.10 und Art.18-25 (AEU-Vertrag). Nicht nur eine prätentiöse Invocatio dei, sondern schon eine scheinbar beiläufig mitformulierte, „diplomatischere“ Nominatio dei hätte zahlreiche Querschnittsaufgaben, die die EU bei all ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, verletzt, vereitelt oder ad absurdum geführt. Das vielzitierte „christliche Fundament Europas“ als Geltungsbedingung einer etwaigen europäischen Verfassung oder eines volkerrechtswirksam vergleichbaren Konstitutionsvertrags bleibt vorerst und wohl besser dauerhaft eine Illusion.
Die EU fußt auf keinerlei spezifizierter Polittheologie oder Theodizee.


EU
gemeinschaftliches, EU-mitgliedstaatliches Handeln oder supranationales oder internationales politisches Agieren, menschliche Kommunikation, intellektuelle und soziale Zeitkommunikation: Nichts davon bedarf göttlicher Zustimmung. Akzeptanz, Balance, Vernunft, Sachverstand, Vertrauen und Durchsichtigkeit, Rechtsstaatlichkeit, vertragskonformes Agieren sind schon viel eher vonnöten. Zudem ein differenziertes, faires, problemlösendes Zusammenspiel der Konzertierenden gemäß gemeinsam vereinbarter Partitur. Verhältnisse von Spiritualität und Technologie werden in unserer Zeit ohnehin nicht als Kernfragen angesehen. Moderne, intellektuell und sozial verfaßte Paidèia hat anscheinend schon einen Primat gegenüber nationalkulturellen und monoreligiösen Menschenbildern und Identitätsorientierungen errungen, obgleich die Vielheit religiöser Traditionen und nationalkirchlicher Verehrungsformen teils folkloristisch, teils aus wohlbegründeter Toleranz respektiert wird. Die damit umschriebene, libertas-zentrierte Grundhaltung an praktisch-republikanischer Toleranz ließe sich in gewisser Hinsicht als ´neosymmachianisch` charakterisieren. Unabhängig davon, ob vielen Europäern, die eine vage, interreligiös-pagane, aber konstruktive, als neosymmachianisch dechiffrierbare Einstellungshaltung intuitiv vertreten, die zugrundeliegenden, neuplatonisch-synkretistischen Kerngedanken vertraut sind. Und unabhängig davon, ob Probleme der rhetorisch-systematischen oder systemontologischen Wahrheitsindifferenz in universaler, transzendentalhermeneutischer Hinsicht, tatsächlich von unsrer Lebenswelt aus im Hinblick auf konstruierbare, szientifisch explikable Kosmologien überhaupt lösbar sind.

Diese moderate, defensive bis resignative Attitüde greifen wir hier wieder auf. Deshalb verwerfen wir auch keine komprimiert und narrativ formulierten, „eingekapselt“ überlieferten Mythologien, die jeweils einer zeitgemäßen Explikation und konfigurationsontologischen Reformulierung bedürfen. Plurikulturell respektierende Identität wird als etwas Gutes, Realistisches, typisch Europäisches und Res-Publica-Angemessenes angesehen. Sogar im monarchischen, spätrömischen West-Reich waren einzelne Herrscher bemüht, sich mit tradierter Paidèia zu arrangieren.


Im Codex Theodosianus (des 5.Jahrhunderts n.Chr.) ist dies sogar von Kaiser Constantin († 22.5.337) klar überliefert. Betitelt DE LONGA CONSUETUDINE, wird aus einem von Kaiser Constantin erlassenem Edikt berichtet, das an Maximus [Aemilius?], praefectus praetorio Galliarum gerichtet ist. Darin schreibt Constantin verbindlich fest, daß es künftig darauf ankomme, die alten Sitten und Überlieferungen beharrlich zu pflegen. Und deswegen sollen die althergebrachten Einrichtungen (besagt: die tradierten, nichtchristlichen Einrichtungen und Kulte), soweit kein gravierendes öffentliches Interesse dagegensteht, kontinuierlich in Geltung bleiben. [Cod.Theod. 5,20,1: Venientium est temporum disciplina instare veteribus institutis. Ideoque cum nihil per causam publicam intervenit, quae diu servata sunt permanebunt.]

 

Civis Europaeus sum. Obzwar ich weiß, daß es ad hoc weder einen europäischen Bundesstaat noch ein EUnionsvolk im Framing einer EU-Verfassung gibt. Jener entscheidende, verfassungsgebende Schöpfungsakt eines europäischen Staatswesens, begründet durch das zutreffend definierte europäische Staatsvolk, läßt weiter auf sich warten. Weder pluralistische Paidèia allein, noch gar die politische Bildungsarbeit der parteinahen Stiftungen kann dies herbeiführen oder durch bloße Verhandlungs-verbindlichkeiten ersetzen. Mitbedingt durch gemeinsame Kulturanthropologie, Kommunikationspädagogik, Rhetoriktraditionen, Theorien- und Technikgeschichte bildet die stets upgradefähige europäische Paidèia den ostinaten Baß in Bildung, Pädagogik, Medienkommunikation und politischer Öffentlichkeit. Wenngleich sie vielfach unerwähnt oder unexpliziert bleibt. Europäische Paidèia ist gestaltungspluralistisch, rationalenzyklopädisch, aber nicht wertfrei komponiert und rafft nicht bloß omnia ex omnibus zusammen. Paidèia ist kein additiv konzeptionsloses Multikulti, dennoch nicht nationalkulturell, innerhalb Europas eher regionenübergreifend und transnationalkulturell.

 

Wogegen die Multikulti-Ideologie, die nur eine vorrangige Reflexionsbestimmung, die Verschiedenheit, ein zweistelliges Prädikat mit äußerlichen Momenten favorisiert, einerseits als linguistischer wie kultureller Relativismus (Silva 2013), andererseits als eher barbarisierende und dissoziierende Dekulturationsstrategie mehr oder weniger abzulehnen ist. Trotz manch intelligenter Pro-Argumentation (z.B. Lugones 2000, Scuzzarello 2015). Die Multikulti-Ideologie stellt einen egalitär-quantitativen, funktionalen wie kommunikativen Radikalismus dar. Sie ist eine kollektivistische Ideologie und verhält sich mengentheoretisch; sie ist keinesfalls mit pluralistischer Paidèia und dem typisch europäischen Bejahen von Individualität und objektiver Realität gleichzusetzen. Die Multikulti-Ideologie setzt zwar Gleichheit und Ungleichheit neben Identität, Differenz und numerischer Konkretheit voraus, bezieht sich aber nicht plausibel darauf. Die Multikulti-Ideologie expliziert nicht, wie die vielen Verbindungen zwischen Verschiedenheiten, z.B. zwischen 7151 Sprachen (vgl. z.B. Ethnologue 2022) oder auch nur zwischen den 200 meistgesprochenen Sprachen zu bestimmen, zu konkretisieren und charakterisieren sind, selbstverständlich auch interkulturell Identitätsstiftendes, nicht Destabilisierendes, zudem Gegensätzliches oder Widersprüchliches daran. Die Multikulti-Ideologie radikalisiert und vereinseitigt eine einzige reflexionslogische Kategorie – die Verschiedenartigkeit – und redet abstrakt. Multikulti müßte jedoch zwingend mehrere Anwendungskriterien, berufsorientierte, fremdsprachendidaktische und lernpsychologische, sprachkontaktbasierende, intereferenzlinguistische, humankommunikationswissenschaftliche,  usw.  auf jede Menge komplex zusammengesetzter Realverhältnisse beinhalten.

 

Welche Ganzheit will Multikulti konstruieren? Was seltsam homophon-gleichförmig Pseudodiverses? Alles gleichförmig ohne Ungleichheiten? Alles ohne konstituierende Asymmetrien, ohne unterschiedliche, ja konträre Begabungen? Alles mit möglichst wenig Individualität, Kontrapunktik oder Polyphonie. Eine Avantgarde soll es möglichst nirgendwo mehr geben dürfen. Auch die annähernd dreitausend Jahre im europäisch-mediterranen Kultur-, Wirtschafts- und Kommunikationsraum sich entfaltende Intellektuelle Kommunikation, seit alters her universal ausgerichtet, im Unterschied zur lokal und regional manifestierten Sozialkommunikation, dürfte in the long run der Cancel Culture des Multikulti-Kollektivismus zum Opfer fallen. Die reflexionslogisch sinnvolle Kategorie der Verschiedenheit bzw. Verschiedenartigkeit wird additiv radikalisiert und das quantitativ resultierende Konglomerat zur höchsten Kategorie, zum wirklichen Gott hochstilisiert. Populärsoziologische Kategorien haben sich in der Interkulturellen Kommunikationsforschung, aber auch in der Interferenzlinguistik breit etabliert und methodologisch ausdifferenziertere Ansätze, die z.B. die Phasenverschobenheiten von Speech Analysis auf mehreren Repräsentationsniveaus angemessener erfassen und bearbeiten können, verdrängt. Im Vordergrund dominieren eher biegsame, nicht selten ideologisch motivierte Gruppenbegriffe, bisweilen begleitet von einer expliziten Verteidigung des Kollektivismus (vgl. Cindy Holder 2000). Von Staatsvölkern ist in der Öffentlichen Kommunikation kaum noch die Rede. Frei geborene, plurikulturell lebende Europäer in eine formlose Masse desorientierter Globalisierungssklaven zu verwandeln, dürfte jedoch kaum im erkennbaren Interesse der meisten Menschen in Europa liegen. Mengentheoretisch deskriptives Multikulti mit Vollkasko-Mentalität schaut aus wie ein Ungeheuer einer in die menschliche Kommunikation transponierten Irrlehre. Von daher eignet sich Multikulti nicht als kulturübergreifende, seriöse Rahmenkategorie, weder für Europa, noch für die EU.

 

Vom derzeitigen Status quo der EU wäre angemessen aktualisierte Paidèia sicher nicht auf einen Streich herzuleiten. Gewiß läßt sich Paidèia sinngemäß als Rahmenkategorie in der Präambel zum Vertrag von Lissabon und in vielerlei EU-Querschnittsaufgaben wiedererkennen und konstruktiv zuordnen, implizit. Zwingend ist es nicht, aber im Dreitausend-Jahre-Kontext Europas sinnvoll. EU-Europa ist auf eine heterogene, konkurrenziell-komplementäre Res-publica-Gemeinschaft hingeordnet, die in der Lage ist, konfligierende, konträre, sogar inkommensurable Überzeugungen, Religionen und Wertvorstellungen auszubalancieren, ohne dabei unterzugehen. Krisenbewältigung funktioniert auch, weil die EU kein irreparabel verbürokratisierter Zentralstaat, auch keine supranational entgrenzte und verschleierte Tyrannis, eben keine „EUdSSR“ ist. Obgleich Grauzonen politischer Legitimität, diverse Korruptionsgeschwulste, neuerdings sogar strangulierte Meinungsfreiheit zulasten des informationellen Selbstbestimmungsrechts der EU-Bürger und zum Gaudium fragwürdig legitimierter EU-Appatschiks, sowie etliche andere, fragwürdig delegitimierend herbeigetrickste EU-Verbindlichkeiten kaum zu verkennen sind. Dort wo es eingeübte, praktizierte pluralistische Paidèia und tatsächliche Partizipationschancen gibt, funktionierende, nicht nur formalisierte Pebiszit-Verfahren (Bürgerentscheide), werden weniger Opponenten und Repräsentanzkommunikatoren bei fragmentarisch und problematisch legitimierten Ad-hoc-Konfrontationen zusammenstoßen.

 

Seit der Antike bejaht Paidèia prinzipiell die Andersheit und Originalität des Andern und akzeptiert das Entwicklungspotenzial von Individualität, mit wieviel prekären Ausnahmen auch immer. Ob sie als Heilmittel gegen Invasoren, Ochlokratie (J.P. Gálvez 2017) oder gar als Rahmenkategorie gegen barbarische Rebellen betrachtet werden kann, steht dahin. Individualismus oder Kollektivismus? Für Europäer ist diese Frage nicht wegdistinguierbar (Lásźló 1963/65, Fritzhand/Petrowicz 1980). Paidèia erzieht zur Skepsis gegenüber simplen politischen Bandwagon-Effekten. Krethi und Plethi wollen stets auf der Siegerseite der Politischen Kommunikation stehen und sind meistens bereit, allerlei Ritualschlachtungen dafür in Kauf zu nehmen. Falsch wäre es zu leugnen, daß einflußreiche Gegner der pluralistischen Paideia existieren, z.B.: Teile der Administrations- und Funktionseliten, Feudal-Adel und zuzuordnende Monarchisten, Territorialnationalisten und Volksgruppen-Verächter, demokratisch nicht-legitimierte, usurpatorische Gremien und Kontaktgruppen, mafieske Akteure und Verbrechergruppen, Anarchisten, Zentralisten, Terroristen, nicht zuletzt auch staatskirchliche Protagonisten. Europäische Staaten und Staatsgebilde, auch die EU, sollten keine Konkordate bzw. privilegierende Verträge mit Religionsgemeinschaften abschließen dürfen. „Jeder (soll) nach seiner Façon Selich werden“, wie der Preußenkönig Friedrich II. im Jahr 1740 feststellte.

 

Schubweise entwickelt sich EU-Europa als rationale menschliche Gründung; sie basiert auf Staatsverträgen. Als wertgebundene Ordnung mit Defiziten, konfliktbejahend und kooperativ, trotz aller Krisenrhetorik. Ohne humanitas, libertas, concordia, dignitas, verecundia, virtus und constantia bliebe diese Res publica Europaeorum sogar per consensum Europaeorum unerreichbar. Als zwischenstaatliches Gebilde von derzeit 27 Vaterländern einschließlich kolonialzeitbedingter überseeischer Hoheitsgebiete ist die EU grob skizzierbar: legitimiert ist sie degressiv-proportional mit signifikanten Demokratiedefiziten. Organisiert ist sie intergouvernemental und technokratisch-funktionalistisch. Alles andere als ein leicht vermittelbarer Kosmos. Kein originäres, sondern ein derivatives Völkerrechtssubjekt. Seine sogenannte Kompetenzkompetenz zur Gestaltung politisch-rechtlicher Zuständigkeiten verbleibt bis auf weiteres bei den die EU konstituierenden Mitgliedsländern, bei den derzeit 27 Nationalstaatsgebilden mit unterschiedlichem Demokratisierungsgrad. 6 konstitutionelle Monarchien sind noch in die EU eingebettet, nicht etwa von Gottesgnaden, sondern modern drapiert von Nationalverfassungsgnaden. Auch weiterhin ein operettenhafter, opulenter Ballast für die damit betroffenen, nationalstaatlichen EU-Mitspieler. Trotz dieses mehr als fragwürdigen systempolitischen Impacts nimmt die EU allmählich die Gestalt einer supranationalen Res-Publica-Gemeinschaft an.

 

Zweifel sind angebracht, ob das gutmenschlich verständliche Konzept der (aleatorisch-quantitativen?) Zivilgesellschaft und der „Zivilität“ des politisch-sozialen Handelns in Europa wirklich greift. Die Konzeption einer Zivilsocietät im Unterschied zur Res publica findet sich schon im „Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft“ von Jürgen Habermas (1962) mit Querverweis auf einen angeblich „klassischen Begriff“ der societas civilis nach Manfred Riedel: Aristotelestradition am Ausgang des 18.Jahrhunderts. Auch wenn man Traditionslinien, Fortschreibungen und Interpretationen basierend auf Aristoteles-Latinus und Aristoteles-Graecus beiseite läßt, dürfte das angreifbar sein. In weiteren Arbeiten wie „Zur Rolle von Zivilgesellschaft und politischer Öffentlichkeit“(1992), oder in „Hat die Demokratie noch eine epistemische Dimension? Empirische Forschung und normative Theorie“(2006) wird dem hergeleiteten Zivilgesellschaftskonzept eine sensationell aufklärerische Bedeutung beigemessen. Zwar läßt sich altgriech. koinōnia politikē im Hinblick auf Aristoteles/Politik,I,1252a in „eine Art von politischer Gemeinschaft“ übertragen, die man weiter umschreiben könnte mit „eine politische Gemeinschaft von Freien und Gleichen“ (d.h. von ausgewählten Bürgern: z.B. Hausherren). Eine politische Gemeinschaft mit synchronisierbaren Mentalitäten, Tugenden, Zielen und Glücksvorstellungen. Wobei es sich im Corpus Aristotelicum nicht um einen Fachbegriff handelt, sondern um ein zustimmungsfähiges Aufzeigen von Aspekten des praktischen Lebensvollzugs. Im römischen Traditionsstrang ist Civilitas an staatsbürgerlich klar definierte Rechte gebunden. Diese Civilitas mit „Zivilität“ ins Gegenwartsdeutsche zu übertragen und einfach ein Integral oder irgendeine große, zivilgesellschaftlich organisierte oder versammelte Menge damit zu bezeichnen, das wäre nicht nur grotesk, sondern irreführend. Auch wenn das Bedeutungsfeld von Civilitas nicht fachjargonhaft eingrenzbar erscheint, bleibt es fest an den staatsbürgerlichen Rechtsrahmen gebunden. Gerade auch dann, wenn politische Öffentlichkeit, Staatskunst, staatsbürgerliche Angelegenheiten inbegriffen sind, oder ein vir civilis (politischer Redner) mit konkreter Rollenunion und appropriierter oder legitimierter Kommunikationsrepräsentanz agiert.

Heutige Begriffs-Konnotationen von Konzepten über „Zivilgesellschaft“ zielen jedoch auf anders gelagerte Zusammenhänge zur meinungs- und willensbildenden Rolle aller Bürger bei öffentlichen, überregionalen, nationalen, europäischen, internationalen bzw. transnationalen oder aggregatdemokratisch-transversalen Diskursen, um Einfluß auf institutionalisierte Entscheidungsabläufe zu gewinnen. Ins Erkenntnisinteresse gerät nicht nur unmittelbar wahrnehmbares Engagement, sondern humankommunikativ komplexe, cachierte, mehrfachvermittelte Aspektierungen, Dimensionierungen, Delegitimierungsfragen, Interrelationen, Segmentierungen, Rücksichten, Ressorts & Sparten von Public Communication.
Public Communication stellt aber kein festes Sozialgebilde dar. Darin geht es maßgeblich um rhetorisches Engagement & Repräsentanzkommunikation, wofür als ideengeschichtliche Anknüpfungskategorie die entscheidungsrelevant definierbare Res publica besser paßt als eine prekäre Amplifikation und Drechselei mit einem angeblich „klassischen“ Begriff von „Zivilgesellschaft“ als Sozialgebilde mit aufklärerisch-konsensualistischer Grundorientierung, aufgrund oder gar trotz erkennbar floatender und fragmentierend unsteter Publica.

 

Die derzeit eher mißachtete Paidèia verweist auf eine Aufklärungs- und Superstrat-Funktion in Europa, asymmetrisch, institutionalisiert, individuell und selbstbestimmt, nicht en gros egalitär radikalisiert, sondern partikularisiert, gemeinwohl-orientiert und mit formalisierten Vertretungsmechanismen personal verantwortlich angewandt. Medientechnisch modifizierte und etappenweise neu justierte Verhältnisse von plebiszitärer und parlamentarischer Demokratie, Effizienz, Partizipation, Repräsentanz, Transparenz, Willensbildung, Durchführung und Controlling defizitärer Realisierungen, dies zählt zum normalen, europäischen Reformpotenzial. Postdemokratie? – gibt`s vielleicht woanders. Aber die permanente Aktualität des Prometheus-Mythos eignet sich gut als explikationsfähiger Anknüpfungspunkt. Zusammen mit europäischen Kardinaltugenden. Zu den heutigen, europäischen Paidèia-Tugenden zählt nicht zuletzt das Erlernen von Transfersprachen. Wie soll man denn sonst dem Kenntnismangel der vielen Völker übereinander abhelfen?

Ein nicht mehr dispensfähiges Sakrileg findet dort statt, wo eine herausgegriffene Sprache entrechtet oder eliminiert wird. Oder darüberhinaus die Sprachkommunikation, Literatur und Musik einer Volksgruppe verboten oder unter welchem Vorwand auch immer als obsolet eingestuft, unterdrückt und verächtlich gemacht werden


Lingua-franca-Kommunikation (Nickl 2007: 33) stellt einen weiteren, selektiven, wertsensitiven Zankapfel dar. Viele Europäer denken bei Lingua franca: damit ist eh bloß Global English gemeint. Behutsame bis massive Kritik am Global English wird seit Jahrzehnten versucht (prototypisch: Wolters 2015), bislang chancenlos. Unstrittigerweise weist Lingua-franca-Kommunikation eine gemeinschafts-konstituierende und gemeinschaftsfördernde Qualität in Europa auf. Aber welche Sprachen sollen in Europa oder auch nur innerhalb der EU als generelle Transfersprachen gelten und welche weniger? Bei ad hoc 24 EU-Amtssprachen innerhalb eines Verbunds von 27 nationalstaatlich souveränen EU-Mitgliedsstaaten ist Lingua-franca-Kommunikation notwendig, unausweichlich.

Was also wäre gegen einen europäischen Patriotismus, der sich global behaupten muß, einzuwenden? Die Einigung der Völker Europas und ihrer europarechtsfreundlichen Nationalakteure ist keine überkommene politische Idee des 20.Jahrhunderts. Warum soll die EU-Staatsbürgerschaft nicht bald die erste Staatsbürgerschaft werden? Was einen souveränen EU-Republikanischen Bundesstaat, also auf geeignete Weise die Transformation, Weiterentwicklung zu einem EU-Föderalstaat erfodert, bzw. unidealistisch avisiert, eine demokratisch-republikanisch-oligarchische Mischform eines föderalen und souveränen National-Europas impliziert, basierend auf gleichberechtigten, gleichwertigen EU-Staatsbürgern und staatsrechtlich konstitutiven EU-Regionen und Staatsvölkern. Herkömmliche aristokratische, monarchistische und nationalistische EU-Mitspieler müßten dezisive Souveränitätskomponenten dafür an eine solche EU-Föderation delegieren. Warum sollte man in diesem Zusammenhang nicht auch riskieren, von einer zeitgenössisch explikablen, attraktiven, modernen europäischen Reichsidee zu sprechen? Basierend auf EU-Bürgern, die ihre Abgeordneten, Senatoren, weiteren Mandatsträger und Richter allgemein, direkt, frei, geheim, gleichberechtigt wählen nach dem gleichwertigen Prinzip: One Man One Vote. Dergestalt gelänge es vielleicht, daß die Bürger der EU-Föderation tatsächlich die demokratisch-republikanischen Basis-Chefs dieser kalkulierbaren, souveränen EU-Föderation bleiben.

Und wieviele Bürokratie-Kohorten bzw. Regierungsebenen brauchen wir wirklich zwischen Gemeinden, Kreisstädten, Landkreisen, Kreisfreien Städten, Regierungsbezirken (in Bayern ein Relikt aus der Napoléon-Bonaparte-Zeit!), sowie den europäischen Regionen/Ländern/Freistaaten und der EU als oberster Obrigkeit? Mit wieviel vorinstallierten Regierungsebenen müssen EU-Bürger exhaustiv regiert werden? Reichen nicht vielleicht schon vier?, oder maximal fünf?, um EU-Bürger effektiv zu regieren? Und wieso soll die sogenannte EU-Staatsbürgerschaft nicht die Primärstaatsbürgerschaft werden? Oder soll diese abgeleitete EU-Staatsbürgerschaft wie bislang bloß als EU-bürokratisch-formale Ergänzung oder sagen wir als eine Art staatsbürgerschaftlicher Wurmfortsatz bei 27 oder bisweilen mehr oder weniger Nationalstaatsbürgerschaften ad Calendas Graecas mitfolgend „geduldet“ bleiben?

 


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Vorherige Versionen 
siehe MMN: Paideia, Medienpädagogik und Medienkontrolle, in: rudimenta rhetorica 2011: 116-174
und MMN 2012: Paidèia als Superstrat Europas oder Polittheologie statt Paidèia?
www.iablis.de/iablis_t/2012/nickl12.html

Eklektische Rhetorik

Orator, Kommunikator und Repräsentanzkommunikation

New Rhetoric, New Realism: the Rhetorical Turn?

Lingua-franca-Dependenz und Biolinguistisches Paradigma

Objektbereich ›Zɨdung‹: Versozialwissenschaftlichte Kommunikationswissenschaft oder weltbildvereinfachender Medienökonomismus?

Vom Godesberger Programm zum derangierten Deutschtum


Milutin Michael NICKL
Der Usus soll entscheiden
I. Zu Genussystem und Genderisierung im Gegenwartsdeutschen
II. Über drei Statements contra sowie pro Gender-Stern und Binnen-I

Egalisierungskampagnen zur semantischen Kongruenzherstellung von grammatischem Genus, humanbiologischem Genus und Social Gender basieren auf einer undurchführbaren Wissensform. Etliche Sprachen haben kein Genus. Viele nur zwei Genera. Didaktisch dominieren im Deutschen zweifellos Maskulin, Feminin und Neutrum. Doch bei der Schulweisheit in nominibus tria genera stehen bleiben zu wollen, wär nicht ratsam, wie der Rhetoriker Quintilian schon um 95 AD bemerkte. Es kommt durchaus auch mit auf diejenigen Nomina an, bei denen zwei oder alle Geschlechter gemeinsam vorkommen (Inst.Orat. I,4,23). Systematisch gesehen sind im Gegenwartsdeutschen (Contemporary Transnational German) fünf bis sechs grammatische Genera erkennbar und differenzierbar (Nickl 2021): Feminin, Maskulin, Commune, Neutrum, Epicoenum und ggf. Dubium oder Diversimodum. Die sprachdidaktisch hergeleitete und tradierte, germanistische 3-Genera-Doktrin fürs Gegenwartsdeutsche läßt sich nicht aufrechterhalten.

In Contemporary Transnational German (CTG) there is no biological and linguistically consistent congruency alongside of genders. Usually three genders are defined in German: masculine, feminine, and neuter. However, there is also a distinctive Common gender, and many Epicenes can be found in German as well. Moreover, an additional Dubium, Incertain or Diverse gender may be distinguishable among up to six genders (Nickl 2021). Word endings in and by themselves don`t reveal grammatical gender thoroughly within current German. In addition, you have to consider set theoretical aspects, intersections and certain propositional connectives. Different aspects of German nouns, selected distinctions and relations between gender inherence and grammatical German gender on the other hand are addressed here from a systematic point of view.
Key words
: gender inherence, noun gender, semantics, socio-gender perceptions,
up to six grammatical genders in Contemporary Transnational German (CTG):
masculine, feminine, commune, neuter, epicene, and dubium/incertain or diverse.  

Und wie steht es um Binnen-I und Diversitäts-Asterisk?
Das Binnen-I in Anredeformen und Paarform-Wortkreuzungen erscheint wortbildungskonform: es generiert je ein gemeinschaftliches, feminin+maskulin zusammenfassendes Genus Commune, wenngleich verkompliziert. Der Diversitäts-Asterisk als Solidaritätszeichen evoziert jeweils ein semantisch motiviertes Genus Dubium oder Diversimodum. Gendergap und Genderstern implizieren einen globalen Geltungsanspruch, der sich uneingeschränkt auf Humankommunikation in allen lebenden, natürlichen Sprachen bezieht, nicht nur aufs Gegenwartsdeutsche.
Mehr dazu weiter unten in
II
:  Über drei Statements contra sowie pro Gender-Stern und Binnen-I
      (enthält kritische Aspekte zur DGPuK-Diskussion)

I. Zu Genus-System, Genusinhärenz und
Genderisierung im Gegenwartsdeutschen


Angesichts des Aprioris der Argumentation in Kommunikationsgemeinschaften (Apel 1973/II) gehen wir davon aus, daß eine strenge Trennung von Grammatik, Critical Thinking und Intellekt, Sprachlogik und Rhetorik in der öffentlichen Sprach- und Popularkommunikation weder in bildungsgeschichtlichen Interpretationssträngen aufrecht zu erhalten, noch in vielen aktuellen Forschungsdesigns analytisch-praktisch sinnvoll ist (Davidson 1953, Roy 1999, Vance 2008; generell im Kontext angloamerikanischer wie europäischer Rhetoriksysteme und zuzuordnender Journals & Textbooks, siehe AILACT, RSA, RSE, NCA/SCA). Eine intelligible, plausible, traditionelle europäische Errungenschaft, woran wir anknüpfen. Sie findet sich z.B. in der weit verbreiteten Wissenschaftslehre des Robert Kilwardby um 1245/50 (ed. Judy 1976). Auch wurde die Interrelation bzw. der Konnex von Grammatikalität und Sprachlogik noch Mitte des 19.Jahrhunderts als evident akzeptiert (F.A. Trendelenburg 1846: 33) und darauf insistiert, „dass die logischen Kategorien zunächst einen grammatischen Ursprung haben und dass sich der grammatische Leitfaden durch ihre Anwendung durchzieht„.
Zu Genussystem und Genusinhärenz personenbezogener Nomina (Nickl 2021), bereits etablierten und okkasionell-transitorischen Neologismen vorgetragen werden ausgewählte Aspekte und ausschlaggebende Argumente, soweit sie angewandt-linguistisch, germanistisch-interkulturell und kommunikationswissenschaftlich von Belang sind.



Eine kommunikationssoziologische oder kommunikationspolitische Grammatik der deutschen Gegenwartssprache, grammatisch und sprachpragmatisch kongruent erstellt mit sozialwissenschaftlichem Methoden-Tableau, existiert nicht. Mit areallinguistisch verzweigtem Inventar an dialektgeprägten Formen der Sprachkompetenz und Performanz (jeweils mit spezieller Grammatik, Soziophonetik, Semantik, Pragmatik) samt ‚recurrent arrangements of form and meaning‘, polylektaler Sprecher-Hörer-Kompetenz, rhetorischer Interaktions-, Kontext- und Standardsituationstheorie, Generationentypik, Rollen-Variabilität, Soziolekt- und Sprechakttypik, austariertem Relationsgefüge zwischen rhetorischen Repräsentations- und Textdomänen, konkretisiert hinsichtlich idiolektaler Kommunikatorperformanz, müßte eine graduell offene, logisch-mehrwertige, für sozialkommunikative und politische Phänomene passende, zuordnungstheoretisch bizarre und komplexe Grammatik riesige Ausmaße aufweisen und zig Bände umfassen. Auch eine Gewerkschaftsgrammatik des Gegenwartsdeutschen gibt es nicht. Und wie man es auch dreht und wendet: manche Bukof-„Vorschläge“ basieren auf einem kommunikationsstrategisch mehr oder weniger polarisierend motivierten Funktionärsjargon, stammen also nicht direkt aus der Umgangssprache und sind nicht exklusiv aus einem Grammatiksystem-Zusammenhang der hochsprachlich entwickelten, deutschen Gegenwartssprache evaluierbar.

Befremdend und desinformiert wirkt in diesem Kontext die eher feministisch inspirierte Bekämpfung des gemeinschaftlichen, generell feminin+maskulin übergreifenden Genus Commune, das im Gegenwartsdeutsch oft vereinseitigt und irreführend als genuin generisches Maskulin (?!) dargestellt und fragwürdig charakterisiert wird. Denn die Genusinhärenz des im Gegenwartsdeutschen faktisch existierenden Gemeinschaftsgenus wird dadurch nur fragmentarisch, insgesamt mißverständlich bezeichnet und mehr oder weniger desavouiert. Eine distributionsgrammatisch argumentierende, sprachdiachronisch informierte, traditionelle Verteidigung des generischen Maskulins stammt von Peter Eisenberg 2018, et passim. Sein Standpunkt läßt sich deskriptionslinguistisch vertreten.

Angesichts der sozialkommunikativen Sprach- und Sprechdatenlage komme ich bei der Einschätzung generischer „Maskulin“-Kandidaten zu einem anderen Ergebnis: Auf die äußerliche, symbolsprachlich alphabetisierte, scheinbar formale Maskulin-Ähnlichkeit von /-er/, normalerweise ungespannt und leicht verdumpft gesprochen [~ɐ] im Suffix bzw. in der Flexionsendung innerhalb von schriftsprachlich aufbereiteten, transliterierten Textsorten kommt es dabei aus angewandt-linguistischer und kommunikatonswissenschaftlicher Fachsicht nicht entscheidungsrelevant an. Auch nicht auf die in der germanistischen Literatur verschiedentlich kursierende, monophonematische Deutung von Endsilben-Diphthongen, die wir hier nicht gesondert vorführen brauchen. Ohne die Belesenheit und Deskriptionskompetenz von Philologen in Abrede zu stellen, bleibt die Bezeichnungsevidenz fürs hier in Rede stehende, feminin+maskulin gemeinschaftliche Designatum, für beide, feminin+maskulin kongruent zusammengefaßten Teilmengen hinsichtlich dieser zweigliedrigen Wortgruppe „generisches Maskulin“ fragwürdig, sachreferentiell ungenau, inakkurat, mißverständlich bis obsolet, weil nicht beide personenrelationale Teilmengen damit gezielt angesprochen werden. Das sogenannte „generische Maskulin“ adressiert vorrangig Maskulina, transportiert eine mengentheoretisch wie sprachlogisch mangelhafte Bezeichnungsevidenz und paßt schon seit Mitte des 20. Jahrhunderts nicht mehr in die Sprach- und Sozialkommunikation deutschsprachiger Länder.

Definitorisch läßt sich das Commune umgrenzen: Wenn mindestens zwei echte, definite, genusungleiche, personenrelationale Teilmengen, feminin+maskulin, sprachlogisch wahr, semantisch-pragmatisch kongruent und propositional stimmig solch einem Substantiv zuzuordnen sind, dann paßt fürs zuzuweisende Genus die Bezeichnung Genus Commune, zutreffenderweise. Fürs Commune muß eine Korrespondenztheorie der Wahrheit applizierbar sein. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um disjunkte Mengen.
Das Commune umgreift beide personenrelationale Teilmengen integrativ und zwar gleichrangig. (Nickl 2021: 63). Es weist in sich keine Hierarchie auf. Niemand wird im Commune humanbiologisch ex negativo taxiert, nur additiv. Von der jeweils integrierten Personenmenge her gesehen (und etwaige psycholinguistische Priming-Effekte beiseite gelassen), verhält sich das Commune mengentheoretisch, summarisch sexuskombinatorisch, bzw. sexusübergreifend. Die im Commune integrierten personenrelationalen Teilmengen werden einfach als verschiedenartig angesehen. Dementsprechend werden sie mit der Genus-Kategorie des Commune nicht mit reflexionslogischem Aufwand näher in ihrer Identität, Differenz, oder im Hinblick auf etwaige Gegensätzlichkeiten oder Widersprüche aspektiert oder gar charakterisiert.
Sondern nur additiv und mengentheoretisch als Verschiedenartige umfaßt
:
Die Drei von der Tankstelle, die drei Personen.
Im Singular: die Person.

Wobei die Genuszuweisung im Singular selbstverständlich optional bleibt.
Im Falle von „die Person“ {m/w/d} – unabhängig davon, was empirisch-humanbiologisch oder sozialkognitiv zutrifft – läßt sich im Rahmen der Grammatikalität des Gegenwartsdeutschen sowohl für Commune wie für Femininum argumentieren. Die Genus-Zuweisung Commune scheint mir die aussagenlogisch und grammatisch einfachste, kohärent positive und deshalb überzeugendste zu sein.


Probiert man demgegenüber doch erst mal aus, der Drei-Genera-Doktrin via DUDEN-Grammatik (2016: p.157/158) zu folgen, dann müßte man deren Ratio loquendi hinsichtlich personenbezogener Genus-Zuweisung beim herausgegriffenen Beispiel von „die Person“ etwa so reformulieren:
die Person ist feminin, sexusindifferent, simultan sexusunspezifisch bzw. gleichzeitig geschlechtsneutral (?!).
Womit ein sprachlogisches wie sozialkommunikatives Skandalon fabriziert wird. Es resultiert aus dem fürs Gegenwartsdeutsche unzureichenden Sortiment der pauschal übernommenen, ebenso kollegial wie unüberprüft weitergereichten, normativ-präskriptiv vorinstallierten Drei-Genera-Dokrin, die permanent als plausibel angepriesen wird und im vorliegenden Fall schlicht auf einem sprachlogisch kuriosen Trugschluß basiert:
die Person“ = feminin = geschlechtsneutral (!?).-
Okay, da bleib ich lieber Dissident.

 

Wollte man stattdessen aus ideologischen Gründen von zwei disjunkten Mengen sprechen, müßten zwei generische Genera, ein generisches oder evtl. venerisches Feminin und ein generisches Maskulin postuliert werden, was u.a. auch im Falle von „Hebamme“ unhaltbar erscheint. Die Erwägung „zwei disjunkte Mengen“ bei männlichen und weiblichen Hebammen führt auf den Holzweg eines grammatisch ungesicherten Epicoenons, solange im Sprachusus „der* Hebamme“ als irregulär empfunden wird; von der Wortbildung her wäre zwar „der Hebammerich“ scherzhaft möglich, klänge aber wohl etwas despektierlich. Gemäß § 3 (2) HebG gilt die Berufsbezeichnung „Hebamme“ für alle Berufsangehörigen. Eine männliche Hebamme gehört zum Kreis der Hebammen-Berufsangehörigen und bleibt im Singular die bzw. eine Hebamme. In der Flexionsendung <e> wird ein kurzer, offener, unbetonter, relativ ungespannter Zentralvokal artikuliert, ein allophonischer Gleitaut, ein Schwa [ə], das im Nhd. keinen Phonemstatus hat, jedoch je nach Sprechsituation und Sprechertypik die „Färbung“ oder Nähe zu so gut wie allen möglichen kurz-offen-unbetonten und ungespannten Vokalen oder Umlauten, approximativ auch von <ä> [⁠ɛ⁠] oder <ö> ​[œ] annehmen kann. Erst durch das herbeizitierte Artikelwort <die> im Singular ließe sich nach deskriptiv-oberflächenlinguistischer Manier auf ein grammatisches Genus schließen. Leider gelingt ein solchermaßen fundiertes Schließen nicht immer täuschungsfrei. Genusinhärenz und Genuszuweisung haben sich bei die bzw. eine Hebamme im Usus der Sozial- und Sprachkommunikation gewandelt: vom ehemals exklusiven Femininum zum feminin+maskulin übergreifenden Genus Commune.

Mit oberflächenlinguistischen Flexionsendungs-Fixierungen und zusätzlich mobilisierten Artikelwörtern läßt sich eben nur ein Teil der Genusinhärenz- und Zuweisungsprobleme lösen. Die praktische Bedeutung der Deklinationstabellen und Flexionen in der DaF-Didaktik und fürn Schulbetrieb soll damit weder bagatellisiert noch überbewertet werden. Fragen der Genuszuweisung personenbezogener Substantive müssen nicht ausschließlich morphonologisch und wortsemantisch oder sprachstrukturell-synchron bedingt sein. In etlichen Fällen sind mengentheoretische sowie performanzgrammatische Kriterien der sprachlich-öffentlichen Kommunikation dafür entscheidungserheblich.
Daß Fragen der Genusfundierung, Genusinhärenz und Genussystematik im Nhd. nicht allein im vergangenen Jahrhundert ins Abseits glitten oder bis in unsere Zeit gerne schulmeisterlich gedrechselt [gəˈdʁɛksl̩t‘] vorgeführt werden, steht außer Frage. Was sicherlich auch etwas mit der Vorliebe für präparierte Ausgangsdaten zusammenhängt: „Wir ham das schon mal alphabetisiert für Sie vorbereitet!“ Hier: Präferenz für die normativ-präskriptiv optimierte Kanonische Form schriftsprachlicher Textsorten. Erfreulich, daß wenigstens in der gefälligen, saloppen Anredeform „Liebe Leute“ oder „Leute von heute“ keinerlei generisches Maskulin kaschiert oder maskiert daherkommt.

 


D
ie freieste Veranstaltung im Gegenwartsdeutschen heißt Wortbildung und nicht etwa Genderisierung. Beim Genus geht es zuallererst um Mengen, was der humanistische Rhetoriker Marius Nizolius erkannte (1553, lib.II cap.1) und lange danach sogar noch Leibniz 1670 beeindruckte. Doch kein sprachliches Terrain erscheint unsicherer als das Genus, wie der spanische Hellenist und Humanist Francisco de Vergara schon 1537 postuliert hatte. Gleichfalls gut im Trend liegt die Gender-Einschätzung von Greville Corbett 1991 mit “the most puzzling of the grammatical categories”.


Grammatische Genera von Substantiven sind nichts anderes als mengentheoretisch explikable Klassenarrangements, bei denen es erst in zweiter Linie und in soundsovielen Fällen zusätzlich auf bedeutungsdifferenzierende Aspektierungen, empirische Evidenzen, semantisch-pragmatische Kongruenz, Disambiguierung und motivierte Zuordnungsgewißheit ankommt. Manche Genera-Zuordnungen deutschsprachiger Substantiva muten arbiträr an, andere geglückt und wieder andere eher voluntaristisch-willkürlich.

 

Grammatikalität ist kein Gebetsteppich. Grammatisches Genus, humanbiologische Geschlechter und soziale Genus-Impressionen und Realitätskonstruktionen sind im Gegenwartsdeutschen nicht generell kongruent und cool zur Kenntnis zu nehmen. Einige wenige Beispiele für personenbezogene Substantive hierzu, um das vorgetragene Argument zu verdeutlichen, ohne dabei auf spezielle Wortbildungsaspekte wie Ableitungs- und Diminutivsuffixe etc. einzugehen:  
Pars pro toto: die Affenpockenleugner, die Backbencher, der Bitchmove, das Büblein, die Chinesen, das austragende Elternteil, die Expertengruppe, die Fans, die Follower, das Frauchen, die Gendergerechten, die Gesellschaft, die Geschwister, der Gott, die Gottheit, die Gurkentruppe, die bessere Hälfte, das Heer, die Hintermann-Mannschaft, die J6ties, die Jungfrau (auch für jungfräulich oder zölibatär lebender Mann), die Kanaille, die KEK-Kommission, das Kind, die Kindheit, das Kanonenfutter, die LGBT-Leute, die Logenmafia, die Lügenfakultät, das Mädel/Mädchen, das Mägdchen, die Mannigfaltigkeit, das Mannsbild, die Mannsperson, die Memme, das Matriarchat, das Mutterrecht, die Mundart-Band, der Mensch, die feixende woke Meute, die Normies, das Pack (schlägt sich und verträgt sich), die Paarungen (z.B. beim Schachturnier), die Polenlobby, die Props, die Schildwache, die Schildwacht, die ethnische Spaltung, das Töchterchen, die Truppe, der Vamp, die Vertretung, die Verwaltung, die Vorhut der Arbeiterklasse, das Weib, der Zwilling.


Abgesehen von einigen Ableitungssuffixen/Wortendungen und ausgewählten Personen- und Tierbezeichnungen sowie Sachgruppen gibt es kein hinreichend sicheres transformationsgrammatisches Regel-System, womit das Substantivgenus im Gegenwartsdeutschen in allen Fällen eindeutig zweifelsfrei oder widerspruchsfrei generiert werden kann. Optimistischere Auffassungen (z.B. Eisenberg 1989: 170) sollen nicht verschwiegen werden.
Weder durch die bisherige Grammatikographie, noch durch die Serie stattlicher Monografien über Sprachliche Zweifelsfälle, auch nicht auf der Folie von Korrektheitsvorschlägen in popularisierenden Leitfäden zu gendergerechtem Formulieren wurden die phonetischen, phonatorischen und prosodischen Artikulationsfragen gendergerecht akzentuierten Sprechens, oder die semantischen, sprachpragmatischen, syntaktischen Kongruenz- und Relationsprobleme sogenannter gendergerechter Wortbildungskreationen im Zusammenspiel mit gendergerecht alphabetisierter Sprachverwendung suffizient gelöst. Nach wie vor bewegen wir uns im Bereich des Erwägens, Meinens, Dafürhaltens und des Verkomplizierens, besagt auch: innerhalb heuristisch interessanter, epagogisch riskanter, kommunikationslinguistisch ambitionierter, interfachlich weit ausgreifender, hauptsächlich jedoch im Rahmen propädeutischer Wissensformen. Ausgefeilte, geschweige denn abgeschlossen durchkomponierte Theorien fehlen dazu.  

 

Affektneutral betrachtet wird in manch aktuellen Diskussionsbeiträgen die Genus-Festigkeit und Genus-Eindeutigkeit personenbezogener Substantiva, in diversen Fällen sicherlich nicht zuunrecht, beispielsweise aus LGBT-Blickwinkeln kritisch angegangen und in Frage gestellt. Und mit der Generierung von nicht-etablierten Nomen, Nominalkomposita oder Neologismen beantwortet, die verkomplizierenderweise z.B. ein Binnen-I aufweisen, oder durch angloamerikanischen Sprachkontakt befördert einen Binnengap oder ein mittiges Asterisk-Graphem beinhalten. Nicht die Genus-Fundierung schlechthin, wohl aber die Genus-Inhärenz etlicher gendersensitiv interessierender Nomina steht in Frage. Cui bono? Es mag noch so praktisch (gewesen) sein, althergebrachterweise und kulturtechnisch routiniert von 3 Genera im Deutschen auszugehen. Dahinter steckt natürlich das vermeintliche Bemühen, die Sache möglichst widerspruchsfrei zu halten. In der DaF-Didaktik und Grundschuldidaktik nach wie vor gut vertretbar – mit den bekannten deskriptiven Darstellungstechniken, um möglichst rasch und angemessen portioniert zu effektiven Fortschritten in der Lehrvermittlung zu kommen. In der öffentlich-aktuellen Sozialkommunikation und angesichts des vergleichsweise gut sortierten Genus-Inventars im Nhd. reicht das nicht aus. Genausowenig wie eine allzu fixe, semantisch verbrämte oder sexualisierende Suffix-Interpretation. 

Exemplarischer Schulmeister-Spruch (Duden-Grammatik 2005: 153, 2009: 152, 2016: 156): „im Deutschen gibt es drei Genera: Maskulinum, Feminum und Neutrum“. Gemäß Duden-Selbstverständnis die ‚maßgebliche‘ Auffassung und longe lateque vorgeführte Genera-Darstellung. Von der Hochschulgermanistik routiniert wiedergekäut, im Bildungssystem weitverbreitet und doktrinär didaktisiert, kann sich auf solch spröder Folie freilich weder ein sprachkommunikativ suffizientes, noch ein sozialkommunikativ flexibles Genus-Bewußtsein, geschweige denn ein ausbalancierbares, facettenreiches, kommunikationspragmatisch akzeptables Gender-Problembewußtsein bilden.

 

Übrigens dürfte die drastische Reduktion auf 3 Genera im Deutschen wohl kaum aus der verwickelten Entwicklungsphasen-, Sprachkontakt- und Transferenz-Analyse historisch nachgestalteter Sprachstufen des Deutschen mit seinen Nachbarsprachen stammen. Fraglich bleibt ebenso, ob sich die 3-Genera-Festsetzung des überregionalen Neuhochdeutschen aus der auffallend kreativen Grammatikographie des Mittelhochdeutschen (allzusehr optimierte Mhd.-Grammatik-Nachdichtungen auf fragiler, schmaler Datenbasis im 19.Jahrhundert) herauspräparieren läßt. Die Drei-Genera-Einteilung in deutschen Sprachstufen resultiert auch keinesfalls aus der über ein Jahrtausend andauernden, transfersprachlichen Latein-Dominanz (dann müßten es wenigstens 5 Genera sein), die man seit der Neuzeit, nicht etwa erst seit der Lingua Tertii Imperii, zu bekämpfen begann und seit Ende des 18.Jahrhunderts unverhohlen als „undeutsch“ brandmarkte. Eher schon könnte sie aus trüber Protagoras-Überlieferung im Corpus Aristotelicum (Rhetorik, Buch III, 1407b7-8: Protagoras` Unterteilung der Geschlechter der Nomen in männlich, weiblich und sächlich, ed. Rapp, WBG 2002: 137) herstammen.

Mutmaßlich (Hypothese) wurde diese aus zweiter Hand nach Protagoras referierte 3-Genera-Auffassung der deutschen Sprachlehre aufgepfropft, was etwas mit der Griechen-Begeisterung des 18./19.Jahrhunderts zu tun haben könnte. Einiges spricht dafür. Kausal beweisbar ist es nicht. Zwingend ist diese 3-Genera-Lehre im Gegenwartsdeutschen jedenfalls nicht. Systematisch gesehen läßt sich diese germanistisch adaptierte 3-Genera-Doktrin fürs Gegenwartsdeutsche nicht aufrechterhalten.

 

Weder das grammatische Femininum noch das Genus masculinum ist identisch mit dem Genus commune (allgemeines, generell feminin+maskulin übergreifend gemeinsames Genus, worin jeweils echte Teilmengen integriert sind, z.B. bei bestimmten Anredeformen oder Berufsbezeichnungen). Wie in den 1980ern in der DDR-Germanistik noch regulär angewandt: „Redaktionssekretär Ingrid Stahl“(Fleischer et al.1983, p.4; oder p.155: „Frau Professor Müller ist Prorektor für Forschung“).


Auch gemeinschaftliches Genus commune und Genus epicoenon (das zweigeschlechtige Genus: der die Azubi, der die Auszubildende, der die Betroffene, der das Bitcoin, der die Gemeinte, die der Geimpfte, der die Gendergerechte, die der Heide, der die Hindu, der das Kasperle, das der Mannequin, die der Ungeimpfte, der die Wahlberechtigte) sind nicht dasselbe. Beim Genus epicoenon ist jeweils semantisch kongruent und situationsspezifisch konkret zu disambiguieren, z.B. bei Heide namenkundlich oder geografisch oder religiös, aber eines trifft in der konkreten Sprech- oder Rezeptionssituation jeweils sicher zu, deshalb Epicoenon-Zuordnung. Demgegenüber sind im Genus commune die jeweils betreffenden, femininen plus maskulinen Referenzmengen schon stimmig integriert (Nickl 2021: 66). Davon abgesehen, weil gewisse Zweifel an der generellen Synonymität von Commune und Utrum bestehen, wird hier nicht auf den Utrum-Begriff zurückgegriffen.


Das Genus femininum
und das Genus masculinum repräsentieren grammatisch bestimmte, sprachkommunikative Mengen, Dimensionierungen sowie jeweils bestimmte Valenz-Verhältnisse. Wo Genus und Sexus parallel referieren oder motiviert sind, treten trivialerweise keine Rezeptionsprobleme auf:
die Chefin, die Galeristin, die Hausfrau, die Lebensabschnittsgefährtin, die Rokoko-Kokotte; der Deserteur, der Jungspund, der Meister vom Klappstuhl, der Müllmann.
2 Satzbeispiele:
… „Olga wußte nicht, daß ihr Mann eigentlich Ophthalmologe werden wollte.“
aber: … „Der RdR verhält sich abwartend.“

(Wer plädiert für Commune? Wer für Maskulin? Oder für beides?)



Offensichtlich folgen weder das grammatische Genus noch die realempirische Kommunikatorrepräsentanz im Satz einer ideologisch verdächtig angehauchten (marxistischen) Widerspiegelungstheorie, eher schon einer interpersonal erworbenen, intuitiven Zuordnungstheorie oder sozialkommunikativ entwickelten Casual Theory der Kongruenz. Aber selbst dort, wo beim Femininum und Maskulin jeweils kongruent sexussymmetrische, lexikalische Relationen vorgegeben sind, wäre der Schluß auf so etwas wie das Vorhandensein von fairer, gendergerechter Gleichberechtigung in gesellschaftspolitischer Hinsicht verfehlt. Auch dies dürfte unstrittig sein.

An egalitärer Flexionsendungs-Innovation geht bei der Genus-Generierung und Substantiv-Valenz (hier: Nomina agentis, patientis; Beziehungs-/Verwandtschafts-Bezeichnungen) in den nhd. Standardvarietäten leider relativ wenig. Durch das Genus femininum wird kein Teil des Universums feminin portioniert. Analog verhält es sich beim Maskulin, wodurch der Kosmos nicht etwa maskulin durchstrukturiert wird. Wobei sich die Genus-Flexionsendungen des deutschsprachigen Maskulins nicht immer auf Personen beziehen müssen (Kalk, Kern, Miner, Schraubenzieher, Seufzer, Schmerz).
…“Beim Satirologen rieselt der Kalk in den Gelenken“.

 

Und durchs grammatische Neutrum (grammatisch-relational heterogeschlechtig betrachtet: keines von beiden, neutral) wird ‚das Kind‘, ‚das Kleine‘, ‚das Kindchen‘ humanbiologisch nicht etwa als geschlechtsneutral diminuiert und definiert. Mit mangelnder Gendergerechtigkeit, zu benörgelnder Gendersensitivität oder blanker Gender-Ungerechtigkeit hat das wirklich nichts zu tun. Auch das Neutrum ist lediglich ein grammatisches Geschlecht.

Cave: Nicht nur femininmaskulin, auch communeneutrum stehen in grammatischer Genera-Opposition (commune: beide Mengen fem.+mask. zusammen – neutrum: keine/s von beiden), was in Genderisierungsdebatten oder betreffenden Streitgesprächen oft übergangen wird.
Das logisch mehrwertige Dubium bzw. Diversimodum oder Incertum kann Unsicheres, Unbestimmtes, Unwahrscheinliches, bis zu einem gewissen Grad Wahrscheinliches, Zweifelhaftes enthalten, incertum stricte dictum, bleibt aussagenlogisch fragwürdig, strittig, kann wahr oder kann falsch sein, erscheint bezüglich Genusinhärenz nur vage taxierbar. Es steht in Opposition zu den fest fixierbaren grammatischen Genera.

 

Commune, Epicoenum und Dubium oder Genus diversimodum sind komplexe grammatische Genera, die darstellungstechnisch kaum glatt und schneidig zelebrierbar sein dürften. Das Genera-Inventar der gesprochenen und geschriebenen deutschen Sprache sollte nicht unterschätzt werden. Derlei scheinbar leicht marginalisierbare Mini-Topics bedürfen einer kommunikationslinguistisch und sozialkommunikativ fairen und flexiblen, hinterfragbaren, umsichtigen Lehrvermittlung.

5 Genera im Gegenwartsdeutschen plus ein Genus dubium oder diversimodum (schwankendes, unbestimmtes, unsicheres, zweifelhaftes Genus: der das die Mündel, soweit die Zuordnung offen und unsicher bleibt), oder aber ein dezidiertes, en gros unbestimmtes Diversitätsgenus. In Anredeformen mit Gender-Asterisk-Infixgraphem „Kolleg*innen (z.B., wenn gemessen an der häufig vorgetragenen Forderung nach semantischer Kongruenz auch entsprechende humanbiologische Hermaphroditismus- oder Transgender-Voraussetzungen vorliegen könnten; dennoch braucht das beim Solidaritätssignal <*>, dem Sternchengraphem, gar nicht zutreffen). Beim polysemen Sternchengraphem=Solidaritätssignal <*> in einem substantivischen Anrede-Wortgebilde handelt es sich schlicht um eine zwischengeschaltete Werbebotschaft pro Diversität. Jedoch nicht auf typische Produktwerbung begrenzt, sondern mit generellem, grandios-globalem Geltungsanspruch in sprachlich-öffentlicher Symbolkommunikation. Womit nicht behauptet wird, dies sei im Gegenwartsdeutschen was Unzulässiges oder völlig Deplaciertes. In der nhd. Wortbildung geht fast alles, denn sie weist riesige Freiheitsgrade auf (verglichen mit Phonologie, Morphologie, Syntax und Textgrammatik). Festgehalten sei auch, daß dieses Sternchengraphem als Solidaritätssignal <*> einen anderen grammatischen Status aufweist, als sonstige grammatisch segmentierbare, von ihrer jeweiligen Umgebung diskriminierbare, mithin identifizierbare und effektiv zuordnungsfähige Redeteile (partes orationis). Grammatisch gesehen, wird mit dem Solidaritätsasterisk <*> ein ambitioniertes, ideologisch aufgerüstetes Indeklinabile in ein wie auch immer zusammengesetztes Wortgebilde oder eine pluralische Anredeform inkorporiert. Wodurch ein komplexes, mehrfach dimensioniertes, neologistisches Wortkonglomerat entsteht. Dessen pragmalogischer, semantischer und rhetorischer Impact ragt weit über die Grammatikalität des Gegenwartsdeutschen hinaus. Der Solidaritätsasterisk <*> ist nicht mit einem herkömmlichen sprechsprachlichen oder schriftsprachlichen Wortbildungsmorphem oder einer anderen, gebräuchlichen Wortbildungskomponente zu verwechseln. Was nichts Inferiores besagt. Für den hier interessierenden Fokus bleibt entscheidend, daß aus einem substantivischen Anrede-Wortgebilde, das mit dem mittig situierten, simultan verkomplizierten <*> Sternchengraphem=Solidaritätssignal bestückt wurde, ein Genus dubium/diversimodum/incertum resultiert, das einer fairen, kritischen, gendersensitiven und wohl schon ziemlich zeitkonsumierenden Didaktisierung bedarf.


Abgesehen davon läßt sich ein klassisches, grammatisches Dubium oft schon am pluralischen Wir-Personalpronomen ablesen und nachvollziehen.
Ein pronominal fokussiertes Satzbeispiel dazu:
Daß wir [´wiˑɐ̯] uns vergriffen, war inbegriffen.
Besagt: unsichere, zweifelhafte [´wiˑɐ̯]-Genuszuordnung; welche und wieviele Diversitäts-Genera pronominal inkorporiert sind, erscheint unsicher, strittig, unbestimmt und oder zweifelhaft. Und das ist nicht nur etwas Exotisches im Deutschen.

Im Gegenwartsdeutschen (Contemporary German) wie im Lateinischen (klassische Latinität/Mittel- und Neulatein) lassen sich 6 grammatische Genera diskriminieren und identifizieren: drei feste und drei flexible. Womit nichts Neues geltend gemacht wird. Allerdings lassen sich Genusinhärenz und Genuszuordnung in etlichen Fällen nicht einfach aus Deklinationstabellen und hinzukomponierten Artikelwörtern oder Pronomen ablesen. Wir sollten die intensiven, nachhaltig wirkenden, diachronisch-linguistischen Transferenz- und Sprachkontaktphänomene des Mittellateinischen als Administrations-, Bildungs-, Diplomatie-, Wirtschafts- und Verkehrssprache des Mittelalters und der frühen Neuzeit aufs Mittel- und Frühneuhochdeutsche neben einflußreichen weiteren romanischen Sprachgruppen nicht bloß als ‚alte Zöpfe‘ marginalisieren, oder den seit der frühen Neuzeit herrührenden Kampf „gegen undeutsche Tendenzen“ quasi im neuen, progressiven Design weiterführen. Was keine Grammatik-Parallelität von Deutsch und Latein bedeutet. Aber beim Genera-Sujet der Substantive verhält es sich ähnlich.

 

6 Genera unterscheidet auch Thomas von Erfurt, der erste europaweit einflußreiche, deutschstämmige, konstruktivistische und modistische Grammatiktheoretiker mit einem gewissen Wissenschaftlichkeitsanspruch.
Wegen seiner Diasynthetik mit performanzgrammatischer Sprachproduktions- und Satzverstehenslehre würden wir ihn heute als Psycholinguisten bezeichnen. Im XVI. Kapitel seiner um 1300 angefertigten Modi Significandi noviter compilati differenziert er masculinum, foemininum, commune, neutrum, epicoenum und dubium; vgl. eine Pergamenthandschrift aus dem ersten Viertel des 14.Jhts, den Münchner Codex Clm 22294: folio 176 verso/Blatt-Rückseite und f. 177 recte/Blattvorderseite  (Nickl 2004: 239/240). Womit er an die stabilisierte Überlieferungslage der klassischen Latinität anknüpfte, vgl. die Darstellung Priscians (~ 500 bis zum Herrschaftsbeginn Justinians) im 5.Buch De Generibus seiner in Europa über tausend Jahre einflußreichen, 18 Buchrollen/Bücher umfassenden systematischen Grammatik. Zum Commune stellte Thomas Erfordiensis im XVI.Kap. seiner Modi Significandi fest. „Genus commune est, quod nec differt a masculino, nec a foeminino“. Diese ebenso simpel formulierte, wie kommunikationslinguistisch, mengentheoretisch und sprachlogisch interpretierbare Auffassung des Thomas von Erfurt dürfte auch heute in mancher Hinsicht aktueller, durchdachter und überzeugender erscheinen als die mE wohl doch etwas überschätzten, flexionsendungsfixierten Proponenten des „generischen Maskulins“.

Egalisierungskampagnen zur vermeintlichen Kongruenzherstellung von grammatischem Genus, humanbiologischem Genus und Social Gender basieren auf einer zwar genderfokussiert motivierten, gleichwohl undurchführbaren Wissensform. Beim grammatischen Genus geht es in erster Linie um Mengen, Referenzmengen, sachreferentielle Objektbereiche. Semantische und sprachpragmatische oder rhetorische Kongruenz mag sich hinzugesellen, muß aber nicht in jedem Fall. Notierbare Diakritika, Differenzzeichen, Grapheme, Signale, Suprasementalia oder Tendentiale und verschiedentlich applizierbare Solidarisierungszeichen gehören zunächst nicht zum Genus, bleiben freilich in gewisser Hinsicht optional. Why not? Noch gibt es keine Sprachpolizei. In der Transnational German Communication (Nickl 2007/13/16) entscheidet Usus. Was sich in der TGC durchsetzt, ist die Norm. Gilt für segmentierbare, bedeutungsrelevante, diskriminierbare und identifizierbare Features aller meßbaren, sprachkommunikativen Empirien der TGC.

 

Das Binnen-I in Anredeformen, anderen personenbezogenen Mehrzahlwörtern/Pluraliatantum, Mengenbezeichnungen oder auch in komprimierten, zu einem aus zusammengezogenen Paarformen gebildeten, komplexen Nomen, erscheint wortbildungsadäquat. Als Kurzform im Schrifttum dient es der Redundanzreduzierung, weist also über ein bloßes Quentchen Symbolsprachkosmetik hinaus und läßt sich in der Kanonischen Form, wie in Hypoformen des transnationalen Gegenwartsdeutschen problemlos einpassen: BitcoinerInnen, ModellierInnen, StudentInnen usw. usf.: von der Wortbildung her regulär. Wenngleich im Einzelfall manchmal bizarr anmutend: die GeimpftInnen. Beim pluralischen Genus commune von Mitglieder reformuliert zu MitgliederInnen wirkt das mit identischem Genus resultierende Wortprodukt zwar etwas gekünstelt, erscheint jedoch formal korrekt gebildet. Frei nach dem Motto: Warum einfach, wenn`s umständlich auch geht! Irgendeine emanzipatorische, soziotherapeutische oder gar antipatriarchalische Sprachstrategie lanciert auf einer Folie von geschlechtergerechtem Sprachgebrauch und garniert mit einer Portion gesellschaftspolitischer Sprengkraft kann ich darin – im Binnen-I befrachteten Genus Commune – nicht erkennen.

Anders verhält es sich mit dem Binnen-I in der Sprechsprache
,
phonatorisch bedingt und der suprasegmentalen Prosodie entsprechend: 
Beim Binnen-I wie allgemein beim [i] dominiert der zweite Formant, deshalb klingt es so hoch. Würde das Binnen-I beim Sprechen mit Emphatic Stress Pattern an der Silbengrenze vorm harten „I“-Einsatz bei „Innen“, also nach kurzer Häsitation (Verzögerung, temporaler Akzent) mit kurzer, stimmloser Phase, danach Knacklaut/Glottisschlag und VOT plus dynamischem Akzent (mit etwas erhöhter Lautstärke) artikuliert, dürfte wohl eine unfreiwillige Situationskomik entstehen. Was einer Verschlimmbesserung gleichkäme. Ob das dann zu mehr Gendergerechtigkeit beitragen könnte, ist zu bezweifeln.

In der gesprochenen gegenwartsdeutschen Sprache sollten die Paarformen lieber wie traditionell üblich, der Höflichkeit halber oder der Redesituation angepaßt vokativisch expandiert und genderfokussiert artikuliert werden: Entomologinnen und Entomologen, Feministinnen und Feministen, Friseurinnen (oder Friseusen/Frisösen) und Friseure, Gegnerinnen und Gegner, Genossinnen und Genossen, Greenpeacerinnen und Greenpeacer, Kanzlerinnen und Kanzler, Kommilitoninnen und Kommilitonen, Modelliererinnen und Modellierer, Pappenheimerinnen und Pappenheimer, Referendarinnen und Referendare, Reformatorinnen und Reformatoren, Schulmeisterinnen und Schulmeister, Spleißerinnen und Spleißer, Studentinnen und Studenten, Vampirinnen (?Vampirösen) und Vampire, Verbrecherinnen und Verbrecher, Virologinnen und Virologen. Kommunikativ ok. Auch wenn ein Quentchen Pleonasmus daraus resultiert: zwar ist das zuerst gesprochene, pluralische Nomen dieser Paarformen generisch eindeutig Genus femininum. Doch die nach der Kopula gesprochenen Anrede-Nomina bilden immer noch jeweils ein gemeinschaftliches Genus commune, worin ja feminin+maskulin traditionell-grammatisch zusammen repräsentiert sind. Ergo werden Frauen in diesen erweiterten Anrede-Paarformen eigentlich jeweils zweimal adressiert. Aber das macht nichts.  

 

Zum Herausstellungsmerkmal des Binnen-Asterisks:

Dieses sogenannte Gender-Asterisk-Infixgraphem <*> ist nicht selbstevident. Sondern sprachlogisch-mehrwertig, mehrdeutig, mißverständlich und nicht gerade unkompliziert gelagert. Der Genderstern, zumal das Gender-Asterisk-Infixgraphem <*> wird in der crossmedial vermittelten Microtargeting– und Meta-Mitteilungsperspektive als emanzipatorisch motiviertes Hervorhebungs- und Solidarisierungszeichen für mehr Gendergerechtigkeit bei humanbiologisch mutierender Sexualität (Transsexuelle, z.B. Trans-Athleten), aber auch bei sozial mutierender Sexus-Identität (Transgender-Personen, Transinter-Personen) von politischen Interessengruppen engagiert beworben (Gender-Diversität).

► Der polyseme Asterisk<*>Genderstern als Infixgraphem sollte pro Print oder Digitalisat definiert werden, um disambiguierbar zu sein. Grammatisch bedeutet und bewirkt dieses Infixgraphem auch eine gewisse Transgenderisierung oder Transsexualisierung ausgewählter, personenbezogener Mehrzahlwörter. Durch grammatisch-taxierende Verwendung einerseits, andererseits durch genderisierungspolitische und ideologisch aufgerüstete Überfrachtung des Asterisk-Infixgraphems <*> bei der pluralischen Substantivkonstitution wird jeweils ein artifizielles, wahrheitsindifferentes Dubium oder ein logisch-mehrwertiges Genus Diversimodum in jede dergestalt adressierte Wortbildung lanciert. Nicht nur ein mittig transponiertes Minimalsegment an zwischengeschalteter Werbung. Darüberhinaus bedeutet es eine wahrheitsindifferente Wortbildungsform, die Unsicheres, Unbestimmtes, Unwahrscheinliches, bis zu einem gewissen Grad Wahrscheinliches, Zweifelhaftes inkorporiert, nicht nur ein scheinbar harmloses, positives  Solidarisierungssignal. Sondern einen gesellschaftspolitisch weitreichenden, geradezu utopischen Geltungsanspruch.
Gendersternbestückte, solidaritätssymbolisch mit Asterisk-Infixgraphem <*> ausgestattete, appellative Anredeformen bleiben aussagenlogisch fragwürdig und strittig, können sowohl wahr wie simultan falsch sein, sind demzufolge wahrheitsindifferent und erscheinen bezüglich Genusinhärenz nicht exhaustiv darstellbar. Gendersternbestückte Anredeformen beziehen sich auf die Sprach-, Sozial- und Symbolkommunikation in sämtlichen lebenden, natürlichen Sprachen (weit über 7000, vgl. Gary Simons 2022 in Ethnologue, auch wenn die ermittelte Zahl 7154 fluktuiert und die 23 größten Sprachen von mehr als der Hälfte der Weltbevölkerung gesprochen werden). Dementsprechend motiviert beziehen sich gendersternbestückte, solidaritätssymbolisch mit Asterisk-Infixgraphem <*> ausgestattete Anredeformen en gros auf die Menschheit und appellieren abstraktiviert an die Humanität schlechthin.


Bisher wurde das Sternchen-Graphem in einigen disparaten, logisch voneinander unabhängigen Anwendungs- und Bedeutungsfeldern der Schriftsprache polysem gebraucht. Einerseits wird <*> synonym für ‚geb.‘/‘geboren am‘ benutzt. Manchmal taucht das Sternchen auch als Fußnotenzeichen auf. In der Fremdsprachendidaktik und Grammatik-Deskription steht das <*> nicht selten in warnender Affix- bzw. Präfix-Position vor irregulär gebildeten Phrasierungseinheiten, Redeteilen und Satz- oder Wortfragmenten. Zum andern ist es für Wort- oder Text-Korruptele, fragwürdig überlieferte oder falsche und verderbte Druckstellen gebräuchlich. Diesen Kontext reflektiert auch die Duden-Grammatik 2009, p.1246 worin der Asterisk beispielhaft „für nicht grammatischen Sprachgebrauch“ verwendet wird. Ebenso in der intelligenten Engelschen Dependenzgrammatik des Deutschen 2009, p.20: „* das Beispiel ist ungrammatisch“ und „(*) das Beispiel ist tendenziell ungrammatisch“; zudem auf p.467 (Asterisk als Hinweis auf fehlerhaften Sprachgebrauch und Grammatikverstoß). In der Duden-Grammatik 2016, p.1204 andererseits bedeutet das <*> eine „kurze Pause (bis max. 0,5 Sekunden)“. Jedenfalls erscheint das <*> als nicht ohne weiteres zuordnungssicheres, kommunikationspragmatisch gesehen relativ leicht mißverständliches, polysemes und tückisches Graphem.


Wie aber soll dieses Gender-Asterisk-Infix-Solidartätsgraphem <*>
in der gegenwartsdeutschen Silben- und Wortphonetik, in segmentierbaren Sätzen, satzwertigen Einheiten oder auf Connected Speech Level innerhalb von Argumentative Paragraphes, in makrosegmental zusammenhängenden Phrasierungseinheiten phonatorisch und prosodisch gesprochen werden? Wie und auf welch geeignete Weise soll dieses Gender-Asterisk-Infix- und Solidaritätsgraphem <
*>mit welchen sprechsprachlichen Akzentuierungs- und Ausdrucksmitteln paraphrasiert oder tatsächlich gesprochen werden?
Mit Glottal Stop/Knacklaut als bedeutungsdifferenzierendem neuen Phonem (bzw. dessen Allophon-Varianten) im Gegenwartsdeutschen? In Infix-Position mit minimaler aber verdeutlichender stimmloser Häsitation und daraufhin (via voice onset time) phasenverschobener oder doch simultan einsetzender Phonation? Die Promotoren und Verteidigerinnen dieses Gender-Asterisk-Infixes können diese Frage samt offenkundiger, sprechsprachlicher Realisationsschwierigkeiten bislang nicht suffizient beantworten.

 

Ohne maßgeschneiderte Wahrnehmungs- und Wirkungsforschung bzw. Begleitforschung zu Gendergerechtigkeitskampagnen läßt sich von diesem engagiert genderpolitisch inspirierten Asterisk-Input – dem Gender-Asterisk-Infix – innerhalb zusammenhängend generierter Paarformen nicht sagen, wie es in verschiedenen Populationssegmenten ankommt: ob als kognitiv-dissonanzprovokanter Funktionärsjargon, oder als Häsitationssymbol oder Gendergap<_>-Variante, Modeerscheinung, mißglückte Genderei, unfreiwillige Karikatur, LGBT-Propaganda, Stolpersignal oder tatsächlich als effektives Solidarisierungssignal pro Gender-Diversität? Die Kernfrage bleibt: wann und in welchem Setting erscheint das Asterisk-Infixgraphem <*> qua Diversitäts-Dubium bzw. Genus Diversimodum glaubwürdig und zutreffend? Generell wohl kaum, allenfalls in speziellen Kontexten/Umgebungen.

Alternativ das „m/w/d“: es ist im Plausibilitäts- und Rationaldiskurs erprobt, gut verständlich und wird hinzuformuliert, wenn`s erforderlich ist, so bei Stellenausschreibungen in passender Aufmerksamkeits- und Hervorhebungsposition:
Aushilfskraft für Editorials gesucht (m/w/d).


Ein genereller, inflationistischer Gebrauch des Gender-Asterisks in jedweder Anrede dürfte den erwünschten Signaleffekt als Solidarisierungs-Zeichen für mehr Gendergerechtigkeit bei mutierendem Genus überall dort ad absurdum führen, wo die humanbiologischen oder gendersozialen Diversitäts-Voraussetzungen für diesen Diversitäts-Asterisk als Geltungsanspruch, Herausstellungs- und Hervorhebungssymbol in Wahrheit gar nicht vorliegen. Ob`s dann noch glaubwürdig ausschaut?

 

Ad hoc ist vom Gender-Asterisk-Infixgraphem <*> als Diversitäts-Solidarisierungssignal in Paarform-Wortgebilden abzuraten, weil das Sexus-Egalisierungsproblem dadurch eher mißverständlich adressiert und nicht etwa dadurch gelöst wird, weder im gegenwartsdeutschen Schrifttum noch in der gesprochenen Sprache. Mehr als graphematische oder symbolsprachliche Kosmetik und ein evoziertes Diversitäts-Dubium wird durchs Gender-Asterisk-Infix nicht geleistet.
Genoss*innen, laßt die Tassen im Schrank!
Geliefert wird eine weitere Verkomplizierung.
Dementsprechend geht dieser Punkt d`accord mit der RdR-Stellungnahme vom 26.März 2021. Derzeit läßt sich kein ausreichend plausibler und stringenter Begründungsgang präsentieren, der nahelegen würde, diesen speziellen Asterisk als interessengruppenpolitisches Herausstellungs- und Hervorhebungssymbol gleich allen Sprachteilhaberinnen und Sprachteilhabern des transnationalen Gegenwartsdeutschen vorschreiben zu sollen. Was kein abschließendes Urteil insinuieren soll. Wenn sich das Gender-Asterisk-Infix im Usus durchsetzen sollte, könnte es zur Norm werden.


Exkurs: Am genusübergreifenden Indefinitpronomen „man“
läßt sich zeigen, daß es zur angemessenen Erfassung des adressierten Objektbereichs und dem bisherigen Scheitern von Alternativen bzw. Stellvertreter-Indefinitpronomen doch entscheidungserheblich um Mengen geht:

 „man„: Beim unflektierten Indefinitum „man handelt es sich um eine nominativisch und singuralisch gebrauchte Sammelbezeichnung, „indefinit hinsichtlich einer genauen Bestimmung der Anzahl und Individualität„(Erben 1980: 218 Nr.395). Es schaut aus wie ein Partikelwort, fungiert aber rhetorisch progredient (ohne emphatic stress, unbetont) und situationsspezifisch als Indefinitpronomen, gehört zu den Indeklinabilia, hat keinen obligaten Kasus. In den interpersonalen wie mehrfach medienvermittelten Gebrauchsvarianten geht es beim „man grammatisch zuallererst um Mengen, besagt natürlich Nonzero-Mengen. Für Indefinitpronomen erscheint sprachlogisch „der Eta-Operator, der Operator der indefiniten Deskription, charakteristisch“, stellten bereits die Grundzügler fest (Heidolph/Flämig/Motsch eds. 1981: 639). Auch U.Engel (2009 im Kap.5.6.8) definiert zuerst den Mengenbereich des unbestimmten „man. Eine feministisch durchgestylte Patriarchatstheorie an dieses unbestimmte Indefinitpronomen heranzutragen, um damit Unterdrückungssymbolik zu veranschaulichen, erscheint at best misleading. Aber wie steht es um ein evtl. Stellvertreter-Indefinitpronomen, falls es denn auf demselben Objektbereich referieren könnte?

 „man„/“frau„: Die alternativ intendierte, teils ironisch verwendete oder kokettierende Substituierung von „man [als unbestimmtes Fürwort für eine unbestimmte Personenmenge] durch „frauim Nominativ Singular von satzgliedwertigen Einheiten, mischgrammatisch akzeptabel gebildeten Sätzen oder entsprechenden Satzfragmenten rangiert im Gegenwartsdeutschen gleichfalls auf dem Level von Indefinitpronomen. Beim Lemma „man“ ist die doch weit entfernte, etymologische Nabelschnur zum althochdeutschen (~Mitte 8. bis ~Mitte 11.Jahrhundert) und altsächsischen, danach mittelhochdeutschen Maskulinum (noch im 14.Jht.) im Übergang vom Frühneuhochdeutschen zu den Sprach- und Sprechstufen des Neuhochdeutschen seit etwa einem halben Jahrtausend gekappt. Die conditio sine qua non fürs neuhochdeutsche Indefinitpronomen „man„. Welche die mengentheoretische Voraussetzung für das Funktionieren dieses Indefinitpronomens lieferte. Das neuhochdeutsche „man“ weist keine semantische Kongruenzpräferenz zu einer humanbiologisch oder durchs grammatische Genus bestimmten Menschengruppe auf. Deswegen kann es als unbestimmtes Indefinitpronomen fungieren. Im Gegensatz zum seit einiger Zeit in der sprachlich-öffentlichen Kommunikation alternativ angebotenen und von Partikularinteressen protegierten „frau„, wofür nicht zuletzt engagierte Feministinnen und Feministen vehement plädieren.

Das als Alternative offerierte Partikelwort „frau oder evtl. z.B. „fra„(?) könnte freilich nur dann indefinitpronominal verwendet werden, wenn die etymologisch-semantische Kongruenzverbindung zum Stammwort „Frau“ bzw. „Frauen“ wegfiele. Dann erst könnte es als ein unbestimmtes Fürwort für eine unbestimmte Personenmenge im Nominativ Singular, alternativ zu „man“ fungieren. Bislang jedoch vermochte das wortbildungsentsprechend und grammatisch regulär gebildete, aber semantisch selektiv und definit konstituierte Partikel „frau“ am grammatischen Status des Indefinitpronomens „man“ nicht effektiv zu rütteln.

Vor dem feministisch-weltanschaulichen Hintergrund wurde die ideologische Tragweite dieser „man„/“frau„-Substituierungsintention schon von H. Otmar Rümmer (2007: 78 f.) aus soziologischer Fachsicht kritisch charakterisiert. Ebenso die feministische Patriarchatstheorie (Rümmer, op.cit. p.33 ff.).-
Grammatisch, sprachproduktions- wie sprachverstehensangemessen erscheint nach wie vor Ulrich Engels konzise Bewertung plausibel: „Es ist nicht sinnvoll, man künstlich auf das männliche Geschlecht einzugrenzen und für weibliche Personen ein neues „Pronomen“ frau einzuführen (dem sich dann anstelle des ursprünglichen man noch ein geschlechtsneutrales mensch zuzugesellen hätte), nur weil man phonetisch an das Nomen Mann erinnert. Derlei Versuche verraten nicht nur geringe Vertrautheit mit den Regularitäten sprachlicher Veränderungen. sondern verwechseln auch auf ungeschickte Weise grammatisches Genus und biologischen Sexus“(2009: 376). In diesem Kontext überrascht es auch nicht, wenn im 2021er DUDEN-Bd.9, Sprachliche Zweifelsfälle / Das Wörterbuch für richtiges und gutes Deutsch, auf Seite 637 (dort Spalte 2, rechts unten) de facto eingeräumt wird: „Die neu gebildete Alternative frau hat jedoch keine geschlechtsneutrale Funktion gewonnen (…)“ q.e.d.


Skizze zum eklektisch humanwissenschaftlichen Standpunkt

Der hier vertretene, eklektisch humanwissenschaftliche Standpunkt knüpft an die organische Sprachauffassung und die Centrality of Cognition & Speech Communication an und behauptet nicht, für die deutschsprachige Kommunikations- und Publizistikwiss. in ihrer mediensoziologischen Gestalt repräsentativ zu sein.
Um dies grob zu umreißen, eine asketische Skizze: 
Sprachkommunikation als Teil der Human Communication (P.Watzlawick et al.1980) rangiert zwischen Anthropologie und Linguistik (Speechlanguage Production, Comprehension, Interpersonale und kaschierte Kommunikation, Journalistik, Rhetorik, Phonetik und kommunikationsrelevante Signalverarbeitung, Syllogistik, Suasion, Persuasion, Reasoning from Incomplete Knowledge). Auf den Kontext interfachlicher AILACT-, ARSTM- und NCA/SCA-bezogener Arbeiten, Journals und Textbooks wird verwiesen. Aus eklektischer, humankommunikationstheoretischer Sicht stellt Sprachkommunikation (W.S.Y.Wang ed.1982, Nickl 1983/88, 2011/14) einen intermediären Objektbereich der uneinheitlichen Kommunikationswissenschaften dar. Sprachkommunikation ist nicht exhaustiv darstellbar, sondern bleibt stets ergänzungsbedürftig, ist in den allermeisten Fällen logisch nicht binär verfaßt, demzufolge nicht widerspruchsfrei sondern mehrwertig konstituiert, mehrdeutig, phasenverschoben, redundant, bedarf der sinnbezogenen Respezifikation. Z.B. in der Makroprosodie rhetorischer Phrasierungseinheiten, worin kommunikatorspezifisch oszillierende und variierende Intensitätsstränge und Tonhöhen-Schichten miteinander verflochten und wahrnehmungsseitig sinnentsprechend zu respezifizieren und zuzuordnen sind. Viele Features und Segmente sind sinnbezogen oder sinnerheblich dechiffrierbar und mehr oder weniger plausibel zuzuordnen. Einige Features sind nicht segmentierbar; manche sind keine Bedeutungsträger und machen keinen Sinn.
Das im Vollzug trivial gegebene sprachkommunikative Oberflächenverhalten repräsentiert nicht die Komplexität der zugrundeliegenden Funktionsschleifen und Prozesse. Allein akustische Daten der Sprachlichen Kommunikation können derzeit restlos zerlegt und exhaustiv dargestellt werden (Fourier-Analyse, Spektrogramme). In asymmetrisch-humaner Sprachkommunikation existieren so gut wie keine autochthonen Qualitäten, so gut wie keine sprachproduktiv-apperzeptive Chancengleichheit, keine reinen Sinustöne, jedoch kaschierte Kohärenzen, Verarbeitungs- sowie Syntheseprozeduren und jede Menge maskierter Effekte. In short: Sprache als Organon. Wär dem nicht so, würden wir beim Sprechen und Hören bizarre klangfarbenreiche Tongemische wahrnehmen, aber keine Silben, Wörter, Wortgruppen, Sätze natürlicher Sprechsprache, Argumente und Argumentationen. 

Was die kommunikationswissenschaftliche Modulationsbreite und ihren Objektbereich angeht, sind Language Communication und Rhetorik-Systeme in angloamerikanischen Ansätzen zur Human Communication besser eingepaßt (vgl. Matlon/Facciola eds.1987, ComAbstracts) als in den disparaten, deutschsprachigen, doch eher vereinseitigt versozialwissenschaftlichten Kommunikations- und Medienwissenschaften. Was viel mit besseren Chancen auf breitere Institutionalisierung und mehr Ressourcenakquirierung im Sozialforschungsdesign zu tun hatte und wenig mit Epistemologie. Seit Mitte der 1970er und während der 1980er Jahre mutierte die deutschsprachige Kommunikations- und Publizistikwissenschaft mediensoziologisch. Mit der Tendenz, die empirisch kommunikatorrelevanten Komplexitäten und konstituierenden Asymmetrien der Sprachlichen Kommunikation (z.B. in Audiologie, Argumentationslogik, Kognition, Memoria, Kompetenz, Performanz, Argument- und Argumentationsverarbeitung, Sprach-, Symbol- und Signalverarbeitung im multimodalen Gesamtsensorium) sowie deren medienrhetorische Objektivierungsprobleme zu überspringen und gegenüber den extern leichter greifbaren und quantifizierbaren Big Data der Medienkommunikation als nachrangiges Epiphänomen zu derangieren. Zur Rhetorik-Defizienz und zum Methoden-Reduktionismus vgl. auch Nickl 2011/2014.
Aus der traditionell methodenpluralistischen, interdisziplinär-offenen, teils humanwissenschaftlich, teils geisteswiss. oder verhaltenswiss. orientierten Kommunikationswissenschaft (Publizistikwissenschaft/Zeitungswissenschaft) mit Objektbereichen wie z.B. "die Kommunikation menschlicher Gesellschaften über Gegenstände von öffentlicher bzw. öffentlich-aktueller Bedeutung", "Wissenschaft von Presse Rundfunk Film Rhetorik Öffentlichkeitsarbeit Werbung Meinungsbildung", oder knapper formuliert, "das Zeitgespräch der Gesellschaft" mit Schwerpunkt "Soziale Zeitkommunikation", sind in deutschsprachigen Ländern verschieden sortierbare Agenda-Wissensformen geworden, die institutionell gut situiert im sozialwissenschaftlichen Design auftreten. Mit mancherlei "mediensoziologischer Maskerade", wie Alphons Silbermann einprägsam und zurecht festgestellt hat (Zeit vom 13.12.1996). Von den bevorzugten Hypothesen und Objektbereichen her geht es vorwiegend um Mediensoziologie oder um eine gewisse Reservesoziologie. Die psychophysiologische Grundgegebenheit, Ganzheit und kognitiv-kommunizierende Natur des "ecce homo" wird marginalisiert. Es geht vor allem um "gesellschaftliche Wandlungsprozesse", die diese kritisch engagierte, gesellschaftsaufklärerisch und politisch ambitionierte "Kommunikations- und Medienwissenschaft" in Forschung und Lehre aufgreift. Von einer primär mediensoziologisch inspirierten Perspektive zwar nachvollziehbar. Für die Modellierung kommunikationswissenschaftlich relevanter Erklärungs- und Deutungsmodelle intellektueller, ästhetischer, militanter, musischer und sozialer Humankommunikation oder rhetorisch interessierter Kommunikatorforschung greift dies jedoch zu kurz. Wofür solchermaßen hergeleitete, natürliche Sprachen (cf. Ethnologue) sowie Symbol- und Signalverarbeitung überspringende Research-Results dann stehen, erscheint oftmals unklar. Was nicht zuletzt mit den sozialen, methodischen und synchronen Grenzen von Sozialforschung zusammenhängt. Für Meinungsbildung und Rhetorik als zentrale, klassische wie aktuelle KW-Areale sind die fachnächsten Disziplinen eher Phonetik, Phoniatrie, Speech Sciences, Ethnologie, Sprachwissenschaften, IKT und KI-Forschung, Kommunikationspsychologie, Neuro- und Verhaltenswissenschaften, sowie Wirtschaftskommunikation. Parallel dazu existieren viele Interferenzgebiete mit den Kunst- und Musikwissenschaften. 
Obgleich für einige Teilgebiete der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften die Mediensoziologie und Politische Institutionenlehre die fachnächsten Disziplinen darstellen, erzwingt dies mE keine subordinierende Integration der betreffeneden, disparaten, gegenstandskonstitutiv und methodologisch heterogenen Kommunikationswissenschaften in die Soziologie: Kommunikationswissenschaft qua Kommunikations- und Mediensoziologie. Kommunikationssoziologie stellt lediglich ein tautologisch expandiertes Nominalkompositum für Gemeinschaftslehre (Soziologie) dar. Kommunikationssoziologie bzw. Sozialkommunikationswissenschaft als illustre Subdisziplin der Soziologie, oder als vager Appendix zur Soziologie, sowas wäre bald überflüssig oder ist es schon.
Seit ihrer politisch ambitionierten, mediensoziologischen Metamorphose sind die deutschsprachigen Kommunikationswissenschaften ideologieanfälliger geworden. 
Es scheint weniger um strittige Erkenntnisfortschritte zu gehen, sondern um politische Gesinnung und um sozialkommunikativ erwünschte, als korrekt, vorgeblich links oder progressiv imaginierte, prärogativ fixierte Einstellungshaltungen. Schon in den 1970ern, stärker in den 1980ern an kuriosen Fehleinschätzungen ablesbar:
wie z.B. an Tendenzen zur völkerrechtlichen DDR-Anerkennung als Ausland, also nicht nur zur staatsrechtlichen DDR-Anerkennung als Gliedstaat innerhalb Deutschlands (zur Rechtsstellung Deutschlands vgl. D.Rauschning ed.1985, dtv 5552), verknüpft mit der oberlehrerhaft zum Credo erhobenen "Zwei-Staaten-Theorie", sowie der philosozialistisch grundierten "Anerkennung der politischen Realitäten": Was logischerweise das rigorose Öffentlichkeitsmonopol der SED mitbeinhaltete samt Kader-Journalistik auf marxist.-leninist. Basis. Gesinnungstölpelei nicht etwa nur innerhalb von einschlägigem Rudel-Journalismus, sondern innerhalb von als aufklärungsengagiert und westlich apostrophierbaren Kommunikationswissenschaften. Wer anderer Meinung war, wurde marginalisiert. Echo-Kommunikation und parteipolitisches Lager-Denken verbreiteten sich, nicht zuletzt in wiss. Fachgesellschaften. Auch die distinktive Rechts-Links-Dichotomisierung setzte sich durch, mancherorts auch die sog. "gewerkschaftliche Orientierung".
In Germanistik-Szenarien postulierte man weltweit eine angeblich real existierende „DDR-Standardvarietät“ des Gegenwartsdeutschen oder eine sogenannte „East German standard variety“ (z.B. in Australien bei Michael G. Clyne 1984, vgl. Rezension). Bei Licht besehen wars - von wenigen mitteldeutschen Wortprägungen abgesehen - lediglich ein langweiliger Funktionärsjargon.- 
Auf der Bamberger DGPuK-MV im Mai 1991 wurden die ersten Kolleginnen & Kollegen (oder hätte man "Genossinnen & Genossen" sagen sollen?) von Instituten aus dem ehemaligen Machtbereich der SED-Diktatur in die DGPuK e.V. als Mitglieder aufgenommen: gemäß Vorstandsempfehlung durchgewunken. Trotz kurz aufflackernder Diskussion ums Procedere bewußt ohne angemessene Personalrecherche. Wenn ich mich recht entsinne, gab es nur 2 Enthaltungen. Eine kam von mir.
Seit ein paar Jahrzehnten reüssiert die "Feministische Perspektive", in der deutschsprachigen Linguistik seit den 1980er Jahren, zuvor in angloamerikanischen Linguistik-Kreisen bekannt. Inzwischen ist von "Revolutionary Gender Ideology" die Rede. Eine andere Indoktrinierungswelle läuft unter dem Label CRT (Critical Race Theory). Moderater und gefälliger, quasi auf Wohnzimmerdramatik inszeniert: "Social Activism, and Social Advocacy for Social Change" all inclusive. Auf dieser Argumentationsfolie lanciert soll mittlerweilen möglichst allen deutschsprachigen Sprachteilhaberinnen und Sprachteilhabern der sogenannte Genderstern schulmeisterlich vorgeschrieben und top-down aufgezwungen werden, in Gestalt eines Gender-Asterisk-Infixgraphems <*>. Prinzipiell in jedwede Anrede soll er als Geltungsanspruch und Solidarisierungs-Zeichen mit Signaleffekt für mehr Gendergerechtigkeit bei mutierendem Genus eingeflochten werden. Dieser <*> ist ideologisch bzw. genderrevolutionär weltanschaulich motiviert. Im Glanz und Selbstbewußtsein einer überlegenen Aufklärungsideologie sind engagierte Pressure Groups mit ihren Administratoren und Kommunikationsfunktionären dabei, dies der gutmütigen Rezipienten-Mehrheit überzubraten: dirigistisch nach der Top-Down-Methode. Gouvernantenhaftes, wenig partnerschaftliches Engagement, übergenug Lust an der Kontrolle und präskriptiv problematische Solidarisierungsforderungen rangieren inzwischen vor Epistemologie, Free Speech, tatsächlichem Methodenpluralismus und unbevormundeter Wissenschaftsfreiheit. In den überwiegend staatlichen Hochschulen deutschsprachiger Länder können sich unabhängige Kommunikationswissenschaftler (m/w/d) gegenüber VertreterInnen der ideologisierten Agenda-Wissensformen derzeit kaum noch durchsetzen.   

Zum Kontext siehe auch Hans Wagner 1993: Kommunikationswissenschaft – ein Fach auf dem Weg zur Sozialwissenschaft. Eine wissenschaftsgeschichtliche Besinnungspause.
Zur Münchner Diachronie von Zeitungswissenschaft zu Kommunikationswissenschaft/ZW vgl. M.M. Nickl 2011 oder 2014: Objektbereich Zɨdung: versozialwissenschaftlichte Kommunikationswissenschaft, Zeitgesprächswissenschaft oder weltbild-vereinfachender Medienökonomismus?, https://themen.iablis.de/2014/nickl14.html

Zum Umfang der uneinheitlich institutionalisierten Kommunikationswissenschaften - sie bilden keine einheitliche Disziplin, sondern eine heterogene Broad-Field-Kategorie: vgl. Matlon-Index 1985/87, Powers 1995, Robert T. Craig 1999, die ComAbstracts und die entsprechenden, von der NCA/SCA downloadbaren Datensammlungen z.B. den 2020/21 Academic Job Listings in Communication Report.

 


Einige kontextuell verwendete Komposita aus dem kommunikationslinguistischen Fachjargon darf ich dazu kurz umreißen:
Im transnationalen Gegenwartsdeutschen koexistieren selbstregulative Hypoformen und Dialektformen mit der normativ-präskriptiv dekretierten Kanonischen Form. Transnationalsprache ist ein medienrhetorisch und publizistisch geprägter Terminus der Sprachlich-Öffentlichen Kommunikation, kein historisch-sozial akzentuierter, europazentrierter oder nationalphilologischer Begriff (Nickl 2007). 
Gegenwartsdeutsch bildet eine empirisch uneinheitliche Menge an Äußerungen, Notationen und Varietäten. Ebenso uneinheitlich fixiert erscheint die Standard-Staffelung: Niederdeutsch, Mitteldeutsch, Oberdeutsch, Lëtzebuergesch, Schweizer Hochdeutsch, samt Dialekten, Regiolekten, vage eingrenzbaren Umgangssprachen und teils floatenden, teils hyperkritisch kodifizierten Varietäten, nicht zu vergessen dem „richtigen“ Behördendeutsch mit seiner dekretierten Kodifizierung: die heutige Kanzleisprache des Gegenwartsdeutschen, eine Minderheiten-Sprache. Das durch Ausgangspartner, Vermittlungspartner, Zielpartner und Rezipienten unmittelbar repräsentierte und mehrfach vermittelte global uneinheitlich situierte Gegenwartsdeutsche umfasst alle interpersonalen und transnationalen deutschen Partnerversammlungen und SprachteilhaberInnen in ihren dislozierten und weitverzweigten Verbreitungsgebieten und Gesprächsverfassungen.
Kodifizierungs-Etappen am Meißnischen, Prager und oder Hannoveraner Hochdeutsch können wir hier nicht erörtern. Das hinsichtlich der Prosodik zusammenhängender Rede, Modulationsbreite, Genrespezifik, Textgrammatik, Wortschatz-Entwicklung und symbolsprachlichen Notationskonventionen bis zu einem gewissen Grad eher asymmetrisch komponierte Global German existiert als adaptives, interpersonales, natürlichsprachliches, humanbiologosch selbstreguliertes System: die künftige Leitvarietät des Gegenwartsdeutschen.

Von der Hypoform, oder von Hypoformen dieses transnationalen Gegenwartsdeutschen zu sprechen, läßt sich begründen (Nickl 2013, 2016). Hypoformen des Gegenwartsdeutschen manifestieren sich heterogen-attraktiv, komplementär-kooperativ, informell, wenngleich nicht konfliktfrei, bezogen auf unterschiedliche Level oder Repräsentationsniveaus sprachstil- und varietätenkonvergent in technisch mediatisierten Social-Media-Foren und Gesprächsöffentlichkeiten bzw. „Tagungsräumen“. Nicht ohne informelle Normvorstellungen tendieren diese Hypoformen dazu, sich auf einer inhaltlich-semiotischen Modulationsbreite (Vermittlungs-Toleranzbreite) von Vielpersonen-Umgebungen orthoepisch wie orthografisch einzupendeln.

Die kommunikatorzentriert flexible und normativ floatende Hypoform des Gegenwartsdeutschen rangiert als interpersonal und gruppenkommunikativ selbstregulatives Varietäten-System. Weder von dekretierenden Staatsbeamten aus den Relationsarealen der Kulturhoheit-der-Länder, noch von gesponserten, privat veranstalteten Duden-Editoren läßt sich die Hypoform kontrollieren. Transnationale Medien-Publika und Social Media sind auf aktive wie passive, anonyme und persönliche, transversal unstete Kommunikationsrollen mit Rollenvariabilität ihrer Akteure und Rezipienten angewiesen. Diese sind territorial und volksgruppenrelational zu verorten, je nach Digitalisierungsqualität, Reichweite und weiteren (hier ausgesparten) Bestimmungsstücken und Kriterien der sozialen und intellektuellen Zeitkommunikation. Hypoformen brauchen nur situationssuffizient zu sein, weder perfekt artikuliert noch druckreif rundformuliert:

 

Wer Gegenwartsdeutsch nicht nur im Schriftdeutsch, auch gesprächsweise permanent in einer kanonisch vorbildlichen Ideal-Form produziert und reproduziert – z.B. ohne Ellipsen, Anakoluthe oder Embolalia (Äußerungsfragmente, Satzabbrüche, satzwertige Kontaminationen satzgliedwertige Rumpfgebilde), zudem mit hyperkinetischer Artikulationsschärfe sowie kontinuierlich mit etwa im Dudenstil mischgrammatisch korrekten Hypotaxen und Parataxen samt rundformulierter Morphologie – riskiert, sich als Kommunikationspartnerin oder Kommunikationspartner zu disqualifizieren.


II. Zur Problematisierung dreier Statements
contra und pro Gender-Stern sowie Binnen-I

 

(1) Rudolf Stöber: Genderstern und Binnen-I. Zu falscher Symbolpolitik in Zeiten eines zunehmenden Illiberalismus, in: PUBLIZISTIK/Vierteljahreshefte für Kommunikationsforschung, 66.Jg. Heft 1, Feb.2021: 11-20;
https://www.dgpuk.de//sites/default/files/fg_attachments/1612425932-Sto%CC%88ber2020_Article_GendersternUndBinnen-I.pdf
und im Forum Open Access 16.Dez.2020
https://link.springer.com/article/10.1007/s11616-020-00625-0


(2) Helmut Glück: Wissenschaftsfremder Übergriff auf die deutsche Sprache.
In: Forschung & Lehre, Rubrik Sprachkritik 12/2020: 994/5
http://wh2xhc1p6.homepage.t-online.de/.cm4all/uproc.php/0/forschung-und-lehre_12_2020.pdf?cdp=a&_=1761843f643


sowie (3), ein Offener Appell von weit über 300 DGPuK-Mitgliedern und zahlreicher Follower in digitalisierter ‚Briefform‘ an den DGPuK-Vorstand
– ein „Offener Brief“ – halbfett betitelt, Open Access verfügbar:
Versagen wissenschaftlicher Qualitätssicherung und redaktioneller Verantwortung in der Publizistik: Beitrag von Rudolf Stöber in der Publizistik von Januar 2021“ [gemeint war wohl entweder die Druckfassung von Februar 2021 oder die Open Access-Version vom Dezember 2020, oder beides] http://dgpuk-genderstern.de/cbxpetition/offener-brief-an-den-vorstand-der-deutschen-gesellschaft-fuer-publizistik-und-kommunikationswissenschaft-dgpuk/ Darin eingeschlossen die Option, sich dieser ‚Petition‘ via Link & Signature anzuschließen [10.3.21: received 336 Signatures].
Appellstruktur, Inszenierung und empörungskulturelle Tonart von (3) machen es zulässig zu sagen, daß es sich bei (3) um einen Prangerbrief an den DGPuK-Vorstand handelt: http://dgpuk-genderstern.de/ In der deutschsprachigen DGPuK e.V. zwar nichts Alltägliches; in nordamerikanischen Communication-Associations dagegen wäre dergleichen nichts unbedingt Außergewöhnliches.

 

Das aufrüttelnde, weit über die vereinsinterne Community der DGPuK e.V. hinaus bekannt gewordene Statement ‚Genderstern und Binnen-I. Zu falscher Symbolpolitik in Zeiten eines zunehmenden Illiberalismusvon Rudolf Stöber (1) ist innerhalb der PUBLIZISTIK-Rubrik ‚Forum‘ erschienen, erst open-access-digitalisiert im Dezember 2020, danach im Februar 2021 gedruckt. Dieses PUBLIZISTIKForum unterliegt nicht der sicherlich strengeren Kriteriologie, den stilistischen Restriktionen und den darstellungstechnischen Usancen eines dezidierten Ut-doceat-Publizistik-Fachartikels, worin kommunikations- und publizistikwissenschaftliche Betrachtungsweise, oder wie auch immer situierte, mediensoziologische Befundermittlung und Traktierung (in consideratione scientifica) dominieren. Das PUBLIZISTIKForum ist als heuristisch-kritisches, kontroverspublizistisches Forum konzipiert, eine medienrhetorische, sprachlich-öffentliche Domäne und Tribüne mit zunächst vereinsöffentlichem Quodlibet-Charakter, je nach DGPuK-Vorstandsphilosophie und redaktionellen Selektionskriterien mit etwas unterschiedlicher Amplitude, Modulationsbreite und Präferenzen. Freilich gilt in der rhetorischen Kommunikation generell: Intention und Perzeption fügen sich meist nicht deckungsgleich zusammen: was nur eine der konstituierenden Asymmetrien unsrer Humankommunikation benennt.


ME wurde Stöbers Statement (1) sowohl darstellungstechnisch wie gemäß Objektbereich von der Publizistik-Redaktion im dortigen Forum völlig plausibel situiert. Genderstern und Binnen-I stellen prima facie symbolsprachliche Notationspartikel innerhalb der gegenwartsdeutschen Schriftsprache dar. Orthography is by no means a science. Bei eingependelten oder strittigen Rechtschreibkonventionen und vorgeschlagenen Neuerungen geht es hauptsächlich um Bis-auf-Widerruf-Heuristik und Bis-auf-Widerruf-Konsens-Etappen, modo resolutionis generiert und normativ-präskriptiv dekretiert von überwiegend staatlich besoldeten, wie auch immer legitimierten Ex-officio-Gremien.


Stöbers Statement (1) liefert einen offenen, ungeschützten Straight-Forward-Kommentar in der o.g. Forum-Rubrik, motiviert aus teilnehmender Beobachtung, gemischten Diskussionserfahrungen und wohl auch aus einer großen Portion limitierter Frustrationstoleranz in zahlreichen eigenen Lehrveranstaltungen. Hoc est bonum. Stöbers Straight-Forward-Kommentar ist keineswegs mit einem für die deutschsprachige Publizistik- und Kommunikationswissenschaft bzw. Mediensoziologie typischen Forschungsbeitrag oder mit einem facheinschlägigen Summary in der Rubrik ‚Aufsätze‘ der PUBLIZISTIK-Fachzeitschrift zu verwechseln.

Der zuerst Open Access bereitgestellte, eher Social Media gemäß formulierte, streckenweise provokante Stöber-Text (1) wollte eine Diskussion über gesellschaftspolitisch fragwürdige Implikaturen hervorrufen. Und dazu zählen nun mal auch nicht-wissenschaftliche Begünstigungsaspekte, Community-Agitation, Partikularinteressen, Voraussetzungen und Kontexte im Zusammenhang mit Binnen-I, Genderstern und zunehmendem Illiberalismus, die bis ins feministische Weltbild hineinragen. Worüber man sich trefflich oder weniger treffsicher streiten kann. Solch ein bewußt angreifbar und engagiert produziertes, zur Diskussion ermunterndes und von der Rezeptionslage her ausbaufähiges und sicherlich in mehreren Punkten ergänzungsbedürftiges Statement (1) sollte man als ehrliche, persönliche Meinungskundgabe basierend auf Stöbers Personal Knowledge würdigen und nicht gleich empörungskulturell und scharenweise drüber herfallen (3): Wiewohl in (3) „die gesellschaftlichen Verantwortung“ des eingetragenen Vereins DGPuK e.V. und ihr Ethikkodex in den Vordergrund gerückt werden. „Diversität“ sei nicht als Trivialität zu verstehen. Die publizistik- und kommunikationswissenschaftliche Fachgesellschaft solle sich „mit Ungleichheiten und Exklusionen“ auseinandersetzen. Darüberhinaus wünschen sich die Follower von (3) „Fachzeitschriften, in denen die Debatten um Anerkennung der gesellschaftlichen Vielfalt aufgegriffen werden und das Bemühen um Gerechtigkeit (auch, aber längst nicht nur in der Sprache) nicht diskreditiert“ werde. Wodurch trotz moralisierend psalmodierendem Tonfalls durchscheinen dürfte, daß in (3) eher von einer verengten, gesellschaftspolitischen Agenda-Wissenschaft her argumentiert wird. In short: „Anerkennung der gesellschaftlichen Vielfalt“,  solidarisches Engagement und „Bemühen um Gerechtigkeit“ first. Epistemologie,  interdisziplinäre Problem- und Methodenorientierung, Erkenntniszugewinne, pluralistischer, rational-wettstreitender Diskurs (samt antithetisch-kontroversen, auch inkommensurablen Ansätzen) und Wissenschaftsfreiheit… wohl doch eher weniger ins Gewicht fallend. Signifikanterweise wird in (3), mithin von den 336 Unterzeichnern, die gewiß sachkompetente, seit 2018 mit beschlossenen Kriterien geschlechtersensibler Schreibung vorliegende, wohlabgewogene Empfehlungslage des RdR übergangen. 


(1) argumentiert frank und frei, ganz und gar nicht weichgespült, unverklausuliert und enthält zweifellos einige saloppe „Schlenkerer“ aus dem gehobenen, oberfränkischen Regiolekt, quasi nach dem scherzhaften Motto: Deine Rede sei kurz, beinahe gendergerecht, aber cum grano salis verletzend!
Stöbers Statement (1) liest sich grosso modo erfrischend, ausgesprochen kurzweilig und vergnüglich; aber das bleibt halt auch Geschmackssache. Und Mentalitätssache. Und ist vor allem nicht allzu tragisch zu nehmen. „Gender refers to words; as a synonym for sex it is jocular and archaic”(Partridge 1981: 129).

 

(2)  stellt gleichfalls ein leicht angefietschertes, räsonierendes Statement dar, publiziert in einem mehr oder weniger standespolitischen Periodikum (Forschung & Lehre, Rubrik Sprachkritik 12/2020: 994/5), hochschulgermanistisch mit normativ-präskriptivem Drive und verlautbarungsjournalistischem Duktus formuliert. Der Text dieses professoralen Autors wirkt auf mich wie eine aufgewärmte Hausmannskost. Jede erfahrene Redakteurin oder Redakteur weiß derlei Elaborate einzuordnen und einzuschätzen, manchmal augenzwinkernd. Bereits in der Artikelüberschrift postuliert der Autor einen „wissenschaftsfremden Übergriff auf die deutsche Sprache“(2). Inhaltlich unhaltbar, mag es beamtenlinguistisch noch so gut nachvollziehbar sein. Die Argumenationsgegner und Opponentinnen werden phantomhaft überzeichnet. Tatsächlich existiert bis dato keinerlei „wissenschaftsfremder Übergriff“ auf „die deutsche Sprache“. Das kann es überhaupt nicht geben. Diesen Punkt sehe ich ähnlich wie in der Argumentationsfolie etlicher Hochschulgermanisten und Linguistinnen auf https://t1p.de/aedf  skizziert: https://docs.google.com/document/d/1XKofHun-RSkUfB2aE53szwN4I1Mk2l0f3crIPTO6OT0/edit .

 

Die deutsche Sprache ist kein Eigentum irgendeiner funktionalkommunikativen oder feministischen Administrationselite und steht nicht unter der Obödienz germanistischer Beamtenlinguistik.

 

Deutsch als Schriftsprache und Sprechsprache ist gesetzlich nicht geschützt, im Gegensatz zum Französischen (FAZ, 2.7.1994). Jeder Sprachteilhaber, jede Sprachteilhaberin hat das Recht, beliebig viele Neologismen, Diakritika, Hervorhebungszeichen, Solidarisierungs-Signale und Tendenziale in die deutsche Gegenwartssprache einzubringen. Ob es „Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen“(BFGB) sind oder was anderes, das ist egal. Weitgehend entscheidet der Usus via Transnational German Communication (TGC), ob was oder ob was nicht in welchem Wortklassen-Konnex oder in welchem phraseologischen Design innerhalb welcher Etappen in den festen Sprachbestand übernommen wird. Nicht selten wird freilich versucht, etwas normativ-präskriptiv kraft Ex-officio-Gremien zu dekretieren und dann schulmeisterlich zu erzwingen. In der Hierarchie nachgeordneter Behörden kann sowas eine unbestimmte Zeit lang funktionieren.

Rational begründbare, kommunikationsdidaktische und medienpädagogische Desiderata angesichts von (1)(2)(3) wären derzeit:


eine evidenzbasierte Aufklärungskampagne zur Unterscheidung von Social-Gender-Comprehension, sprachimmanent generierten grammatischen Genera und humanbiologischem Genus samt Genus-Varietäten.

Und die angemessene Didaktisierung der im Gegenwartsdeutschen de facto nachweisbaren 5 bis 6 grammatischen Genera: Femininum, Masculinum, Commune, Neutrum, Epicoenum und ggf. Dubium/Incertum bzw. Diversimodum. Angewandt-sprachwissenschaftlich ausgereifte, seriöse Versuche, das Genus commune wieder angemessen oder wenigstens stärker ins Blickfeld zu rücken und die grammatische Genus-Problematik des generischen Maskulins unverdächtig affektneutral vorzuführen, gibt es seit Jahrzehnten, vgl. die vorzügliche Ausarbeitung von Gerhard Stickel 1988 (in der ZGL 16.3); leider blieb sie von durchschlagender Wirkungslosigkeit. Kritische Anmerkungen zur Sexualisierung von Grammatik im Hinblick auf die Genus/Sexus-Problematik liegen auch von Elisabeth Leiss 1994 vor. Und nicht zu vergessen: Jessica Ammer ed. 2019 hat mit relativ kurzweilig formulierten Beiträgen von Josef Bayer, Peter Eisenberg und Helmut Glück eine Menge sprachwissenschaftlich-philologischen Sachverstand kontra kuriose bis strapaziöse Genderisierung des Transnational German versammelt.

„Die feministisch überzogene Politisierung und überflüssige Zusatz-Normierung des Sprachgebrauchs mit abschreckender Morphologie (Substantivsuffix-Verkomplizierung, Flexionsendungspräzisierung) seit den 1980er Jahren (…) hat das Erlernen der deutschen Gegenwartssprache objektiv erschwert, nicht zuletzt für Ausländer. Eine Aufklärungskampagne zur Unterscheidung von biologischem und grammatischem Genus wäre ausreichend, angemessener und wesentlich billiger gewesen. Deutschsprachige Landtage, obendrein der Bundestag, brachten delikate Sprachregelungen zur Gleichbehandlung der Geschlechter (vgl. Stickel 1988) zustande, dergestalt, dass die Sexus-Unterscheidung als grundlegendes rechtliches Wahrnehmungskriterium in Bundes- und Landesgesetzen sowie in Unmengen von Verwaltungstexten festgeschrieben worden ist: ein Bärendienst, eine absurde Verschlimmbesserung des Gegenwartsdeutsch“(Nickl 2013: 42 f.).

 

Bei (1)(2)und (3)  –  geht es wohl kaum um „wissenschaftliche“ Beiträge, produziert in einer dafür typischen Traktatsorte (etwa: paperform). Diese drei Statements liefern lediglich einen unausbalancierten Aspekten-Cocktail über Hervorhebungs- und Social-Gender-Solidarisierungszeichen sowie gewisse Liberalisierungserwägungen im Transnationalen Gegenwartsdeutschen, wobei die unverkennbar labile Situierung des Gegenwartsdeutschen – z.B. als Websprache – rasch aus dem Blickfeld gerät:

 

Notizen zur labilen Web-Situierung der
Transnational German Communication

(brief sketch)

Angesichts  der Kontroverspublizistik von Binnen-I, Gender-Asterisk undbekannten Flexionsendungspräzisierungs-Regelungen sowie weiterer Substantivsuffix-Verkomplizierungs-Varianten sollten wir eines nicht ausblenden:

 

Wir reden über einen  2%-Anteil (!) innerhalb der Top Ten Websprachen ad hoc auf dem zehnten Platz. Gegenwartsdeutsch ist darin grad noch so gelistet: Tendenz eher ‚absteigend‘. Trotz wohlmeinender Deskriptionen:

Und innerhalb dieses 2%-Sektors über einen Minimalsektor an normativ-präskriptiv dekretierter Kanonischer Form, wie er von administrativen, ökonomischen und akademischen Funktionseliten benutzt wird, in Behörden, Bildungseinrichtungen, auf Beipackzetteln und Bedienungsanleitungen.


Vgl. Internet Top Ten Languages (31.März 2020) https://www.internetworldstats.com/stats7.htm
The most spoken languages in Europe http://languageknowledge.eu/
Und die German Speaking Internet Users & Population Statistics: countries and regions with German Speaking Internet Users (Stand: 27.Juni 2022): https://www.internetworldstats.com/stats18.htm

Betrachtet man nur die europäische Sprachensituation, schaut`s fürs Gegenwartsdeutsche zwar bei den Native Speakern (Mother Tongue-Visualisierungstabelle http://languageknowledge.eu/ ) angesichts der Spitzenposition günstig aus, aber aufgrund der weit über 90%igen Penetration innerhalb der geschätzten Grundgesamtheit der Deutsch-Muttersprachler sind quantitativ absehbar nur noch ein paar hauchdünne Zugewinne möglich.

 

Exkurs: Vor zwanzig Jahren sah die sprachpolitische Situation fürs Gegenwartsdeutsche nennenswert besser aus: Web-Situierung des Gegenwartsdeutschen basierend auf primärsprachlichen Nutzer-Zahlen: Kurze Rückblende auf ›Muttersprachliche Deutsch-Webnutzer 1999-2003‹. (Quelle: Global Reach nach Media Perspektiven 3: 2003: 394). Danach hielt Deutsch als Websprache zur Jahrtausendwende noch einen mittleren 5. Platz innerhalb der Top Ten Internetsprachen. Was wohl den technologischen Fortschritt der German-Primär-User reflektierte. Weitere Schätzzahlen & Situierungen nach internetworldstats.com diachronisch: Deutsch als Top-Ten-Internet-Sprache hielt von 1999 bis Mitte 2007 kontinuierlich den 5. Platz, Ende 2007 den 6. Platz parallel zu Französisch. Und von 2008 bis Mitte 2011 lag Deutsch als Websprache auf dem 7. Platz nach Portugiesisch. Ende 2013 fiel es auf den 8. Platz knapp hinter Russisch. Angesichts der annähernd viermal so großen Gesamtheit französischsprechender Primärsprachler weltweit (Realempirie und Relikt der Kolonialzeit), rangiert Deutsch im Rahmen der Top-Ten-Websprachen seither hinter Französisch, zudem nach dem südostasiatischen Sprachenaggregat, das wir als Malaiisch zusammenfassen. Seit Jahresmitte 2016 – nach internetworldstats.com (Top Ten Languages Used in the Web, Stichtag 30. Juni 2016) – hält das transnationale Gegenwartsdeutsche im Leitmedium Internet noch den 10. Platz innerhalb der Top-Ten-Websprachen (Stichtag 31.März 2020).


Gegenwartsdeutsch ist im vergangenen Beobachtungszeitraum 1999 bis heute innerhalb der Europäischen Union kontinuierlich die Websprache Nummer 1 geblieben. Betrachtet man Europa als Kommunikationsraum einschließlich der Russischen Föderation, ergibt ein anderes Bild:  https://www.internetworldstats.com/stats4.htm
In diesem Kontext nicht zu unterschätzen: der German Mobile Market ist der größte in Europa. Betrachtet man die Situierung von https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Sprache Deutsch als Websprache im Kontext von rund 6900 bis 7100 lebenden Sprachen, je nach Kriteriologie (Ethnologue 2016/2021), dann erscheint all dies nicht nur akademisch relevant und wahrlich sehr kommentierungswürdig.


Deutsch als Wissenschaftssprache wurde seit Gründung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1759 „zu Nutz und Ehr“ von Kurfürst Maximilian III. Joseph verwendet. Heute ist Deutsch als Wissenschaftssprache wiederum eine Minderheitensprache.
Die fürs Gegenwartsdeutsche aktuell und weltweit verbliebene Wissenschaftssprachsituation hat Reservat-Charakter. Ergo: „Wissenschaftssprache Deutsch“? Realistisch betrachtet gibt es dafür längst keine Entscheidungssituation mehr (Nickl 2013: 40).

Kodifizierungsfragen des muttersprachlichen, zweit- und drittsprachlichen Gegenwartsdeutsch waren und sind so gut wie permanent umstritten. Dabei werden doch bloß symbolsprachlich alphabetisierte Notationsgepflogenheiten thematisiert. Ein Trivialitäten-Zirkus. Seit dem „Orthographischen Wörterbuch der deutschen Sprache“ von Konrad Duden (1880; auf Vorläufer zurück bis ins 16.Jahrhundert ist hier nicht einzugehen) sind der deutschen Regelungswut in Sachen Rechtschreibreform kaum Grenzen gesetzt. Die 28.Auflage des Rechtschreib-Dudens ist 2020 erschienen.
2021 folgte ein weiterer Band über SPRACHLICHE ZWEIFELSFÄLLE (ed. Mathilde Hennig et alii), 1088 Seiten paginiert.

Seit 1880 durchschnittlich alle fünf Jahre neue oder modifizierte Orthographie-Konventionen (!), meist philologisch, manchmal etwas sprachpragmatisch, hauptsächlich aber normativ-präskriptiv dekretierend, kaum verkennbar schulmeisterlich indoktrinierend und wohl auch ein bißchen merkantil motiviert. Gegenwartsdeutsche Mischgrammatiken und Stilwörterbücher sind weitere Gebiete der publizistischen Auseinandersetzung über normative und präskriptive Geltungsfragen des Gegenwartsdeutschen.

Lediglich über Streitfragen der phonetischen Transkription und ihre sozialen Grenzen und Restriktionen – gerade darin läßt sich die Kategorie der Differenz drastisch bis zur kompletten Nichtnachvollziehbarkeit deskriptiv radikalisieren – erfährt man in den Mainstreammedien so gut wie gar nichts.

 

DGPuK-Diskursgemeinschaft und Streitkultur


Die DGPuK ist in erster Linie eine interfachliche Diskursgemeinschaft, eine interdisziplinär-kommunikationswissenschaftliche und publizistische Diskursgemeinschaft. Es ist nicht völlig auszuschließen, daß diese Diskursgemeinschaft durch (3) lädiert werden könnte. Denn (3) impliziert eine vorschnelle, institutionenpolitische und gesellschaftspolitische Mobilisierungs- und oder Skandalisierungsstrategie. In (3) wird meiner Meinung nach versucht, den Argumentationsopponenten (1) repressiv sanktionierend anzugehen, weil er es gewagt hat, die mit der Political Correctness-Keule majorisierend auftretenden Genderisierungsansprüche publizistisch agierender Seilschaften in einigen Punkten massiv zu kritisieren und sich offen davon zu distanzieren.

Einerseits wird im o.g. Offenen Appell (3) zahlreicher DGPuK-Mitglieder und Follower ausgesprochen affirmativ ad rem argumentiert,
Vielfalt und eine lebendige Debattenkultur halten wir für essenziell“.
Danach wird in (3) versucht zu suggerieren, daß potentiell jeder einzelne in jener Publizistik-Zeitschrift veröffentlichte Beitrag (egal wo, wann und in welcher Rubrik) das repräsentative Selbstverständnis „des Fachs“ angemessen zu spiegeln habe und das in Rede stehende Item (1) dies eben nicht leiste: „Dieser Text leistet keinen Beitrag dazu, das Selbstverständnis des Fachs zu spiegeln.“ Das erscheint deshalb problematisch, weil damit eine viel zu enge Elle, eine schier unerfüllbare Repräsentativitäts-Forderung an jeden beliebigen Fachartikel, jede Info, jede Rezension und jedes beliebige im Publizistik-Forum veröffentlichte Statement herangetragen wird. ME geht es in der dortigen Forum-Rubrik um medienrhetorische Darstellungsformen und Disputatorik-Formate mit KW-Quodlibetalia-Charakter, die der Ut-doceat-moveat-et-delectet-Freiheit zugeordnet werden dürfen, (vgl. Quintilian III,5,2).

Andererseits wird in (3) vehement ad personam moniert,
Der Beitrag von Rudolf Stöber sucht jedoch nicht die Debatte, sondern verlässt die Ebene einer sachlichen Argumentation. Er ist über weite Strecken unwissenschaftlich, polemisierend und diffamierend geschrieben. Dies stellt eine grobe Missachtung der Regeln wissenschaftlichen Diskurses und wissenschaftlicher Qualitätsstandards in einer Fachzeitschrift dar.“
Dies ohne eine entsprechende Kriteriologie und Meßmethodik für gerade diese Unwissenschaftlichkeit, diese Polemik und genau diese angeblichen Diffamierungs-Aspektierungen en detail für segmentierte Äußerungsabschnitte, Argumente und Argumentationskonnexe vorzuführen, wenngleich beiherspielend aus (1) zitiert wird. „Der Beitrag diskreditiert geschlechtergerechte Sprachformen als „Marotte zur Spaltung der Gesellschaft“ (S. 8) und erklärt, sie seien ein „Zeichen von Halbbildung“ (S. 3), oder „magisches Denken, das auf einem Irrtum beruht“ (S. 5) und aus Unkenntnis entstanden (S. 7). Er stellt Diskussion und Befürwortung der Verwendung von Gender-Star und Binnen-I in Kontexte von „Gedankenpolizei“ (S. 3), Manipulation (S. 4), „Sprachen- und Gedankenmanipulateure[n]“ (S. 4), Gleichschaltung (S. 4) oder „billige[r] Symbolpolitik“, die „indoktrinieren“ und „polarisieren“ (S. 4) will. Verwendung von Gender-Star und Binnen-I werden nicht nur als Ausdruck von „‘Neusprech‘ (George Orwell)“ (S. 5) interpretiert, sondern auch in die Nähe „zu Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus“ (S. 4) gerückt. Der Eingriff in die Form der Sprache erinnert den Autor an „Goebbels, Hitler, Rosenberg und Konsorten“ und unter Hinweis auf „Äbte im Leipziger Roten Kloster“ schließt er: „Das endet in der Regel mit der Aufrichtung von Guillotinen.“


Welche wie angewandten, kommunikationswissenschaftlich standhaltenden Methodologien, Objektivierungs-Modelle, Hypothesenbildungen, Indikatoren-Verknüpfungen, Parametrisierungen, Variablen-Identifizierung, -Selektion und Validierung führten schnurstracks zu derlei „Unwissenschaftlichkeits-Befunden“ und Evaluierungen?

Rhetorische oder sprachlich-öffentlich bearbeitbare Segmentierungsprobleme, Diskriminierung, Identifikation, Meßbarkeit und Zuordnungsfragen von Polemik-Sequenzen, dies scheint für (3) samt vieler Follower (336 Signatures received: 10.3.21) keine Rolle zu spielen. Argumentativer Bildgebrauch und Behauptungslogik, referierend selektierte zeitgeschichtliche Ereignisse, Episoden, kontextkontrastive Erwartungsbrüche, Non-segmental Features, Aspektierungen und Konnotationsübertragungen aus dem Arsenal der Intellektuellen und Sozialen Zeitkommunikation auf Connected Speech Level oder Paragraph-Level scheinen bei (1) wie (3) jedoch inkorporiert und persuasionsrelevant vorausgesetzt zu sein. (1) und (3) argumentieren vom aktuellen, informierten Erfahrungs- und Gesprächsbasiswissen her.
Im Prangerbrief (3) wird außerdem die Publizistik-Redaktion behauptungslogisch attackiert: „Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, daß dieser Beitrag in der Publizistik veröffentlicht wurde. Ein solcher Text beschädigt die Zeitschrift und das Fach Kommunikationswissenschaft.“ Daraufhin wird der Publizistik-Redaktion „redaktionelles Versagen“ unterstellt.


Entgegen der in (3) inkorporierten, politisch engagiert und modo resolutionis vorgetragenen Auffassung handelt es sich bei Stöbers Statement (1)
zu falscher Symbolpolitik in Zeiten eines zunehmenden Illiberalismus
trotz nicht wegdistinguierbarer, linguistischer und stilistischer Angreifbarkeit um durchaus bearbeitbare, sicherlich kritikwürdige, aber auch nützliche, zumutbare & weiterführende Diskussionsimpulse. Dafür spricht ja eindeutig die positive Entscheidung der 2021 amtierenden DGPuK-Vorstandschaft und der PUBLIZISTIK-Herausgeberinnen und Herausgeber, „dieser Debatte Raum zu geben“.  Was weitere Statements hervorrief: überwiegend mediensoziologisch interessiert und orientiert, teils mit stilistisch monierender Traktierung und gelegentlichen Rekursen auf feministische Sprachkritik samt feministischen Reformvorschlägen zum Sprachgebrauch seit den 1980ern – in der Rubrik Meinungsforum des Hefts 2 (pp.181-213) und im Forum des Hefts 3-4/2021 des 66.Jahrgangs der PUBLIZISTIK, dort eingeleitet mit einer abschließenden Vorbemerkung der PUBLIZISTIK-Herausgeberinnen und Herausgeber pp.427 f.

Das dort anschließend präsentierte, streckenweise eher sprachphilosophisch als kommunikationswissenschaftlich oder linguistisch durchwirkte Statement mit dem illustren „Strohmänner„-Argument, eine Replik auf Rudolf Stöber (1), vorgetragen von H.J.Bucher/M.Kuhnhenn/D.Pfurtscheller im Publizistik-Heft 3-4, 2021: 431-437, tritt mit einem explizit „linguistisch informierten“ Anspruch auf. Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller 2021 argumentieren in ihrer Replik gemäß Eigenangabe „aus der Perspektive einer linguistisch informierten Medien- und Kommunikationswissenschaft“(op.cit. p.432). Dennoch ignoriert diese Replik offenbar die zum Topic relevante RdRVerlautbarung vom 26. März 2021 mit den nach wie vor aktuellen Empfehlungen zur Geschlechtergerechten Schreibung. Warum? Darin wird ja 2021 die RdR-Stellungnahme von 2018 aktuell bekräftigt und die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ausdrücklich nicht empfohlen. Diese in der Sache wohlabgewogene Genderstern-Kritik etc. vom RdR geht glasklar zugunsten von Stöbers umstrittener Straight-Forward-Kritik an der Bezeichnungsevidenz von Binnen-I und am politisierend inszenierten Genderstern (1).

Leider argumentieren Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller 2021 in ihrer replizierenden Perspektive „einer linguistisch informierten Medien- und Kommunikationswissenschaft“(op.cit. p.432) eher im Überfliegermodus,
was die komplexen Empirien, Details und Repräsentationsniveaus von Grammatikalität und Sprachkommunikationsforschung angeht.
Kurz und konkret:
ohne sich zum gegenwartsdeutschen Genussystem und zur herkömmlichen Drei-Genera-Doktrin oder zur Substantivklassen-Konstitution (z.B. zur sprachlogischen und sprachkommunikativen Tragweite des gendersterngenerierten, wahrheitsindifferenten Genus Dubium/Incertum/Diversimodum generell in Anredeformen) zu positionieren,
ohne das feminin+maskulin additiv-positiv zusammenfassende, generell sexusübergreifende Genus Commune als weniger konfliktträchtige Bezeichnungsoption sowie Genus-Zuweisungsoption überhaupt in Erwägung zu ziehen,
ohne eine phonetisch-suprasegmentale, phonatorische und sprechrhythmische Fundierung zu Binnen-I und Genderstern in der Gesprochenen Sprache zu versuchen – nach wie vor ein Desideratum –
und ohne ideologisch wirklich fragwürdige, offenkundige, de facto unübersehbare Tendenzen aktueller Grammatik-Sexualisierung kritisch aus der postulierten Perspektive „einer linguistisch informierten Medien- und Kommunikationswissenschaft“(op.cit. p.432) zu beleuchten.

Auch das beiläufig von Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller eingeführte „Sprachverständnis“(op.cit.p.433) sollte wohl pluralistisch mehrseitig und nicht nur im Hinblick auf gesellschaftspolitisch kaum verkennbare Genderisierungsansprüche, sondern auch kommunikationslinguistisch auf Genusinhärenz, Genera-System, semantische Wortfelder, Phraseologie und Wortbildungsfreiheit im Gegenwartsdeutschen sondiert und diskutiert werden. Welchen Stellenwert haben Native Speaker mit welchem „Sprachverständnis“(op.cit.p.433) im Rahmen einer interpersonalen und transkulturell ambitionierten Humankommunikationstheorie? Und warum werden von Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller 2021 innerhalb ihrer replizierenden Perspektive „einer linguistisch informierten Medien- und Kommunikationswissenschaft“(op.cit. p.432) keine aktuell greifbaren Umfragenergebnisse zum Themenkreis „Gendern und Genderisierung“ beigezogen?  

Oder muß dieses „Sprachverständnis“ von Hans-J. Bucher et alii (op.cit. 2021 p.433) ohne konkrete Grammatikalität des Gegenwartsdeutschen auskommen? Zumindest sollte innerhalb dieses „Sprachverständnisses“ zwischen einflußheischenden, neologistischen Wortprägungen im Funktionärsjargon, bzw. im Netzwerk von bestimmten politischen Akteurgruppen oder motivierten Interessengruppen (Pressure Groups)
und den Tendenzen des allgemeinen Sprachwandels unterschieden werden.

All dies, um eine interdisziplinär-kommunikationswissenschaftlich substanziierte Diskussionsbasis pro/contra Binnen-I und Genderstern erreichen und überzeugungsfähige Problemlösungsvorschläge formulieren zu können. Allgemein sollte die „Perspektive einer linguistisch informierten Medien- und Kommunikationswissenschaft„(Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller op.cit. p.432) nicht mit der Perspektive einer Feministischen Linguistik oder etwa mit der Perspektive einer Feministischen Medien- und Kommunikationswissenschaft verwechselt werden.

In der o.g. Replik geht es jedoch „vielmehrum gesellschaftliche Kritik„(Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller op.cit.p.432), besagt: es geht um eine Agenda, nicht primär um Kommunikationswissenschaft. Die affirmative Präferenz für feministische Reformvorschläge, feministisch inaugurierten Sprachwandel
und der Ex-negativo-Rekurs auf „konservative Stimmen“(ebenda) sowie die einmal mehr als Argumentationsbeistand mitberücksichtigte patriarchalische Perspektive„(op.cit.p.434), im Klartext: die Präferenz für ideologisch belastete Ansätze, das überzeugt nicht. Falls damit insinuiert werden sollte, daß sowas dazu beitrüge, das Selbstverständnis des kommunikationswissenschaftlichen Fachs zu spiegeln, distanziere ich mich davon. Denn eine ideologisierte, sexualpolitisch instrumentalisierte Feministische Kommunikationswissenschaft & Mediensoziologie wäre nicht nur aus meiner Fachsicht keine Alternative.

Rudolf Stöbers Kritik an Binnen-I und Genderstern steht zweifellos in Einklang mit der aktuellen sprachdidaktischen und sprachwissenschaftlich-philologisch und materialreich basierten RdR-Empfehlungslage zu diesem speziellen Problemkreis
. Das darf pro (1) fairerweise und objektiv festgehalten werden. Womit dem angepriesenen Telos in Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller 2021 – Genderstern und Binnen-I etc. als „symbolische Angebote für eine emanzipatorische Praxis, die man vorschreiben kann“ (!) und „der man sich aber auch entziehen oder die man kreativ handhaben kann“(Publ. 2021, 66.Jg., p.436) – wohl doch etwas der Wind aus den Segeln genommen wird. Denn Stöber hat sich dem kritischen Diskurs darüber ja gerade nicht entzogen, sondern sich mutig für eine engagierte wie problemorientierte Debatte innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft e.V. stark gemacht. Was ihm gelungen ist.
Nur wenn man op.cit. so verstehen darf, daß die Verwendung von Binnen-I und Genderstern weiterhin frei, offen, optional und unentschieden, explizit nicht-präskriptiv und de facto dem Usus anheimgestellt bleibt, stimme ich den werten Kollegen darin zu. Keinesfalls darf es akzeptiert werden, in den Sprachwandel autoritär von oben herab einzugreifen.

Daß er sich die kritische Meinungsfreiheit erlaubt, wie andere auch, siehe 
(4) Rudolf Stöber: Richtige Fragen / Zu den Diskussionen über meinen Beitrag Genderstern und Binnen-I (…), in: Publizistik [Forum] 66.Jg., 3-4, Nov. 2021: 439-440
engagiert dagegen zu argumentieren, wenn Bildungsträger, Establishment Medien und politische Pressure Groups versuchen, Binnen-I und Genderstern anderen mit anderer Auffassung mehr oder weniger schikanös aufzudrängen, ist völlig legitim. Die in (1) vorgeführten Argumente und Argumentationsschritte dürften von Free Speech und Meinungsfreiheit gedeckt sein, was nicht zuletzt in (4) auch kommunikationsrechtlich skizziert wird.

Zudem scheint die in (1) involvierte sowie in (3) phasenweise diagnostizierte & heftig monierte Polemik-Portionierung innerhalb des o.g. DGPuK-vereinseigenen Publizistik-Forums hinreichend tolerabel zu sein. Womit ein meßtheoretisches Problem benannt ist. Gerade „aus der Perspektive einer linguistisch informierten Medien- und Kommunikationswissenschaft“(Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller 2021: 432, 436) spielt Polemik-Evaluierung eine Rolle und zwar nicht allein bei (1). Unstrittigerweise hat Stöbers Statement (1) einen Impuls zur Polemik-Evaluierung geliefert.

Wie soll ‚Polemik‘ auf kommunikationswissenschaftlich vertrauenerweckende Weise segmentiert, diskriminiert, identifiziert, kategorisiert, sortiert und daraufhin gemessen werden?
Z.B. aufbereitet und operationalisiert mit Computational Methods und Pattern Recognition? Schon die zuzuordnenden Segmentierungsprobleme in Makroprosodie und Textanalyse sind schwierig. Es gibt ja kein „Polem“ als kleinste Einheit der Polemik (Nickl 1976: 129 f.). Rhetorische Polemik und deren Repräsentationslevel stellen eher ein topisch-dialektisches Argumentations-Syndrom dar. Das von Bucher/Kuhnhenn/Pfurtscheller 2021, p.436 bemühte Knockdown-Argument, „daß es Stöber nicht um eine wissenschaftliche Kontroverse geht, sondern um Polemik (…)“, liefert leider keinen Beitrag zur objektivierenden Lösung des mit dem formulierten „Polemik“-Vorwurf einhergehenden, weithin offenen, kommunikationswissenschaftlichen Methodenproblems, zumindest aus linguistisch informierter Sicht.

Im Vorspann zur „Debatte über diskriminierungsfreie Sprache“ im Februar 2021 machte sich die DGPuK-Vorstandschaft postwendend die Asterisk-Infixgraphem-Auffassung zu eigen: 
… „Liebe Kolleg*innen, wir im Vorstand verwenden den Genderstern und werden das auch weiterhin tun. Weder mit totalitärem Anspruch noch aus Konformitätsdruck (…)“. Möglicherweise, um vereinspolitisch eine gewisse Vorbildfunktion – We for You – in Sachen gendersensitive und politisch solidarisierende Symbolsprachverwendung zu ventilieren. Womit die DGPuK-Vorstandschaft sowohl normativ-präskriptiv wie prärogativ in die Konklusion gesprungen ist, im Stil einer hektischen Vorwärtsverteidigung angesichts von (3). Verständlich, aber war diese prärogative Vorgehensweise anerkennenswert vernünftig? Ohne die gleichzeitig promulgierte, klärende, innovativ-kontroverse Mitglieder-Diskussion über diese zwei strittigen Items aus dem Arsenal der politlinguistischen Phraseologie abzuwarten? Eine schöne, operationale Contradictio in Adjecto. Ein eher weniger elegantes, kommunikations- und medienforschungsgemäß professionelles Procedere. Warum wird nicht zuerst ergebnisoffen gefragt, ob kommunikationspolitische Egalisierungskampagnen zur semantischen Kongruenzherstellung von grammatischem Genus, humanbiologischem Genus und Social Gender im Gegenwartsdeutschen aussichtsreich oder unplausibel erscheinen? Ob sie überhaupt auf einer rationalen Wissensform basieren? Oder ob solch ein ambitionierter Agenda-Ansatz eher eine mit kommunikationswiss. Methodologie kaum bearbeitbare, schier undurchführbare Wissensform signalisiert?

Bei dieser Gelegenheit hat die DGPuK-Vorstandschaft leider nichts darüber verlauten lassen, wie das sprachlogisch prekäre „Liebe Kolleg*innen, dieses samt Genus dubium, incertum oder diversimodum signal-solidarisch generierte Edelpluraletantum (samt Gender-Asterisk-Infixgraphem) in Anmoderationen oder allgemein im gegenwartsdeutschen Sprachgebrauch gesprochen werden soll. Mit sinnzerreißender Häsitation? Mit stimmlos-solidarisierendem Pausensegment? Oder wie?

 

Gefragt werden darf jedoch schon: Was sollen die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft noch wirklich Entscheidungsrelevantes diskutieren „dürfen“, wenn`s eh schon entschieden ist?, quasi decision-making-approachmäßig, wie der Franke sagt. Allerhöchstens fehlt noch ne staatlich besoldete Medienethik-Kommission, die in dasselbe Horn bläst. Oder ne Gruppe saturierter Konkordats-TheologInnen, wär auch noch ne Option. 


Wenn es plausibel erscheint, daß der erwünschte symbolsprachliche Signaleffekt des Diversitäts-Asterisks – mehr Gender-Gerechtigkeit bei mutierendem Genus – nicht unerheblich mit von den adressierten humanbiologischen Diversitäts-Voraussetzungen abhängt (sonst hätte derlei Symbolik keine manifeste Basis), dann darf sicherlich gefragt werden, ob gerade diese Voraussetzungen konkret im Innenverhältnis oder Außenverhältnis der DGPuK-Vorstandschaft wirklich vorliegen. Anders formuliert: wie viele Hermaphroditen, LGBT- und oder Transgender-Personen sind denn tatsächlich im DGPuK-Vorstand inkludiert? Lautet die Antwort „gar keine“, wird sofort klar, daß das Asterisk-Infix <*> bloß showtimemäßig verwendet wird. Und daß es in der o.g. Verlautbarung offenbar eher um eine Reverenz gegenüber genderpolitisch engagierten KommunikationsfunktionärInnen geht, oder um ein beschwichtigendes, markantes Entgegenkommen angesichts der angeschwollenen Follower-Zahl von (3), die schon im Februar 2021 über 300 Unterschriften eingesammelt hatten. Dennoch war der prärogative Schachzug weder notwendig, noch dürfte er von der konkreten, humanbiologischen Situierung der DGPuK-Vorstandschaft geboten gewesen sein. War es eine prärogative Richtungsentscheidung? Oder wie darf man diesen prärogativen Schritt verstehen?

Unter den vereinseigenen Downloads wird auf eine „Liste aktueller einschlägiger Publikationen“ verwiesen, die reklamiert, den angeblichen Forschungsstand Geschlechtergerechte Sprache/Gender Fair Language zu repräsentieren: sie enthält u.a. mehrere Items, die unübersehbar der ideologisierten Sprach- und Diversity-Auffassung entsprechen. https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Literaturliste_Forschungsstand_GGS.pdf  Es erheben sich berechtigte Zweifel, ob diese einseitig selektierte Liste „den Forschungsstand“ für dieses spezielle Diversity-Genre repräsentiert. Dies scheint wohl schon eher ins Design einer Feministischen Kommunikationswissenschaft & Feministischen Mediensoziologie zu passen.

 

Gerade in der aufklärerisch-kritisch, kommunikationssoziologisch und topisch-dialektisch inspirierten DGPuK sollte die Lust an der Kontrolle (3) nicht überwiegen, um Free Speech und Meinungsfreiheit in the long run womöglich zu lädieren. Die bewußt kritisch intendierte Open-Access-Rubrik „Forum“ in der PUBLIZISTIK/Vierteljahreshefte für Kommunikationsforschung weist (noch) akzeptable Artikulations- und Freiheitsgrade auf, selbstverständlich stilistisch graduell differenziert je nach darstellungstechnisch gewählter Präsentations- und Vermittlungsform: Trotz des Hinweises auf und der nicht nur kokettierenden Respektierung einer nicht-diskriminierenden Sprachverwendung, die sicherlich nicht dazu intendiert ist, der DGPuK-Mitgliederkommunikation gewisse Daumenschrauben anzulegen. Andernfalls wär`s fatal für die traditionsreiche DGPuK. Kommunikationskultur ohne freie Rede und garantierte Artikulations-, Info- und Meinungsfreiheit, wenngleich nirgendwo schrankenlos gewährt (dies bleibt konzediert), ohne komplementäre Rhetoriktraditionen und ggf. ohne antithetische bis inkommensurable Statements, solcherlei vereinseigen reduzierte Kommunikationskultur hätte kaum noch europäische Bodenverankerung.

 

Wer ideologisierte, sogenannte „Feministische Kommunikationswissenschaft“ & „Feministische Mediensoziologie“ betreiben will, sollte dies offen, ehrlich und unverklausuliert sagen. Denn dies betrifft Spielarten von gesellschaftspolitischer Agitation. „Feministische Kommunikationswissenschaft“ und „Feministische Mediensoziologie“ sind artifizielle Pseudowissenschaften. Sie lassen sich auch als spezielle Areale oder Subdomänen der Feministischen Pädagogik auffassen.-
Demgegenüber haben die intellektuellen, sozialen und sprachkommunikativen Dimensionierungen bzw. Repräsentationsniveaus der Grammatikalität des Gegenwartsdeutschen weder gesellschaftliche Machtverhältnisse noch das Wesen politischer Systeme zu vertreten. Grammatikalität generiert weder ein politisches System noch gesellschaftspolitische Unterdrückungsverhältnisse. Zweifellos ist Sprachliche Kommunikation ideologisierbar und pervertierbar, wie alles Empirische. Im Gegenwartsdeutschen am ehesten ideologisierbar und pervertierbar sind Items der Semanik, Phraseologie und Wortbildung, je nach inhärenten Freiheitsgraden.
Ohne ihr Selbstverständnis zu strapazieren, sollte die DGPuK im Kontext von (1) und (3) zur aufgeklärten, faktenbasierten, szientifisch-kritischen Deeskalation andringender, ideologieträchtiger Konfliktstrategien beitragen. „Weder normativ-präskriptive Schulmeisterei noch schnelle Soziologisiererei, promulgiert durch politisch ambitionierte Ex-officio-Gremien, sollten befeuert werden. In der Sprachkommunikationsforschung wie im Social Cognition Research sollten Epistemologie, Forschungsfreiheit, Free Speech und Lehrvermittlung unmißverständlich und signifikant vor politischem Engagement und vor jedweder Activity & Movement Mobilization rangieren“.
(Nickl 2021: 76).




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https://www.thefire.org/resources/spotlight/reports/spotlight-on-speech-codes-2021/#discussion
Dies.: [Links to] Previous Speech Code Reports [2006-2020]:
https://www.thefire.org/resources/spotlight/reports/
Dies.: 10 Worst Colleges for Free Speech: 2021.- 17.Feb.2021
https://www.thefire.org/10-worst-colleges-for-free-speech-2021/
Dies.: FIRE to President Biden: Let’s work together to protect free speech and due process on campus. 20.Jan.2021 https://www.thefire.org/fire-to-president-biden-lets-work-together-to-protect-free-speech-and-due-process-on-campus/
Dies.: Report: 88% of universities restrict expression — and online classes are especially dangerous for student speech.-8.Dez.2020
https://www.thefire.org/report-88-of-universities-restrict-expression-and-online-classes-are-especially-dangerous-for-student-speech/

Fourieranalyse vgl. Spektrum.de https://www.spektrum.de/lexikon/neurowissenschaft/fourieranalyse/4311

Fabian Frangk: Orthographia / Deutsch /Lernt recht buchstaebig schreiben. Wittenberg MDXXXI (1531)

‚Die französische Sprache gesetzlich geschützt‘: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) Nachricht mit AFP-Quellenangabe auf der Titelseite vom 2.7.1994; weitere Nachweise auf  https://de.wikipedia.org/wiki/Loi_Toubon en.wikipedia.org/wiki/Toubon_Law und fr.wikipedia.org/wiki/Loi_Toubon https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/LEGITEXT000005616341/

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Ders.: Ja, da kann man nur noch gehen. [Untertitel:]Chronik eines fortlaufenden Schwachsinns: Theodor Ickler erklärt, warum er den Rat für deutsche Rechtschreibung verläßt. Über sinnlose Diskussionen, schwindende Runden und Angst vor „Krawallmachern“. In: FAZ/Feuilleton, hier: Digitalisat im faz.net, aktualisiert 25.2.2006: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rechtschreibreform-ja-da-kann-man-nur-noch-gehen-1308047.html

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neu ediert im Corpus Corporum repositorum operum Latinorum-Projekt der Uni Zürich: http://www.mlat.uzh.ch/home: dort über die Reiter Grammatici Latini (cps 13) ▸ Priscianus Caesarensis ▸ Ars Prisciani ▸ Ars Prisciani (Priscianus Caesarensis) http://www.mlat.uzh.ch/index.php?app=browser&text=14020:8

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Marcus Fabius Quintilianus ~95 AD: Institutiones Oratoriae libri XII, hier: 
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“Atqui si quis et didicerit satis et (…) voluerit docere quae didicit, non erit contentus tradere in nominibus tria genera et quae sunt duobus omnibusve communia.”
https://thelatinlibrary.com/quintilian/quintilian.institutio3.shtml#5 lib.III,5(2):
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Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021
https://de.wikipedia.org/wiki/Rat_f%C3%BCr_deutsche_Rechtschreibung#cite_note-Rechtschreibrat_2021-03-26-19
Die Entwicklung und Bewertung des Themas „Geschlechtergerechte Schreibung“ in der Beobachtung des Schreibgebrauchs 2018-2020 vom Rat für deutsche Rechtschreibung gebilligt am 26.03.2021 https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf
Geschlechtergerechte Schreibung: Orthografisch nicht normgerechte Wort- und Satzbildungen: https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage2_Orthografisch_nicht_normgerechte_Wortbildungen.pdf

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Rudolf Stöber: Genderstern und Binnen-I. Zu falscher Symbolpolitik in Zeiten eines zunehmenden Illiberalismus, in: PUBLIZISTIK, 66.Jg. Heft 1, Feb.2021: 11-20;
Ders.: Richtige Fragen / Zu den Diskussionen über meinen Beitrag Genderstern und Binnen-I (...), in: PUBLIZISTIK [Forum] 66.Jg., 3-4, Nov. 2021: 439-440
vgl. hierzu auch Hans-Jürgen Bucher/Martha Kuhnhenn/Daniel Pfurtscheller:
Linguistische Strohmänner: Die Instrumentalisierung der Sprachwissenschaft in Rudolf Stöbers Kritik gendergerechter Sprache (...), in: PUBLIZISTIK [Forum] 66.Jg., 3-4, Nov. 2021: 431-437

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Gerhard Trabert: Ist Emotionalität un-wissenschaftlich?, in: Forschung & Lehre, 22.1.2021  https://www.forschung-und-lehre.de/zeitfragen/ist-emotionalitaet-un-wissenschaftlich-3380/

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Harald Weinrich unter Mitarb. von Maria Thurmair, Eva Breindl, Eva-Maria Willkop: Textgrammatik der deutschen Sprache. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1993

Wortbildung https://files.ifi.uzh.ch/cl/siclemat/lehre/ss07/mul/script/html/scriptse5.html

Victor H. Yngve: Linguistics as a Science. Bloomington/Indianapolis (Indiana Univ.Press) 1986.-
Vgl. Rezension von M.M. Nickl in: PUBLIZISTIK, Jg.34, Nr.1-2, 1989: 199-200
https://nickl.eu.com/wp-content/uploads/2017/04/Linguistics-as-a-Science.pdf

Hermann Zabel (ed.): Keine Wüteriche am Werk. Berichte und Dokumente zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Hagen 1996; Ders.: Ickler und Denk müssen sich entschuldigen! Ein Rechtschreibreformer antwortet den Kritikern. In: Deutsche Sprachwelt. Ausgabe 21, Herbst 2005  [Digitalisat]
https://www.sprache-werner.info/Ickler-u-Denk-muesen.3809.html


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2022